Modellflug: Rechtliche Grundlagen in Ã?sterreich

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  • thomas1130
    RC-Heli TEAM
    Admin
    • 26.11.2007
    • 25617
    • Thomas
    • Österreich

    #16
    AW: Modellflug: Rechtliche Grundlagen in ßsterreich

    Dein eigenes Auto zahlt die Versicherung normal eher nicht

    Und lass dir auch den Betrag der Deckung bestätigen - nicht dass das nur ein paar Tausend Euro sind - denn bei Personenschaden kann das schon mal sechs oder gar siebenstellig werden..

    Bei uns im Verein dürftest du übrigens mit deiner Privathaftpflicht so und so nicht fliegen - wie in vielen anderen Vereinen wird nur Aeroclub (oä) akzeptiert
    Stay hungry. Stay foolish.

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    • 47110815
      Senior Member
      • 30.07.2014
      • 4427
      • Thomas
      • Offenbach am Main, FMCD (Dietzenbach)

      #17
      AW: Modellflug: Rechtliche Grundlagen in ßsterreich

      DMFV auch, wenn man mal als Gastflieger aus D kommen möchte?

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      • ABC
        ABC
        Member
        • 13.12.2014
        • 841
        • Achim

        #18
        AW: Modellflug: Rechtliche Grundlagen in ßsterreich

        Zitat von Letsgo Beitrag anzeigen
        aber wenn der Heli aus irgendwelchen Gründen ausser Kontrolle gerät und auf ein geparktes Auto kracht, ist es dann auch selbstverschulded?
        Die Frage ist nicht, ob selbst verschuldet, sondern ob fahrlässig
        oder gar grob fahrlässig.

        Und das hängt von den Umständen ab.

        Letztlich bist Du eben - trotz Versicherung - angehalten,
        verantwortungsvoll und nicht leichtsinnig zu handeln.

        Steht in den Versicherungsbedingungen garantiert irgendwo im Kleingedruckten.

        Zitat von Letsgo Beitrag anzeigen
        so läuft es im Straßenverkehr ja auch nicht?
        Doch:
        Bei der groben Fahrlässigkeit handelt es sich um eine besondere Auslegung der Fahrlässigkeit. Auch Autofahrern kann eine grobe Fahrlässigkeit unterstellt werden, was sie unter Umständen den Versicherungsschutz kosten kann. In der Praxis kommt es häufiger vor, dass Versicherungen die Zahlung verweigern, weil die Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt haben.
        Quelle:
        Fahrlässigkeit im Straßenverkehr | KFZ Kompass

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        • Klaus O.
          Senior Member
          • 03.12.2007
          • 22475
          • Klaus

          #19
          AW: Modellflug: Rechtliche Grundlagen in ßsterreich

          In der Praxis kommt es häufiger vor, dass Versicherungen die Zahlung verweigern, weil die Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt haben.
          Eine Haftpflichtversicherung kann die Zahlung nicht verweigern, sie können nur Regress beim Versicherungsnehmer einfordern.
          Gruß Klaus

          Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

          Kommentar

          • thomas1130
            RC-Heli TEAM
            Admin
            • 26.11.2007
            • 25617
            • Thomas
            • Österreich

            #20
            AW: Modellflug: Rechtliche Grundlagen in ßsterreich

            Zitat von 47110815 Beitrag anzeigen
            DMFV auch, wenn man mal als Gastflieger aus D kommen möchte?
            klar
            Stay hungry. Stay foolish.

            Kommentar

            • Klaus O.
              Senior Member
              • 03.12.2007
              • 22475
              • Klaus

              #21
              AW: Modellflug: Rechtliche Grundlagen in ßsterreich

              Zitat von 47110815 Beitrag anzeigen
              DMFV auch, wenn man mal als Gastflieger aus D kommen möchte?
              Bin schon öfter in A geflogen mit DMFV Versicherung.
              Niemals ein Problem gehabt.
              Keine Diskussion, nix.
              Das Ganze auf verschiedenen Plätzen.
              Gruß Klaus

              Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

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              • ABC
                ABC
                Member
                • 13.12.2014
                • 841
                • Achim

                #22
                AW: Modellflug: Rechtliche Grundlagen in ßsterreich

                Zitat von Klaus Ortner Beitrag anzeigen
                Eine Haftpflichtversicherung kann die Zahlung nicht verweigern, sie können nur Regress beim Versicherungsnehmer einfordern.
                Sicher?

