Höhenmesser nach aktueller Regelung?

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  • Escalus
    Member
    • 08.06.2018
    • 518
    • Frank
    • Euskirchen

    #16
    AW: Höhenmesser nach aktueller Regelung?

    Zitat von KommandoFENIX Beitrag anzeigen
    Bei (s)einem Verband oder beim LBA da steht doch eigentlich alles drin was -Otto Normal Flieger- wissen sollte. Notfalls kann man da auch Nachfragen wenn was unklar ist.
    Ja eben nicht
    UAS-Klassifizierungen OpenUAV

    Hier steht überall 25KG
    Banshee 850-6, TDR II, TDF 6/7S, Kraken 600 12S, T-Rex 470LT

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    • KommandoFENIX
      Member
      • 11.04.2014
      • 450
      • Rick

      #17
      AW: Höhenmesser nach aktueller Regelung?

      Ja, das ist auch richtig so...
      Die Verbände haben sich das Recht gesichert, nach abweichenden Regeln zur EU-Verordnung, eine Betriebserlaubnis zu erlangen. Wenn die mal fertig ist gelten die 12kg für das Fliegen im Verbandsrahmen. Wenn du nicht im Verbandsrahmen fliegst gilt die EU-Verordnung also 25kg, 120m usw. (alles was in Open A3 gefordert wird)
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      • jumphigh
        Senior Member
        • 16.12.2009
        • 4226
        • Andreas
        • Allstedt

        #18
        AW: Höhenmesser nach aktueller Regelung?

        Zitat von KommandoFENIX Beitrag anzeigen
        Wenn du nicht im Verbandsrahmen fliegst gilt die EU-Verordnung also 25kg, 120m usw. (alles was in Open A3 gefordert wird)
        Meines Wissens ist das falsch. Die EU-Verordnung räumt den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit ein, eigene Einschränkungen oder ßffnungen vorzunehmen. Für Dtschl. sind das z.B. die 12kg für alle in Open oder die weiterbestehenden Einschränkungen für Verbrenner. Es wäre ja auch absurd, dass ein Flug im besser kontrollierten Verbandsrahmen gesetzlich stärker eingeschränkt wäre als der Wildflug. Eher ist anzunehmen, dass bestehenden Aufstiegsgenehmigungen für Großmodelle im Vereinsrahmen etc. auch weiterhin im Sinne der ßffnungsklausel der EU-Verordnung möglich sind.
        Grüße von Andreas

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        • Gast
          Gast

          #19
          AW: Höhenmesser nach aktueller Regelung?

          Das LBA wird wohl wissen was gilt - und das sind max. 25Kg und max. 120m sowie einige weitere Punkte die zu beachten sind. Steht alles in den PDFs auf der Seite vom LBA.

          Im Verbandsrahmen werden zu einem späteren Zeitpunkt - nämlich wenn die Betriebsgenehmigungen durch sind - die max. 12Kg gelten. Die Flughöhe wird dann auch mehr als 120m sein und ein neuer Kenntnisnachweis erforderlich werden.

          Bis dahin gelten die 5Kg + Kenntnisnachweis wenn man >100m fliegen will.

          Das o.g. gilt nun alles für die Fliegerei außerhalb eines Vereins mit AE!

          Die Vereine werden wohl auch eine neue AE erhalten die aber wohl weitgehend an die bestehende angelehnt sein wird.

          "Absurd" ist nur, dass DAeC und DMFV sich nicht zusammensetzten und eine gemeinsame Betriebserlaubnis erstellen.

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          • KommandoFENIX
            Member
            • 11.04.2014
            • 450
            • Rick

            #20
            AW: Höhenmesser nach aktueller Regelung?

            Zitat von jumphigh Beitrag anzeigen
            Die EU-Verordnung räumt den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit ein, eigene Einschränkungen oder ßffnungen vorzunehmen.
            Wo?

            Zitat von jumphigh Beitrag anzeigen
            Es wäre ja auch absurd, dass ein Flug im besser kontrollierten Verbandsrahmen gesetzlich stärker eingeschränkt wäre als der Wildflug.
            Das ist ja auch nicht der Fall ausser man beschränkt sich ausschließlich auf das Abfluggewicht.
            Logo 550 SE und G Buddy, Vbar Control

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            • Martin Greiner
              Senior Member
              • 08.06.2001
              • 5086
              • Martin

              #21
              AW: Höhenmesser nach aktueller Regelung?

