Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

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  • Thallius
    Thallius

    #16
    AW: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

    Da könntest Du evtl recht haben.

    Ich habe das aber aus meier Ausbildung zum Gleitschirmpilot abgeleitet und da habe ich gelernt, daß ich halt diese +-30min zur Verfügung habe. Und ich habe definitiv keine Positionslichter an meinem Schirm

    Gruß

    Claus

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    • Acer99
      Acer99

      #17
      AW: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

      :-) keine Lichter, Mensch, Blinklicht auf den Helm.

      Spass beiseite, imho ist ein Gleitschirm ja auch kein Luftfahrzeug, sondern ein Luftsportgerät.

      Man müßte mal tatsächlich beim LBA anfragen, wie die sich das mit der Beleuchtung von Modellhelis vorstellen.

      OL

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      • BugBear
        BugBear

        #18
        AW: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

        Zitat von yazzman18 Beitrag anzeigen
        Sehr gut aufbereitet. Sollte wirklich zur Pflichtlektüre gehören. Tipp: die rechtlichen Regelungen ausdrucken und beim Fliegen dabei haben - kann die eine oder andere Diskussion mit dem Beamten,Förster, Landwirt, Nachbarn, Nichtflieger etc. einfacher machen.



        Grober Unfug heisst jetzt anders: § 118 OWiG Belästigung der Allgemeinheit

        Gruss Yazz
        Hallo Yazz,

        warum sollte diese Ausarbeitung zur Pflichtlektüre gehören?

        Mal ehrlich wer von euch "Wildflieger" hat denn die schriftliche Erlaubnis ein "Grundstück" zu betreten um dort den Modellflug auszuüben?
        Wer sollte denn so dumm sein das Helifliegen im öffentlichen Park, Neubaugebieten, Parkplätzen, Verbindungsstrasse/ Wege in der Feldmark, etc. schriftlich zu erlauben?
        Keine Stadt, Gemeinde oder sonstige Behörde wird so etwas ausstellen.
        Was ein Heli so alles anstellen kann wird einem in dem Beitrag "schwere Handverletzung" wieder aufgezeigt.
        Ich gehe davon aus das Niemand von Euch mit einer Kettensäge hantieren würde wenn um einem herum 40 Kinder (im Kindergartenalter) herumtoben.
        Aber wie sieht es bei der Auswahl nach einem Fluggelänge aus mit dem gesunden Menschenverstand?
        Ein Fluggelände in das unkontrolliert Personen, Tiere, Autos, etc. eindringen können ist laut DMFV nicht als Fluggelände geeignet!

        Der 1.5km Abstand zum nächsten Flugplatz der gewahrt werden muss gilt auch zu einem zugelassenen Modellflugplatz!

        Gruß Volker
        Zuletzt geändert von Gast; 01.10.2009, 22:15.

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        • face
          Gesperrt
          • 15.04.2009
          • 2432
          • Max
          • FSC-Siegburg, Orsbach, Aachen WZL

          #19
          AW: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

          Ich hab irgendwie keine Lust mehr auf Wildfliegen...

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          • Acer99
            Acer99

            #20
            AW: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

            Zitat von BugBear Beitrag anzeigen
            Aber wie sieht es bei der Auswahl nach einem Fluggelänge aus mit dem gesunden Menschenverstand?
            Gruß Volker
            Ich verstehe Dein Post nicht. Hat irgendwer behauptet, nen Heli in der Innenstadt oder auf nem Kinderfest zu fligen? Nö!

            Ich meine, Du machst viel Lärm um nichts.

            Wenn ich wild fliege, habe ich vor mir 700x800m Ackergelände, da ist noch nichtmal ein Feldweg zwischen.

            Umgekehrt kenne ich genug Fluggelände, sowohl für manntragend als auch Modelle, da liegen stark frequentierte Verkehrswege in unmittelbarer Nähe ebenso wie Wege, auf denen munter die Radler langdaddeln.

            Die Wahrscheinlichkeit, auf einen vernünftigen "wildgelände" jemanden abzuschiessen ist geringer als auf einem Modellflugplatz.

