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  • Breiti
    Helischule
    • 16.08.2014
    • 1510
    • Christian
    • Amberg-Sulzbach

    #46
    AW: Registrierungspflicht

    Rico, da bin ich bei dir.
    Aber ich weiß auch, daß viele Vereinspiloten eher nicht mit dem Thema Luftrecht und deren Konsequenzen vertraut sind. Sie denken sich, ich bin im Verein, ich muß mich um nichts kümmern.
    Das sich andere Luftfahrzeugführer auch nicht immer an alles halten und sich in gewissen Grenzen bewegen, ist zwar ab und zu ärgerlich aber wir sind halt auch alle nur Menschen. Wenn der gesunde Menschenverstand noch funktioniert und der Egoismus etwas runter geschraubt wird, haben wir alle was davon.

    Das eine Neuregelung des Luftraums kommen wird, war klar. Ob jetzt national oder auf EU-Ebene ist irrelevant. Das ist notwendig, um in Zukunft auch den Luftraum für neue Märkte zu eröffnen und dahinter steht primär halt ein wirtschaftliches Interesse.
    Ich sehe es aber eher entspannt. Und die Zeit wird zeigen, ob sich da nicht einige Unternehmen das Ganze einfacher vorgestellt haben, als es in der Praxis umgesetzt werden kann.

    Generell halte ich den Kenntnisnachweis, bzw. zukünftig Kompetenznachweis für wichtig und auch erforderlich. Wir Modellflieger sind genauso wie andere Luftfahrtteilnehmer Piloten mit Rechten und Pflichten. Das erfordert schon alleine aus gegenseitigem Respekt, sich mit der Materie Luftrecht auseinander zu setzen.

    Die Testübung für den Kompetenznachweis habe ich innerhalb von 10 Minuten durchlaufen und theoretisch auch bestanden.
    Wie sagt das kleine Kind nach der Impfung: Hat gar nicht so schlimm weh getan.

    Gruß
    Breiti
    Breiti's Helischule

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    • froeschi62
      Member
      • 05.03.2020
      • 674
      • Dietmar
      • Mainz

      #47
      AW: Registrierungspflicht

      Mal ne Frage, ich habe vor kurzem einen Kenntnisnachweis beim Deutschen Aero Club durchgeführt.
      Auf der am 22.09.2020 ausgestellten Karte steht eine Gültigkeit bis zum 30.09.2025.
      Das ist nun nach EU Recht überholt, oder? Wie ich es gelesen habe gilt ein Kenntnisnachweise dann nur bis Jahr 2021.

      Viele Grüße
      Dietmar
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      • VolkerZ
        Member
        • 05.08.2020
        • 826
        • Volker

        #48
        AW: Registrierungspflicht

        Zitat von froeschi62 Beitrag anzeigen
        Mal ne Frage, ich habe vor kurzem einen Kenntnisnachweis beim Deutschen Aero Club durchgeführt.
        Auf der am 22.09.2020 ausgestellten Karte steht eine Gültigkeit bis zum 30.09.2025.
        Das ist nun nach EU Recht überholt, oder? Wie ich es gelesen habe gilt ein Kenntnisnachweise dann nur bis Jahr 2021.

        Viele Grüße
        Dietmar
        Bist du auch Mitglied im DAeC?
        Wenn ja, dann hat der Kenntnisnachweis wohl eine Gültigkeit bis 31.12.2022.
        Wenn nein, dann bis zum 31.12.2021.
        Hier mal ein Link dazu.

        Kenntnisnachweis? Kompetenznachweis? EU-Fernpilotenlizenz? - Deutscher Modellflieger Verband e.V.

        Gruß VolkerZ

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        • froeschi62
          Member
          • 05.03.2020
          • 674
          • Dietmar
          • Mainz

          #49
          AW: Registrierungspflicht

          Danke VolkerZ

          es steht dort folgendes:
          "Kenntnisnachweis gemäß § 21e LuftVO

          Voraussichtlich gültig bis: 31.12.2022
          Einsatz von: Flugmodellen (> 2kg und höher als 100 Meter) und Drohnen (> 2kg) im Sport- und Freizeitbereich im Rahmen eines Modellflugverbandes
          Art: Online-Einweisung
          Umschreibung: keine Umschreibung auf Nachweise des LBA möglich (ggf. Anerkennung bis Gültigkeitsende als Kenntnis-/Kompetenznachweis im Verbandsrahmen denkbar)
          Ausstellende Verbände: DMFV und DAeC"

          Da mein Kenntnisnachweis vom DAeC ausgestellt wurde, gilt er dann bis zum 31.12.2022.

          Gruß
          Dietmar
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          • froeschi62
            Member
            • 05.03.2020
            • 674
            • Dietmar
            • Mainz

            #50
            AW: Registrierungspflicht

            Was mich nur ein wenig wundert, der DAeC hätte es wissen müssen und mich nicht fälschlicherweise im Glauben lassen, dass der Kenntnisnachweis bis ins Jahr 2025 gültig ist.

