Baden Württemberg hat das ganze jetzt konkretisiert. Eigentlich bleibt bei uns alles beim Alten. Individuelles Fliegen ja, das Vereinsleben ruht weiterhin, das Vereinsheim bleibt geschlossen.
"Weitläufige Anlagen wie Golfplätze, Reitanlagen oder auch Tennisplatzanlagen dürfen auch von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden. Voraussetzung für die Nutzung der Toiletten, Umkleiden und Duschen ist, dass sie nicht geteilt werden und Personen, die nicht gemeinsam sportlich aktiv sind, sich nicht begegnen."

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