Luftrechtlicher Status von Heliports?
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AW: Luftrechtlicher Status von Heliports?
Hallo Raimund,
spielst du mit dem Gedanken auf der Wiese zwischen Heliport und Autobahn zu fliegen?
ßber diese Wiese fliegen die Personentragenden ein. Die Autobahn wäre mir auch zu nahe.
Wenn es dir nur ums Prinzip (Wissen) geht, vergiss das von mir Gesagte.
AndreasMehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben (Albert Einstein)
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AW: Luftrechtlicher Status von Heliports?
OK, ich mach auch noch mal mit.
Einerseits fallen diese Heliports, wie der genannte unter die Kategorie "Sonderlandeplatz". Damit ist ein Flugplatz gemeint, der nicht "so ohne weiteres" der allgemeinen Luftfahrt zur Verfügung steht.
Das jetzt näher auseinander zu klamüsern, wäre hier nicht zielführend.
Von daher ist also auch zu einem solchen Heliport der genannte Abstand einzuhalten.
Klar
Einer schrieb, das schon die ICAO Kennung ein Indiz sei. Dem ist leider nicht so. Das hat andere Zusammenhänge.
ABER
Darüber hinaus gibt es noch einen Aspekt, der so im Gesetz nicht festgeschrieben ist oder erklärt ist, sondern auf gesunden Menschenverstand basiert.
Gerade bei den Heliports, die von Rettungshubschraubern angeflogen werden, muss man zusätzlich nämlich damit rechnen, das sie, abhängig von der Art der Verletzung des Transportierten, besonders tief angeflogen werden.
Stichwort innere Verletzungen, Lunge, Atemapparat. Solche Verletzten sind oft nur bedingt Flugtauglich, da in der Höhe der Luftdruck abnimmt. Aus diesem Grund darf so ein Rettungshubschrauber dann durchaus auch mal in sog. Ameisenkniehöhe fliegen.
Die Gefahr, das sich dann die Fluwege kreuzen, wird mit abnehmendem Abstand zum Heliport immer größer.
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AW: Luftrechtlicher Status von Heliports?
Ach so, das erklärt einiges. Neulich ist schon zum 2. Mal ein ADAC-Heli, geschätzt unter 100 Meter, über unsere Fliegerwiese gebrettert. Und ich habe mich schon gefragt, ob der weiß was er tut. Er weiß es doch...Zitat von Rotorant Beitrag anzeigenStichwort innere Verletzungen, Lunge, Atemapparat. Solche Verletzten sind oft nur bedingt Flugtauglich, da in der Höhe der Luftdruck abnimmt. Aus diesem Grund darf so ein Rettungshubschrauber dann durchaus auch mal in sog. Ameisenkniehöhe fliegen.
Mindestens haltbar bis: 17.04.2020
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AW: Luftrechtlicher Status von Heliports?
Hallo zusammen,
Danke für die lebhafte Diskussion.
Um keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen:
Natürlich fliege ich nicht in Sichtweite der genannten Landeplätze. Allerdings prüfe ich stets,
bevor ich einen Bauern wg. eines hübschen Plätzchens anspreche, ob sonstige Einschränkungen (Luftraum, Naturschutz, etc...) meinen Wildflugplatz undiskutabel machen. Begegnungen mit Fliegern aller Art brauche ich nun wirklich nicht.
@ Klaus: Ich werde in einigen Wochen (geht vorher leider aus gesundh. Gründen nicht) auf jeden Fall das Luftamt-Süd ansprechen, um speziell nach dem Status der Heli-Landeplätze an Kliniken zu fragen. Dessen Antwort werde ich hier posten. Gleichwohl ist doch gegen Mutmaßungen einiger User nichts zu sagen.
Zeigt das doch, dass sie sich über das Thema Gedanken machen.
Gruesse an alle
RaimundRaimund
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AW: Luftrechtlicher Status von Heliports?
