Eine echte Gefahr ist es nicht. Wir fliegen eigentlich immer unterhalb der umstehen Baumwipfel, er ist aber sicherlich 3 bis 4 mal so hoch. Das dürfte eher ein Thema für die Schaumwaffelsegler sein.
Luftrechtlicher Status von Heliports?
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AW: Luftrechtlicher Status von Heliports?
Es ist eine ganz normale Wiese eines toleranten Bauern. Etwas südlich kommt gelegentlich in normaler Flughöhe ein "Rundflug-Heli" vorbei aber 2 mal hatte ich eben auch den vom ADAC. Es ist schon der Hammer, wie schnell die Dinger im ßberflug sind. Man hört ihn und kurz danach ist er auch schon da.Zitat von Wombat Beitrag anzeigen
Eine echte Gefahr ist es nicht. Wir fliegen eigentlich immer unterhalb der umstehen Baumwipfel, er ist aber sicherlich 3 bis 4 mal so hoch. Das dürfte eher ein Thema für die Schaumwaffelsegler sein.Mindestens haltbar bis: 17.04.2020
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AW: Luftrechtlicher Status von Heliports?
Wobei man sich bei der Höhe der manntragenden Fliegerei auch sehr schnell verschätzt, meist sind die höher als gedacht.Zitat von Ulli600 Beitrag anzeigenWir fliegen eigentlich immer unterhalb der umstehen Baumwipfel, er ist aber sicherlich 3 bis 4 mal so hoch. Das dürfte eher ein Thema für die Schaumwaffelsegler sein.
Grüße Chris
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AW: Luftrechtlicher Status von Heliports?
Die Schublade hast Du schon aufgezogen. Warte aber noch einen Moment, bevor Du mich endgültig hineinsteckst.Zitat von troll05 Beitrag anzeigenScheinbar gehört der TE zu der Gattung Mensch die zwar Fragen stellen, dann aber die Antworten nicht hören will sondern lieber die Kompetenz der Antwortenden in Frage stellt.
Diese klare Aussage habe ich dankend zur Kenntnis genommen. Die Abstandsregel gilt also auch hier.Zitat von troll05 Beitrag anzeigen-Heliports gehören zu den Sonderlandeplätzen und sind somit luftrechtlich Flugplätze
Bei meiner zweiten Frage sehe ich allerdings noch nicht ganz klar.
Auf der ICAO-Karte wird unterschieden zwischen "Hubschrauberlandeplatz" (engl. "Heliport") mit dem Symbol H in einem Kreis und "Hubschrauberlandeplatz für Krankentransporte (engl "Heliport for ambulances) mit dem Symbol H ind einem ausgefüllten Quadrat.
Was grafisch unterschiedlich dargestellt wird hat doch vielleicht auch luftrechtliche Unterschiede.
Diese Frage ist meiner natürlichen Neugierde geschuldet und hat keinen Zusammenhang zu meinen aktuellen Flugstandorten.
P.S. Es steht mir fern, Kompetenzen anzuzweifeln und ich danke denen, die mir kompetent antworten. ßber Quellenangaben würde ich mich trotzdem freuen.
liebe Gruesse
RaimundRaimund
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AW: Luftrechtlicher Status von Heliports?
Jo, ist ganz einfach.
Diese unterschiedliche Darstellung dient lediglich der besseren Unterscheidung und dem schnelleren Auffinden für die Piloten.
Dem Otto-Normal-Heliflieger sagt das Abulance-Symbol, das dort eine freie Stelle ist, die man notfalls als Landeplatz nutzen kann, die aber dafür nicht "ohne Not" benutzt werden darf. Dem Ambulance Flieger zeigen diese Symbole schnell die richtige Stelle ( z.B. Klinik ), ohne das er sie mit einem anderen nahegelegenen Heliport verwechseln könnte. Gerade bei sehr schlechten Sichten ( Hubschrauber haben da noch geringere Minima als Flächenflieger ) ist so etwas sehr hilfreich.
Auch die Flugplatz-Symbole unterscheiden sich. Kreis mit voll ausgefülltenm Balken z.B. sagt, das der Platz eine befestigte Bahn hat, ist der Balken nur als umrandetes Rechteck dargestellt, handelt es sich um einen Platz mit Grasbahn.
Durchreuzter Kreis ist ein ehem., also geschlossener Flugplatz. Diese bleiben eine ganze Weile eingezeichnet, weil sie sich hervorragend als Notlandefläche eignen.
Kreis mit innerem Kreis drin = Militärflugplatz und so weiter.
An manchen Plätzen findest Du die Funkfrequenz einfach so, an anderen ist sie unterstrichen. Das bedeutet, der Platz hat einen VDF Peiler, kann also auf Grund deines einfachen Funkspruches die Richtung ablesen, die du fliegen musst, um zu diesem Platz zu kommen, diese wird dir auf Funkanfrage dann genannt. ( hilft bei schlechten Sichten auch schon mal, besonders wenn GPS mal wieder streikt ) Hierzu werden auch heute noch die sog. Q-Gruppen ( stammt aus der Morsezeit ) gebraucht. In diesem Falle wäre es das QDM, nach dem Du fragen musst, dann sagt er die die Richtung an bezogen auf missweisend Nord.
Die ganze Karte ist sehr Symbolträchtig und damit für den Piloten schnell und eindeutig lesbar.
