Sind wir doch mal alle ehrlich. Wieviel leute sind auch vorher schon mit 5.7kg oder ähnlich draussen auf dem Feld gewesen.Nun darf man das eben offiziell. Ich glaube nicht das sich im wirklichen leben viel dadurch ändert, ausser das man es nun darf.
5kg ist tot, es lebe 12kg
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AW: 5kg ist tot, es lebe 12kg
Sind wir doch mal alle ehrlich. Wieviel leute sind auch vorher schon mit 5.7kg oder ähnlich draussen auf dem Feld gewesen.Nun darf man das eben offiziell. Ich glaube nicht das sich im wirklichen leben viel dadurch ändert, ausser das man es nun darf.Look the speed.......It function so well
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AW: 5kg ist tot, es lebe 12kg
Zitat von goone75 Beitrag anzeigenWenn du dort, wo du mit deinen Turbinenhelis fliegst, niemand störst, mag es ja OK sein.
Egal ob 5 oder 12 kg.
Gruß KlausGruß Klaus
Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.
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AW: 5kg ist tot, es lebe 12kg
Es eignet sich nicht Alles an Fluggeräten für die freie Wildbahn.
Nur mal so zum Nachdenken, mein Jet Ranger mit Turbine ist im Flug um einiges leiser als so mancher Elektroheli, der rasant im Kunstflug durch die Gegend gescheucht wird.
Mit Argwohn wird Modellflug von so manchen von Haus aus betrachtet, da spielt das Gewicht keine Rolle.
Es gibt Leute die stören sich an der Geräuschkulisse eines Segelfliegers, die kriegen schon Schnappatmung wenn sie etwas in der Luft sehen, egal was es ist.
Dieser Personenkreis macht keinen Unterschied ob es ein 450èr Heli ist oder ob es sich um ein größeres Scalemodell handelt, diese Leute haben immer ein Problem mit dem Hobby anderer.
Dass man sich an die Abstandsregeln und Gesetze hält ist natürlich auch für mich Grundvoraussetzung.
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Gast
AW: 5kg ist tot, es lebe 12kg
Am Ende zählt die kinetische Energie des Modells, die Schaden anrichtet und nicht ausschließlich das Gewicht.
Kann man ja rechnen ob es besser ist einen 10kg Scaler mit Turbine und 50km/h, oder einen 6kg Speedheli mit 300 km/h an den Kopf zu bekommen.
Es ist aber wie immer, kaum wird etwas vermeintlich zum Besseren geändert, gehen die "Ja aber Finger" hoch.
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AW: 5kg ist tot, es lebe 12kg
Zitat von KommandoFENIX Beitrag anzeigenAm Folgetag nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.
Da ist es noch nicht zu sehen (jedenfalls hab ich nichts gefunden).
12Kg gelten unter den neuen BE der Verbände.
Diese werden noch etwas dauern - also nicht sofort nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.
Das sollte man schon beachten.
Selbstverständlich ist das eine positive Entwicklung die mehr als bislang ermöglicht.
Schon eine 10ccm Futura war (wie früher die meisten 10ccm Helis) über 5 Kg, auch Hangflieger kennen das leidige Problem mit der 5 Kg Regel.
Für die Skeptiker eine Betrachtung des Standes bislang:
-Dänemark 7 Kg
-ßsterreich 25 Kg
-Schweiz 30 Kg
-Deutschland 2 Kg (mit Kenntnisnachweis 5 Kg)
Mit 12 Kg liegt man da im internationalen Vergleich ganz vernünftig, wie ich meine.
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AW: 5kg ist tot, es lebe 12kg
Ich finde es gut mit 12kg wir werden eh überall immer mehr beschränkt und bevormundet.Goblin Kraken 700 S
Chronos 700 V2
Protos 700 EVO
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AW: 5kg ist tot, es lebe 12kg
Zitat von Martin Greiner Beitrag anzeigenDas ist nach meinem Kenntnisstand nicht ganz richtig.
