5kg ist tot, es lebe 12kg

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  • Martin Greiner
    Senior Member
    • 08.06.2001
    • 5082
    • Martin

    #31
    AW: 5kg ist tot, es lebe 12kg

    Zitat von Racerbuk Beitrag anzeigen
    Fliegst Du tatsächlich den Jetranger mit Biene auf freiem Feld? Nicht auf Vereinsgelände?
    Grüsse Günter
    Ja, tut er.
    Und er ist damit nicht alleine.

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    • Keven S
      Helicoach/MTTEC
      Teampilot
      • 01.07.2007
      • 2169
      • Keven
      • Zwischen Ulm und Heidenheim

      #32
      AW: 5kg ist tot, es lebe 12kg

      Zitat von NitroRex Beitrag anzeigen

      oder liege ich da falsch ?
      Ja, in Vereinen gelten in der Regel 25Kg als Limit (gibt aber auch Ausnahmen nach unten). Bei Plätzen mit spezieller Genehmigung und Abnahme des Fluggeräts sowie Prüfung des Piloten bis 150Kg.
      Helicoach-Shop.de - XLPower - MSH

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      • Racerbuk
        Member
        • 23.08.2020
        • 291
        • Albert
        • MFC Nürnberger Land

        #33
        AW: 5kg ist tot, es lebe 12kg

        Die 12 kg gelten nur ausserhalb eines Vereins mit Aufstiegserlaubnis. Innerhalb des Vereinsgeländes gelten noch immer die 25 kg, ausser es war vorher schon weniger in der Aufstiegserlaubnis fixiert
        Am Arsch vorbei ist auch ein Weg
        Hughes500 HCB, SAB Kraken 580, Logo400SE, VBar Touch

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        • KommandoFENIX
          Member
          • 11.04.2014
          • 450
          • Rick

          #34
          AW: 5kg ist tot, es lebe 12kg

          Zitat von Martin Greiner Beitrag anzeigen
          "die 12 kg gelten in Verbindung mit einer Betriebserlaubnis eines Verbandes. Die gibt es aber noch nicht.
          Bleibt also entweder Open mit A1/A3 oder A2 Kompetenznachweis oder Betrieb im Verbandsrahmen innerhalb der ßbergangsregelung nach §21 2019/947 mit dem alten Kenntnisnachweis.
          "

          Aussage von Frank Tofahrn, der ja "etwas" im Thema ist.
          Im §21f Absatz (3) steht folgendes:

          (3) Der Betrieb von Flugmodellen im Rahmen von Luftsportverbänden bedarf der Erlaubnis, sofern es sich um Flugmodelle handelt
          1. mit mehr als 12 Kilogramm Startmasse,
          2. mit Raketenantrieb, sofern die Masse des Treibsatzes mehr als 20 Gramm beträgt,
          3. mit Verbrennungsmotor, die in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten betrieben werden.

          Quelle:


          Aber jeder wie er meint...
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          • Heli87
            Senior Member
            • 11.10.2016
            • 8475
            • Torsten

            #35
            AW: 5kg ist tot, es lebe 12kg

            Bei Helis sind die 12Kg Wildflug ja realisierbar.
            Bei den Flächenfliegern halte ich es aber für grob Fahrlässig, wenn die jetzt Kunstflugmaschinen mit 2,5m Spannweite auf öffentlichen Feldwegen landen.

