Gallonen nach Deutschland

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  • leuschy
    leuschy

    #16
    Re: Gallonen nach Deutschland

    Zitat von Dirk Albrecht
    Hallo,

    bei meiner letzten ADR-Prüfung (ein Tages Auffrischungslehrgang) hab ich den Schulungsleiter auch auf das Thema privater Transport von Methanol angesprochen. Seine Aussage war - solange das ganze rein privat abläuft gelten keinerlei Regelungen der ADR Verordnung.
    Und allgemein beim gewerblichen Transport von Gefahrgut (dazu zählt auch z. Bsp. schon Frostschutz für die Scheibenwaschanlage vom Auto) gelten die Regelungen nicht solange die Einzelbehältnisse auf der Ladefläche klein genug sind und Packungsgrößen von Einzelverpackungen nicht überschritten werden. Was wie transportiert werden darf ist natürlich immer vom speziellen Transportgut abhängig. Ausserdem gibt es für jeden Gefahrstoff Mindermengen die jederzeit transportiert werden dürfen. Wieviel, das ist auch wieder vom Stoff abhängig (UN Nummer -> Tabelle). Wobei es auch Güter gibt für die diese nicht gilt, die sind immer als Gefahrstoff zu transportieren sind, z. Bsp. Feuerwerkskörper Klasse 4 - nur eine einzige Blitzknallbombe - Gefahrgut -> Tafeln aufklappen. Zehn andere Effektbomben - nix Gefahrgut.
    Jetzt das große ABER: Diese Vorschriften ändern sich ständig, zwar nicht komplett aber in Details und ob das alles noch so gültig ist wie ich es vor nunmehr drei Jahren erfahren habe ....*??

    wenn Dani sich jetzt einfach das Auto voll lädt.
    Es ist wie immer, solange alles gut geht und nichts passiert, no problem, aber wehe wenn......

    Gruß Dirk




    Hallo Dirk,

    Mein letzter ADR Lehrgang fand im November 2006 statt und dauert nach neuem Reglement 2 Tage!

    Da ich hauptberuflich und ausschließlich mit Gefahrgut zu tun habe,( www.logistikeria.de )allerdings nur für den gewerblichen Breich,interessiert mich dieses Thema brennend,da man einfach zu wenig über die private Beförderung spricht,bzw. erfährt!
    ßbrigens gehören Feuerwerkskörper in die Gefahrgutklasse 1, bzw. in der Unterklasse 1.4 bis 1.5 !

    Mein bisheriges spezielles Betätigungsfeld nach meinem Berufswechsel ist im Gefahrgutbereich die Klasse 1 (Explosive Stoffe ) mit Sprengstoff Befähigungsschein und die Klasse 7 für Radioaktive Stoffe mit entsprechender Ausbildung bei der BAM in Berlin u.a.
    Schulungen!


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    • leuschy
      leuschy

      #17
      Re: Gallonen nach Deutschland

      Nachdem ich mich nun an verschiedenen Stellen erkundigt habe, hier nun die Antwort eines Experten auf die Frage ob Dani 15 Kartons mit 6 X 3,78 Liter = 340,2 Liter Gesamt transportieren darf!

      Bei genau 333 Liter nach Randnummer 1.1.3.2 a der ADR Vorschriften ist Schluss!
      Diese Menge darf unter der Vorraussetzung dass das Ladegut mit geeigneten Aufangbehältern und entsprechender Ladungssicherung für private sportliche Zwecke transportiert werden !!!

      Darüber hinaus gilt das ADR Recht,wobei die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt und eingehalten werden müssen! (Warntafeln,ADR Bescheinigung usw).

      [col
      or=pink]Damit hätte sich die Angelegenheit im Intersse der Allgemeinheit geklärt!
      [/color]
      Habe versucht die Mail die ich bekommen habe hier anzuhängen,klappt leider nicht.
      Wer Interesse hat dem sende ich sie gerne zu!

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      • Dani2809
        Dani2809

        #18
        Re: Gallonen nach Deutschland

        Leuschy,
        dein Bemühen ist ja echt spitze! Mit der geeigneten Ladungssicherung und Auffangbehältern hätte ich da meine Probleme! Müsst mir ja was einfallen lassen! Oder gibt es da eine Vorschrift.Kannst mir ja das ganze mailen! Vielen Dank!
        Natürlich kann ich mich ins Auto setzen, dort hinfahren, alles abholen und gut ist! Aber ist es nicht gerade einladend für den Zoll oder Polizei, wenn er einen grossen Lieferwagen sieht mit deutschem Kennzeichen aus Holland kommend und voll beladend mit irgendwelchen Kartons? Die denken sich doch auch einen! ...aber jetzt haben wir einen an der Angel!..Spass beiseite, ich kenn mich da wirklich nicht aus, wollt mich nur mal auf dem bürokratischem Wege informieren. Und anscheinend gibt es da jetzt was!

