Rechtliche Frage: Lärmerregung beim Wildfliegen

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  • meisch.sebastian
    Member
    • 27.07.2009
    • 65
    • Sebastian
    • Erfurt

    #1

    Rechtliche Frage: Lärmerregung beim Wildfliegen

  • Steppo
    Senior Member
    • 02.08.2010
    • 2056
    • Stefan
    • Darmstadt/Dieburg

    #2
    AW: Rechtliches Problem

    Du darfst laut LuftVO überall fliegen wo es nicht verboten ist
    Wenn du nicht in einem Landschafts- oder Tierschutzgebiet fliegst sollte (normalerweise) alles ok sein.
    Aber um das zu klären musst uns schon genau sagen wo du fliegst (Google-Koordinaten) ansonsten wirkt die Glaskugel nicht
    RC-Nachtflug-Blog
    Dlight - Lichtorgel

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    • viper2097
      Member
      • 31.05.2012
      • 865
      • Christian
      • Jdbg/Stmk/Ã?

      #3
      AW: Rechtliches Problem

      Und als kleiner Tipp:
      Wenn du dort schon nicht geduldet wirst, dann such dir ein anderes Plätzchen.
      Selbst wenn du ganz legal dort fliegen dürftest, es wird keine Freude aufkommen...
      Lg, Chris/MC24@Spektrum
      H:T-Rex500ESP,mCPX
      F:Salto4.4m,Votec 322,Radjet 800 usvm...

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      • DerMitDenZweiLinkenHänden
        RC-Heli TEAM
        • 09.12.2004
        • 12087
        • Kurt
        • Hinterbrühl/Wien

        #4
        AW: Rechtliche Frage: Lärmerregung beim Wildfliegen

        Ich habe den Titel mal kurz konkretisiert.

        Kurt
        Bauberichte und viele Fotos auf meiner Homepage - siehe dazu im Profil

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        • Black-Shark
          Senior Member
          • 18.04.2012
          • 1628
          • Jens
          • Vienenburg am Nord - Harz

          #5
          AW: Rechtliches Problem

          Hallo,

          hier wirst Du kaum eine fachmännische Rechtsberatung erhalten!

          Lärmbelästigung ist immer dann gegeben, wenn sie gegen die allgemeine Lärmschutzverordnung verstößt! Die gesetzlichen Ruhezeiten sind immer zu beachten.
          Gesunder Menschenverstand hilft hier auch!
          In Wohngebieten zu fliegen, halte ich persönlich für daneben. Es kann immer mal etwas passieren und wer möchte schon einen Nachbarn haben, bei dem bei schönem Wetter den ganzen Tag die Kreissäge läuft? Ich nicht. Da würde ich diesen Nachbarn auch ansprechen und darauf verweisen, dass es für den Dauerbetrieb lärmverursachender Tätigkeiten ein Gewerbegebiet gibt, diese also aus einem Wohngebiet herausgehalten werden müssen (deshalb auch WOHNgebiet und nicht Arbeitsgebiet!).
          Der Abstand zu einem Wohngebiet sollte so gewählt werden, dass sich niemand durch die Geräuschkulisse gestört fühlt.
          Mein Mindestabstand zum Wohngebiet beträgt 1 Km.

          Die Strafen sind stark regionsabhängig und es kommt auch darauf an, ob man Wiederholungstäter ist!
          In meiner Region fängt es mit einer Verwarnung von 50€ an, und kann dann bis 10.000€ gehen.
          Das und alles andere kann man aber bei Ordnungsamt erfragen.

          mCPx V² / Blade 450 Hughes 500E / Align 500 Super Cobra / Align 550 DFC Pro

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          • Haramon
            Member
            • 21.01.2011
            • 598
            • Timo
            • 330xx

            #6
            AW: Rechtliche Frage: Lärmerregung beim Wildfliegen

            Hallo,

            neben Wohn- oder Gewerbegebieten gibt es auch Mischwohngebiete. Dort muss auch der
            Privatmann damit leben, dass es zu Lärmbelästigungen kommt (Ordnungsamt gibt die
            Auflagen heraus, die in jeder Stadt anders sein können.)

