Hausfriedensbruch auf nicht eingefriedetem Gelände?

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  • jochene
    Member
    • 21.01.2005
    • 728
    • Jochen

    #1

    Hausfriedensbruch auf nicht eingefriedetem Gelände?

    Edit by Mod: hier beginnt ein Thread, den ich aus einem anderen Thema herausgelöst habe: RC-Heli Community - Einzelnen Beitrag anzeigen - Update bei RCN: Thema

    Klar, geht es hier um theoretische Sachverhalte, das Thema ist ja auch nicht einfach.

    Ich verweise mal hier:
    Unbefriedetes Grundstück / Hausfriedensbruch (Recht, 123 StGB, befriedetes Grundstück)

    und hier:
    www.recht.de - Forum Deutsches Recht - Foren

    Es gibt zu diesem Thema unbefriedet und Hausfriedensbruch ganz ganz viele Berichte und auch Urteile, die das mal so und mal so sehen.

    Eine pauschale Aussage ist zu diesem Thema gar nicht möglich.

    Vor Gericht und zur See ................................ den Rest kennst Du bestimmt.

    Der Wildflieger der auf sein "Recht" besteht dort zu Fliegen, sollte besser das Hobby an den Nagel hängen.
    Es ist aber trotzdem ein sehr interessantes Thema.

    Edit:
    Es kommt auch immer auf den Einzelfall an.
    Zuletzt geändert von DerMitDenZweiLinkenHänden; 15.08.2014, 15:19.
  • Galileo
    Galileo

    #2
    AW: Update bei RCN: Thema "Genehmigung des Grundstückseigentümers"

    Sorry, zum einen sind deine Quellen reine Foren-Meinungen ohne Belege, d.h. es werden weder Gesetze noch Urteile noch sonstige Normen zitiert um die Meinungen zu stützen. Mit Forenmeinungan kann ich dir jede beliebige Behauptung begründen.

    Korrekt ist aber (möglicherweise) der in den Meinungen enthaltene Hinweis, dass bei einem Vorgarten der in engem Zusammenhang mit einer Wohnung steht o.ä. eine optische Trennung als Einfriedung gelten kann.

    Falls das zutrifft ist das Gelände aber eben in dem Sonderfall durch die optische Trennung nicht mehr unbefriedet sondern befriedet. Und somit bleibt es dabei, dass der Tatbestand des Hausfriedensbruchs eine Befriedung voraussetzt, wie es im Gesetz auch ganz klar wörtlich drin steht.

    Davon abgesehen, nochmal: Wo bitte geht ihr fliegen? In fremde Vorgärten? Ich gehe dazu in die freie Landschaft raus. Betrachtungen über Vorgärten finde ich an dieser Stelle eher verwirrend.

    Zitat von jochene Beitrag anzeigen
    Eine pauschale Aussage ist zu diesem Thema gar nicht möglich.
    Doch: Unbefriedetes Gelände: Kein Hausfriedensbruch.
    Zuletzt geändert von Gast; 14.08.2014, 14:33.

    Kommentar

    • jochene
      Member
      • 21.01.2005
      • 728
      • Jochen

      #3
      AW: Update bei RCN: Thema "Genehmigung des Grundstückseigentümers"

      Wo Du fliegen gehst ist doch völlig egal, wir sprechen doch hier nur theoretisch.

      Wir sind hier auch nur ein Forum und somit ist das was hier geschrieben wird auch nur eine Forenmeinung ohne irgend ein Beleg.

      Rechtsprechung passiert ausschließlich nur vor Gericht und nur das was ein Richter sagt/urteilt ist letztendlich von belang.

      Also sollten wir hier immer nur über theoretische Fälle sprechen. Ob Deine Meinung, meine oder die Meinung in anderen Foren korrekt ist, können wir nicht beurteilen.

      I.d.R. wissen wir auch nicht, wer sich hinter einem Nicknamen egal in welchem Forum verbirgt.

      Vielleicht doch ein RA oder doch ein Fachrichter oder nur ein belesener Leihe oder oder oder.

      Gruß
      jochen

      Kommentar

      • Hocki
        Hocki

        #4
        AW: Update bei RCN: Thema "Genehmigung des Grundstückseigentümers"

        Einfach fliegen gehen, versichert sein und mit Sinn und Verstand handeln. Ist eigentlich nicht so schwer...
        Damit kommt man in 99,9% der Fälle sehr weit - 100% Sicherheit gibts nicht, da muss dann wohl Schach gespielt werden, oder Mikado...oder so...

        Kommentar

        • Truesight
          Truesight

          #5
          AW: Update bei RCN: Thema "Genehmigung des Grundstückseigentümers"

          Ich glaube auf Wiesen wird es erst Hausfriedensbruch wenn ein Hausverbot ausgesprochen wurde (das kann ja der Besitzer oder der Pächter jederzeit machen). Spätestens beim nächsten mal dort fliegen bist du drann.

