Rechtliche Frage: Lärmerregung beim Wildfliegen

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • meisch.sebastian
    Member
    • 27.07.2009
    • 65
    • Sebastian
    • Erfurt

    #31
    AW: Rechtliche Frage: Lärmerregung beim Wildfliegen

    Hallo und danke für die zahlreichen Antworten.
    Ich habe in der Gemeindeverwaltung, Ordnungsamt Abteilung Lärmschutz und bei meiner Rechtsschutz nachgefragt.

    Kurzum, ich bin rein rechtlich auf der sicheren Seiten und ich darf auch da weiter fliegen.

    Ach und ich fliege da, weil ich faul bin und zu Fuß zum "Flugplatz" gehe.

    Kommentar

    • BugBear
      BugBear

      #32
      AW: Rechtliche Frage: Lärmerregung beim Wildfliegen

      Hallo,

      ja schön.
      Bist ein super Vorbild.
      Und das obwohl so viel Grün um dich herum ist.
      Dein Hauptaugenmerk scheint nicht die Fliegerei zu sein.

      Gruß Volker

      Kommentar

      • Tobias P.
        Tobias P.

        #33
        AW: Rechtliche Frage: Lärmerregung beim Wildfliegen

        Ein Fahrrad scheint bei dir ja schon Lösung des Problems zu sein.

        Zumindest wenn es dich aus ökonomischer Sicht daran hindert zu den 1A Fluggelenden zu kommen.

        Wenn alle mal nur so ne Problemchen hätten

        Kommentar

        • meisch.sebastian
          Member
          • 27.07.2009
          • 65
          • Sebastian
          • Erfurt

          #34
          AW: Rechtliche Frage: Lärmerregung beim Wildfliegen

          Hey was hackt ihr auf mir rum?
          Nur weil ich nach der Arbeit noch mal schon entspannt fliegen will? Ganz ohne größeren Aufwand? Darf ich das etwa nicht? Ich denke hier herrschen Geteilte Meinungen. Ich bin nicht der Typ Modellflieger, der im Verein den ganzen Tag verbringt. Sorry ...

          Kommentar

          • DerMitDenZweiLinkenHänden
            RC-Heli TEAM
            • 09.12.2004
            • 12087
            • Kurt
            • Hinterbrühl/Wien

            #35
            AW: Rechtliche Frage: Lärmerregung beim Wildfliegen

            Er hat bei der Verwaltung nachgefragt und die haben ihm gesagt, das geht in Ordnung.

            Soll er jetzt fliegen wo es _euch_ gefällt?

            Kurt
            Bauberichte und viele Fotos auf meiner Homepage - siehe dazu im Profil

            Kommentar

            • enedhil
              enedhil

              #36
              AW: Rechtliche Frage: Lärmerregung beim Wildfliegen

              Ok, lärmtechnisch ist dort nix zu beanstanden.

              ABER: Ganz Erfurt liegt im kontrollierten Luftraum des Erfurter Flughafens. Dieser geht von Grund bis 3000MSL/914m und erstereckt sich ziemlich weiträumig. Auch Töttelstedt und Linderbach liegen drin. D.h. im gesamten Stadtgebiet und Umgebung von Erfurt darf nicht ohne vorherige Freigabe (vor jedem Start) des Erfurter Tower geflogen werden. Das Gelände, wo Sebastian fliegt, liegt mittendrin. Ladet euch die Overlay-Datei der Lufträume für Google-Earth hier herunter und schaut selbst.
              Abgesehen davon ist in der Stadverordnung von Erfurt ein Passus enthalten, der das Betreiben von Flugmodellen im gesamten Stadtgebiet untersagt.
              Ich bin selbst Modell-Helipilot aus Erfurt und muss auf Grund des Flughafens leider auch etwas weiter weg. Vereine in der Nähe sind Alperstedt, Neumark, Neudietendorf, Crawinkel und -mein Favorit - Sömmerda. Bisher hab ich überall mal als Gastflieger reingeschnuppert, werde aber wohl in Sömmerda eine Mitgliedschaft anstreben. Dort sind auch einige Heli-Piloten und der Platz hat 2 Bahnen im 90°-Winkel sowie ein festes Vereinsgebäude mit Lademöglichkeit.

              Sorry, Sebastian für die schlechte Nachricht. Du bist dort, wo du fliegst, NICHT auf der rechtlich sicheren Seite (es sei denn, du ruft vor jedem Start bei Erfurter Tower an und holst dir die Flugfreigabe ein).

              PS: Darf iczh hier eigentlich ein Bild von Google-Earth reinstellen?
              Zuletzt geändert von Gast; 22.07.2013, 21:01.

              Kommentar

              • BugBear
                BugBear

                #37
                AW: Rechtliche Frage: Lärmerregung beim Wildfliegen

                Hallo,

                und was macht der Kurt jetzt?
                Ich persönlich finde es nur ziemlich schade wenn sich E-Flieger das Recht herausnehmen in einem Abstand von 100 Meter Entfernung zu Wohnhäusern zu fliegen.

