Aufstiegsgenemigung Rechtslage, bin verwirrt.

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  • Fetzi
    Senior Member
    • 10.07.2013
    • 3513
    • Sascha
    • Deutschland

    #16
    AW: Aufstiegsgenemigung Rechtslage, bin verwirrt.

    Sagt mal, aber starten von öffentlichen Feldwegen darf man ja wohl oder? Weil solange ich dort starte, brauche ich ja keine Genehmigung von irgendwelchen Grundstückseigentümern.

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    • DerMitDenZweiLinkenHänden
      RC-Heli TEAM
      • 09.12.2004
      • 12087
      • Kurt
      • Hinterbrühl/Wien

      #17
      AW: Aufstiegsgenemigung Rechtslage, bin verwirrt.

      Neeeeeeiiiiiinnnnn, nicht schon wieder.

      Kurt
      Bauberichte und viele Fotos auf meiner Homepage - siehe dazu im Profil

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      • Crashpilot1977
        Junior Member
        • 15.05.2017
        • 2284
        • Marek
        • Hontheim

        #18
        AW: Aufstiegsgenemigung Rechtslage, bin verwirrt.

        Zitat von Feinkostgewölbe Beitrag anzeigen
        Ja das kann sehr schwierig werden. Dir bleibt da nur das Fragen in der Nähe div. Leute übrig. So hab ich das auch gemacht. Einfach fragen ob der Besitzer und Pächter bekannt sind. Selbst das Kataster und Grünflächenamt hat mir keine Auskunft gegeben. Die Eigentümer zu finden hat am längsten gedauert...

        Und hast du dann ne Wiese gefunden?Wie viel Absagen gab es?
        Was mir noch so einfällt eine Wiese mieten/pachten wäre doch ne Idee.Einfach bei Kleinanzeigen aufgeben.
        Zuletzt geändert von Crashpilot1977; 10.10.2018, 22:14.
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        • Heli-Pilot
          Member
          • 10.09.2018
          • 471
          • Sven
          • Wilde Wiese Nähe Bentwisch

          #19
          AW: Aufstiegsgenemigung Rechtslage, bin verwirrt.

          Diese gehören der jeweiligen Gemeinde, zumindest in den meisten Fällen. Können aber auch Privatbesitz sein . Wirklich einfach ist das nicht.

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          • Backfisch
            Member
            • 29.04.2013
            • 668
            • Sebastian
            • Wildflieger

            #20
            AW: Aufstiegsgenemigung Rechtslage, bin verwirrt.

            Zitat von Fetzi Beitrag anzeigen
            Sagt mal, aber starten von öffentlichen Feldwegen darf man ja wohl oder? Weil solange ich dort starte, brauche ich ja keine Genehmigung von irgendwelchen Grundstückseigentümern.
            Merk dir einfach folgenden Satz:
            Wenn es nicht ausdrücklich verboten ist, dann ist es erlaubt.

            Ich hatte mal folgendes Erlebnis:
            Ein Bauer und Landbesitzer kam auf mich zu und fragte was ich denn hier mache,
            ich sagte zu ihm, sekunde ich lande dann reden wir.
            Nachdem ich mich vorgestellt hatte und ihm erklärt hatte dass mein Hubschrauber einen Elektromotor hat, war er gar nicht mehr zornig. "Dann ist das okay ich dachte der fliegt mit Benzin".

            Danach hatten wir netten Smalltalk und er bat mich nicht über seine Tiere zu fliegen.
            Seitdem bin ich oft und gerne an diesem Spot.

            Mittlerweile habe ich unzählige Stellen an denen ich fliegen kann wo keine Menschenseele zu finden ist. Falls doch mal jemand auftaucht kann man das nett und freundlich klären.

            Falls die Person das nicht möchte packe ich meine Sachen ein und fahre woanders hin.

            Das war's.
            Lg Bastian

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            • Filout
              Member
              • 16.04.2015
              • 276
              • Helmut

              #21
              AW: Aufstiegsgenemigung Rechtslage, bin verwirrt.