          Kommentar

          • Galileo
            Galileo

            #6
            AW: Update bei RCN: Thema "Genehmigung des Grundstückseigentümers"

            ßhm, genau darüber reden wir die ganze Zeit.

            Auf einer Wiese gibt es keinen Hausfriedensbruch, und der Besitzer kann auch nicht jederzeit ein Verbot aussprechen. Siehe oben.

            Der Gesetzgeber hat doch nicht in der freien Landschaft ein Betretungsrecht für jedermann eingeführt, damit jeder Grundbesitzer das ohne besondere Gründe einfach so ausschließen kann. Er kann es ausschließen in bestimmten Fällen, muss sich das aber teilweise sogar vorher genehmigen lassen.

            Ich weiß aber nicht, wie das bei euch in ßsterreich ist.
            Zuletzt geändert von Gast; 14.08.2014, 15:53.

            Kommentar

            • jochene
              Member
              • 21.01.2005
              • 728
              • Jochen

              #7
              AW: Update bei RCN: Thema "Genehmigung des Grundstückseigentümers"

              Zitat von Truesight Beitrag anzeigen
              Ich glaube auf Wiesen wird es erst Hausfriedensbruch wenn ein Hausverbot ausgesprochen wurde (das kann ja der Besitzer oder der Pächter jederzeit machen). Spätestens beim nächsten mal dort fliegen bist du drann.
              So ist es.

              Da wir hier aber nur Forenmeinungen vertreten, wird diese Frage erst geklärt werden können, wenn ein Wildflieger oder ein Bauer/Grundstücksbesitzer dieses mal vor Gericht ausgefochten hat.

              Zu unserem Glück stellt letztendlich immer ein Gericht fest was richtig und falsch ist und nicht eine Forenmeinung.

              Herr Sonnenschein mag vielleicht nicht immer richtig liegen, ist auch nur ein Mensch, es gibt aber unzählige Vereine, die Ihren Bestand dem Fachwissen des Herrn Sonnenschein verdanken und zum Glück nicht einer Forenmeinung.

              Kommentar

              • Galileo
                Galileo

                #8
                AW: Update bei RCN: Thema "Genehmigung des Grundstückseigentümers"

                Korrektur:
                Zitat von Galileo Beitrag anzeigen
                Auf einer nicht eingefriedeten Wiese gibt es keinen Hausfriedensbruch,
                Zitat von jochene Beitrag anzeigen
                Da wir hier aber nur Forenmeinungen vertreten,
                Mit dem Unterschied dass einige Meinungen durch Zitate von Gesetzen und Verordnungen begründet und andere frei schwebend in den Raum gestellt werden.

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                • jochene
                  Member
                  • 21.01.2005
                  • 728
                  • Jochen

                  #9
                  AW: Update bei RCN: Thema "Genehmigung des Grundstückseigentümers"

                  Zitat von Galileo Beitrag anzeigen
                  Korrektur:


                  Mit dem Unterschied dass einige Meinungen durch Zitate von Gesetzen und Verordnungen begründet und andere frei schwebend in den Raum gestellt werden.
                  Leider auch falsch.

                  Zu jedem § in einem Gesetz gibt es Kommentierungen, die dicker sind als das eigentliche Gesetz.

                  Wer diese alle kennt und diese auch bei der Betrachtung eines Rechtsfrage zu rate zieht, wird in unserem Rechtsstaat immer noch nicht die richtige Antwort haben, weil ein Richter es immer noch anders auslegen kann als andere. Dafür gibt es sogar die verschiedenen Instanzen.

                  Ich sage zum wiederholten male, jeder hat eine Meinung, die er auch haben darf, was tatsächlich Recht ist, ist davon meisten kilometerweit entfernt.

                  Kommentar

                  • Galileo
                    Galileo

                    #10
                    AW: Update bei RCN: Thema "Genehmigung des Grundstückseigentümers"

                    Zitat von jochene Beitrag anzeigen
                    Zu jedem § in einem Gesetz gibt es Kommentierungen, die dicker sind als das eigentliche Gesetz.
                    Hast du einen Kommentar zum NatschG? Ich schon: Rohlf/Albers, "Naturschutzgesetz Baden-Württemberg", Kohlhammer-Verlag. Und natürlich habe ich den konsultiert bevor ich hier meinen Senf ablasse.

                    Und zum BNatschG Abschnitt 6 habe ich Ulf Marzik / Thomas Wilrich, "Bundesnaturschutzgesetz".

                    Du hingegen hast scheinbar lediglich Forenbeiträge ergurgelt.
                    Zuletzt geändert von Gast; 14.08.2014, 22:25.

