Ã?berflugerlaubnis

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  • neogeo
    neogeo

    #1

    Ã?berflugerlaubnis

    Hallo,

    da ich meißt wild fliege, würd mich mal interresieren,

    ob ich eine ßberfluggenehmigung brauche, wenn ich

    über fremdes Land fliege.

    Zum Starten braucht man ja die Genehmigung des

    Grundstückbesitzers, darf ich aber auch nur über dem

    eigentlichen Startgelände fliegen, oder auch über angrenzendes?



    Mfg
  • A.E.R
    A.E.R

    #2
    ßberflugerlaubnis

    Nicht fragen - fliegen.

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    • RV
      RV
      Mikado-Heli.de
      VStabi-Support
      • 02.06.2001
      • 7766
      • Rainer
      • Modellsportgruppe Bachgau- Schaafheim

      #3
      ßberflugerlaubnis

      Der LUFTRAUM ist erst mal grundsätzlich frei.

      Er KANN durch die Behörden (z.B. Einflugschneise etc.) eingeschränkt werden.

      PS: wenn in 10.000 Metern über Dir ein LH-Jet fliegt, ruft der vorher bei Dir an?
      VStabi Support: http://www.vstabi.de
      Kontakt bitte per Email, keine PN.

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      • Rüdiger
        Member
        • 07.06.2001
        • 513
        • Rüdiger
        • Karlstein

        #4
        ßberflugerlaubnis

        Moin Namenloser,

        wenn Du schon wild fliegst, dann solltest Du unbedingt auch die Buchstaben der Gesetze kennen.

        Hier die LuftVO. Interessant für uns ist §16, es schadet aber auch nicht, sie ganz zu kennen, denn besonders lang ist sie nicht.

        cu,

        rüdiger
        Du schreibst Akku's, Lipo's und Servo's? Dann nimm Nachhilfe auf http://www.deppenapostroph.de!

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        • Ulstein
          Ulstein

          #5
          ßberflugerlaubnis

          Hallo Rüdiger,

          hätte mich auch interressiert, schade, der Link zu den einzelnen Paragrafen funktioniert nicht. ?(

          Gruß Uli

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          • RV
            RV
            Mikado-Heli.de
            VStabi-Support
            • 02.06.2001
            • 7766
            • Rainer
            • Modellsportgruppe Bachgau- Schaafheim

            #6
            ßberflugerlaubnis

            einfach nach dem Inhalt weiterscrollen ... dann kommen sie schon.
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            • Rüdiger
              Member
              • 07.06.2001
              • 513
              • Rüdiger
              • Karlstein

              #7
              ßberflugerlaubnis

              Moin Gemeinde! ;-)

              Wie war das noch? Ne Mail, ein Posting oder ne Seite ist dann erst zu Ende, wenn man nicht mehr weiter herunterscrollen kann ;-)

              Herzlichst,

              rüdiger























































































































              Hier ist das Posting zu Ende, geh weg! ;-)
              Du schreibst Akku's, Lipo's und Servo's? Dann nimm Nachhilfe auf http://www.deppenapostroph.de!

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              • neogeo
                neogeo

                #8
                ßberflugerlaubnis

                Dake für die Info´s


                So wie ich das sehe darf ich dann wohl ohne extra Erlaubnis drüberfliegen.

                (Was ich wohl meistens tun werden, da mein Grundstück größtenteils bewaldet ist)


                Ich sehe aber geade in abschnitt 6, das ein mindestabstand von 150 m zu

                Gebäuden einzuhalten ist, also dürfte ich nicht ,mal mit nem Micro im

                Haus/hinterm Garten fliegen?


                MfG

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                • Frederic
                  Frederic

                  #9
                  ßberflugerlaubnis

                  @ Rüdiger... Scherzkeks....


                  @ neogeo:

                  so weit ich das verstanden habe, darfst du das sehr wohl, weil Helis ohne Verbrennermotor und unter 5kg Startgewicht keiner Startgenehmigung bedürfen!

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                  • neogeo
                    neogeo

                    #10
                    ßberflugerlaubnis

                    @ Frederic : stimmt, das hat sich damit wohl erledigt.


                    Aber wie siehts mit dem abstürtzen auf "feindlichem" Gebiet aus?

                    Kann der Besitzen die Bergung einfach verbieten?



                    MfG

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                    • RV
                      RV
                      Mikado-Heli.de
                      VStabi-Support
                      • 02.06.2001
                      • 7766
                      • Rainer
                      • Modellsportgruppe Bachgau- Schaafheim

                      #11
                      ßberflugerlaubnis

                      Nein, hierzu empfehle ich das Buch über Modellflugrecht von Walter Felling.

                      Kurz:

                      Du darfst das Grundstück zur Bergung betreten. Falls Gefahr im Verzug ist (z.B. brennedes Modell) sogar ohne Erlaubnis. Ansonsten empfiehlt es sich natürlich "vorne" beim Nachbarn mal zu klingeln um Bescheid zu sagen, bevor man übern Zaun steigt.

                      Natürlich bist Du zum Schadenersatz für ev. Schäden durch den Absturz verpflichtet.
                      VStabi Support: http://www.vstabi.de
                      Kontakt bitte per Email, keine PN.

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                      • neogeo
                        neogeo

                        #12
                        ßberflugerlaubnis

                        Ah, sehrgut.

                        Danke!

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