AW: Generelle Freigabe für Flugmodelle innerhalb von Kontrollzonen
Nein, das bedeutet es nicht.
Die 30m gelten nur in Kontrollzonen um große Verkehrsflugplätze herum.
Außerhalb darfst Du wie gehabt so hoch fliegen, wie es der unkontrollierte Luftraum "G" erlaubt.
In Kontrollzonen durftest Du bisher gar nicht fliegen ohne individuelle Freigabe vom Tower...
AW: Generelle Freigabe für Flugmodelle innerhalb von Kontrollzonen
Laut dem pdf gilt das nur für internationale Verkehrsflughäfen. Das würde alles andere ausschließen, nicht nur Militär-, sondern auch regionale Verkehrsflughäfen. Wieso das aber nicht vor für allem letztere gelten soll, leuchtet mir nicht wirklich ein.
Laut dem pdf gilt das nur für internationale Verkehrsflughäfen. Das würde alles andere ausschließen, nicht nur Militär-, sondern auch regionale Verkehrsflughäfen. Wieso das aber nicht vor für allem letztere gelten soll, leuchtet mir nicht wirklich ein.
Doch, das ist wie folgt einleuchtend:
In einer Kontrollzone ist der jeweilige Tower für die Freigaben zuständig.
Wenn die DFS also diese "Allgemeinfreigabe" erteilt, kann sie das nur für diese Tower tun, welche sie auch verwaltet. Das sind eben jene an den größeren internationalen Verkehrsflughäfen (die Flughäfen sind auch alle namentlich in der NfL (bzw. dem .pdf) erwähnt).
Für Regionalflugplätze ist nicht die DFS, sondern "The Tower Company GmbH" zuständig. Daher kann die DFS hier keine solche Freigabe aussprechen.
Analog verhält es sich zu den Tower an Militärflugplätzen, für welche die Bundeswehr zuständig ist.
Im unkontrollierten Luftraum darfste über 700 Meter (die genaue Zahl weiß ich grad nicht) fliegen.
Das macht aber keiner weil man nix mehr sieht.
So nur halb richtig:
Der unkontrollierte Luftraum endet in Deutschland überwiegend bei einer Höhe von 2.500 Fuß über Grund (rund 760m).
In Gebieten nahe um größere Flugplätze und -häfen ist der unkontrollierte Luftraum auf 1.000 Fuß über Grund abgesenkt (rund 300m).
(Und dann gibt es noch eine selten anzutreffende Zwischenhöhe von 1.700 Fuß über Grund (rund 430m))
Modellflug darf ohne Freigabe nur im unkontrollierten Luftraum betrieben werden.
Wo welche Höhe gilt ist übrigens aus den ICAO-Karten Deutschland (diese werden 1x pro Jahr von der DFS veröffentlicht) ersichtlich. Diese kann jederman im Handel kaufen, nur um mal ein Beispiel aufzuzeigen: ICAO-Karte 2015 Stuttgart
Der unkontrollierte Luftraum endet in Deutschland überwiegend bei einer Höhe von 2.500 Fuß über Grund (rund 760m).
Vom unkontrollierten Luftraum habe ich ja gesprochen.
Es gilt aber nach wie vor, soweit ich weiß, das man sich von Flugplätzen, Sonderlandeplätzem 1,5 KM entfernt halten muß.
Habe ich schon mal dagegen verstossen.
Ich war aber nicht in der Einflugschneise, sondern daneben.
Gruß Klaus
Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.
AW: Generelle Freigabe für Flugmodelle innerhalb von Kontrollzonen
Na du begehst zumindest mal eine Ordnungswidrigkeit, ggf. sogar eine Straftat wenn du ein bemanntest Lfz. gefährdest.
Was du daraus machst bleibt wie immer dir selber überlassen...
Gruss, Andreas
[FONT="Comic Sans MS"]Ich flieg alles,und das mit Spektrum[/FONT]
Wir verarbeiten personenbezogene Daten über Nutzer unserer Website mithilfe von Cookies und anderen Technologien, um unsere Dienste bereitzustellen, Werbung zu personalisieren und Websiteaktivitäten zu analysieren. Wir können bestimmte Informationen über unsere Nutzer mit unseren Werbe- und Analysepartnern teilen. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
Wenn Sie unten auf "Einverstanden" klicken, stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie und unseren Datenverarbeitungs- und Cookie-Praktiken wie dort beschrieben zu. Sie erkennen außerdem an, dass dieses Forum möglicherweise außerhalb Ihres Landes gehostet wird und Sie der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten in dem Land, in dem dieses Forum gehostet wird, zustimmen.
Kommentar