Wildflug in Deutschland - Hat der Jäger was zu melden ?

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  • diabolotin
    Senior Member
    • 08.03.2013
    • 1994
    • Udo
    • Kreis Esslingen

    #106
    AW: Wildflug in Deutschland - Hat der Jäger was zu melden ?

    ZUSAMMENFASSUNG
    ...
    2. Erlaubnisfreiheit:
    Für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen unterhalb einer Höchstabflugmasse (MTOM) von 5 kg ist grundsätzlich keine Erlaubnis erforderlich.
    Hinweis: Bei einer Abflugmasse ab 2 kg oder für Flughöhen über 100 m (unabhängig von der Abflugmasse) ist ein Kenntnisnachweis erforderlich. Ausgenommen sind Modellfluggelände mit einer Erlaubnis zum Aufstieg gemäß LuftVO.
    ...

    Grüße Udo
    RAW, Kraken, Goblin, Urukay, Genesis

    Kommentar

    • feldwegflieger
      Member
      • 17.12.2017
      • 209
      • Frank
      • ETLM

      #107
      AW: Wildflug in Deutschland - Hat der Jäger was zu melden ?

      Zitat von diabolotin Beitrag anzeigen
      ZUSAMMENFASSUNG
      ...
      2. Erlaubnisfreiheit:
      Für den Betrieb von Flugmodellen ...
      Danke dafür!

      Bin mir schon länger nicht mehr ganz sicher, wessen Interessen die Buko Modellflug vertritt?

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      • Nerd
        Member
        • 28.12.2014
        • 449
        • Michael

        #108
        AW: Wildflug in Deutschland - Hat der Jäger was zu melden ?

        Zitat von ChrisW Beitrag anzeigen

        § 25 LuftVG ist nur auf solche Luftfahrzeuge anwendbar, für welche nach §§ 6 ff. LuftVG Flugplätze (Flughäfen, Landeplätze oder Segelfluggelände) genehmigt werden können. Nach ständiger Rechtsprechung bedürfen UAV und Flugmodelle keine so genehmigten Flugplätze, sondern lediglich einer Betriebserlaubnis gem. § 21a LuftVO. Modellfluggelände können auch nicht (mehr) nach § 6 LuftVG genehmigt werden (was früher allerdings tatsächlich möglich war).
        Hallo ChrisW, jetzt hab ich mich gerade auf §25 eingestellt und jetzt gräbst Du mir das Wasser ab
        Trotzdem..

        Luftverkehrsgesetz (LuftVG) § 25
        (1) Luftfahrzeuge dürfen außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze nur starten und landen, wenn der Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigte zugestimmt und die Luftfahrtbehörde eine Erlaubnis erteilt hat

        Trifft dieser Satz auch auf den erlaubnisfreien Modellflug zu?

        Erstens: Was ist gemäß der LuftVG ein Flugplatz?
        Die Antwort findet man in der LuftVZO §38 bis 60

        Flugplätze sind
        Flughäfen §38-48
        Landeplätze §49-53
        Segelfluggelände §54-60
        Für diese gibt es jeweils klar definierte Vorschriften und Genemigungsverfahren
        Das LuftVG folgt genau dieser Definition eindeutig in §6:
        (1) Flugplätze (Flughäfen, Landeplätze und Segelfluggelände) dürfen nur mit Genehmigung angelegt oder betrieben werden.

        Was ist ein Modelflugplatz?

        Modellfluggelände entstehen ganz einfach dadurch, dass die Luftfahrtbehörde des Landes eine Aufstiegsgenehmigung für Flugmodelle erteilt, und zwar gemäß §31 LuftVG:

        (2) Die Länder führen nachstehende Aufgaben dieses Gesetzes im Auftrage des Bundes aus:

        16. die Erteilung der Erlaubnis zu besonderer Benutzung des Luftraums für
        f) das Steigenlassen von Flugmodellen, ...

        Eine Aufstiegsgenehmigung begründet aber im Sinne des LuftVG keinen Flugplatz.
        Fazit: Für Flugmodelle gibt es keine "für sie zugelassenen Flugplätze" im Sinne des LuftVG. §25(1) ist somit ganz klar für Flugmodelle nicht relevant.

