Die zu erwartenden Schäden werden u.a. nach Eintrittswahrscheinlichkeiten berechnet und danach werden die Einzelbeiträge berechnet.
Der Schaden des Einzelnen wird doch dann aus dem Gesamttopf entnommen. Man kann doch nicht kündigen, sobald der Schaden höher als die Versicherungsbeiträge des Einzelnen ist.
Da müßten wir ja reihenweise Kündigungen von den Kfz. - Versicherungen bekommen, weil da auch mal ganz schöne Hämmer zu begleichen sind. Das kommt eben auch aus dem Gemeinschaftstopf.


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