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            • KommandoFENIX
              Member
              • 11.04.2014
              • 450
              • Rick

              #36
              AW: 5kg ist tot, es lebe 12kg

              Wenn man nicht gerade vom Land kommt und mit jedem Bauern per Du ist, dann ist doch Wildflug in Deutschland (legal) ohnehin fast unmöglich...auch vor der EU Verordnung schon.
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              • merhex
                Member
                • 20.04.2020
                • 420
                • david
                • Kramsach/Tirol

                #37
                AW: 5kg ist tot, es lebe 12kg

                Zitat von Heli87 Beitrag anzeigen
                Bei Helis sind die 12Kg Wildflug ja realisierbar.
                Bei den Flächenfliegern halte ich es aber für grob Fahrlässig, wenn die jetzt Kunstflugmaschinen mit 2,5m Spannweite auf öffentlichen Feldwegen landen.
                Auch sowas kommt in der Praxis eigentlich nicht vor.
                Ein Gesetz zu lockern oder gar etwas lockerer von Haus aus zu gestalten heisst ja nicht den Menschenverstand auszuschalten.
                Für Hangflug im Gebirge ist dies aber schon praktisch wenn man nicht auf 5kg sein muss denke ich oder? Werden ja kaum Flugplätzedort sein. Kenne mich mit den Gewichten aber da nicht so aus.
                LG David

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                • Fetzi
                  Senior Member
                  • 10.07.2013
                  • 3487
                  • Sascha
                  • Deutschland

                  #38
                  AW: 5kg ist tot, es lebe 12kg

                  Zitat von KommandoFENIX Beitrag anzeigen
                  Wenn man nicht gerade vom Land kommt und mit jedem Bauern per Du ist, dann ist doch Wildflug in Deutschland (legal) ohnehin fast unmöglich...auch vor der EU Verordnung schon.
                  Erkläre mal warum? Wenn ich von einem öffentlichen Feldweg starte, wer soll mir da ans Bein pinken?

                  Kommentar

                  • Breiti
                    Helischule
                    • 16.08.2014
                    • 1510
                    • Christian
                    • Amberg-Sulzbach

                    #39
                    AW: 5kg ist tot, es lebe 12kg

                    Also Martin Greiner liegt da schon richtig.
                    Ein Betrieb nach neuer LuftVO §21f auf der grünen Wiese außerhalb Kategorie Open nach DVO ist bis 12kg nur möglich mit:
                    -durch Zulassungsbehörde genehmigten standardisierten Verfahren der Verbände (gibts noch nicht)
                    -sichergestellt ist, dass Fernpiloten die Bestimmungen von Punkt UAS.OPEN.060 Nummer 2 Buchstabe a bis d in Verbindung mit Nummer 4 in Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 einhalten (Sicherstellung gibts noch nicht)
                    -nachgewiesenen Schulung mit Bescheinigung bei Betrieb von MTOM 2kg bis 12KG (gibts noch nicht)
                    -weitere Anforderungen nach neuer LuftVO


                    Grundsätzlich:
                    Die neue LuftVO tritt am Folgetag nach Veröffentlichung im BGBL in Kraft.
                    Dies ist noch nicht geschehen. Also status Quo ist innerhalb DE alles noch nach bisheriger LuftVO geregelt (Wildfliegen MTOM 5kg mit Kenntnisnachweis DE)
                    Natürlich bleibt jedem frei, jetzt schon nach DVO (EU) 2019/947 Kategorie open zu fliegen.

                    Gruß
                    Breiti
                    Zuletzt geändert von Breiti; 31.05.2021, 05:59.
                    Breiti's Helischule

                    Kommentar

                    • VolkerZ
                      Member
                      • 05.08.2020
                      • 826
                      • Volker

                      #40
                      AW: 5kg ist tot, es lebe 12kg

                      Zitat von Breiti Beitrag anzeigen
                      Also Martin Greiner liegt da schon richtig.
                      Ein Betrieb nach neuer LuftVO §21f auf der grünen Wiese außerhalb Kategorie Open nach DVO ist bis 12kg nur möglich mit:
                      -durch Zulassungsbehörde genehmigten standardisierten Verfahren der Verbände (gibts noch nicht)
                      -sichergestellt ist, dass Fernpiloten die Bestimmungen von Punkt UAS.OPEN.060 Nummer 2 Buchstabe a bis d in Verbindung mit Nummer 4 in Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 einhalten (Sicherstellung gibts noch nicht)
                      -nachgewiesenen Schulung mit Bescheinigung bei Betrieb von MTOM 2kg bis 12KG (gibts noch nicht)
                      -weitere Anforderungen nach neuer LuftVO


