Flugrecht E-Heli

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  • JMalberg
    RC-Heli TEAM
    • 05.06.2002
    • 22621
    • J
    • D: um Saarbrücken drum rum

    #61
    Re: Flugrecht E-Heli


    Luftrecht:
    LuftVG http://bundesrecht.juris.de/luftvg/index.html
    LuftVO http://bundesrecht.juris.de/luftvo/index.html
    LuftVZO http://bundesrecht.juris.de/luftvzo/index.html

    auch hier http://www.luftrecht-online.de

    Oder nochmal kurz:
    Wo du stehst und das Modell startet und landet, brauchste die Erlaubnis des Eigentümers (nicht nur des Besitzers/Pächters usw)
    Wo du fliegst in der Luft, wird geregelt im LuftVG. Da kann auch kein Umweltrecht ran, wenn du da E-Heli fliegst.
    Ansonsten 1,5km Abstand von Flugplätzen und bei Verbrenner 1,5km von Wohnsiedlungen.

    ... und wenn der Trachtenverein in Helldunkelgrün oder Helldunkelbalu kommt kann sie dich evtl vom Platz verweisen, weil du eine Gefahr für Personen bist, oder bei Gefahr im Verzug dir das Gerödel einziehen und du musst es an der Polizeidienststelle abholen.
    ... und wenn ein Waidmann kommt kann er erstmal garnix, denn er kann dich nur angehen wenn du in seiner Jagd jagen tust... mim Heli..ja klar.
    Was glaubst du was passiert, wenn du wenn er dich ansch!essen will mit dem Handy jemand anrufst und was erzählst von "Da bedroht mich eine Jäger hier auf der Wiese xy mit seiner Flinte..." . Das aber nur in krassen Fällen.
    Nur ein Förster (Forstbeamter) kann dich wie die Polizei verweisen.
    Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
    Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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    • Marc84
      Marc84

      #62
      Re: Flugrecht E-Heli

      Hi Jürgen

      Erstmal vielen Dank für diese ganzen sachen muss mich jetzt mal durchlesen wo ich darüber was finde das ich dem Doofen Bauern zeigen kann das ich keine genehmigung brauche solange ich nicht auf sein Feld gehe was ja nicht mache ich stehe auf öffentlichen Weg und behinder und gefährde keinen

      MFG Marc

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      • Uwe Caspart
        Senior Member
        • 19.08.2005
        • 7418
        • uwe
        • EDDS / Goldboden

        #63
        Re: Flugrecht E-Heli

        (eine aufstiegserlaubnis benötigen)..........Flugmodelle mit Verbrennungsmotor (auch unter 5 kg Gesamtgewicht) in einer Entfernung von weniger als 1,5 km zum nächsten Wohngebiet (mindestens 3 Häuser mit mindestens 10 erwachsenen Bewohnern)

        diesen satz (von den bayern) finde ich seeeehr interessant.
        gilt der auch in BW? da wo ich wohne jibbet nämlich im umkreis von 20km nur einen flecken, wo 1,5km rundum kein "häusle" steht, aber viele tolle plätze, wo halt dummerweise ein aussiedlerhof um die ecke ist.
        Kontronik. Simply the best.

        Kommentar

        • Mayk
          Mayk

          #64
          Re: Flugrecht E-Heli

          Moin,

          bei uns in Niedersachen darf man (mit Erlaubnis des Eigentümers) auch da fliegen wo im Umkreis von 1,5km ein einzelnes Haus bzw. eine Ansammlung von Häusern steht. Das man aber nicht über diese Häuser fliegt bzw. den Abstand so groß wie möglich wählt sollte für jeden aber selbstverständlich sein den man will ja ein Miteinander und kein gegeneinander.


          Gruß´

          Mayk

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          • JMalberg
            RC-Heli TEAM
            • 05.06.2002
            • 22621
            • J
            • D: um Saarbrücken drum rum

            #65
            Re: Flugrecht E-Heli

            Heir noch eine Zusammenfassung die auch relativ aktuell ist:


            Zitat von Uwe Caspart
            (mindestens 3 Häuser mit mindestens 10 erwachsenen Bewohnern) [/b]
            diesen satz (von den bayern) finde ich seeeehr interessant.
            Da interessiert mich auch mal die Quelle, denn in den Texten steht es nicht drin mit der Quantität. Ich glaube, dass das eher Auslegungssache ist und deshalb landesspezifisch unterschiedlich gehandhabt wird.

            Zitat von JMalberg
            Was glaubst du was passiert, wenn du wenn er dich ansche!ssen will mit dem Handy jemand anrufst und was erzählst
            Kleiner, aber extrem entstellender Fehler

            Zitat von Marc84
            was finde das ich dem Doofen Bauern zeigen kann das ich keine genehmigung brauche solange ich nicht auf sein Feld gehe was ja nicht mache ich stehe auf öffentlichen Weg und behinder und gefährde keinen
            Solange du nicht auf seinem Eigentum rumstehts, kann er dir garnix... du darfst auch fremdes Eigentum betreten um dein Flugzeug bei einem Absturz zu bergen.
            Erzähl dem Bauern mal was davon, dass du dich behindert fühlst dein Flugzeug zu fliegen und dass er in den Luftverkehr eingreift. Und dass das ziemlich teuer werden kann, wenn du ihn anzeigst (bis zu um 20.000,- oder so).
            Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
            Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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