            Gruß
            Dietmar
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            • thomas1130
              RC-Heli TEAM
              Admin
              • 26.11.2007
              • 25613
              • Thomas
              • Österreich

              #51
              AW: Registrierungspflicht

              Kenntnisnachweis? Registrierungspflicht?

              Dachte mit so einem Quatsch beschäftigen sich nur unsere geliebten deutschen Nachbarn

              Was muss ich da jetzt lesen beim Aero-Club - das kommt auch zu uns nach ß!?!?

              Irgendwo hab ich dann was gelesen - ßbergangsfrist bis 2022 - da habe ich dann gleich mal wieder erleichtert aufgehört zu lesen

              oder muss ich weiterlesen?
              Stay hungry. Stay foolish.

              Kommentar

              • VolkerZ
                Member
                • 05.08.2020
                • 826
                • Volker

                #52
                AW: Registrierungspflicht

                Zitat von froeschi62 Beitrag anzeigen
                Was mich nur ein wenig wundert, der DAeC hätte es wissen müssen und mich nicht fälschlicherweise im Glauben lassen, dass der Kenntnisnachweis bis ins Jahr 2025 gültig ist.

                Gruß
                Dietmar
                Die Kenntnisnachweise der Verbände sind gleichwertig zu betrachten.
                Bist du denn auch Mitglied im DAeC?
                Sonst ist die Gültigkeit wahrscheinlich um ein Jahr geringer.
                Und deine Frage solltest du mal an den betreffenden Verband stellen.

                Gruß VolkerZ

                Kommentar

                • VolkerZ
                  Member
                  • 05.08.2020
                  • 826
                  • Volker

                  #53
                  AW: Registrierungspflicht

                  Zitat von thomas1130 Beitrag anzeigen
                  Kenntnisnachweis? Registrierungspflicht?

                  Dachte mit so einem Quatsch beschäftigen sich nur unsere geliebten deutschen Nachbarn

                  Was muss ich da jetzt lesen beim Aero-Club - das kommt auch zu uns nach ß!?!?

                  Irgendwo hab ich dann was gelesen - ßbergangsfrist bis 2022 - da habe ich dann gleich mal wieder erleichtert aufgehört zu lesen

                  oder muss ich weiterlesen?
                  Hier steht was:
                  auf den "Link" gehen damit sich das PDF öffnet.


                  ßsterreichischer Aero-Club | Dezember - Modellflug im neuen EU-Regulativ | EU-VO 2019 / 947

                  Gruß VolkerZ

                  Kommentar

                  • froeschi62
                    Member
                    • 05.03.2020
                    • 674
                    • Dietmar
                    • Mainz

                    #54
                    AW: Registrierungspflicht

                    Zitat von VolkerZ Beitrag anzeigen
                    Die Kenntnisnachweise der Verbände sind gleichwertig zu betrachten.
                    Bist du denn auch Mitglied im DAeC?
                    Sonst ist die Gültigkeit wahrscheinlich um ein Jahr geringer.
                    Und deine Frage solltest du mal an den betreffenden Verband stellen.

                    Gruß VolkerZ
                    Hi VolkerZ, nein bin ich nicht. Aber ich werde mal nachfragen. Ich bin bei DMO.

                    Viele Grüße
                    Dietmar
                    Logo 200, T-REX 300X, Diabolo 550, Voodoo 400, Voodoo 700, Diabolo 700UL

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                    • Breiti
                      Helischule
                      • 16.08.2014
                      • 1510
                      • Christian
                      • Amberg-Sulzbach

                      #55
                      AW: Registrierungspflicht

                      Ich bin auch in keinem Verband, bei DMO versichert und habe 2017 den Kenntnisnachweis bei DAeC erworben. Somit gilt die ßbergangsfrist bis Ende 2021, wie Volker schon richtig genannt hat.
                      Grundsätzlich ist der KN 5 Jahre nach DE VO gültig. EU DVO kann aber damit nicht außer Kraft gesetzt werden.
                      Warum du noch zus. eine Einschränkung auf Verband hast, verstehe ich nicht.

                      Frag mal beim DAeC nach.

                      Gruß
                      Breiti
                      Breiti's Helischule

                      Kommentar

                      • VolkerZ
                        Member
                        • 05.08.2020
                        • 826
                        • Volker

                        #56
                        AW: Registrierungspflicht

                        Zitat von froeschi62 Beitrag anzeigen
                        Hi VolkerZ, nein bin ich nicht. Aber ich werde mal nachfragen. Ich bin bei DMO.

                        Viele Grüße
                        Dietmar
                        Die DMO ist kein Verband. Ist halt nur eine Versicherung (nicht böse gemeint).

                        Und warum es von Vorteil ist sich einem der beiden Verbände anzuschließen ist hier zu finden.

                        Modellflug und EU-Recht - Deutscher Modellflieger Verband e.V.

                        Gruß VolkerZ

                        Kommentar

                        • lamafan
                          Member
                          • 27.09.2011
                          • 91
                          • Frank
                          • Bad Harzburg /WeiÃ?berg

                          #57
                          AW: Registrierungspflicht

                          Hallo,

                          ich hab folgende Info erhalten:

                          der DMO gehört ab dem 01.01.2021 dem MFSD und damit dem DAeC an, wodurch alle dort Versicherten unter Verbandsbedingungen fliegen können.