            Schau mal auf der Webseite deiner Stadt (Ordnungsamt) nach. Dort findest du meist auch die
            Regelungen zu Lärm und Tageszeiten. Ich würde zumindest versuchen die Mittagspause (zB
            bei uns 13-15 Uhr) einzuhalten, wenn du stadtnah fliegst.

            Wichtig ist auch, dass du eine schriftliche Erlaubnis des Grundstücksbesitzers hast - so kann dir
            dein Freund und Helfer kein Platzverweis erteilen (meiner Meinung nach).
            Naturschutzgebiet und die Dinge, die die Vorredner genannt haben, solltest du natürlich
            einhalten.

            Irgendwo hier im Forum gab es mal ein Beitrag, wo ne Liste dabei war, was man
            so alles "haben" sollte, wenn man Wildflieger ist. Griffbereit sollte mind. die
            schriftliche Erlaubnis des Grundstückeigentümers sein, Nachweis deiner
            Haftpflichtversicherung und evtl. die Hinweise aus genanntem Beitrag.
            z.B. folgenden Links ausdrucken.
            LuftVO - Einzelnorm

            Polizei, Ordnungsamt oder selbsternannte Wächter sind erstmal ratlos, wenn man
            seine Behauptungen durch etwas Schriftliches untermalen kann. Sie sind meist
            keine Experten in diesem Bereich.

            viel Spaß beim Fliegen
            Timo

            Tante Edith:
            Hier findest du mehr Info (auch zu Lärmbestimmungen)
            Der Deutsche Modellflieger Verband ist die größte Interessenvertretung für Modellflugsportler in Europa
            Zuletzt geändert von Haramon; 08.07.2013, 08:39.
            Zeigt der Rotor keine Regung,
            ists schnell aus mit Fortbewegung.

            Kommentar

            • olaf12
              Senior Member
              • 06.10.2010
              • 2539
              • Olaf
              • Pampaflieger um Dresden/Regensburg

              #7
              AW: Rechtliche Frage: Lärmerregung beim Wildfliegen

              Im Heli-Wiki gibt es auch ein paar Links und Hinweise:
              Wo darf ich fliegen? (in Deutschland) - Rechte und Pflichten - vBulletin-Lexikon - RC-Heli Community

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              • Aluron
                Aluron

                #8
                AW: Rechtliche Frage: Lärmerregung beim Wildfliegen

                Heyho,

                man steht immer und immerwieder vor dem selben Problem!

                Man findet einen erstklassigen Spot wo im ersten moment keiner gestört wird, weit ab vom schuss in an einem NICHT privaten asphaltierten Weg und reale 1 bis 1½ km zum nächsten Wohnhaus entfern und wird dnan doch immer wieder vertrieben/ es wird versucht.

                Einmal sind es die Wachtel die im Feld ihr Nest haben, dann die Kühe die auf dem feld in 1 km entfernung stehe, dann fühlt sich der nächste Anwohner in 1½km entfernung von dem "GESURRE" das 1 mal die Woche für 3x 6 minuten da ist pers. gestört und und und,.......

                Was ich in den vergangenen Wochen an laberei gehört ahbe geht wirklich gar nicht mehr.
                gestern erst ist eine Bäuerin gekommen und wollte das wir aufhören, die ALARMANLAGE im Schweinestall die die "ruhe" der Schweine stört wäre losgegangen weil die Tiere aufgeregt sind......

                Gesunder Menschenverstand ist immer wichtig, auf beiden Seiten! Freundlich mit den leuten reden und auf Gesetzte und Richtlinien hinweisen hilft meist!

                Jeder Hundeführer/ Biker/ Skater und Spaziergänger darf seinem Hobby ungehindert überall nachgehen ohne dumm angemacht zu werden, darum:

                ICH LASSE MICH NICHT MEHR VERTREIBEN!

                Sorry, ich musste das mal raus lassen denn es kotzt mich langsam an.

