Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

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  • JMalberg
    RC-Heli TEAM
    • 05.06.2002
    • 22557
    • J
    • D: um Saarbrücken drum rum

    #46
    AW: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

    Zitat von AlexBonfire Beitrag anzeigen
    ...
    Ich hab's grad live erlebt, bei uns am Platz haben wir die 25kg und Turbinenzulassung bekommen, die Arbeit mit'm Amt war teilweise haarsträubend und zog sich über Jahre.
    Tjo, die Frau R.-H. auf dem Hahn ist ja allgemein berüchtigt: Lässt sich die unmöglichsten Auflagen einfallen und 2,4GHz ist für sie auch nicht zugelassen.

    Zitat von BugBear Beitrag anzeigen
    ...
    Mal ehrlich wer von euch "Wildflieger" hat denn die schriftliche Erlaubnis ein "Grundstück" zu betreten um dort den Modellflug auszuüben?
    ...
    Ich und einige "unserer Leute" auch.

    Was soll diese Polemik?

    Zitat von BugBear Beitrag anzeigen
    ...Der 1.5km Abstand zum nächsten Flugplatz der gewahrt werden muss gilt auch zu einem zugelassenen Modellflugplatz!
    Das ist auch Kappes und schon zur Genüge durchgekaut.





    Vor allem gilt aber immer:

    1. Hirn anschalten, dann erst den Sender!
    2. Freundlich bleiben! Das Rumpelstilzchen gegenüber hat nur einen schlechten Tag.
    Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
    Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

    Kommentar

    • Thallius
      Thallius

      #47
      AW: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

      Zitat von JMalberg Beitrag anzeigen

      Das ist auch Kappes und schon zur Genüge durchgekaut.

      [/I]
      Hi Jürgen,

      das ist so ein Punkt wo ich mir auch nicht so 100% sicher bin.

      Laut §16 der LuftVO gilt:

      (1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im ßbrigen der Erlaubnis:

      1. der Aufstieg von Flugmodellen

      d) aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen, auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von Flugmodellen darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder Flugleitung.

      Zur Definition eines Flugplatzes konnte ich aber in der LuftVO nichts finden. Das einzige was ich finden konnte ist:

      Ein Flugplatz ist ein behördlich zugelassener Start- und Landeplatz bzw. eine Wasserfläche für Luftfahrzeuge und Luftsportgeräte.

      Da unsere Hellis ja nach §1 der LuftVO Luftfahrzeuge sind und die Modellflugplätze eine behördliche Zulassung Ihres Geländes haben, müßten sie somit auch Flugplätze im Sinne des §16 der LuftVO sein und damit würde der 1.5km Abstand wieder gelten.

      Gruß

      Claus

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      • Acer99
        Acer99

        #48
        AW: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

        Zitat von JMalberg Beitrag anzeigen
        Ich und einige "unserer Leute" auch.

        Was soll diese Polemik?
        Manche scheinen sich nicht vorstellen zu können, dass man mit einem Landwirt oder sonst einem Eigentümer nen Pläuschchen halten kann mit dem Ergebnis, den "Acker" nutzen zu dürfen. Die Gegenleistung, die ich erbringen musste, lag darin, dem Filius seinen Trex einzufliegen

        Ansonsten fliege ich zB mit "Einwilligung" auf Fluggeländen für "manntragende". Das ist zwar rechtlich auch wild, aber "sicher".

        OL

        Kommentar

        • Thallius
          Thallius

          #49
          AW: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

          Zitat von Acer99 Beitrag anzeigen
          Manche scheinen sich nicht vorstellen zu können, dass man mit einem Landwirt oder sonst einem Eigentümer nen Pläuschchen halten kann mit dem Ergebnis, den "Acker" nutzen zu dürfen. Die Gegenleistung, die ich erbringen musste, lag darin, dem Filius seinen Trex einzufliegen

          Ansonsten fliege ich zB mit "Einwilligung" auf Fluggeländen für "manntragende". Das ist zwar rechtlich auch wild, aber "sicher".

          OL
          Wenn ich das in den Foren so sehe, dann können sich ja viele nichtmal vorstellen sich mit einem Kollegen zu treffen um sich beim Heli einstellen helfen zu lassen. Ich glaube hier gibt es viele die irgendwie ein Problem haben mit sozialen Kontaken oder so.