                      Grundsätzlich:
                      Die neue LuftVO tritt am Folgetag nach Veröffentlichung im BGBL in Kraft.
                      Dies ist noch nicht geschehen. Also status Quo ist innerhalb DE alles noch nach bisheriger LuftVO geregelt (Wildfliegen MTOM 5kg mit Kenntnisnachweis DE)
                      Natürlich bleibt jedem frei, jetzt schon nach DVO (EU) 2019/947 Kategorie open zu fliegen.

                      Gruß
                      Breiti
                      So ist auch mein Stand der Dinge.
                      Wer "Wild/ grüne Wiese" mehr als 5 Kilogramm fliegen möchte braucht den EU-Kompetenznachweis A1/ A3 und fliegt in der offenen Klasse.
                      Alles andere wird sich in den nächsten Monaten, .... klären.
                      Und wer nicht im Rahmen eines Verbandes fliegt/ angeschlossen ist. Der kann den Modellflug eh nur noch in der offenen Klasse/ Vorschriften betreiben.

                      Gruß VolkerZ

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                      • KommandoFENIX
                        Member
                        • 11.04.2014
                        • 450
                        • Rick

                        #41
                        AW: 5kg ist tot, es lebe 12kg

                        Gut von mir aus, wie gesagt jeder wie er meint.

                        Zitat von Fetzi Beitrag anzeigen
                        Erkläre mal warum? Wenn ich von einem öffentlichen Feldweg starte, wer soll mir da ans Bein pinken?
                        Da gibt es nichts zu erklären, über das Thema wird seid Jahren gestritten nur das juristisch klären zu lassen hat sich noch keiner getraut. Wird wohl seine Gründe haben...
                        Logo 550 SE und G Buddy, Vbar Control

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                        • Gast
                          Gast

                          #42
                          AW: 5kg ist tot, es lebe 12kg

                          Zitat von Fetzi Beitrag anzeigen
                          Erkläre mal warum? Wenn ich von einem öffentlichen Feldweg starte, wer soll mir da ans Bein pinken?
                          Niemand, weil in den entsprechenden Verordnungen, die sich mit dem UAS-Fliegen beschäftigen, nichts über die Eigentumsverhältnisse der "Start- und Landebahn" stehen.

                          Machen die Leute eigentlich auch so einen Aufriss, wenn sie in eine "Anlieger frei" Straße unerlaubt fahren? Da nimmt die Haftpflicht einen bestimmt auch in Regress.
                          Zuletzt geändert von Gast; 31.05.2021, 08:25.

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                          • spacebaron
                            helispecials.de
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                            • 21.09.2005
                            • 2417
                            • Erich
                            • Trofi, auf der wilden Wiese, MFF Bitz und MFC Oberhausen