        Zweitens: Was genau regelt denn dann §25 (1)?
        Die meisten Luftfahrzeuge sind beim Starten und Landen an Flugplätze gebunden, und zwar je nach ihrer Art sogar an bestimmte Flugplätze. Somit gibt es für verschiedene Arten von Luftfahrzeugen auch die "für sie genehmigten Flugplätze".
        Nun gibt es Ausnahmefälle, in denen diese an "für sie genehmigte Flugplätze" gebundenen Luftfahrzeuge auch "außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze" starten und landen dürfen, dies nennt man auch Außenstart und Außenlandung, und nur darauf bezieht sich §25 (1) LuftVG.
        Dies wird durch das LuftVO bestätigt:
        LuftVO
        § 15 Erlaubnisbedürftige Außenstarts und Außenlandungen nach § 25 des Luftverkehrsgesetzes
        Hier werden explizit die Worte "Außenstarts und Außenlandungen" gewählt und somit bestätigt, dass §25 (1) LuftVG dies und nichts anderes regelt.
        Bei einem Flugmodell von Außenstarts und Außenlandung in diesem Sinne zu reden ist also absurd, weil es im Allgemeinen immer außerhalb von Flugplätzen im Sinne des LuftVG startet und landet.

        §6 ist halt auch schon wieder Geschichte.

        Grüße Michael
        Zuletzt geändert von Nerd; 02.03.2021, 23:04.

        Kommentar

        • diabolotin
          Senior Member
          • 08.03.2013
          • 1994
          • Udo
          • Kreis Esslingen

          #109
          AW: Wildflug in Deutschland - Hat der Jäger was zu melden ?

          Zitat von feldwegflieger Beitrag anzeigen
          Danke dafür!

          Bin mir schon länger nicht mehr ganz sicher, wessen Interessen die Buko Modellflug vertritt?
          Ja, ich denke auch man sollte es nicht komplizierter machen als es ist.
          Sofern es der Grundstückbesitzer nicht verbietet, man 100 Meter Abstand von Wohngebieten hat (bei Verbrenner 1,5 km) sollte alles OK sein.

          Auch hier gilt, die Anzahl der Piloten und der Flüge kann über das Wohlwollen der Eigentümer und Anwohner wesentlich mit entscheiden.
          Auch das geeignete Parken seines Autos sollte man bedenken. Lieber etwas weiter laufen.
          Und falls Reiter etc. vorbeikommen, freundlich sein und kurz zwischenlanden. (Jeder will sicher seinem Hobby nachgehen. Leben und leben lassen.)


          Natürlich nicht bei eventuellen Abstürzen in ein Feld reinlaufen ohne sich beim Bauer zu melden und entschuldigen, bzw. Schadensersatz zu leisten.
          Zuletzt geändert von diabolotin; 02.03.2021, 23:20.
          Grüße Udo
          RAW, Kraken, Goblin, Urukay, Genesis

          Kommentar

          • feldwegflieger
            Member
            • 17.12.2017
            • 209
            • Frank
            • ETLM

            #110
            AW: Wildflug in Deutschland - Hat der Jäger was zu melden ?

            Zitat von diabolotin Beitrag anzeigen
            Ja, ich denke auch man sollte es nicht komplizierter machen als es ist.
            Ja so könnte ein würdiges Schlusswort klingen.

            Mein Motto lautet immer; unauffällig bleiben und freundlich sein. Damit fahre, äh fliege ich seit vier Jahrzehnten gut und daran wird sich auch nichts ändern.

            Weiterhin viel Spaß mit dem Hobby wünscht euch

            Frank

            Kommentar

            • merhex
              Member
              • 21.04.2020
              • 420
              • david
              • Kramsach/Tirol

              #111
              AW: Wildflug in Deutschland - Hat der Jäger was zu melden ?

              Wenn der Jäger wüsste was er da ausgelöst hat mit seiner Bemerkung aus seiner evtl natürgemäßen schlechten Laune heraus
              Der hat am selben Tag sicher noch fünf Hundebesitzer und 3 Reiter angepflaumt die das schon längst vergessen haben und hier werden ganze Gesetzesbände gewälzt
              Also ich bin immer noch der Meinung solche Zeitgenossen zu ignorieren und weiterfliegen bis wirklich wer kommt der was zu sagen hat (Polizei, Grundbesitzer)
              LG David

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              • Fetzi
                Senior Member
                • 10.07.2013
                • 3513
                • Sascha
                • Deutschland

                #112
                AW: Wildflug in Deutschland - Hat der Jäger was zu melden ?