              Zitat von jumphigh Beitrag anzeigen
              Meines Wissens ist das falsch. Die EU-Verordnung räumt den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit ein, eigene Einschränkungen oder ßffnungen vorzunehmen. Für Dtschl. sind das z.B. die 12kg für alle in Open oder die weiterbestehenden Einschränkungen für Verbrenner. Es wäre ja auch absurd, dass ein Flug im besser kontrollierten Verbandsrahmen gesetzlich stärker eingeschränkt wäre als der Wildflug. Eher ist anzunehmen, dass bestehenden Aufstiegsgenehmigungen für Großmodelle im Vereinsrahmen etc. auch weiterhin im Sinne der ßffnungsklausel der EU-Verordnung möglich sind.
              Nein, absurd sind deine ßußerungen denn sie zeigen dass du vieles schlicht nicht gelesen/nicht verstanden hast.

              Zuerst einmal musst du 2 Dinge trennen:
              - EU Open
              - Fliegen in D nach BE (aktuell nach ßbergangsregel) im Rahmen von Vereinen und Verbänden.

              Für beides gelten unterschiedliche Regeln und Limits.
              Und ja, der Open Kompetenznachweis ersetzt nicht den Kenntnisnachweis der Verbände. Eben weil es grundsätzlich 2 Paar Schuhe sind.

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              • Heli87
                Senior Member
                • 12.10.2016
                • 8530
                • Torsten

                #22
                AW: Höhenmesser nach aktueller Regelung?

                Die EU hat es mal wieder geschafft so eine juristische Blase zu generieren, dass eigentlich keiner mehr wirklich den Durchblick hat.
                Was ist das Ende vom Lied?
                Einfach fahren und nach Blitzern Ausschau halten. Ach nee das war wieder was anderes...
                Aber eigentlich auch am Ende das selbe.

                Kommentar

                • Martin Greiner
                  Senior Member
                  • 08.06.2001
                  • 5086
                  • Martin

                  #23
                  AW: Höhenmesser nach aktueller Regelung?

                  Zitat von Heli87 Beitrag anzeigen
                  Die EU hat es mal wieder geschafft so eine juristische Blase zu generieren, dass eigentlich keiner mehr wirklich den Durchblick hat.
                  Was ist das Ende vom Lied?
                  Einfach fahren und nach Blitzern Ausschau halten. Ach nee das war wieder was anderes...
                  Aber eigentlich auch am Ende das selbe.
                  Jammer, jammer, jammer...
                  Eigentlich wurde das mittlerweile zum Erbrechen durchgekaut und es sind sogar Bildchen im Umlauf für die, die nicht lesen wollen.
                  Wer dann keinen Durchblick hat muss sich eben etwas mehr anstrengen.
                  Alternativ kann man das Fliegen auch sein lassen...

                  Kommentar

                  • Heli87
                    Senior Member
                    • 12.10.2016
                    • 8530
                    • Torsten

                    #24
                    AW: Höhenmesser nach aktueller Regelung?

                    Muss ich nicht unbedingt.
                    Für Vereinspiloten ändert sich nur der Aufkleber auf dem Modell.

                    Kommentar

                    • Breiti
                      Helischule
                      • 16.08.2014
                      • 1513
                      • Christian
                      • Amberg-Sulzbach

                      #25
                      AW: Höhenmesser nach aktueller Regelung?

                      Nachdem die neue LuftVO in Kraft tritt und die ßbergangszeiten vorbei sind, sind auch entsprechende Nachweise unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. MTOM) durch den Piloten zu erbringen und dann reicht nur der Aufkleber nicht mehr auf dem Modell.

                      Versteckt euch doch nicht immer hinter dem Verein.
                      Sobald man mit dem UAS abhebt, ist man als Pilot im freien Luftraum verantwortlich, nicht der Flugleiter, nicht der Vorstand und auch nicht der Gärtner.


                      Gruß
                      Breiti
                      Breiti's Helischule

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