                          Grüße

                          Frank
                          Helis, 3D-Flieger, Oldies - egal - Hauptsache es fliegt

                          Kommentar

                          • VolkerZ
                            Member
                            • 05.08.2020
                            • 826
                            • Volker

                            #58
                            AW: Registrierungspflicht

                            Zitat von lamafan Beitrag anzeigen
                            Hallo,

                            ich hab folgende Info erhalten:

                            der DMO gehört ab dem 01.01.2021 dem MFSD und damit dem DAeC an, wodurch alle dort Versicherten unter Verbandsbedingungen fliegen können.

                            Grüße

                            Frank
                            Ist doch klasse.
                            Ohne oder mit Extra/ Zusatzkosten?
                            Und wo ist diese Information zu finden.

                            Gruß VolkerZ

                            Kommentar

                            • raimcomputi
                              Senior Member
                              • 14.10.2012
                              • 9197
                              • Raimund
                              • Tönisvorst

                              #59
                              AW: Registrierungspflicht

                              Zitat von lamafan Beitrag anzeigen
                              Hallo,

                              ich hab folgende Info erhalten:

                              der DMO gehört ab dem 01.01.2021 dem MFSD und damit dem DAeC an, wodurch alle dort Versicherten unter Verbandsbedingungen fliegen können.

                              Grüße

                              Frank
                              Das ist ja schon mal eine gute Nachricht. Das erleichert ja zumindest das sogenannte "Wildfliegen" auf der grünen Wiese.

                              Trotzdem ist die Sache für mich immer noch nicht ganz klar.

                              Mein konkreter Fall sieht so aus: Ich bin bei der DMO versichert, fliege ausschließlich auf der grünen Wiese, also nicht in einem Verein. Meine Modelle wiegen alle weniger wie 2kg. Und ich fliege nicht höher wie 100 Meter.

                              Bisher war für mich demnach eine feuerfeste Plakette auf allen Modellen die einzige Voraussetzung. Einen Kenntnisnachweis brauchte ich bisher nicht und habe ich dementsprechend auch nicht gemacht.

                              Wie geht es denn nun für mich ab dem 1. Januar weiter? Brauche ich zukünftig einen Kenntnisnachweis, oder einen Drohnenführerschein? Wenn ja, wo ist der Unterschied. Und vor allem, wo kann man den Kenntnisnachweis, oder den Drohnenführerschein machen? Auf den Webseiten vom DMFV und vom DAeC wird ja immer noch der alte Kenntnisnachweis von 2017 angeboten. Bringt es denn überhaupt noch etwas, denn jetzt noch abzuschließen? Falls nicht, was mache ich dann?
                              XK K124 EC145, Protos 500, 450ger Jet Ranger
                              Walkera Devo10
                              Sim:Clearview, Heli-X

                              Kommentar

                              • VolkerZ
                                Member
                                • 05.08.2020
                                • 826
                                • Volker

                                #60
                                AW: Registrierungspflicht

                                Zitat von raimcomputi Beitrag anzeigen
                                Das ist ja schon mal eine gute Nachricht. Das erleichert ja zumindest das sogenannte "Wildfliegen" auf der grünen Wiese.

                                Trotzdem ist die Sache für mich immer noch nicht ganz klar.

                                Mein konkreter Fall sieht so aus: Ich bin bei der DMO versichert, fliege ausschließlich auf der grünen Wiese, also nicht in einem Verein. Meine Modelle wiegen alle weniger wie 2kg. Und ich fliege nicht höher wie 100 Meter.

                                Bisher war für mich demnach eine feuerfeste Plakette auf allen Modellen die einzige Voraussetzung. Einen Kenntnisnachweis brauchte ich bisher nicht und habe ich dementsprechend auch nicht gemacht.

                                Wie geht es denn nun für mich ab dem 1. Januar weiter? Brauche ich zukünftig einen Kenntnisnachweis, oder einen Drohnenführerschein? Wenn ja, wo ist der Unterschied. Und vor allem, wo kann man den Kenntnisnachweis, oder den Drohnenführerschein machen? Auf den Webseiten vom DMFV und vom DAeC wird ja immer noch der alte Kenntnisnachweis von 2017 angeboten. Bringt es denn überhaupt noch etwas, denn jetzt noch abzuschließen? Falls nicht, was mache ich dann?
                                Die DMO registriert dich über den DAeC beim LBA.
                                Die dann erhaltene eID muss nicht mehr Feuerfest am Modell angebracht werden.
                                Wenn du jetzt noch einen Kenntnisnachweis machst musst du erst ab 01.01.2023 den neuen Kompetenznachweis haben. Vorausgesetzt das oben geschriebene DMO/ MFSD stimmt.

                                Luftfahrt Bundesamt - Fragen zum Betrieb von UAS ab dem 31.12.2020

                                Gruß VolkerZ

                                Kommentar

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