"Ach so, das erklärt einiges. Neulich ist schon zum 2. Mal ein ADAC-Heli, geschätzt unter 100 Meter, über unsere Fliegerwiese gebrettert. Und ich habe mich schon gefragt, ob der weiß was er tut. Er weiß es doch..."
Diesen Post verstehe ich nicht. Ist das denn ein offiziell zugelassener und in die Karten eingetragener Modellflugplatz?
Ich nehme es vorweg: Nein!
Daher müsst Ihr Modellflieger immer Euch freihalten (nicht nur ausweichen!! Also hinreichender Abstand!) von jedem anderen dort vorbei fliegenden Luftfahrzeug! Die Verantwortung liegt bei Euch und nicht bei dem manntragenden Kollegen!Diabolo 700/Urukay 3-Blatt/Goblin 700+500/T-Rex 550L+450L/H21 Tandem/Super-E-Heli-Baby
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AW: Luftrechtlicher Status von Heliports?
Nein! Bin ein bisserl weiter entfernt. GottseiDank.Zitat von acamphausen Beitrag anzeigenspielst du mit dem Gedanken auf der Wiese zwischen Heliport und Autobahn zu fliegen?Zuletzt geändert von Klappenfine; 16.04.2015, 22:57.Raimund
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AW: Luftrechtlicher Status von Heliports?
Ich glaube mich zu erinnern, in einem anderen thread gelesen zu haben dass doch.Zitat von Wombat Beitrag anzeigenIst das denn ein offiziell zugelassener und in die Karten eingetragener Modellflugplatz?
Ich nehme es vorweg: Nein!
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Hubschrau(bär)
AW: Luftrechtlicher Status von Heliports?
Und Du bist dann mit der Antwort des Bauers zufrieden?Zitat von Klappenfine Beitrag anzeigenllerdings prüfe ich stets,
bevor ich einen Bauern wg. eines hübschen Plätzchens anspreche, ob sonstige Einschränkungen (Luftraum, Naturschutz , etc...) meinen Wildflugplatz undiskutabel machen.
Der Bauer kennt sich vielleicht noch mit Naturschutz aus, aber ganz
bestimmt nicht mit dem Luftraum und den anhängigen Gesetzen.
Ist ja auch nicht sein Job.
Wenn ich das so alles mitlese, bekomme ich das Gefühl, das alle
2 Kilometer DE flächendeckend ein Krankenhaus mit Heli-Landeplatz
steht, dazwischen ist noch der Reparaturhangar angesiedelt.
Das wäre dann natürlich schlecht für das Hobby, könnte aber auch
konstruiert sein, was ich mehr glaube.
Letzte Woche waren die Multicopter drann, die permanent ADAC-Helis
in die Quere kommen.
Ich fliege auch, bis jetzt hatte ich noch keinen Kontakt mit der
flächendeckenden, manntragenden Heliflotte.
Nicht alles schlecht reden und herbeikonstruieren.
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AW: Luftrechtlicher Status von Heliports?
Jetzt hast du ihn aber wohl falsch verstanden...
Naja, egal. Ich wohne technisch gesehen ziemlich genau zwischen einem Spital und einem kleinen Flugplatz. Wenn die Manntragenden da aber jemals auf meine Flughöhe runterkommen, dann sind sie eh schon nicht mehr zu retten resp. landen auf Bäumen oder Wohnblocks...
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Hm, das ist natürlich polemisch verbreitetes Halbwissen. Hoffentlich hält sich daran keiner, denn der Nachsatz ist gleichwohl wichtig.Zitat von profivo Beitrag anzeigenDa braucht ja auch keiner nachfragen, denn
"Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist [grundsätzlich] frei" LuftVG §1 Abs.1 Satz 1
Also auch über der Autobahn
Richtig heißt es dort:
Zitat LufgtVG §1 (1 )
Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei, soweit sie nicht durch dieses Gesetz, durch die zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften, durch im Inland anwendbares internationales Recht, durch Rechtsakte der Europäischen Union und die zu deren Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften beschränkt wird.