          Nichts für ungut

          Claus

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          • JMalberg
            RC-Heli TEAM
            • 05.06.2002
            • 22557
            • J
            • D: um Saarbrücken drum rum

            #50
            AW: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

            @Thallius: Dazu hat DMFV-Sonnenschein (und auch sein Vorgänger) schon was referiert.
            Es ist nicht explizit definiert, aber wird von den Luftämtern so praktiziert. Wenn ich mich recht errinnere ist es eine laaaange Herleitung, warum ein Modellflugplatz einem "echten" Flugplatz nicht gleichzustellen ist.
            Dazu scheint sich aber auch in der neuen LuftVO ab 1.11.2009 was zu ändern.
            Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
            Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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            • Thallius
              Thallius

              #51
              AW: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

              Zitat von JMalberg Beitrag anzeigen
              @Thallius: Dazu hat DMFV-Sonnenschein (und auch sein Vorgänger) schon was referiert.
              Es ist nicht explizit definiert, aber wird von den Luftämtern so praktiziert. Wenn ich mich recht errinnere ist es eine laaaange Herleitung, warum ein Modellflugplatz einem "echten" Flugplatz nicht gleichzustellen ist.
              Dazu scheint sich aber auch in der neuen LuftVO ab 1.11.2009 was zu ändern.
              Naja das wäre nicht schlecht, denn im Rahmen der immer mehr aufkommenden merkwürdigsten Luftfahrzeuge (Ich sagmal nur Gyrocopter, Trikes, und andere UL-Geräte) gibt es immer mehr Gelände auf denen diese eine Zulassung bekommen um zu starten und zu landen. Da mal klarzustellen ab wann es sich dabei um einen Flugplatz handelt wäre schon wünschenswert.

              Gruß

              Claus

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              • TREX1965
                TREX1965

                #52
                AW: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

                Was ändert sich denn zum 01.11.2009*??
                hast du mal einen Link??

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                • Thallius
                  Thallius

                  #53
                  AW: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

                  Willkommen bei der DENIC eG, der zentralen Registrierungsstelle und Betreiberin aller Domains mit der Länderendung .de im Internet.


                  Gruß

                  Claus

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                  • Acer99
                    Acer99

                    #54
                    AW: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

                    [QUOTE=JMalberg;990114ist es eine laaaange Herleitung, warum ein Modellflugplatz einem "echten" Flugplatz nicht gleichzustellen ist.
                    [/QUOTE]

                    Hmmh, also auch wenn es rechtlich zulässig wäre, wäre es wohl nicht sonderlich clever, in Nachbarschaft zu einem Modellflugplatz zu fliegen, insbesondere wenn man auf 35 MHz funkt. Dadurch wäre die Frequenttafel "am Platz" ad absurdum geführt.

                    Aber wie wir wissen: Neben den rechtlichen Beschränkungen gibt es BRAIN MK I. Das zweitgenannte Instrument sollte sagen: Nicht in Nähe Modellgelände fliegen

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                    • TREX1965
                      TREX1965

                      #55
                      AW: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

                      Jo danke!! Einpflegen??

                      Kommentar

                      • Acer99
                        Acer99

                        #56
                        AW: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

                        Zitat von TREX1965 Beitrag anzeigen
                        Jo danke!! Einpflegen??
                        Macht im November das Ministerium.

                        Zu dem Thema "Abstand Modellflugplatz" habe ich allerdings nichts gefunden.


                        Ansonsten ist der Breich "Einwinken" ja ein Skandal, da rassistisch & sexistisch. Der Einwinker hat weisse Hautfarbe und ist offenbar männlich. Ein Wunder, dass dies nicht die Kritiker des "Pixie-Buches" auf den Plan gerufen hat

                        Ein Fall für den Petitionsausschuss des Bundestages

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                        • BugBear
                          BugBear

                          #57
                          AW: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

                          Hallo,

                          warum fühlen sich immer die angesprochen die ja alles "richtig" machen?

                          Und ob das Kappes ist was ich so schreibe da wäre ich mir an deiner Stelle nicht so sicher!
                          Da ist vielleicht noch mal ein Gespräch mit Herrn Sonnenschein notwendig.
                          Ich habe das von Ihm anders verstanden.
                          Ein Nachbarverein hatte Probleme mit einem Wildflieger der meinte er darf sein Modell in einer Entfernung ca. 500 Meter Luftlinie zum Modellflugplatz auf 35 MHz fliegen lassen. Alles gute zu reden vom Vereinsvorstand half nichts. Der Vorfall wurde dann zur Anzeige gebracht. Was daraus geworden ist darüber habe ich noch keine Info.

                          Die (Ex)Wildflieger ich die kennengelernt habe hatten sich leider meist nur sehr schlecht informiert.

                          Gruß Volker

                          Kommentar

                          • Christoph Lipinski
                            Member
                            • 06.09.2008
                            • 520
                            • Christoph
                            • Herdecke

                            #58
                            AW: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

                            RESPEKT Claus,

                            da hast du aber SUUUUUUUUUUUUUUUUUPER Arbeit geleistet !!!
                            Danke !

                            Christoph

                            Kommentar

                            • dl7uae
                              dl7uae

                              #59
                              AW: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

                              Na is ja super...

                              Mein Wildflugplatz ist mind. 10km von SXF (Berlin/Schönefeld) weg, wenn nicht sogar TMO. Trotzdem wird er lt. skyfool dicke von dessen CTR abgedeckt.

                              Kommentar

                              • dl7uae
                                dl7uae

                                #60
                                AW: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

                                Editierzeit abgelaufen: Da stimmt was nicht, die ICAO der DFS scheint was anderes zu sagen.

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