Generelle Freigabe für Flugmodelle innerhalb von Kontrollzonen

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  • Sabbl
    Sabbl

    #16
    AW: Generelle Freigabe für Flugmodelle innerhalb von Kontrollzonen

    Nein, das bedeutet es nicht.
    Die 30m gelten nur in Kontrollzonen um große Verkehrsflugplätze herum.
    Außerhalb darfst Du wie gehabt so hoch fliegen, wie es der unkontrollierte Luftraum "G" erlaubt.
    In Kontrollzonen durftest Du bisher gar nicht fliegen ohne individuelle Freigabe vom Tower...

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    • DerMitDenZweiLinkenHänden
      RC-Heli TEAM
      • 09.12.2004
      • 12087
      • Kurt
      • Hinterbrühl/Wien

      #17
      AW: Generelle Freigabe für Flugmodelle innerhalb von Kontrollzonen

      Wobei 30m ca. einem 10-stöckigen Gebäude entsprechen, wenn ich das richtig schätze.
      Da geht sich dann schon was aus.

      Kurt
      Bauberichte und viele Fotos auf meiner Homepage - siehe dazu im Profil

      Kommentar

      • thomas1130
        RC-Heli TEAM
        Admin
        • 26.11.2007
        • 25857
        • Thomas
        • Österreich

        #18
        AW: Generelle Freigabe für Flugmodelle innerhalb von Kontrollzonen

        Wobei dies alles nur für Deutschland gilt - nur um das mal klarzustellen
        Stay hungry. Stay foolish.

        Kommentar

        • backfx
          Senior Member
          • 13.02.2013
          • 1190
          • Helge

          #19
          AW: Generelle Freigabe für Flugmodelle innerhalb von Kontrollzonen

          Gilt das jetzt eigentlich für alle Kontrollzonen/Flughäfen, also auch Militärflughäfen?
          [FONT="Garamond"]- Helge -[/FONT]

          Kommentar

          • Ilasor
            Member
            • 26.12.2011
            • 736
            • Daniel
            • Saarland

            #20
            AW: Generelle Freigabe für Flugmodelle innerhalb von Kontrollzonen

            Laut dem pdf gilt das nur für internationale Verkehrsflughäfen. Das würde alles andere ausschließen, nicht nur Militär-, sondern auch regionale Verkehrsflughäfen. Wieso das aber nicht vor für allem letztere gelten soll, leuchtet mir nicht wirklich ein.

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            • backfx
              Senior Member
              • 13.02.2013
              • 1190
              • Helge

              #21
              AW: Generelle Freigabe für Flugmodelle innerhalb von Kontrollzonen

              Stimmt. Na dann bleibt mir ein Anruf beim Stützpunkt hier wohl doch nicht erspart
              [FONT="Garamond"]- Helge -[/FONT]

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              • Sabbl
                Sabbl

                #22
                AW: Generelle Freigabe für Flugmodelle innerhalb von Kontrollzonen

                Zitat von Ilasor Beitrag anzeigen
                Laut dem pdf gilt das nur für internationale Verkehrsflughäfen. Das würde alles andere ausschließen, nicht nur Militär-, sondern auch regionale Verkehrsflughäfen. Wieso das aber nicht vor für allem letztere gelten soll, leuchtet mir nicht wirklich ein.
                Doch, das ist wie folgt einleuchtend:
                In einer Kontrollzone ist der jeweilige Tower für die Freigaben zuständig.
                Wenn die DFS also diese "Allgemeinfreigabe" erteilt, kann sie das nur für diese Tower tun, welche sie auch verwaltet. Das sind eben jene an den größeren internationalen Verkehrsflughäfen (die Flughäfen sind auch alle namentlich in der NfL (bzw. dem .pdf) erwähnt).
                Für Regionalflugplätze ist nicht die DFS, sondern "The Tower Company GmbH" zuständig. Daher kann die DFS hier keine solche Freigabe aussprechen.
                Analog verhält es sich zu den Tower an Militärflugplätzen, für welche die Bundeswehr zuständig ist.