            Andersherum gefragt: Wie viele Menschen wurden von Modellen getroffen, wie viele von den eigenen Modellen, wie viele beim Wildfliegen?


            Kurz: Ich weiss nicht, was Du uns mitteilen willst.

            OL
            Zuletzt geändert von Gast; 01.10.2009, 22:26.

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            • Thallius
              Thallius

              #21
              AW: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

              So ganz verstehe ich jetzt nicht was Du uns damit sagen willst.

              Ich habe mir eine Genehmigung für unsere Wiese geholt. Klar liegt die nicht in der Innenstadt oder gar dem Stadtpark, sondern etwas ausserhalb des Vorortes. Aber damit fliege ich nun ohne großen Aufwand rechtlich abgesichert.
              Mein Artikel zeigt lediglich auf, auf was man achten sollte wenn man sich eine Flugwiese sucht.
              Das es immer Leute geben wird die meinen das Fliegen im Park, wo ständig andere Passanten und Kinder herumlaufen sei ok, weil sie passen ja schon auf, daran wird auch mein Artikel nichts ändern. Denn die handeln ja schon ohne jedes rechtlieche Wissen gegen den gesunden Menschenverstand.
              Aber die, die sich ein wenig Gedanken machen finden vlt die notwendigen Informationen um eine richtige Entscheidung zu treffen

              Gruß

              Claus

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              • ralfk.7162
                Senior Member
                • 17.09.2008
                • 1453
                • Ralf
                • Salach fast vor der Haustüre

                #22
                AW: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

                Zitat von face Beitrag anzeigen
                Ich hab irgendwie keine Lust mehr auf Wildfliegen...
                Wenn du in einen Eingetragenen eV gehst.Wird dir sicherlich auch bewusst sein das du nicht alleine Fliegen darfst. Nur mal neben bei. So ist es zb bei uns.
                Das ist auch in den ev Statuten so. !!!




                Mfg R
                [FONT="Comic Sans MS"]Nichts ist so beständig , wie die Fassade die wir zeigen.[/FONT]

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                • BugBear
                  BugBear

                  #23
                  AW: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

                  Hallo Claus & Acer,

                  ich habe mich auf den Beitrag von Jazzman bezogen. (deshalb auch das Zitat)

                  @ Acer
                  Schau doch mal wo Helis (Wild)geflogen werden unter RC-Movie, You Tube, etc! Da sind auch einige Beiträge aus Deutschland bei.
                  Und dann behaupte nochmal: Ich meine, Du machst viel Lärm um nichts.

                  @ Claus
                  Deine Ausarbeitung finde ich gut und ich gehe auch nicht davon aus das du zu den Fliegern gehörst die ich meine!

                  Im übrigen:
                  Wem der Schuh passt der soll ihn sich anziehen.

                  Ich bin auch der Meinung:
                  Das es ziemlich unverantwortlich ist mit Helis ab einer Blattlänge von 600mm irgendwo als "Wildflieger" aufzutretten! (obwohl noch unter 5 Kg Abfluggewicht und somit "rechtlich"erlaubt)
                  Und es ist schon paradox wenn z.B. TDR-Besitzer mehrere Tausend Euro für den Heli ausgeben aber dann damit "wild" durch die Gegend heizen und zig "Gründe" meinen zu haben sich nicht einem Verein anzuschließen. Ab einer gewissen Größe gehört ein Heli nach meiner Meinung auf einen zugelassen (Modell-) Flugplatz.

                  Gruß Volker

                  Kommentar

                  • face
                    Gesperrt
                    • 15.04.2009
                    • 2432
                    • Max
                    • FSC-Siegburg, Orsbach, Aachen WZL

                    #24
                    AW: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

                    Naja das weiß ich schon, ist auch bei uns so das man nicht alleine und ohne Flugleiter Verbrenner fliegen darf. Bin früher öfters mal wild geflogen, bei Freunden oder so, auch schon mal alleine, da hatte ich noch nicht den Rex, sondern ich war eher mit Shockis und Seglern etc unterwegs.


                    Auf nem Modellflugplatz ist es eh am geilsten. Da muss man sich kaum Gedanken machen, kann sich aufs fliegen konzentrieren und hat ne schön große Fläche zum fliegen. Alleine macht es irgendwie auch nicht wirklich Spaß, das ist wie alleine Ski-Fahren, 2 Mal die Piste runter und es ist langweilig.

