AW: Kenntnisnachweis auf Modellflugplätzen erforderlich.
Moin,
ja klar. Steht doch so eindeutig in dieser vermale..... Verordnung drin.
Kein Problem ich habe natürlich einen Kenntnisnachweis, da ich auch Drohnenpilot bin
Gruß Peter
Kraken 700, 2xGoblin 500 Sport
Jeti DS 16; BD 3SX; Axon
LOGO 10
Gut zu hören, in einigen Vereinen ist das wohl noch nicht angekommen.
Viele Vereinspiloten ignorieren das aber auch einfach. Frei nach dem Motto: "Das hier ist ein zugelassener Platz, ich fliege hier seit 120 Jahren, damit bin ich auch zugelassen."
AW: Kenntnisnachweis auf Modellflugplätzen erforderlich.
Der erste Pilot legt den Flugleiterbericht aus und trägt sich als Flugleiter ein!
Gibt es in anderen Vereinen nur bestimmte Mitglieder, die sich als Flugleiter
eintragen dürfen?
Dadurch -und in Verbindung mit der Aufstiegsgenehmigung- sollte man auch alleine
fliegen dürfen und ohne Kenntnisnachweis.
Dadurch -und in Verbindung mit der Aufstiegsgenehmigung- sollte man auch alleine
fliegen dürfen ...
Das ist ein Irrglaube!
Es ist nicht möglich und zulässig gleichzeitig Pilot und Flugleiter zu sein. Es werden mindestens zwei Personen benötigt.
Entweder ich fliege oder überwache den Flugbetrieb.
AW: Kenntnisnachweis auf Modellflugplätzen erforderlich.
Bei uns im Verein auch bekannt.
Bei uns kann man immer ohne Aufsicht alleine fliegen. Ist Teil der genehmigten Aufstiegserlaubnis - die bei uns glücklicherweise unbegrenzt ist.
Wir haben dazu auch den RA vom DMFV befragt.
Alleine benötigt man einen Kenntnisnachweis.
Sobald ein Flugleiter da ist nicht mehr. Fliegen also zwei und einer macht Flugleiter benötigt keiner von beiden einen - es darf aber nur einer Fliegen.
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