                Wenn man sonst keine Probleme hat, macht man sich anscheinend welche. Wenn jemand meint im Recht zu sein, dann soll er es mir bitte erläutern und wenn nötig beweisen... Ansonsten soll er die Polizei rufen und dann schaut man eben...
                Ich hatte Gott sei Dank solche Probleme noch nicht, anscheinend sind die Leute in meiner Gegend noch einigermaßen "normal"
                Habe jedenfalls besseres zu tun, als Gesetzestexte zu studieren, z.B. fliegen gehen

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                • diabolotin
                  Senior Member
                  • 08.03.2013
                  • 1994
                  • Udo
                  • Kreis Esslingen

                  #113
                  AW: Wildflug in Deutschland - Hat der Jäger was zu melden ?

                  Zitat von merhex Beitrag anzeigen
                  Wenn der Jäger wüsste was er da ausgelöst hat mit seiner Bemerkung aus seiner evtl natürgemäßen schlechten Laune heraus
                  Der hat am selben Tag sicher noch fünf Hundebesitzer und 3 Reiter angepflaumt die das schon längst vergessen haben und hier werden ganze Gesetzesbände gewälzt
                  Also ich bin immer noch der Meinung solche Zeitgenossen zu ignorieren und weiterfliegen bis wirklich wer kommt der was zu sagen hat (Polizei, Grundbesitzer)
                  Tja, stundenlang auf dem Hochsitz bei Nacht und Kälte zu sitzen fördert nicht immer das Wohlbefinden.

                  Allerdings sind wir auf unserem Modellflugplatz sehr dankbar über die Jäger. Die reduzieren die platzzerstörenden Wildschweine. Zudem haben wir ein gutes Verhältnis mit den Jägern am Platz. Die aktiven Zeiten überschneiden sich sehr wenig.

                  Und beim -Wildfliegen- siehe oben.


                  P.S. Mit unserem Helis haben wir einen großen Vorteil, wir brauchen nur ca. 1 Quadratmeter zum Starten und Landen. Da wird es bei den meisten Flächenfliegern deutlich anspruchsvoller.
                  Zuletzt geändert von diabolotin; 02.03.2021, 23:43.
                  Grüße Udo
                  RAW, Kraken, Goblin, Urukay, Genesis

                  Kommentar

                  • VolkerZ
                    Member
                    • 05.08.2020
                    • 826
                    • Volker

                    #114
                    AW: Wildflug in Deutschland - Hat der Jäger was zu melden ?

                    Zitat von diabolotin Beitrag anzeigen
                    ZUSAMMENFASSUNG
                    ...
                    2. Erlaubnisfreiheit:
                    Für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen unterhalb einer Höchstabflugmasse (MTOM) von 5 kg ist grundsätzlich keine Erlaubnis erforderlich.
                    Hinweis: Bei einer Abflugmasse ab 2 kg oder für Flughöhen über 100 m (unabhängig von der Abflugmasse) ist ein Kenntnisnachweis erforderlich. Ausgenommen sind Modellfluggelände mit einer Erlaubnis zum Aufstieg gemäß LuftVO.
                    ...

                    https://www.kenntnisnachweis-modellf...ensvermittlung
                    Oh man.
                    Da fehlen einem die Worte.
                    Nichts was vom RA Christian Walther geschrieben wurde wird dadurch außer Kraft gesetzt.
                    Wenn es diesen Passus nicht geben würde, wäre kein Modellflug (gleich welcher Art) Abseits von zugelassen Modellflugplätzen in Deutschland möglich.

                    Gruß VolkerZ

                    Kommentar

                    • diabolotin
                      Senior Member
                      • 08.03.2013
                      • 1994
                      • Udo
                      • Kreis Esslingen

                      #115
                      AW: Wildflug in Deutschland - Hat der Jäger was zu melden ?

                      Zitat von VolkerZ Beitrag anzeigen
                      Oh man.
                      Da fehlen einem die Worte.
                      Nichts was vom RA Christian Walther geschrieben wurde wird dadurch außer Kraft gesetzt.
                      Wenn es diesen Passus nicht geben würde, wäre kein Modellflug (gleich welcher Art) Abseits von zugelassen Modellflugplätzen in Deutschland möglich.