        Grüße Dani

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        • leuschy
          leuschy

          #19
          Re: Gallonen nach Deutschland

          Hallo Dani,

          bitte warte bis morgen,denn die Angelegenheit wird unter den Experten noch geklärt,da ich soeben noch einige Fragen die noch offen waren beantwortet habe,wo es auch um das Beförderungsmittel und die Ladungssicherung geht!

          Schreib mir bitte per PN welches Fahrzeug du verwenden möchtest,PKW- Kleinbus, oder Transporter,denn 340 Kg hoch brennbare,giftige Flüssigkeit müssen gut gesichert werden!

          ßbrigens: Nicht einen einzigen Liter über die 333 Liter hinaus,sonst kommt alles das zu Tragen was ich schon dazu geschrieben habe,Beschlagnahme des Fahrzeugs und garantierter Führerschein Entzug und einiges andere mehr,auch der Verlader (Verkäufer) ist dann mit dran!





          Die Antworten kommen per Mail,die ich Dir dann zusende!

          Gruß

          Hartmut

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          • Wolfgang_67
            Member
            • 07.06.2002
            • 910
            • Wolfgang

            #20
            Re: Gallonen nach Deutschland

            Hallo Hartmut,

            wenn Du schon in der Materie unterwegs bist, habe ich da auch noch eine Frage zum Thema.

            Wie sieht das mit Petroleum in einem 200 ltr. Fass aus wenn es privat transportiert wird?

            Es würde hinter dem Beifahrersitz stehen (Kleinbus) und ist mit Spanngurten an der Lehne des Beifahrersitz gesichert.
            Würde mich freuen wenn Du da was in Erfahrung bringen könntest.

            Gruß
            Wolfgang

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            • leuschy
              leuschy

              #21
              Re: Gallonen nach Deutschland

              Hallo Wolfgang,

              das Fass hat schon eine auf ebenen Boden gute Standfestigkeit,die zur Ladungssicherung aber noch nicht ausreicht.
              Deshalb empfehle ich das Fass auf eine Pallette zu stellen um gegen Kippen zu sichern,indem ein Spanngurt das Fass nieder drückt.
              Gegen Verrutschen dann um die Sitzlehne zusätzlich sichern und die Freiräume im Fußraum ebenfalls ausfüllen.


              An die Allgemeinheit!

              Wer an solchen Gefahrgutfragen interessiert ist, kann auch auf die Seite von Prof. Klaus Ridder gehen,dieser Mann schreibt im Auftrag des Verkehrsministerium die ("Bibel" ) Vorschriften, die für alle bindend sind und nach denen man auch im Falle eines Falles verknackt werden kann!!!!!!!!!!

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              • leuschy
                leuschy

                #22
                Re: Gallonen nach Deutschland

                Zitat von Dani2809
                Leuschy,
                dein Bemühen ist ja echt spitze! Mit der geeigneten Ladungssicherung und Auffangbehältern hätte ich da meine Probleme! Müsst mir ja was einfallen lassen! Oder gibt es da eine Vorschrift.Kannst mir ja das ganze mailen! Vielen Dank!
                Natürlich kann ich mich ins Auto setzen, dort hinfahren, alles abholen und gut ist! Aber ist es nicht gerade einladend für den Zoll oder Polizei, wenn er einen grossen Lieferwagen sieht mit deutschem Kennzeichen aus Holland kommend und voll beladend mit irgendwelchen Kartons? Die denken sich doch auch einen! ...aber jetzt haben wir einen an der Angel!..Spass beiseite, ich kenn mich da wirklich nicht aus, wollt mich nur mal auf dem bürokratischem Wege informieren. Und anscheinend gibt es da jetzt was!

                Grüße Dani
                Hallo Dani,

                noch bewegt sich die Angelegenheit auf sehr dünnem Eis!