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                • Sabbl
                  Sabbl

                  #23
                  AW: Generelle Freigabe für Flugmodelle innerhalb von Kontrollzonen

                  Zitat von Klaus Ortner Beitrag anzeigen
                  Im unkontrollierten Luftraum darfste über 700 Meter (die genaue Zahl weiß ich grad nicht) fliegen.
                  Das macht aber keiner weil man nix mehr sieht.
                  So nur halb richtig:
                  Der unkontrollierte Luftraum endet in Deutschland überwiegend bei einer Höhe von 2.500 Fuß über Grund (rund 760m).
                  In Gebieten nahe um größere Flugplätze und -häfen ist der unkontrollierte Luftraum auf 1.000 Fuß über Grund abgesenkt (rund 300m).
                  (Und dann gibt es noch eine selten anzutreffende Zwischenhöhe von 1.700 Fuß über Grund (rund 430m))

                  Modellflug darf ohne Freigabe nur im unkontrollierten Luftraum betrieben werden.
                  Wo welche Höhe gilt ist übrigens aus den ICAO-Karten Deutschland (diese werden 1x pro Jahr von der DFS veröffentlicht) ersichtlich. Diese kann jederman im Handel kaufen, nur um mal ein Beispiel aufzuzeigen: ICAO-Karte 2015 Stuttgart

                  Kommentar

                  • Klaus O.
                    Senior Member
                    • 03.12.2007
                    • 22475
                    • Klaus

                    #24
                    AW: Generelle Freigabe für Flugmodelle innerhalb von Kontrollzonen

                    Zitat von Sabbl Beitrag anzeigen
                    Der unkontrollierte Luftraum endet in Deutschland überwiegend bei einer Höhe von 2.500 Fuß über Grund (rund 760m).
                    Vom unkontrollierten Luftraum habe ich ja gesprochen.
                    Es gilt aber nach wie vor, soweit ich weiß, das man sich von Flugplätzen, Sonderlandeplätzem 1,5 KM entfernt halten muß.
                    Habe ich schon mal dagegen verstossen.
                    Ich war aber nicht in der Einflugschneise, sondern daneben.
                    Gruß Klaus

                    Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

                    Kommentar

                    • Sabbl
                      Sabbl

                      #25
                      AW: Generelle Freigabe für Flugmodelle innerhalb von Kontrollzonen

                      Jo, die 1.5km bleiben davon unberührt.

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                      • Henning Piez
                        Senior Member
                        • 23.10.2001
                        • 3345
                        • Henning
                        • FMSG-Waldenbuch - Milan Landesbergen

                        #26
                        AW: Generelle Freigabe für Flugmodelle innerhalb von Kontrollzonen

                        Geniale News!
                        euer Henning Piez (ENSONIC)

                        TDR II, Diabolo 550+700, Jeti DS16

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                        • TheVortexOfPower
                          TheVortexOfPower

                          #27
                          AW: Generelle Freigabe für Flugmodelle innerhalb von Kontrollzonen

                          Kann mir mal einer erklären was denn passiert wenn man über die 30 Meter fliegt ? Wird dann eine V2 losgeschickt oder wie?
                          Zuletzt geändert von Gast; 02.05.2015, 02:48.

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                          • troll05
                            Senior Member
                            • 24.06.2013
                            • 1378
                            • Andreas
                            • Nähe MUC

                            #28
                            AW: Generelle Freigabe für Flugmodelle innerhalb von Kontrollzonen

                            Na du begehst zumindest mal eine Ordnungswidrigkeit, ggf. sogar eine Straftat wenn du ein bemanntest Lfz. gefährdest.
                            Was du daraus machst bleibt wie immer dir selber überlassen...
                            Gruss, Andreas

                            [FONT="Comic Sans MS"]Ich flieg alles,und das mit Spektrum[/FONT]

                            Kommentar

                            • TheVortexOfPower
                              TheVortexOfPower

                              #29
                              AW: Generelle Freigabe für Flugmodelle innerhalb von Kontrollzonen

                              Ok :-)
                              Ich zumindest nicht, bin nicht in der Nähe von solchen Einschränkungen.

                              Kommentar

                              • coerni
                                Senior Member
                                • 21.04.2010
                                • 1385
                                • Karsten
                                • Vallstedt

                                #30
                                AW: Generelle Freigabe für Flugmodelle innerhalb von Kontrollzonen

                                schade...

                                lokale Flughäfen haben zuweilen grössere Kontrollzonen als internationale... .

                                Naja, vielleicht zieht ja der Betreiber nach... .

                                Ich freue mich also ersteinmal für diejenigen, die die Freigabe nutzen können
                                Benda Genesis, Pulse;Gaui X4,200; SJM 430; Whiplash 90e, 3D-NT, Rave 90 ENV, Robbe 4s

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