schon gelesen ?
Seite 86, hier gibts antworten 2,4GHz fernsteuerungen.
interessant wirds erst ganz am ende.
zitat:
"Versicherungstechnisch hat der nicht erlaubte Betrieb eines 2,4-GHz-Fernsteuersenders keine Bedeutung, jedenfalls im Gültigkeitsbereich der DMFV-Versicherung, weil es sich um eine Haftpflichtversicherung handelt."
hört sich gut an, weil ich dann endlich mal eine 2,4GHz funke probieren könnte, ohne ein schlechtes gewissen zu haben.
aber ein satz danach:
zitat:
"Regressansprüche der Versicherung sind nur dann möglich, wenn zwischen Betrieb des nicht erlaubten Senders und dem Schadensereignis ein kausaler Zusammenhang besteht."
wie toll

grüße


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