                Gruß Volker

                Kommentar

                • enedhil
                  enedhil

                  #38
                  AW: Rechtliche Frage: Lärmerregung beim Wildfliegen

                  @BugBear

                  das konnte der Kurt (der aus Wien stammt) ja nicht wissen ;-)

                  Abgesehen davon gibt es aber nun mal keine Einschränkungen bei E-Fliegern unter 5kg, was den Abstand zu Wohngebieten angeht, soweit es in der Gemeindesatzung nicht explizit ausgeschlossen ist.

                  Das dadurch aber eine ganze Hobbygemeinschaft evtl. in ein schlechtes Licht in der Bevölkerung gerückt wird, steht auf einem anderen Blatt. Ich finde es halt Schade, das sich viele Wildflieger keine Platte um die rechtliche Situation vor dem Abheben machen. Und dazu gehört auch, das man sich über die Lufträume an seinem bevorzugten Wildflug-Gelände informiert, besonders wenn man quasi in Sichtweite eines Flughafens fliegt. Erst wenns ßrger gibt, melden sie sich.

                  @Sebatian

                  um es nochmal deutlich zu sagen: Wenn etwas passiert, wird sich deine Versicherung (die du hoffentlich hast) das Geld sicherlich bei dir zurück holen.
                  Zuletzt geändert von Gast; 22.07.2013, 21:29.

                  Kommentar

                  • DerMitDenZweiLinkenHänden
                    RC-Heli TEAM
                    • 09.12.2004
                    • 12087
                    • Kurt
                    • Hinterbrühl/Wien

                    #39
                    AW: Rechtliche Frage: Lärmerregung beim Wildfliegen

                    und was macht der Kurt jetzt?
                    Der Kurt findet es schade, dass der Wald- und Wiesenheliflieger sich offenbar erst durch 100 Gesetze und Verordnungen durcharbeiten muss und bei 5 Behörden nachfragen, damit er _halbwegs_ sicher sein kann, hier zu fliegen.

                    Der Kurt ist weiters sehr froh, näher am Balkan zu leben als die Fischköppe, denn hier geht das G.s.D. noch anders ab.

                    Ich persönlich finde es nur ziemlich schade wenn sich E-Flieger das Recht herausnehmen in einem Abstand von 100 Meter Entfernung zu Wohnhäusern zu fliegen.
                    Was ist daran schlecht? Mein Nachbar nimmt sich das Recht heraus, jede Woche 2 Stunden zu mähen und mindestens 3x die Woche recht rauchig zu grillen. Er ist im Recht.
                    Wenn der E-Heli-Pilot im Recht ist, soll er fliegen.

                    Kurt
                    Bauberichte und viele Fotos auf meiner Homepage - siehe dazu im Profil

                    Kommentar

                    • meisch.sebastian
                      Member
                      • 27.07.2009
                      • 65
                      • Sebastian
                      • Erfurt

                      #40
                      AW: Rechtliche Frage: Lärmerregung beim Wildfliegen

                      Danke Kurt...

                      ich finde es auch schade, dass hier so eine Diskussion entstanden ist. Das war nicht beabsichtigt.

                      Ich wollte eben nur auf Nummer sicher gehen und habe dies auch hier zur Diskussion gestellt.

                      Leider gibt es auf beiden Seiten Elektrisch und Benziner/Nitro die Extreme und diese machen das Hobby kaputt.

                      Und man kann durch hunderte Gesetze alles kaputt machen.

                      Wenn das so weiter geht, habe ich einfach keine Lust mehr...

                      Kommentar

                      • Aluron
                        Aluron

                        #41
                        AW: Rechtliche Frage: Lärmerregung beim Wildfliegen

                        Ich finde es KLASSe, dass hier mal die PROBLEME sowie die Lösungsansätze aufgezeigt werden!

                        Mir pers. hat das leser eines solchen Beitrages bsp. viel gebracht zwecks vorbereitung u. dem Entgegentreten bei erneuten "dummen Anmachen von Anwohnern"!

                        Und jetzt hört auf Euren Frust an euch gegenseitig aus zu lassen und geht lieber fliegen, das Wetter ist schön!

                        P.S.: Nochmal Danke an Kurt, Sebastian und den rest der hier Seine Erfahrungen eingebracht hat.

                        Grüße,

                        David

                        Kommentar

                        • Aluron
                          Aluron

                          #42
                          AW: Rechtliche Frage: Lärmerregung beim Wildfliegen

                          Hallöchen,

                          ich belebe den Beitrag mal kurz mit etwas neuem.

                          Erste Frage vorab, wer findet die das Auto der beiden nicht eingeladenen Gäste am Flugplatz gestern?


                          Spaß beiseite.

                          Waren gestern das erste mal bei mir um die "Ecke" mitten in einem weitläufigen Feldgebit (ca 1 km zum nächsten Haus/ Ort entfernt) mit sagen wir mal doch recht vielen Helis/Flächen am start.

