Luftrecht:
LuftVG http://bundesrecht.juris.de/luftvg/index.html
LuftVO http://bundesrecht.juris.de/luftvo/index.html
LuftVZO http://bundesrecht.juris.de/luftvzo/index.html
auch hier http://www.luftrecht-online.de
Oder nochmal kurz:
Wo du stehst und das Modell startet und landet, brauchste die Erlaubnis des Eigentümers (nicht nur des Besitzers/Pächters usw)
Wo du fliegst in der Luft, wird geregelt im LuftVG. Da kann auch kein Umweltrecht ran, wenn du da E-Heli fliegst.
Ansonsten 1,5km Abstand von Flugplätzen und bei Verbrenner 1,5km von Wohnsiedlungen.
... und wenn der Trachtenverein in Helldunkelgrün oder Helldunkelbalu kommt kann sie dich evtl vom Platz verweisen, weil du eine Gefahr für Personen bist, oder bei Gefahr im Verzug dir das Gerödel einziehen und du musst es an der Polizeidienststelle abholen.
... und wenn ein Waidmann kommt kann er erstmal garnix, denn er kann dich nur angehen wenn du in seiner Jagd jagen tust... mim Heli..ja klar.
Was glaubst du was passiert, wenn du wenn er dich ansch!essen will mit dem Handy jemand anrufst und was erzählst von "Da bedroht mich eine Jäger hier auf der Wiese xy mit seiner Flinte..."
. Das aber nur in krassen Fällen. Nur ein Förster (Forstbeamter) kann dich wie die Polizei verweisen.


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