Zitat Ende
Das ließt sich m. E. ganz anders. Und da hilft das "grundsätzlich" in Klammern auch nicht weiter, das kann nur zu Fehlinterpretation führen, da es nicht zielgerichtet ist.
Und derlei Einschränkungen gibt es recht viele, die in den einzelnen Rechtsverschriften verteilt sind.
Das gilt anderes herum ebenso, den auch die Einschränkung, das ein Modell nicht in den kontrollierten Luftraum einfliegen darf, kann temporär durch Flugverkehrskontrollfreigabe aufgehoben werden.
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Wie kommst du darauf, dass gemutmaßt wird?Zitat von Klappenfine Beitrag anzeigenGleichwohl ist doch gegen Mutmaßungen einiger User nichts zu sagen.
Zeigt das doch, dass sie sich über das Thema Gedanken machen.
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AW: Luftrechtlicher Status von Heliports?
Scheinbar gehört der TE zu der Gattung Mensch die zwar Fragen stellen, dann aber die Antworten nicht hören will sondern lieber die Kompetenz der Antwortenden in Frage stellt.
Auch ich kann nur nochmal wiederholen:
-Heliports gehören zu den Sonderlandeplätzen und sind somit luftrechtlich Flugplätze
-Der Anflug insbesondere von Rettungshubschraubern kann und wird häufig unter den geltenden Sicherheitsmindesthöhen durchgeführtZuletzt geändert von troll05; 17.04.2015, 07:33.Gruss, Andreas
[FONT="Comic Sans MS"]Ich flieg alles,und das mit Spektrum[/FONT]
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AW: Luftrechtlicher Status von Heliports?
Hallo,
also wenn ich einen Manntragenden Heli steuern würde und hätte das Glück, einen solchen verrückten Kopter vor einem evt. Crash zu entdecken, würde ich mir die Zeit nehmen, über den zu gehen und ihn ganz schnell auf dem Boden zerschellen zu lassen...
Aber in der Realität ist das ja leider mitunter anders.
Ich habe für meine Kopter ja eine Aufstiegsgenehmigung und würde einen Teufel tun, in solchen Zonen zu fliegen - das ist einfach absolut tabu. Da würde ich auch niemlas drum diskutieren
Grüße Stephan
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AW: Luftrechtlicher Status von Heliports?
Zitat von Rotorant Beitrag anzeigenHm, das ist natürlich polemisch verbreitetes Halbwissen. Hoffentlich hält sich daran keiner, denn der Nachsatz ist gleichwohl wichtig.
Richtig heißt es dort:
Zitat LufgtVG §1 (1 )
....
Das ließt sich m. E. ganz anders. Und da hilft das "grundsätzlich" in Klammern auch nicht weiter, das kann nur zu Fehlinterpretation führen, da es nicht zielgerichtet ist.
Und derlei Einschränkungen gibt es recht viele, die in den einzelnen Rechtsverschriften verteilt sind.
Das gilt anderes herum ebenso, den auch die Einschränkung, das ein Modell nicht in den kontrollierten Luftraum einfliegen darf, kann temporär durch Flugverkehrskontrollfreigabe aufgehoben werden.
Sehr geehrter Rotorant,
die Aussage war natürlich provokativ auf meinen Vorredner bezogen - ist aber mitnichten "provokatives Halbwissen". Es handelt sich hier durchaus um eine zulässige Vereinfachung, da alle Gesetze, Regelungen, Vorschriften, Versicherungsbedingungen etc. zu dem Thema - bis hin zur Handhabe des Ordnungsamtes bei "Gefahr für die öffentliche Ordnung" - jeglichen Rahmen sprengen würden
Btw Halbwissen... den Begriff "Modell" kennt das LuftVG nicht
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