              Zitat von mha Beitrag anzeigen
              Hier fasst es das BMVI selbst das Regelwerk sehr gut und verstaendlich zusammen: BMVI - Klare Regeln für Betrieb von Drohnen.
              Ich finde es (immer wieder) interessant, dass es bei Angaben wie
              Code:
              Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist grundsätzlich verboten (...)
              f) über Naturschutzgebieten im Sinne des § 23 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes
              (...)
              g) über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 Kilogramm beträgt
              keine Höhenangaben gibt. Denn ganz streng genommen dürften dann ja auch keine bemannten Luftfahrzeuge diese Gebiete (mehr) überfliegen. Und ich denke dabei nicht nur an große Passagiermaschinen in 10.000 Meter Höhe, sondern an sog. Sportflugzeuge. Hier fehlt IMHO noch die Zusatzangabe, dass Naturschutzgebiete, Wohngrundstücken eine Mindesthöhe (Abstand) von x Meter einzuhalten ist.
              Zuletzt geändert von Filout; 11.10.2018, 12:49.

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              • mha
                mha
                Senior Member
                • 10.10.2009
                • 1041
                • Michael

                #22
                AW: Aufstiegsgenemigung Rechtslage, bin verwirrt.

                natürlich gibt es dafuer Regeln vom Luftfahrtbundedamt: Luftfahrt Bundesamt - Presse - Mindestflughöhe
                Je älter ich werde, desto besser war ich.

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                • Gast
                  Gast

                  #23
                  AW: Aufstiegsgenemigung Rechtslage, bin verwirrt.

                  Nö, warum? Steht doch ganz genau drin, was über Naturschutzgebieten verboten ist.

                  Kommentar

                  • papads
                    Senior Member
                    • 07.01.2012
                    • 5575
                    • Werner
                    • Koblenz

                    #24
                    AW: Aufstiegsgenemigung Rechtslage, bin verwirrt.

                    Zitat von Filout Beitrag anzeigen
                    keine Höhenangaben gibt. Denn ganz streng genommen dürften dann ja auch keine bemannten Luftfahrzeuge diese Gebiete (mehr) überfliegen. Und ich denke dabei nicht nur an große Passagiermaschinen in 10.000 Meter Höhe, sondern an sog. Sportflugzeuge.

                    Steht doch ganz klar in deiem Zitat geschrieben das es für bemannte Luftfahrtsysteme nicht gilt!

                    Zitat von Filout Beitrag anzeigen
                    Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist grundsätzlich verboten (...)

                    Kommentar

                    • mha
                      mha
                      Senior Member
                      • 10.10.2009
                      • 1041
                      • Michael

                      #25
                      AW: Aufstiegsgenemigung Rechtslage, bin verwirrt.

                      Exakt. Der Lateiner wuerde sagen quod licet Iovi non licet Bovi. Unbemannte duerfen gar nicht ueber Wohn- und Naturschutzgebieten fliegen, bemannte schon, aber auch nicht ohne Regeln beachten zu muessen, siehe LBA Link Luftfahrt Bundesamt - Presse - Mindestflughöhe
                      Je älter ich werde, desto besser war ich.

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                      • Feinkostgewölbe
                        Member
                        • 14.04.2015
                        • 431
                        • Michael
                        • Bielefeld/Wild

                        #26
                        AW: Aufstiegsgenemigung Rechtslage, bin verwirrt.

                        Zitat von Crashpilot1977 Beitrag anzeigen
                        Und hast du dann ne Wiese gefunden?Wie viel Absagen gab es?
                        Wiese nicht aber Felder und Wegen von denen ich starten und landen kann. Absagen waren 8 oder 9. hab einfach immer wieder geguckt ob auf den Feldern Bauern waren, die habe ich dann gefragt. Alles rechtlich abgesichert, was ich schon mal unter Beweis stellen musste da ein unhöflicher Anwohner gleich mit der Polizei im Nacken angekommen ist und mir drohte. Am Ende war Er es, der fast eine Anzeige bekommen hatte wegen Betretens fremden Eigentums.

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