12Kg gelten unter den neuen BE der Verbände.
Diese werden noch etwas dauern - also nicht sofort nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.
Damit unabhängig von der BE der Verbände und gültig am Folgetag nach Veröffentlichung.Logo 550 SE und G Buddy, Vbar Control
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AW: 5kg ist tot, es lebe 12kg
Ja wurde auch schon mehrfach erwähnt.
Sofern du einem Verband angehörst und den Kenntnisnachweis des Verbandes besitzt kannst du unter Verbandsbedingungen fliegen.
Besitzt du zusätzlich noch den EU-Kompetenznachweis für -open A1/A3- kannst du es dir aussuchen.
ßber die jeweiligen Vor- und Nachteile solltest du dich aber selbst informieren.Logo 550 SE und G Buddy, Vbar Control
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AW: 5kg ist tot, es lebe 12kg
Mit welchem Inhalt befüllen wir dann die Threads über neue SAB- Helis?Scheiss auf de Wöd, wenn Wir eh boild den Mars bewohnen...od irgend oan ondan Planet!
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AW: 5kg ist tot, es lebe 12kg
Zitat von Michael Vogler Beitrag anzeigenAuch mit der "heutigen Technik" wäre es mir nicht möglich gewesen, meinen Jet Ranger mit Turbine unter 10,5 kg zu bauen.
Somit kommt mir die neue Regelung sehr entgegen und ich freue mich riesig darüber
Vermutlich wird es auch etliche Scale Piloten sehr freuen, dass nicht mehr auf jedes Gramm geachtet werden muß
Grüsse GünterAm Arsch vorbei ist auch ein Weg
Hughes500 HCB, SAB Kraken 580, Logo400SE, VBar Touch
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AW: 5kg ist tot, es lebe 12kg
Zitat von goone75 Beitrag anzeigenGanz einfach: Der Modellflug kämpft eh zunehmend mit Argwohn. Meine Meinung hat Nichts mit sich selber beschränken zu tun. Ich habe halt Bedenken, ob diese zusätzliche Freiheit nicht solche "Strategen" auf den Plan ruft, die sich dann um noch weniger scheren. Es eignet sich nicht Alles an Fluggeräten für die freie Wildbahn. Man muss diesbezüglich über den Tellerrand des Helifliegens hinausblicken. Und Zack gibt es wieder irgend welche Diskussionen.
Wenn du dort, wo du mit deinen Turbinenhelis fliegst, niemand störst, mag es ja OK sein.
Also freut Euch und lasst die kgs ordentlich steigen !!! Es wird keine Apokalypse geben deswegen...LG David
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AW: 5kg ist tot, es lebe 12kg
was mich nur wundert, als Schweizer, das ihr in freier Wildbahn mit mehr Gewicht fliegen dürft als im Verein...... einfach mal so gesagt ...
ich für mich denke, so hat man doch eher ein abwandern aus den Vereinen, da man Wild mehr darf
oder liege ich da falsch ?
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AW: 5kg ist tot, es lebe 12kg
Zitat von Racerbuk Beitrag anzeigenFliegst Du tatsächlich den Jetranger mit Biene auf freiem Feld? Nicht auf Vereinsgelände?
Grüsse Günter
(aber ohne zu vergessen sich an alle Bestimmungen zu halten, Zonen, Flughäfen, Autobahnen, bewohntes Gebiet ..... )
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AW: 5kg ist tot, es lebe 12kg
Zitat von KommandoFENIX Beitrag anzeigenNein, steht so im Gesetz §21f.
Damit unabhängig von der BE der Verbände und gültig am Folgetag nach Veröffentlichung.
Bleibt also entweder Open mit A1/A3 oder A2 Kompetenznachweis oder Betrieb im Verbandsrahmen innerhalb der ßbergangsregelung nach §21 2019/947 mit dem alten Kenntnisnachweis.
"
Aussage von Frank Tofahrn, der ja "etwas" im Thema ist.
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