                Wie ich schon in einem meiner ersten Beiträge angemerkt habe,gibt es trotz EU einheitlicher ADR Vorschriften länderübergreifend zusätzliche Vorschriften,die sich aus der UN Nr. (Stoffbezeichnung) und der Verpackungsgruppe ergeben.
                Die Stoffbezeichnung und die Verpackungsgruppe kann hierzu Lande eine andere sein als in Holland,worauf sich eine andere gesetzliche Vorschrift ableiteten kann, die es gilt ein zu halten!

                Wenn es nicht eilt,werde ich in den nächsten Tagen mit einem holländischen Gefahrgutbeauftragten sprechen,um zu erfahren wie die gesetzlichen Bestimmunungen für einen solchen Transport dort sind.
                Wenn Bestimmungen gleich sein sollten,steht dem Transport nichts mehr im Wege!
                Aber daran denken,auch der Spritkanister für's Auto zählt dann als Gefahrgut und sollte in die maximale Menge von 333 Litern mit einbezogen werden!
                Falls Du die Fragen und Antworten an und von den Experten lesen möchtest,Google mal auf Gefahrgutforum,Experten antworten dort kannst Du alles noch mal nachlesen was man zu meinen Fragen geschrieben hat!

                Gruß

                Hartmut


                PS.Gefahrgut ist und bleibt Gefahrgut,auch im Privatbereich,es wird dadurch nicht zur harmlosen Hühnersuppe, die Strafen sind drakonisch!!!!!!!!!!!!!!!!!

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                • leuschy
                  leuschy

                  #23
                  Re: Gallonen nach Deutschland

                  Zitat von leuschy
                  Hallo Dani,

                  noch bewegt sich die Angelegenheit auf sehr dünnem Eis!

                  Wie ich schon in einem meiner ersten Beiträge angemerkt habe,gibt es trotz EU einheitlicher ADR Vorschriften länderübergreifend zusätzliche Vorschriften,die sich aus der UN Nr. (Stoffbezeichnung) und der Verpackungsgruppe ergeben.
                  Die Stoffbezeichnung und die Verpackungsgruppe kann hierzu Lande eine andere sein als in Holland,worauf sich eine andere gesetzliche Vorschrift ableiteten kann, die es gilt ein zu halten!

                  Wenn es nicht eilt,werde ich in den nächsten Tagen mit einem holländischen Gefahrgutbeauftragten sprechen,um zu erfahren wie die gesetzlichen Bestimmunungen für einen solchen Transport dort sind.
                  Wenn Bestimmungen gleich sein sollten,steht dem Transport nichts mehr im Wege!
                  Aber daran denken,auch der Spritkanister für's Auto zählt dann als Gefahrgut und sollte in die maximale Menge von 333 Litern mit einbezogen werden!
                  Falls Du die Fragen und Antworten an und von den Experten lesen möchtest,Google mal auf Gefahrgutforum,Experten antworten dort kannst Du alles noch mal nachlesen was man zu meinen Fragen geschrieben hat!

                  Gruß

                  Hartmut


                  PS.Gefahrgut ist und bleibt Gefahrgut,auch im Privatbereich,es wird dadurch nicht zur harmlosen Hühnersuppe, die Strafen sind drakonisch!!!!!!!!!!!!!!!!!

                  Hallo Dani,


                  nun sind auch die letzten Fragen für Deinen Transport geklärt!

                  Auch in Holland dürfen nach ADR Recht und den freigestellten Mengen ( wofür keine Warntafel aufgemacht werden braucht) maximal 333 Liter gesamt Nettomenge als Ladung transportiert werden,dazu zählt auch der Resevekanister für's Auto!!!

                  Was noch beachtet werden sollte ist: jede Person hat eine Warnweste mitzuführen, es haben 2 selbstehende Warnzeichen am Bord zu sein (Warndreiecke) und die Ladungssicherung sollte vorzugsweise aus einer Gitterbox bestehen,die im Fahrzeug gegen verrutschen gesichert ist.
                  Darauf achten das wenn Feile auf den Kartons angebracht sind, diese auch noch oben zeigen,nicht wild in die Box packen,Verschlusssdeckel immer nach oben,auch das ist Vorschrift!!

                  Keine beschädigten Kartons andrehen lassen,oder mitnehmen!
                  Auf jeden Karton hat ein Aufkleber mit dem Gefahrenhinweis zu sein! (So hinstellen das man ihn sieht,zumindest die vorderen und seitlichen)

                  In Deinem Fall solltest Du nicht mehr als 14 Kartons mitnehmen,damit liegst Du immer noch gut unterhalb der Freimenge!

                  Gruß

                  Hartmut

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