Dass die Versicherung nicht zahlt, kann ich mir eigentlicht nicht vorstellen. Wie gesagt, das Fliegen im kontrollierten Luftraum zählt als Ordnungswidrigkeit. Das hat mit der Versicherung nichts zu tun.
DMFV Versicherung für Wildflieger
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AW: DMFV Versicherung für Wildflieger
Naja, also ohne Freigabe von der Flugverkehrskontrollstelle ist es eine Ordnungswidrigkeit. Der Typ der Piratenpartei, der vor nicht all zu langer Zeit mit seiner Drohne bei ner Wahlkampfveranstaltung durch Dresden geflogen ist, hat dafür 500€ zahlen müssen. Wie oft das widerrum verfolgt wird, ist die andere Sache. In dem Fall war es halt extrem öffentlichkeitswirklich. Ob irgendwer kommt, wenn man 5km vom Flughafen entfernt nen 130x fliegt ... aber grundsätzlich kann es natürlich passieren.Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Dass die Versicherung nicht zahlt, kann ich mir eigentlicht nicht vorstellen. Wie gesagt, das Fliegen im kontrollierten Luftraum zählt als Ordnungswidrigkeit. Das hat mit der Versicherung nichts zu tun.
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AW: DMFV Versicherung für Wildflieger
Da würde ich mich nicht drauf verlassen, man kennt doch Versicherungen, die reden sich doch ständig raus wenns ums zahlen geht, und fliegen wo man nicht fliegen darf ist doch ein guter Grund für die nicht zu zahlen. Könnte ich mir gut vorstellen.Zitat von Ilasor Beitrag anzeigenDass die Versicherung nicht zahlt, kann ich mir eigentlicht nicht vorstellen. Wie gesagt, das Fliegen im kontrollierten Luftraum zählt als Ordnungswidrigkeit. Das hat mit der Versicherung nichts zu tun.
Eine Genehmigung wäre sicherlich von Vorteil! ist zwar völlig absurd im Flughaventower anzurufen wegen einem kleinen Heli, aber wenn die das so gesetzlich möchten, könnte man es mal probieren. Die im Tower werden sich freuen wenn du alle 2 Tage anruftst das du jetzt fliegst und dann noch einmal anrufst das du jetzt aufhörst
Helichrissi/ EC145 600(MB);Rex600 EFL Pro(MB);Rex500(MB);E325 V2(MB);Logo600se; Bell 212TJ
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AW: DMFV Versicherung für Wildflieger
Mal abgesehen davon, wird wahrscheinlich keiner was sagen solange nichts passiert!
Also kein Versicherungsfall eintritt.
Derjenige der vorbei kommt muss das alles erstmal selber wissen was man darf und was nicht.
Wo kein Kläger da kein Richter, aber erlaubt ist es offizell ohne Erlaubnis nicht.
Gruß ChristophHelichrissi/ EC145 600(MB);Rex600 EFL Pro(MB);Rex500(MB);E325 V2(MB);Logo600se; Bell 212TJ
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Axim
AW: DMFV Versicherung für Wildflieger
Kann aber auch seitens der Versicherung als "Fahrlässiges Verhalten" eingestuft werdenDass die Versicherung nicht zahlt, kann ich mir eigentlicht nicht vorstellen. Wie gesagt, das Fliegen im kontrollierten Luftraum zählt als Ordnungswidrigkeit. Das hat mit der Versicherung nichts zu tun.
Je nachdem wie hoch der Schaden ist.
Parken im Halteverbot ist auch eine Ordnungswidrigkeit. Trifft dann jemand das falsch geparkte Fahrzeug, kann eine Teilschuld entstehen. Aufgrund dessen kann die Versicherung zurück ziehen.
Grüße Andre
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Das hängt aber vom Schadensfall ab. Wenn du mit dem Heli eine Person oder ein Auto erwischst, hast du nicht wegen fehlender Erlaubnis der Flugverkehrskontrolle fahrlässig gehandelt. Im Gegensatz zu deinem Autobeispiel haben hier die Ordnungswidrigkeit und der Schadensfall keinen Zusammenhang.Zitat von Axim Beitrag anzeigenKann aber auch seitens der Versicherung als "Fahrlässiges Verhalten" eingestuft werden Je nachdem wie hoch der Schaden ist.
Ganz anders sieht es natürlich aus, wenn es da einen Zusammenhang gibt. Wenn ein Flugzeug notlanden muss, dann passt dein Beispiel selbstverständlich. Dann wird es sicherlich auch Probleme mit der Versicherung geben.
Da man sich aber nicht aussuchen kann, was genau passiert, sollte man da halt so oder so nicht fliegen, ohne das vorher abgeklärt zu haben. Auch wenn es natürlich eigentlich unsinnig ist, nen 130x in 5km Entfernung anzumelden, der nicht über Baum/Gebäudehöhe fliegt.Zuletzt geändert von Ilasor; 11.11.2014, 16:30.
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AW: DMFV Versicherung für Wildflieger
@ Peppi
Voraussetztung ist natürlich, man ist überhaupt entsprechend Versichert!
Zum Wildfliegen braucht man um beim Thema zu bleiben die Versicherung mit Zusatz!
Denke mal die hast du, oder?Helichrissi/ EC145 600(MB);Rex600 EFL Pro(MB);Rex500(MB);E325 V2(MB);Logo600se; Bell 212TJ
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Wenn du nur <1kg fliegst, brauchst auch draußen den Zusatz nicht.Zitat von Helipilot77 Beitrag anzeigenZum Wildfliegen braucht man um beim Thema zu bleiben die Versicherung mit Zusatz!
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Der Tower würde sich bestimmt auch bedanken, wenn wirklich jeder Bürger der was Flugfähiges innerhalb der Kontrollzone bewegt diese Flüge an und abmeldet.
Drachen fliegen lassen im Herbst würde ja ebenfalls dazu gehören, dann noch die ganzen Flug-Spielzeuge aus den Märkten...
Alien 500, 600+700, Soxos DB7 Revolution 500...und div. Kleinkram inkl. Flächen
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Ich denke mal das es bei der Bestimmung wahrscheinlich auch nicht um das fliegen
direkt geht sondern eher das wenn der Heli ausser Kontrolle gerät das er dann theoretisch
ja so hoch abgehen könnte das er ein Fugzeug trifft, muss ja nicht gerade der A380 sein kann ja auch ein Sportflugzeug sein.Helichrissi/ EC145 600(MB);Rex600 EFL Pro(MB);Rex500(MB);E325 V2(MB);Logo600se; Bell 212TJ
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AW: DMFV Versicherung für Wildflieger
Gut, dass wir wieder die Kurve zum Thema Versicherung gekriegt haben...
Und bei der Bestimmung geht es schon darum, dass die (von der FluSi) wissen wollen, was da so im kontrollierten Luftraum umher"fleucht"....
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