                    Kommentar

                    • jochene
                      Member
                      • 21.01.2005
                      • 728
                      • Jochen

                      #11
                      AW: Update bei RCN: Thema "Genehmigung des Grundstückseigentümers"

                      Zitat von Galileo Beitrag anzeigen
                      Hast du einen Kommentar zum NatschG? Ich schon: Rohlf/Albers, "Naturschutzgesetz Baden-Württemberg", Kohlhammer-Verlag. Und natürlich habe ich den konsultiert bevor ich hier meinen Senf ablasse.

                      Und zum BNatschG Abschnitt 6 habe ich Ulf Marzik / Thomas Wilrich, "Bundesnaturschutzgesetz".

                      Du hingegen hast lediglich Forenbeiträge ergurgelt.
                      Auch wenn es nichts bringen wird, wir sprechen hier eigentlich vom STGB was ein höheres Gesetz als das NatschG ist.

                      Aber egal, lassen wir es einfach sein.

                      Wir haben, wie Du es schon sagtest nur eine Forenmeinung, nicht mehr und nicht weniger, ohne irgendeine Rechtsverbindlichkeit, ein Forum halt.

                      Wenn ein User hier etwas tatsächlich wissen möchte, sollte er einen Fachmann befragen und kein Forum.

                      Gruß
                      Jochen

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                      • Galileo
                        Galileo

                        #12
                        AW: Update bei RCN: Thema "Genehmigung des Grundstückseigentümers"

                        Zitat von jochene Beitrag anzeigen
                        Auch wenn es nichts bringen wird, wir sprechen hier eigentlich vom STGB was ein höheres Gesetz als das NatschG ist.
                        Es heißt "StGB".

                        Für das Betreten einer offenen Wiese entgegen einer Anordnung brauchst du kein StGB, das ist (in BW) im NatschG bereits geregelt in § 80 Abs. 1 Nr 17.

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                        • jochene
                          Member
                          • 21.01.2005
                          • 728
                          • Jochen

                          #13
                          AW: Update bei RCN: Thema "Genehmigung des Grundstückseigentümers"

                          Es ist echt schwierig mir dir.

                          Wenn das Betreten eines unbefriedeten Gelände ein Hausfriedensbruch darstellt, dann ist das StGB zuständig. In wie weit das so ist, kann man in den Kommentaren zum StGB versuchen zu ergründen.
                          Im Zweifelsfall entscheidet das Gericht und nur das Gericht.

                          Lassen wir es besser.

                          Wenn Du natürlich FachRA oder sogar Richter bist, dann kannst Du uns bzw. mich gerne hier belehren, aber auch nur dann.

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                          • Carsten_HL
                            Member
                            • 27.12.2007
                            • 681
                            • Carsten

                            #14
                            AW: Update bei RCN: Thema "Genehmigung des Grundstückseigentümers"

                            Wenn Gras auf einer Wiese wächst dann hat das meistens einen Grund. Und meist ist der Bauer nicht so sehr erfreut wenn das Plattgetrampelt wird.

                            Versuch das ganze einfach mal aus der Vogelperspektive zu betrachten. Wer ist alles betroffen und was könnte stören oder auch gefallen.

                            So, ich geh nu noch nen paar geile Graffitis sprayen... kann ich ja überall machen wo nicht explizit steht das es nicht erwünscht ist.

                            Kommentar

                            • Galileo
                              Galileo

                              #15
                              AW: Update bei RCN: Thema "Genehmigung des Grundstückseigentümers"

                              Zitat von jochene Beitrag anzeigen
                              Es ist echt schwierig mir dir.
                              Soso.

                              Zitat von jochene Beitrag anzeigen
                              Wenn das Betreten eines unbefriedeten Gelände ein Hausfriedensbruch darstellt, dann ist das StGB zuständig. In wie weit das so ist, kann man in den Kommentaren zum StGB versuchen zu ergründen.
                              So, ich habe zwar keinen StGB-Kommentar aber schnell funktionierende Beziehungen zu Leuten die einen haben:

                              Eine vollständige Abschließung oder tatsächlich wesentliche Erschwerung des Zugangs sind nicht erforderlich; eine Befriedung ("Einhegung") setzt aber eine äußerlich erkennbare, nicht allein symbolische Eingrenzung des räumlichen Bereichs voraus, die den Zugang Unberechtigter von der - wenngleich uU einfachen - ßberwindung eines physischen Hindernisses abhängig macht. Eine nur rechtliche Befugnis, einen räumlichen Bereich zu nutzen, begründet kein befriedetes Besitztum.
                              Quelle: Fischer, StGB-Kommentar, 60. Auflage, Rn. 8.

                              Zitat von jochene Beitrag anzeigen
                              Wenn Du natürlich FachRA oder sogar Richter bist, dann kannst Du uns bzw. mich gerne hier belehren, aber auch nur dann.
                              Ich bin seit 1962 Spezialfachanwalt für nord-baden-württembergisches Wiesenbetretungsrecht.
                              Zuletzt geändert von Gast; 15.08.2014, 01:07.

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