                Grüße,

                David

                Kommentar

                • FlapFlap007
                  FlapFlap007

                  #9
                  AW: Rechtliche Frage: Lärmerregung beim Wildfliegen

                  Da ich am Ortsrand wohne bin ich mit meinen T-Rex600 und Logo 600 gelegentlich direkt von meinem Grundstück aus geflogen.

                  Meinen Nachbar hatte es halt gestört, so das die Geschichte beim hiesigen Luftamt gelandet ist. Die haben mir auch bestätigt das ich rein rechtlich nichts falsch gemacht hatte. Sie würden mir das Fliegen auch genehmigen wenn ich die Startstelle 50m vom Ortsrand entfernt verlegen würde. Es kamen dann auch noch die Hinweise das ich beim Fliegen möglichst Rücksicht auf die Anwohner nehmen sollte. (Ruhezeiten, nicht zu oft, kleine Kinder, Gartenpartys usw.)

                  Leider Gottes gehört der eine Acker meinen Nachbar selbst und der andere in Frage kommende Acker gehört einem Bauern der von meinem Nachbar Ackerland gepachtet hat, also in gewisser Weise abhängig ist. Ich werde also keine Einverständniserklärung vom Grundstückseigentümer für die Verlegung der Startstelle bekommen.

                  Ist mir alles zu viel Stress, ich fahre jetzt lieber mit ein paar voll geladenen Akkus auf eine abgelegene Wiese wo man ungestört fliegen.

                  Gruß,
                  Roman.

                  PS: Der Nachbar hat jetzt gemerkt das man sich immer zweimal im Leben sieht, Stichwort: §35 des Baugesetzbuches, unzulässiges Bauen im Außenbereich einer Gemeinde. Ist halt so das gerade die Menschen die sehr darauf achten das andere Regeln einhalten das für sich selbst ganz anders sehen.

                  Der Hinweis auf diesen Paragraphen könnte manchen störrischen Grundstückseigentümer gefügig machen. Zäune, grössere Holzlager, Materiallager, unzulässige Entwässerung, grössere Unterstände, Gartenhäuschen, Hühnerhaltung, Pferde, Partys usw., also all die Aktivitäten die gerade diese Personen gerne auf ihrer Wiese/Acker ausüben sind meist gesetzlich nicht erlaubt. Ein Hinweis bei der zuständigen unteren Bauaufsicht löst eine unangenehme Untersuchung aus und im Aussenbereich verstehen die nicht viel Spass

                  Kommentar

                  • DerMitDenZweiLinkenHänden
                    RC-Heli TEAM
                    • 09.12.2004
                    • 12087
                    • Kurt
                    • Hinterbrühl/Wien

                    #10
                    AW: Rechtliche Frage: Lärmerregung beim Wildfliegen

                    Nachdem der TE ganz konkrete Fragen gestellt hat bitte ich, darauf konkret bezug zu nehmen - Danke!



                    Kurt
                    Bauberichte und viele Fotos auf meiner Homepage - siehe dazu im Profil

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                    • higginsd
                      higginsd

                      #11
                      AW: Rechtliches Problem

                      Zitat von Black-Shark Beitrag anzeigen
                      Da würde ich diesen Nachbarn auch ansprechen und darauf verweisen, dass es für den Dauerbetrieb lärmverursachender Tätigkeiten ein Gewerbegebiet gibt, diese also aus einem Wohngebiet herausgehalten werden müssen (deshalb auch WOHNgebiet und nicht Arbeitsgebiet!).
                      Sorry, aber da irrst Du. Dein Nachbar kann von Montag bis Samstag ab morgens 7 Uhr bis 20 Uhr abends kreissägen, um z.B. sein Holz für den Kamin kleinzusägen. Oder seine Hecke schneiden. Oder seinen Rasen mähen, vertikultieren, rasenkantenbeschneiden. Oder seine Hauswände von innen und aussen mit der Hilti perforieren. Und Du machts nichts dagegen, solange er keinem Gewerbe damit nachgeht, ausser er ist ein bestellter und bezahlter Handwerker oder Gärtner, der bei Dir nebenan Aufträge des Eigentümers erledigt. Bis 21 Uhr darf er sogar z.B. mit Elektromähern mähen. Denn 20 Uhr gilt nur für verbrennerbetriebene Geräte. Er braucht auch keine "Mittagsruhe" einzuhalten, denn die gibt es gar nicht!