                    Ich bezog mich da auch nicht auf meinen 600er, falls du das gemeint hast. Nur wenn halt einer meinen 180gr Shockie an die Brust bekommt und ich Anschiss kriege weil das auch noch gesperrter Luftraum ist oder nur was finde ich das schon nicht mehr witzig. Ist übrigens nem Freund schon vorgekommen das er geflogen ist, Empfänger-Ausfall und nem Fußgänger in den Rücken (Shocki). Irgendwie wird man da echt tot-reglementiert. Und wenns nicht anders geht, weil man kein Auto hat (weil noch keine 18), alleine wohnt und der nächste Flugplatz 12km entfernt ist möchte man vielleicht schonmal auf ein Feld gehen und da seinen Shocki oder F3K was jagen (genau diese Umstände sind bei mir nämlcih jetzt eingetreten). Und das geht halt nicht so einfach.

                    Kommentar

                    • Viktor
                      Viktor

                      #25
                      AW: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

                      Hallo Claus,

                      vielen Dank für die Mühe.
                      Was mich noch interessiert:
                      - Wie sieht es mit der Erlaubnis des Grundstückseigentümers aus, wenn ich auf öffentlichem Gelände fliege (Park, Waldlichtung, Zirkusplatz, alles im Stadtgebiet)?
                      - Darf ich tatsächlich Nachts gar nicht fliegen? Auch nicht mit "Positionsbeleuchtung" und nicht auf dem Vereinsgelände?
                      - Muss ich mit Strafe rechnen, wenn ich im Stadtpark von einem Polizisten erwischt werde, der sich beim Luftfahrtgesetz auskennt?

                      Immer Verhältnismäßigkeit vorausgesetzt.

                      Gruß

                      Viktor

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                      • Acer99
                        Acer99

                        #26
                        AW: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

                        Nun denn,

                        ich fliege den TDR auch "wild", warum auch nicht, was unterscheidet den Modellflugplatz von meiner wilden Wiese? Eigentlich nur, dass bei der "wilden Wiese" weniger Leute da sind, die man treffen kann.

                        Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind recht simpel und hier auch sehr zutreffend wiedergegeben worden.

                        Dieses "nicht alleine" fliegen in machen Vereinen halte ich auch für groben Unfug, nur mal am Rande.

                        In den vergangenen 30 Jahren Fliegerei inkl ca. 10 Jahre Beauftragter für Luftaufsicht der BezReg Düsseldorf meine ich feststellen zu können, dass in diesem Bereich "Flugzeuge" gerne Probleme gelöst werden, die es gar nicht gibt, manche in einer Art vorauseiliendem Gehorsam ohnehin schon bescheuerte rechtliche Vorgaben noch "toppen", um sich als Person und dem Hobby mehr Bedeutung zukommen zu lassen.

                        So scheint es auch hier zu sein, denn ob "Wildlfiegen" gefährlicher oder ungefährlicher als Fliegen auf dem zugl. Platz ist, weiss man gar nicht. Wurde in den letzten Jahren überhaupt jemand in Deutschland von einem Modell getroffen, der an dem Flug nicht beteiligt war?

                        Deswegen: Much ado about nothing

                        Wenn ich manntragend auf zugel. Plätzen lande, dann gerade an Wochenenden über fröhlich winkende Familien im Endteil kurz vor der Schwelle. Wenn ich nen schlechten Tag erwische oder der Motor auch nur kurz Schluckauf bekommt, rassle ich da rein. Das zum Theme Sicherheit zugelassener Plätze


                        Mit den "Wildflugregeln" kann man gut leben, auch wenn sie nicht immer sinnvoll erscheinen. Was soll die Begrenzung auf 5kg? Welchen sachlichen Grund gibt es, die Grenze bei 5kg zu ziehen? Umgekehrt halte ich den Abstand von 1.5 km zu einem Fluggelände für zu gering, denn die Platzrunden liegen häufig weiter entfernt.

                        Wenn man das Hirn einschaltet, ist das Gefährlichste an der Fliegerei der Weg zum Fluggelände.