Bei Fragen, einfach fragen.Zuletzt geändert von Rotorant; 17.04.2015, 18:45.
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AW: Luftrechtlicher Status von Heliports?
Habe ich doch gemacht.Zitat von Klappenfine Beitrag anzeigenßber Quellenangaben würde ich mich trotzdem freuen.
liebe Gruesse
Raimund
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AW: Luftrechtlicher Status von Heliports?
@ Rotorant
Dankeschön für die einleuchtende Erklärung. Damit sind meine Fragen beantwortet.
@ goemichel
Ich hab Dich doch garnicht gemeint!
Dich habe ich u.a. gemeint mit...
.Zitat von Klappenfine Beitrag anzeigenich danke denen, die mir kompetent antworten.
ßbrigens, Michael, viele Gruesse an meine alte Heimat!!!!! Sturschädel, westfälischer.

viele Gruesse
RaimundRaimund
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AW: Luftrechtlicher Status von Heliports?
Ich meine mich dunkel zu erinnern, dass unser einzuhaltender Abstand von Ortschaften 1,5 Km ist. Das es bei Flugplätzen aber 5 (!) KM sind.
Darüber hinaus sollte jegliches Fliegen in Einflugschneisen irgendwelcher Flugplätzen oder Heliports, gerade und vor allem an Krankenhäusern, per gesundem Menschenverstand sowieso ausgeschlossen sein.
Egal ob es sich dabei um den 4,999Kg (?!) schweren Heli oder die 100g Carrera Drohne handelt. Letztere sollte man eigentlich nur kombiniert mit einer Mitgliedschaft im DMFV incl. Wildfliegerversicherung verkaufen dürfen.. aber das ist wohl ein anderes Thema.
Es hilft vor dem Abheben jedenfalls immer, das Hirn kurz ein zu schalten. Ich fahr lieber die 20 Km zu unserem Flugplatz und muss mich nicht über unliebsame ßberraschungen jedweder Art kümmern während ich fliege. Schon weil dann immer per Definition noch eine weitere Person anwesend ist.
Grüße
Markus
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AW: Luftrechtlicher Status von Heliports?
Die Erinnerung ist schon ziemlich dunkel
Bis 5kg und Elektro(nicht Nitro!) kannst du theoretisch im Vorgarten starten mit 0,0km Entfernung zur nexten Ortschaft.
Die 1,5km zu Flugplätzen wurden schon desöfteren erwähnt - hinzu kommt der kontrollierte Luftraum(Einflugschneisen...) mit untersch. Höhenfreigaben(305m/1.000ft, 518m/1.700ft, 762m/2.500ft...).
Selbst bei der Untergrenze hier von 305m musst'e auch mit nem 700er schon fast nen Fernglas dabei haben
...und bitte die Geschwindigkeitsbeschränkung in der Ortschaft beachten
"§ 4 LuftVO - unterhalb FL 100 (3.000m nn) maximale Geschwindigkeit: 250 kt ~ 463km/h (IAS)"
Hirn einschalten ist natürlich nie verkehrt - dann kann man sich auch oft die 20km Anreise zum Platz sparen und an anderen schönen Stellen mit Gleichgesinnten fliegen
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AW: Luftrechtlicher Status von Heliports?
Das ist eine Grundvorraussetzung für den Umgang mit Helis.Zitat von profivo Beitrag anzeigenHirn einschalten ist natürlich nie verkehrt
Gruß Klaus
Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.
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AW: Luftrechtlicher Status von Heliports?
Das ist auch im Allgemeinen nie verkehrtZitat von profivo Beitrag anzeigenHirn einschalten
Aber der Trend geht zu "Liken, Teilen ... Kommentare lesen"
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!
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AW: Luftrechtlicher Status von Heliports?
Die finden sich auf dem Platz zu 99%, zumindest am Wochenende. Auf irgendeiner Wiese - und sei sie noch so schön - gibts hier a) keine Gleichgesinnten und b) zu viele Jäger und selbsternannte Hilfspolizisten, die einem das Leben schwerer machen, als es ohnehin schon ist.Zitat von profivo Beitrag anzeigendann kann man sich auch oft die 20km Anreise zum Platz sparen und an anderen schönen Stellen mit Gleichgesinnten fliegen
Dann doch lieber 20 Km und Ruhe haben. Hört man raus, dass ich kein Wildflieger bin? Ne oder?
Davon ab wiegt nur mein TDR unter 5 Kg, der Rest ist gut drüber. Auf dem Platz spielts keine Rolle.
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AW: Luftrechtlicher Status von Heliports?
Aus Beitrag #37:Es sind 1,5 km. Quelle LuftVo.Zitat von Markus 'nurmalso' Pillmann Beitrag anzeigenIch meine mich dunkel zu erinnern, dass unser einzuhaltender Abstand von Ortschaften 1,5 Km ist. Das es bei Flugplätzen aber 5 (!) KM sind.
Zitat der relevanten Passage aus der LuftVO:
"§ 16 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums
(1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im ßbrigen der Erlaubnis:
1. der Aufstieg von Flugmodellen
a) mit mehr als 5 Kilogramm Gesamtmasse,
b) mit Raketenantrieb, sofern der Treibsatz mehr als 20 Gramm beträgt,
c) mit Verbrennungsmotor in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten,
d) aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen...."Zuletzt geändert von Klappenfine; 23.08.2015, 23:27.Raimund
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