so weit ich das verstanden habe, darfst du das sehr wohl, weil Helis ohne Verbrennermotor und unter 5kg Startgewicht keiner Startgenehmigung bedürfen!
Nein, hierzu empfehle ich das Buch über Modellflugrecht von Walter Felling.
Kurz:
Du darfst das Grundstück zur Bergung betreten. Falls Gefahr im Verzug ist (z.B. brennedes Modell) sogar ohne Erlaubnis. Ansonsten empfiehlt es sich natürlich "vorne" beim Nachbarn mal zu klingeln um Bescheid zu sagen, bevor man übern Zaun steigt.
Natürlich bist Du zum Schadenersatz für ev. Schäden durch den Absturz verpflichtet.
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