                        OL

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                        • PeterM
                          PeterM

                          #27
                          AW: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

                          Zitat von Thallius Beitrag anzeigen
                          Wo darf ich fliegen ?
                          (...)
                          • Für das Starten und Landen ist die Genehmigung des Grundstückeigentümers oder Pächters einzuholen. Für das ßberfliegen braucht es keine Genehmigung. Was nicht bedeutet, dass wenn man mit seinem Modell 1m über die Köpfe der Kühe auf der benachbarten Wiese fliegt, man nicht eine Anzeige wegen groben Unfugs bekommen kann. Hier gilt das Recht der Verhältnismäßigkeit (was eigentlich nichts anderes bedeutet als gesunder Menschenverstand)

                          (...)
                          Hallo Claus,

                          vielen Dank für die Aufstellung. Prima!

                          Ich habe noch folgende Frage: Wer ist den Grundstückeigentümer von Feldwegen, bzw. Nebenstrassen, Radwegen etc.? Gehören die der Gemeinde, und falls ja, bräuchte ich dann eine (schriftliche?) Genehmigung der Gemeinde, um dort fliegen zu können?

                          Grüße
                          Peter

                          Kommentar

                          • AlexBonfire
                            Senior Member
                            • 07.01.2005
                            • 4593
                            • Alexander
                            • Schallodenbach

                            #28
                            AW: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

                            Was soll die Begrenzung auf 5kg? Welchen sachlichen Grund gibt es, die Grenze bei 5kg zu ziehen?
                            Wo willst du sie denn ziehen ?

                            Wenn du mal gesehen hast, welche Auflagen man auf'm Modellflugplatz hat um dann dort mit 25kg zu fliegen, ist es völlig logisch daß du wild nur ein geringeres Gewicht fliegen darfst.

                            Sinnlos ist mittlerweile nur die Unterscheidung Verbrenner-->Elektro wenn es um die "Gefährlichkeit" des Modells geht. Aber da wollen wir mal keine schlafenden Hunde wecken, das wird der Amtsschimmel schon noch früh genug selbst merken.
                            >>>>>>>> Alex <<<<<<<<

                            Kommentar

                            • yazzman18
                              Member
                              • 18.05.2008
                              • 362
                              • Hans

                              #29
                              AW: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

                              Also ich finde es schon wichtig sich darüber zu informieren, WAS man WO und WANN darf und was nicht. Es geht schliesslich immer um Gefährdung und um Haftungsfragen. Was meint wohl BugBear, was es kostet, wenn Du direkt neben einem Krankenhaus deinen Sender anmachst (was man im übrigen auch nicht darf) und Dir nachgewiesen werden kann, dass Du den Fehler (z.B. Quench) im MRT verursacht hast? Zugegegen ein etwas übertriebenes Beispiel, aber ich denke, dass jeder genug Phantasie besitzt, um sich die Folgen von Modellflugunfällen etc. vorzustellen. Jeder Sportpilot muss eine Prüfung machen, wenn er am Flugbetrieb teilnehmen möchte - der Modellflieger nicht. Aber auch hier gilt dann: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und das wird auch keine Versicherung bezahlen, ohne dass man in Regress genommen wird.

                              Gruss Yazz
                              Zuletzt geändert von yazzman18; 02.10.2009, 07:54.

                              Kommentar

                              • TREX1965
                                TREX1965

                                #30
                                AW: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

                                Zitat von PeterM Beitrag anzeigen
                                Hallo Claus,

                                vielen Dank für die Aufstellung. Prima!

                                Ich habe noch folgende Frage: Wer ist den Grundstückeigentümer von Feldwegen, bzw. Nebenstrassen, Radwegen etc.? Gehören die der Gemeinde, und falls ja, bräuchte ich dann eine (schriftliche?) Genehmigung der Gemeinde, um dort fliegen zu können?

                                Grüße
                                Peter
                                Meistens Gemeinden oder wenn außerhalb die Obere/Untere Forstbehörde.
                                Genehmigung immer schriftlich mitführen. Mündliche zusagen haben "Gerichtlich" kein Hand und Fuß.

                                Kommentar

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