ich hoffe jetzt, dass nicht schon jemand dieses Thema gepostet hat...
Die DFS (Deutsche Flusicherung) erteilt mit den NfL (Nachrichten für Luftfahrer) 1-437-15 vom 22.4.2015 eine generelle Freigabe für Flüge mit Modellflugzeugen und Drohnen innerhalb von Kontrollzonen (geschützte Lufträume (Klasse D) um größere Verkehrsflughäfen).
Dabei gelten u.a. folgende Auflagen:
- minimaler Abstand von 1,5km zum Flughafen
- max. Flughöhe für Flugmodelle 30m, für Drohnen 50m
Ich bin total begeistert, da ich damit zum Fliegen nicht mehr so weit mit dem Auto fahren muss, um aus der Kontrollzone zu sein...
Und auch, weil es vielleicht so manchen "Schwarzsehern", die immer nur davon reden, dass wir kurz vor dem Verbot unseres schönen Hobbies stehen, weil irgendwelche Idioten sich nicht an Vorschriften und Gesetzte halten ... jetzt wird der Satz zu lang; jedenfalls weil es so manchem Pessimisten vielleicht zeigt, dass es auch anders ´rum geht: in diesem Fall wurde eine Regelung zu unseren Gunsten getroffen. Toll!
In diesem Sinne





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