Klar, geht es hier um theoretische Sachverhalte, das Thema ist ja auch nicht einfach.
Ich verweise mal hier:
Unbefriedetes Grundstück / Hausfriedensbruch (Recht, 123 StGB, befriedetes Grundstück)
und hier:
www.recht.de - Forum Deutsches Recht - Foren
Es gibt zu diesem Thema unbefriedet und Hausfriedensbruch ganz ganz viele Berichte und auch Urteile, die das mal so und mal so sehen.
Eine pauschale Aussage ist zu diesem Thema gar nicht möglich.
Vor Gericht und zur See ................................ den Rest kennst Du bestimmt.
Der Wildflieger der auf sein "Recht" besteht dort zu Fliegen, sollte besser das Hobby an den Nagel hängen.
Es ist aber trotzdem ein sehr interessantes Thema.
Edit:
Es kommt auch immer auf den Einzelfall an.





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