Heli Versicherung

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  • Rambole
    Senior Member
    • 19.09.2009
    • 6877
    • Rainer
    • Schönaich,Raum Stuttgart

    #31
    AW: Heli Versicherung

    Zitat von Massa Beitrag anzeigen
    Hi,
    Also, ich hatte vor kurzen diese Unterhaltung mit meiner Versicherung (LVM), es hatte eine Zusätzliche monatliche Zahlung von gut 14 Euro, das auf 12 Monate = 168
    Also, ich werde mich bei DMFV oder DMO versichern...
    Gruß
    Massa
    was wollen die für 14 euro im monat versichern*?? [SIZE="4"]EIN UFO *?[/SIZE]
    Vergesst nicht, wir sind alle Kollegen!

    Kommentar

    • timo
      Senior Member
      • 05.06.2002
      • 1148
      • timo
      • Allendorf - Haiger

      #32
      AW: Heli Versicherung

      Moin,

      zu bedenken ist auch noch, wenn man mal einen anderen Verein besuchen möchte, braucht es auch einen Versicherungsnachweis bevor man fliegen darf.
      Wenn ich Flugleiter wäre und da kommt jemand an mit einer ausgedruckten Mail oder einem 23 Seiten Dokument wo drin steht, dass sein Hubschrauber versichert sei, kann er sich sicher sein, dass er solange ich Flugleiter bin nicht fliegt.

      gruss timo
      http://mfsv-haiger.de
      "Great lovers don't need big helis" T-Rex 250

      Kommentar

      • teredo-tectum
        teredo-tectum

        #33
        AW: Heli Versicherung

        Hallo Zusammen,

        nur um sicher zu gehen:

        Luftverkehrsgesetz
        §1
        (2) Luftfahrzeuge sind
        1.Flugzeuge
        2.Drehflügler
        3.Luftschiffe
        4.Segelflugzeuge
        5.Motorsegler
        6.Frei- und Fesselballone
        7.Drachen
        8.Rettungsfallschirme
        9.Flugmodelle
        10.Luftsportgeräte
        11.sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.

        §33
        1) Wird beim Betrieb eines Luftfahrzeugs durch Unfall jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter des Luftfahrzeugs verpflichtet, den Schaden zu ersetzen. Für die Haftung aus dem Beförderungsvertrag gegenüber einem Fluggast sowie für die Haftung des Halters militärischer Luftfahrzeuge gelten die besonderen Vorschriften der §§ 44 bis 54. Wer Personen zu Luftfahrern ausbildet, haftet diesen Personen gegenüber nur nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften.

        §37
        (1) Der Ersatzpflichtige haftet für die Schäden aus einem Unfall
        a)bei Luftfahrzeugen unter 500 Kilogramm Höchstabflugmasse nur bis zu einem Kapitalbetrag von 750.000 Rechnungseinheiten,

        LuftVZO
        § 102

        (1) Der Haftpflichtversicherungsvertrag für Drittschäden muss die sich aus dem Betrieb eines Luftfahrzeugs für den Halter ergebende Haftung decken.
        (2) Die Mindesthöhe der Versicherungssumme bestimmt sich bei Luftfahrzeugen nach § 37 Abs. 1 des Luftverkehrsgesetzes.
        (3) Für Drachen, Flugmodelle und nichtmotorgetriebene Luftsportgeräte ist Gruppenversicherung zulässig.

        § 106 Versicherungsbestätigung
        (1) Der Versicherer ist verpflichtet, dem Versicherungspflichtigen bei Beginn des Versicherungsschutzes eine Versicherungsbestätigung kostenlos zu erteilen, die das Bestehen eines Haftpflichtversicherungsvertrages und die Einhaltung der jeweils maßgeblichen Mindestdeckung bestätigt. Die Bestätigung muss Umfang und Dauer der Versicherung angeben. Liegt Gruppenversicherung vor, kann die Bestätigung mit Ermächtigung des Versicherers vom Versicherungsnehmer selbst ausgestellt werden, wobei der Name und die Anschrift des Versicherers anzugeben sind.
        (2) Bei dem Betrieb von Luftfahrzeugen ist als Versicherungsnachweis eine Bestätigung über die Haftpflichtversicherung für Drittschäden mitzuführen, die den Anforderungen des Absatzes 1 genügt.

        ......................................

        Klar soweit?

        Gruß Elmar

        Weitergehende Texte findet ihr im Internet:

        Kommentar

        • Xtrem
          Xtrem

          #34
          AW: Heli Versicherung

          Jo ich glaube das sollte ersma reichen.

          Kommentar

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