                      Habe ich alles schon mit permanent kreissägenden oder mittags mähenden (bei Kleinstkindern im Haus macht das enorm Spaß...) Nachbarn und anwesenden Handwerksfirmen durchexerziert - keine Chance. Deswegen lasse ich in der Zeit auch ohne Skrupel meinen 550er im Garten an und teste, wenn mir danach ist. Und wenn 20m hinter mir und meinem Acker, wo ich fliege, die Wohnbebauung wäre - Pech gehabt, solange ich keinen Verbrenner einsetze.

                      Ob man es hart auf hart provozieren muss mit dem Heli, ist eine andere Frage. Aber rein rechtlich ist die Welt nicht so wolkenkuckucksrosa-leise-in-Watte, wie manche glauben.
                      Zuletzt geändert von Gast; 08.07.2013, 09:31.

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                      • FlapFlap007
                        FlapFlap007

                        #12
                        AW: Rechtliche Frage: Lärmerregung beim Wildfliegen

                        Luftverkehrsgesetz:
                        § 29b
                        (1) Flugplatzunternehmer, Luftfahrzeughalter und Luftfahrzeugführer sind verpflichtet, beim Betrieb von
                        Luftfahrzeugen in der Luft und am Boden vermeidbare Geräusche zu verhindern und die Ausbreitung
                        unvermeidbarer Geräusche auf ein Mindestmaß zu beschränken, wenn dies erforderlich ist, um die Bevölkerung
                        vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Lärm zu schützen. Auf die Nachtruhe
                        der Bevölkerung ist in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen.
                        (2) Die Luftfahrtbehörden und die Flugsicherungsorganisation haben auf den Schutz der Bevölkerung vor
                        unzumutbarem Fluglärm hinzuwirken.

                        Gruß,
                        Roman.

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                        • meisch.sebastian
                          Member
                          • 27.07.2009
                          • 65
                          • Sebastian
                          • Erfurt

                          #13
                          AW: Rechtliche Frage: Lärmerregung beim Wildfliegen

                          Hallo, hier mal die Google Koordinaten:
                          51.006123, 10.887633
                          und wenn ich fliege, dann nur 1-2 Mal die Woche meine 4 Akkus. hängt auch stark vom Wetter ab.
                          Aber danke schon einmal für die ganzen Hinweise.
                          Gruß
                          Sebastian

                          PS: ach ja, und Uhrzeitmäßig zu 99% zwischen 17:00 und 19:30.

                          Kommentar

                          • meisch.sebastian
                            Member
                            • 27.07.2009
                            • 65
                            • Sebastian
                            • Erfurt

                            #14
                            AW: Rechtliche Frage: Lärmerregung beim Wildfliegen

                            Im Anhang ist noch mal das Google Bild mit Erklärung.
                            Das rot abgetrennte ist Wohngebiet.
                            Das blau abgetrennte sind Baracken der alten LPG und verlassen.
                            Ich bin bis jetzt hinter den Baracken geflogen. (grüner Pfeil)
                            Und die gehören meinem Vermieter und der hat nichts dagegen, dass ich da fliege.
                            Angehängte Dateien

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                            • Panama
                              Member
                              • 14.09.2011
                              • 954
                              • Martin
                              • Rund um Sinsheim / Eppingen

                              #15
                              AW: Rechtliche Frage: Lärmerregung beim Wildfliegen

                              Zitat von meisch.sebastian Beitrag anzeigen
                              Und die gehören meinem Vermieter und der hat nichts dagegen, dass ich da fliege.
                              Dann würde ich mich da auch nicht vertreiben lassen. Das Recht ist auf Deiner Seite.

                              Du wirst an jedem Platz irgendeinen finden den etwas stört.
                              LG
                              Martin

                              mCPX BL, nCPX, Goblin 380, Gaui X5 FES, Goblin 700 Competition, DX6i+T8FG

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