Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

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  • Acer99
    Acer99

    #31
    AW: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

    [QUOTE=AlexBonfire;989921]Wo willst du sie denn ziehen ?

    QUOTE]

    Keine Ahnung, muss ich auch nicht wissen, sondern der Gesetzgeber ist in der Pflicht, Einschränkungen zu begründen.

    Und nur weil irgendwelche Behörden meinen, sie könnten bei Flugplätzen mit Auflagen um sich werfen, muss dies doch nicht auf Alle übertragen werden. Hinzu kommt, dass viele dieser Auflagen unsinnig bzw. unzweckmäßig oder daher rechtswidrig sind. Nur meist haben die Vereine nicht den Mut, dagegen vorzugehen. Wie ich bereits an anderer Stelle schrieb: Dieses Auftreten als "Bittsteller" vieler Flieger ggü Behöreden wenn es um Genehmigungen geht ist imho völlig unangebracht, ermuntert aber Amtswalter, fleissig Einschränkungen zu verfügen, für die es weder sachliche noch rechtliche Gründe gibt. Ein Paradebeispiel ist die Auflage, dass man nicht alleine fliegen darf bzw. auch bei Betrieb nur eines Modells es eines Flugleiters bedarf. Was für ein grober Unfug.

    OL

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    • Acer99
      Acer99

      #32
      AW: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

      Zitat von TREX1965 Beitrag anzeigen
      Meistens Gemeinden oder wenn außerhalb die Obere/Untere Forstbehörde.
      .
      Na, so pauschal kann man das nicht sagen. Es gibt viele Feldwege, die sind in Privatbesitz. Dann müßte man auch schauen, ob und wie diese Feldwege gewidmet sind.

      Aber das Thema Feldweg stellt sich m.E. eigentlich nur bei der Frage, ob man ihn als Zufahrt benutzen darf. Starten/Landen auf einem Verkehrsweg, der nicht gesperrt ist, sollte ein NoGo sein.

      OL

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      • Thallius
        Thallius

        #33
        AW: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

        Zitat von Viktor Beitrag anzeigen
        Hallo Claus,

        vielen Dank für die Mühe.
        Was mich noch interessiert:
        - Wie sieht es mit der Erlaubnis des Grundstückseigentümers aus, wenn ich auf öffentlichem Gelände fliege (Park, Waldlichtung, Zirkusplatz, alles im Stadtgebiet)?
        Auch die muss Du einholen.

        - Darf ich tatsächlich Nachts gar nicht fliegen? Auch nicht mit "Positionsbeleuchtung" und nicht auf dem Vereinsgelände?
        Wie gesagt konnte ich dazu keine verbindliche rechtliche Aussage finden. Wahrscheinlich weil noch gar keiner davon ausgegangen ist, daß wir auch bei Dunkelheit fliegen. Wichtig sind eigentlich nur zwei Dinge.
        1) Die Beleuchtung hat nichts mit der Erlaubnis zu tun, sondern sind eine Bedingung wenn die Erlaubnis besteht. Also nicht falsch herum schlußfolgern.
        2) Nachtflug ist in Deutschland für VFR Flug grundsätzlich verboten, wenn keine ausdrückliche Ausnahmegenehmigung besteht. In wie weit die von Vereinen zu erhalten ist kann ich aber auich nicht sagen.

        - Muss ich mit Strafe rechnen, wenn ich im Stadtpark von einem Polizisten erwischt werde, der sich beim Luftfahrtgesetz auskennt?

        Immer Verhältnismäßigkeit vorausgesetzt.

        Gruß

        Viktor
        Definitiv ja. Allerdings würde es sich dabei "nur" um eine Ordnungswiderigkeit handeln. Wenn Dir dann allerdings vorgeworfen wird andere gefährdet zu haben und Du auch noch im kontrollierten Luftraum unterwegs warst, dann wird es schon wieder kritisch.

        Gruß

        Claus
        Zuletzt geändert von Gast; 02.10.2009, 08:08.

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        • Thallius
          Thallius

          #34
          AW: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

          Zitat von yazzman18 Beitrag anzeigen

          Was meint wohl BugBear, was es kostet, wenn Du direkt neben einem Krankenhaus deinen Sender anmachst (was man im übrigen auch nicht darf)

          Gruss Yazz
          Hast Du dazu irgendeine verbindliche Quelle ?