                            #43
                            AW: 5kg ist tot, es lebe 12kg

                            Hallole,
                            Ich finde die ßffnung auf 12kg ziemlich kritisch. In der Gegend wo ich Wohne gibt es vier Gruppen, die sich bisher einen Schmarren darum gekümmert haben wie die Gesetzeslage war. Kein Schild am Flugzeug, keine Versicherung, kein Kenntnisnachweis, Ortsabstand 1,5km mit Verbrennungsmotor usw.
                            Das wird mMn nicht besser. Und es gilt auch nach wie vor: Flurbereinigungswege, Frei für Anlieger, verbot für KFZ aller Art, sind nicht dafür da um von normalen PKW, weil wir dort Modellflug betreiben wollen, befahren zu werden. Um diese Wege zu befahren bedarf es einer außerordentlicher Genehmigung die man zu jeder Zeit erfragen und auch einholen kann. Selbst ein normaler unbeschildeter Feldweg darf nich so einfach befahren werden. Das ist in jedem Bundesland anderst geregelt.
                            Man muss es immer von der Seite des Besitzers ( wenn man selber Besitzer oder Pächter wäre ) aus sehen. Hat ein Jäger ein Revier gepachtet ist er für die Hege und Pflege verantwortlich und bezahlt hierfür viel Geld sein Hobby zu betreiben. Genauso der Landwirt. Er ist für die Hege und Pflege Verantwortlich ( er bestreitet seinen Lebensunterhalt damit) und wir greifen, weil wir eine Freizeitbeschäftigung haben, unwillkürlich ein. Wir nehmen uns oft einige Sachen raus ..... zu viel Worte.
                            Wer einen 12 Kg Flieger einbombt weiß was kaputt geht. Kennt jemand den Spruch eines Jetpiloten der gerade seinen Flieger versenkt hat? Bitte nicht brennen.
                            Es vergehen keine zwei Jahre bis die wieder was ändern.
                            Ich sehe es kritisch.
                            Gruss
                            TDF,TDR1,TDR2,2xLogo400CFK,ME262,Edge540,TRex600N, Ergo50,CH53Ec.s.,H500,VBC+Touch..

                            Kommentar

                            • rocket-tom
                              Member
                              • 03.06.2011
                              • 958
                              • Thomas
                              • SÜW

                              #44
                              AW: 5kg ist tot, es lebe 12kg

                              Zitat von KommandoFENIX Beitrag anzeigen
                              Gut von mir aus, wie gesagt jeder wie er meint.



                              Da gibt es nichts zu erklären, über das Thema wird seid Jahren gestritten nur das juristisch klären zu lassen hat sich noch keiner getraut. Wird wohl seine Gründe haben...
                              hmmmm.... nach meiner Kenntnis bedarf es doch IMMER der Genehmingung des Grundstückeigentümers wenn ich von seinem Grund und Boden ein Modell in die Luft bringen möchte. Folglich müsste man von der Gemeinde die Erlaubnis haben.

                              Ich möchte diese Stelle im Netz zitieren:
                              Genehmigung des Grundstückseigentümer und des Ordnungsamtes

                              Vor dem Flug mit dem Flugmodell oder Ihrer Drohne gilt es zusätzlich zu allen behördlichen Bestimmungen zu beachten, ob Sie von einem privaten Grundstück aus landen, starten oder ein solches überfliegen. Ist dies nämlich der Fall, bedarf es einer offiziellen Genehmigung des Eigentümers. Der Luftraum über seinem Grundstück oder seinem Haus gehören nämlich auch ihm, so dass er darüber bestimmen kann.

                              Somit könnte Dir die Gemeinde, deren öffentlichen Feldweg Du als Startplatz nutzt, einen Strick drehen. Fällt Dein Heli runter und richtet Sach- oder schlimmer Personenschaden an, kann wohl auch die Versicherung sich querstellen, denn dann bist Du ohne "Aufstiegsgenemigung" gestartet.

                              Gerade jetzt, wenn die 12 kg aktuell werden, sollte man zumindest irgendwas in der Hand haben, wo drinsteht : "...hier darf gestartet werden"

                              Im Zweifel pachtet man sich 1 qm Wiese ...

                              Grüße
                              Tom

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                              • KommandoFENIX
                                Member
                                • 11.04.2014
                                • 450
                                • Rick

                                #45
                                AW: 5kg ist tot, es lebe 12kg

                                ßhm ja, habe nichts anderes behauptet. Es gibt aber noch andere Auffassungen, die sind aber hier nicht das Thema und werden wie gesagt seit Jahren diskutiert...ergebnisoffen.
                                Thema hier ist aber Wegfall der 5kg Grenze für Verbandsflieger...eventuell...demnächst...irgendwa nn.
                                Logo 550 SE und G Buddy, Vbar Control

                                Kommentar

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