ZUSAMMENFASSUNG
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2. Erlaubnisfreiheit:
Für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen unterhalb einer Höchstabflugmasse (MTOM) von 5 kg ist grundsätzlich keine Erlaubnis erforderlich.
Hinweis: Bei einer Abflugmasse ab 2 kg oder für Flughöhen über 100 m (unabhängig von der Abflugmasse) ist ein Kenntnisnachweis erforderlich. Ausgenommen sind Modellfluggelände mit einer Erlaubnis zum Aufstieg gemäß LuftVO.
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. Wenn jemand meint im Recht zu sein, dann soll er es mir bitte erläutern und wenn nötig beweisen... Ansonsten soll er die Polizei rufen und dann schaut man eben... 
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