          GRuß

          Claus

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          • Acer99
            Acer99

            #35
            AW: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

            Zitat von Thallius Beitrag anzeigen

            Wie gesagt konnte ich dazu keine verbindliche rechtliche Aussage finden.
            Claus
            Die findet sich vergleichsweise einfach, in der LuftVo steht, ab wann ein Luftfahrzeug eine Beleuchtung haben muss. In der Anlage I zur LuftVo steht, wie genau diese Beleuchtung auszusehen hat und auch, dass diese Vorschriften "für andere Luftfahrzeuge" sinngemäß gelten. Wird die "normale" Lichterführung bauartbedingt erschwert, bestimmt das LBA die Art der Ausführung.

            OL

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            • Thallius
              Thallius

              #36
              AW: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

              Zitat von Acer99 Beitrag anzeigen
              Die findet sich vergleichsweise einfach, in der LuftVo steht, ab wann ein Luftfahrzeug eine Beleuchtung haben muss. In der Anlage I zur LuftVo steht, wie genau diese Beleuchtung auszusehen hat und auch, dass diese Vorschriften "für andere Luftfahrzeuge" sinngemäß gelten. Wird die "normale" Lichterführung bauartbedingt erschwert, bestimmt das LBA die Art der Ausführung.

              OL
              Hi,

              das ist schon klar, ich meite mit der Verbindlichkeit eigentlich das Nachtflugverbot für Modelle. Ich habe je geschrieben, daß eine Beleuchtung einem nicht das Nachfliegen erlaubt, sondern man für das Nachfliegen eine Beleuchtung braucht. Im Prinzip nichts anderes als Du hier auch schreibst.

              Gruß

              Claus

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              • AlexBonfire
                Senior Member
                • 07.01.2005
                • 4593
                • Alexander
                • Schallodenbach

                #37
                AW: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

                der Gesetzgeber ist in der Pflicht, Einschränkungen zu begründen.
                Wie bitte ?
                Wo gibt's denn Begründungen für Vorschriften nachzulesen ?

                Ich hab's grad live erlebt, bei uns am Platz haben wir die 25kg und Turbinenzulassung bekommen, die Arbeit mit'm Amt war teilweise haarsträubend und zog sich über Jahre.
                >>>>>>>> Alex <<<<<<<<

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                • TREX1965
                  TREX1965

                  #38
                  AW: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

                  Zitat von Thallius Beitrag anzeigen
                  Hi Micha,

                  danke fürs positive Feedback. Ich würde sagen warten wir noch ein wenig bis sich herauskristallisiert, daß alles soweit korrekt ist was ich geschrieben habe. Dann kannst du es gerne auch in anderen Foren verwenden. Ansonsten kommt es nur dazu, daß wenn ich hier noch was korregiere, es plötzlich verschiedene Versionen im Netz gibt. Eine Verlinkung kannst Du natürlich gerne vornehmen.

                  Gruß

                  Claus
                  Hier http://www.rc-heli-fan.org/viewtopic.php?f=86&t=63070 steht es nun.

                  Vielen Dank noch mal für deine Mühe und die Erlaubnis!!!

                  Kommentar

                  • Acer99
                    Acer99

                    #39
                    AW: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

                    Zitat von Thallius Beitrag anzeigen
                    Hi,

                    das ist schon klar, ich meite mit der Verbindlichkeit eigentlich das Nachtflugverbot für Modelle.
                    Claus

                    *

                    Nach Sunset braucht ein Lfutfahrzeug eine Beleuchtung. Unsere Modellhelis haben meist kein, also darf man nicht fliegen, fertig.

                    Habe ich rein theorethisch eine abgesegnete Beleuchtung, darf ich jedenfalls ab - 30 sunrise bis + 30 sunset fliegen. Stellt sich dann die Frage, ob man als Modellflieger eine Art Nachtflugberechtigung braucht, um eben Nachts zu fliegen .