                          Ich bin da bisher nur immer alleine geflogen und wurde bereits von einem (in 1KM entfernung wohnenden) Mann dumm "angeranzt", Lärmbelästigung, Schande für den Modellbausport,.... bla bla bla.

                          Seit diesem tag führe ich immer so 2 bsi 16 Kopien des Luftfahrtbundesgesetzes in meinem Auto mit die den fall ja ganz klar dar legen. Zudem ist der Weg aufdem wir parken/ fliegen kein Privatweg usw......

                          Zurück zum Besich am Feld:

                          Die beiden Polizisten waren von anfang an sehr freundlich und auch sehr interessiert.
                          Ein Anwohner hätte sich wegen ENORMER LßRMBELßSTIGUNG beschwert. Nachdem ich die Gesetzeskopie nebst meiner Personalien raus gegeben habe unterhielten sie sich auch sehr freundlich noch knappe 10 min weiter mit uns und sind dann wieder abgezogen mit den Worten: VILE SPAß NOCH!

                          Kontrollhalber haben die zwei nochmal in 500 meter entfernung knappe 5 minuten gewartet um das "Geräuschbild" nochmal zu begutachten, waren ab da an aber nicht mehr gesehen.

                          Man, was hätte das dumme Gesicht des Typen der sich beschwert hat gerne gesehen, als er realisiert hatt, dass wir nach dem Polizeibesuch weiter fliegen konnten

                          Fazit: Die Kopien des Paragrafen 16 haben sich mal wieder ausgezahlt.

                          Jungens, nicht vertreiben lassen! Jeder olle Rasenmäher ist lauter als euer 700érter!

                          Kommentar

                          • meisch.sebastian
                            Member
                            • 27.07.2009
                            • 65
                            • Sebastian
                            • Erfurt

                            #43
                            AW: Rechtliche Frage: Lärmerregung beim Wildfliegen

                            Dann melde ich mich hier auch nochmal zu Wort. Habe nun auch die Erfahrung gemacht, dass wenn man sich einmal die ganze Arbeit gemacht hat und Rechtlich alles festgeklopft hat, dass man auf der sicheren Seite ist. War beim Ordnungsamt, Lärmschutzbehörde, Bauern, habe eine Versicherung ( schon von Anfang an) und rufe jedes mal beim Tower an, da Es sich bei meinem Platz um kontrollierten Luftraum handelt. Da gehen dem Gegenüber dann immer die Argumente aus :-)

                            Es wird immer Leute geben, die unser Hobby schlecht machen wollen, aber davon lassen wir uns nicht unterkriegen!!!

                            Gruß und habt Spaß
                            Sebastian

                            Kommentar

                            • Daobenfliegter
                              Senior Member
                              • 01.06.2011
                              • 1130
                              • Rene
                              • Ja

                              #44
                              AW: Rechtliche Frage: Lärmerregung beim Wildfliegen

                              Und selbst ein genehmigter Flugplatz eines Vereins ist nicht davor gefeit ständig Beschwerden über den Fluglärm zu bekommen. Da ist der Kampf recht groß den Platz nicht zu verlieren....
                              [FONT="Arial"]Nicht geschimpft, ist Lob genug.[/FONT]

                              Kommentar

                              • garth
                                Senior Member
                                • 17.11.2009
                                • 2631
                                • Helmut
                                • Bayern Regensburg / Kelheim / Freifeldflieger

                                #45
                                AW: Rechtliche Frage: Lärmerregung beim Wildfliegen

                                Gut gemacht !
                                Ich hats ja schon mal geschrieben :

                                Grundausstattung zum Modellfliegen
                                1.Heli
                                2.Sender
                                3.Akkus
                                4. Gesetzbuch (leider)

                                Zitat von meisch.sebastian Beitrag anzeigen
                                und rufe jedes mal beim Tower an, da Es sich bei meinem Platz um kontrollierten Luftraum handelt. Da gehen dem Gegenüber dann immer die Argumente aus :-)
                                Das ist auch noch ein guter Punkt : Ausrüsten mit Dokumenten und Genemigungen die zwar nicht wirklich zum Problem passen, ( z.B. Genemigung für +5Kg bei lärmempfindlichen Personen)

                                Aber wenn man dann zeigen kann :

                                1. Luftfahrtrecht : Ich darf hier fliegen
                                2. Gemeinde : Ich darf hier parken
                                3. Luftamt Genemigung für +5Kg - Ich darf hier alles fliegen
                                4. Gemeindesatzung : dein Drecksköter darf hier nicht ohne Leine rumlaufen => wie wärs mit ner Anzeige ...?

                                Das "nimmt schon kräftig Wind aus den Segeln "
                                Zuletzt geändert von garth; 23.09.2013, 08:28.
                                Schweigen bedeutet nicht Zustimmung. Es ist das Desinteresse, mit Idioten zu diskutieren

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X