                2008 wurde das zwar reformiert: Vor 2008 galt "Alles oder nichts" -
                entweder die Versicherung zahlt oder auch nicht.

                Jetzt wird das etwas differenzierter:
                Sie können auch die Leistungen kürzen, je nach Grad des Ganzen.

                Trotz allem gilt immer noch:

                Wohl dem, der in diesen Fällen eine Haftpflichtversicherung besitzt, welche für die Schadensersatzleistungen zahlen muss. Doch inwieweit muss sie das wirklich?
                /.../
                Dabei ist jedoch nicht außer Acht zu lassen, dass die Versicherungen nach wie vor das Recht besitzen, in Ausnahmefällen bei grober Fahrlässigkeit die Leistungen zu kürzen beziehungsweise dem Versicherten den Versicherungsschutz komplett zu versagen.
                Quelle: Versicherung - Grobe Fahrlässigkeit: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de

                Wenn der Versicherungsschutz versagt wird, heißt das eigentlich auch, dass die Zahlungspflicht der Versicherung aufgehoben ist. Leistungen kürzen heißt, dass die Versicherung nicht voll zahlt.

                I.d.R. wird das allerdings erst in einem langwierigen Verfahren ersichtlich, inwieweit Versicherungsschutz besteht oder nicht. Von dem her wird eben erst mal bezahlt und anschließend das Geld beim Versicherten wieder zurück geholt. Ist also schon in der Praxis so üblich, wie Du es beschreibst. Ist aber m.W. nicht verpflichtend für die Versicherungen, dass die das so handhaben müssen.

                Aber letztlich kommt's für den Versicherten eh auf's gleiche raus: Er muss auch im Straßenverkehr blechen bei grober Fahrlässigkeit (Was ja eigentlich die Aussage meines Posts sein sollte). Man hat also durch die Versicherung keine Narrenfreiheit. Wie die Zahlungsströme genau laufen ist dafür jetzt mal unwichtig.
                Zuletzt geändert von ABC; 10.08.2015, 07:49.

                Kommentar

                • Juky
                  RC-Heli TEAM
                  • 15.03.2007
                  • 20987
                  • Ingolf
                  • Dortmund

                  #23
                  AW: Modellflug: Rechtliche Grundlagen in ßsterreich

                  Betrieb unserer Flugobjekte fällt aber in den Bereich der Gefährdungshaftung- wie auch Betrieb eines KFZ.
                  In diesen Fällen muß die Versicherung mWn die Opfer in jedem Fall entschädigen und kann im Anschluß
                  den Versicherten ggf. in Regress nehmen- deshalb sind dies auch Pflichtversicherungen.

                  Bei anderen Haftpflichtschäden sieht das anders aus: Der Geschädigte hat zunächst mal gar keinen Anspruch
                  gegen die Versicherung des Schadenverursachers, Vertragspartner ist ausschließlich der Versicherte- die
                  private Haftpflichtversicherung ist (leider) keine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung.

                  Kommentar

                  • ABC
                    ABC
                    Member
                    • 13.12.2014
                    • 841
                    • Achim

                    #24
                    AW: Modellflug: Rechtliche Grundlagen in ßsterreich

                    Mag sein, und ich finde die Diskussion etwas müßig -
                    an der Grundaussage ändert es auf jeden Fall nichts:

                    Zitat von ABC Beitrag anzeigen
                    Aber letztlich kommt's für den Versicherten eh auf's gleiche raus: Er muss auch im Straßenverkehr blechen bei grober Fahrlässigkeit (Was ja eigentlich die Aussage meines Posts sein sollte). Man hat also durch die Versicherung keine Narrenfreiheit. Wie die Zahlungsströme genau laufen ist dafür jetzt mal unwichtig.

                    Kommentar

                    • DerMitDenZweiLinkenHänden
                      RC-Heli TEAM
                      • 09.12.2004
                      • 12083
                      • Kurt
                      • Hinterbrühl/Wien

                      #25
                      AW: Modellflug: Rechtliche Grundlagen in ßsterreich

                      Eigentlich geht's hier um Modellfllugrecht und nicht um Versicherungsrecht.

                      Kurt
                      Bauberichte und viele Fotos auf meiner Homepage - siehe dazu im Profil

                      Kommentar

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