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                    • planwo
                      planwo

                      #40
                      AW: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

                      Die Frage beim Nachtflug ist, ob ein Modellflugzeug ein 'Luftfahrzeug' im Sinne des Gesetzes ist.
                      Weiters wäre zu ergänzen, daß umschlossener Luftraum (also z.B. im Haus oder in einer Halle) nicht als Luftraum im Sinne des Luftfahrtgesetzes gilt, also in Kontrollzonen das Fliegen im Freien zwar verboten ist, aber Indoor durchaus geflogen werden kann (Indoor-Flug ist im Luftfahrtgesetz überhaupt nicht definiert). ßhnliches gilt wahrscheinlich für die Haftpflichtversicherungspflicht, damit z.B. auch für PiccoZ etc.

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                      • Thallius
                        Thallius

                        #41
                        AW: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

                        Zitat von planwo Beitrag anzeigen
                        Weiters wäre zu ergänzen, daß umschlossener Luftraum (also z.B. im Haus oder in einer Halle) nicht als Luftraum im Sinne des Luftfahrtgesetzes gilt, also in Kontrollzonen das Fliegen im Freien zwar verboten ist, aber Indoor durchaus geflogen werden kann (Indoor-Flug ist im Luftfahrtgesetz überhaupt nicht definiert). ßhnliches gilt wahrscheinlich für die Haftpflichtversicherungspflicht, damit z.B. auch für PiccoZ etc.
                        Ich habe ja extra geschrieben das ich mich nur auf nicht zugelassene "Gelände" beziehe. Damit meinte ich natürlich outdoor.

                        Gruß

                        Claus

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                        • BugBear
                          BugBear

                          #42
                          AW: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

                          Hallo,

                          @ Acer

                          Und ohne es zu wissen habe ich wohl in ein (Wespen-) Nest gestochen!

                          Zitat von BugBear Beitrag anzeigen
                          Und es ist schon paradox wenn z.B. TDR-Besitzer mehrere Tausend Euro für den Heli ausgeben aber dann damit "wild" durch die Gegend heizen und zig "Gründe" meinen zu haben sich nicht einem Verein anzuschließen.
                          Gruß Volker
                          Aber wer von uns kann sich schon mit dir "messen"?
                          Bei der Arbeit die du ausübst!
                          Da habe ich eigentlich erwartet dass du über diesen Dingen stehst.

                          @ All

                          Um Spekulationen vorzubeugen: Nein ich habe mir noch nichts zu schulden kommen lassen!

                          @ planwo

                          Beim PiccoZ und anderen Modellen dieser Firma liegt eine Infoblatt bei die ganz klar darauf eingeht das ab 2005 eine Versicherungspflicht besteht.

                          Gruß Volker

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                          • Acer99
                            Acer99

                            #43
                            AW: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

                            Zitat von planwo Beitrag anzeigen
                            Die Frage beim Nachtflug ist, ob ein Modellflugzeug ein 'Luftfahrzeug' im Sinne des Gesetzes ist.
                            Och bitte nicht wieder diese ollen Kamellen, die schon x-Mal durchgekaut und abgefrühstückt wurden.

                            Ein Modellflugzeug, dessen Flug ich beeinflussen kann, ist ein Luftfahrzeug i.S.d. Gesetzes.

                            Kann ich mit nem PiccoZ bei entsprechender Witterung draussen fliegen: Ja
                            Kann ich den Flug beeinflussen: Ja
                            Ist es ein Luftfahrzeug: Ja

                            Fertisch

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                            • Thallius
                              Thallius

                              #44
                              AW: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

                              Wäre schöln wenn wir hier nicht persönlich werden sondern weiterhin sachlich konstruktiv an dem Thema arbeiten

                              Danke

                              Claus

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                              • Acer99
                                Acer99

                                #45
                                AW: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

                                Zitat von BugBear Beitrag anzeigen
                                Hallo,

                                Und ohne es zu wissen habe ich wohl in ein (Wespen-) Nest gestochen!
                                Aber wer von uns kann sich schon mit dir "messen"?
                                Na, vermutlich jeder, warum auch nicht.

                                Ich reagiere allerdings immer ein wenig allergisch auf Pauschalisierungen wie: Fliegen am Platz = alles toll. Fliegen auf der "wilden" Wiese = unverantwortungsloes und gefährliches Tun.

                                Das sieht nicht einmal unser ansonsten sehr "ängstlicher" Gesetzgeber offenbar so.

                                ol

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