                      Gruß VolkerZ
                      Das Thema heißt: -Wildflug in Deutschland - Hat der Jäger was zu melden ?-

                      Ich habe einen Teil des Kenntnisnachweis zitiert (mit Quellenangabe), ist daran etwas falsch?
                      Das ist doch nicht im Widerspruch zu RA Christian Walther, oder?
                      Zuletzt geändert von diabolotin; 03.03.2021, 08:24.
                      Grüße Udo
                      RAW, Kraken, Goblin, Urukay, Genesis

                      Kommentar

                      • TheFox
                        Gelöscht
                        • 28.10.2016
                        • 7876
                        • Peter
                        • Ingolstadt/Bayern

                        #116
                        AW: Wildflug in Deutschland - Hat der Jäger was zu melden ?

                        Nein, es ergänzt seine Ausführungen und schließt die "Lücke". Darum brauchen wir nicht extra eine Genehmigung der Luftfahrtbehörde. Seine erste Ausführung, und dieser Passus sollten dem Jäger das Maul stopfen....

                        Kommentar

                        • VolkerZ
                          Member
                          • 05.08.2020
                          • 826
                          • Volker

                          #117
                          AW: Wildflug in Deutschland - Hat der Jäger was zu melden ?

                          Wenn man es aus diesem Blickwinkel betrachtet dann gebe ich dir recht. So ist die Sache "Rund".

                          Gruß VolkerZ

                          Kommentar

                          • ChrisW
                            Member
                            • 14.08.2016
                            • 22
                            • Chris

                            #118
                            AW: Wildflug in Deutschland - Hat der Jäger was zu melden ?

                            Zitat von Nerd Beitrag anzeigen
                            Hallo ChrisW, jetzt hab ich mich gerade auf §25 eingestellt und jetzt gräbst Du mir das Wasser ab
                            Trotzdem..

                            Luftverkehrsgesetz (LuftVG) § 25
                            (1) Luftfahrzeuge dürfen außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze nur starten und landen, wenn der Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigte zugestimmt und die Luftfahrtbehörde eine Erlaubnis erteilt hat

                            Trifft dieser Satz auch auf den erlaubnisfreien Modellflug zu?

                            Erstens: ...

                            ...

                            §6 ist halt auch schon wieder Geschichte.

                            Grüße Michael
                            Interessante Gedanken.

                            Für die "Nicht-Anwendbarkeit" von § 25 LuftVG auf UAV und Flugmodelle kommt es allerdings nur darauf an, dass in § 21a LuftVO die Möglichkeit einer (quasi spezielleren) Betriebserlaubnis für UAV und Flugmodelle geregelt ist. Es ist insoweit dann unerheblich, ob der jeweilige einzelne konkrete UAV- oder Flugmodellbetrieb nach § 21a LuftVO genehmigungsfrei oder -pflichtig ist.

                            ßbrigens setzt sich die Bundeskommission Modellflug mit sehr großem Aufwand dafür ein, dass die 5-kg-MTOM-Grenze im aktuellen Gesetzgebungsverfahren auf 12 kg angehoben wird und somit der Bereich des genehmigungsfrei Betriebs von Flugmodellen künftig deutlich vergrößert wird. Erste Signale stimmen uns zuversichtlich, dass das gelingen könnte.

                            Beste Grüße
                            RA Christian Walther, Bundeskommission Modellflug im DAeC

                            Kommentar

                            • rednaxela
                              Member
                              • 03.06.2019
                              • 153
                              • Alexander
                              • Ragow

                              #119
                              AW: Wildflug in Deutschland - Hat der Jäger was zu melden ?

                              Nach all den vielen Beiträgen zu den gesetzlichen Regelungen den Modellflug betreffend habe ich hier bei rc-heli.de im Lexikon diesen Beitrag zu Modellflug und Jäger gefunden, was zur Eingangsfrage passt:
                              Modellflug und Jäger - Rechte und Pflichten - vBulletin-Lexikon - RC-Heli Community
                              Der Artikel ist schon etwas in die Jahre gekommen, doch zeigt er sachlich, was ein Mitarbeiter der Forstverwaltung oder ein Jagdpächter oder Jagdaufseher jeweils "darf".

                              Kommentar

                              • Crashpilot1977
                                Junior Member
                                • 15.05.2017
                                • 2284
                                • Marek
                                • Hontheim

                                #120
                                AW: Wildflug in Deutschland - Hat der Jäger was zu melden ?

                                Ironie an.....ich würde warten bis in BRD durch Corona Anarchie herrscht.
                                Dann kannst eh fliegen wo du willst..... Ironie aus.
                                Goblin Kraken 700 S
                                Chronos 700 V2
                                Protos 700 EVO

                                Kommentar

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