Du brauchst (zusätzlich zur Versicherung) so oder so eine Erlaubnis für über 5 kg.
Baden Württemberg ab sofort Wildfliegen bis 10KG erlaubt?
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AW: Baden Württemberg ab sofort Wildfliegen bis 10KG erlaubt?
Nach § 16 Absatz 1 Nr. 1 Luftverkehrsordnung ergibt sich, dass luftverkehrsrechtlich erlaubnisfrei mit Segel- und Elektroflugmodellen mit einem Abfluggewicht bis 5 Kilogramm geflogen werden kann. Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren bis 5 Kilogramm dürfen luftrechtlich erlaubnisfrei geflogen werden, wenn die nächste Ortschaft weiter als 1,5 Kilometer entfernt ist. Grundsätzlich reicht für diesen ansonsten erlaubnisfreien Flugbetrieb das Einverständnis des Grundstückseigentümers und die Beachtung allgemeiner Sicherheitsaspekte (§ 1 Absatz 1 Lu verkehrsordnung). https://www.dmfv.aero/recht/ist-erla...e-deutschland/Zitat von Hagen Beitrag anzeigen
Du brauchst (zusätzlich zur Versicherung) so oder so eine Erlaubnis für über 5 kg.Zuletzt geändert von xMalcolmx; 21.09.2016, 11:51.Erfinder des Booleschen Humors
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AW: Baden Württemberg ab sofort Wildfliegen bis 10KG erlaubt?
Es ist noch immer nur eine Bundesweite einheitliche Reglung für Gewerbliche Zwecke und ausdrücklich nicht für Wildfliegerei, und ausdrücklich nicht für Freizeit und Sport.
Wenn man sich das ganze mal durchliest (Links sind genug hier vorhanden) wird man feststellen das es nicht frei ist, weil man noch immer den Flugort mit angeben muss beim Antrag.
Es hat sich im Grunde nicht viel geändert, weil es nichts neues ist. Sondern wie schon geschrieben nur eine Bundesweite einheitliche Reglung. Aus 16x leicht abweichend wird nun 16x identisch.
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