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  • thomas1130
    RC-Heli TEAM
    Admin
    • 26.11.2007
    • 25613
    • Thomas
    • Österreich

    #1

    Registrierungspflicht - Ã?sterreich

    Ausnahmsweise mal in News - da es (zumindest für mich) jetzt doch "überraschend" kommt

    Ab morgen 31.12.2020 9:00 gilt bei uns in A eine Registrierungspflicht !

    Zusätzlich ist ein Kenntnisnachweis erforderlich - der zur Zeit noch gar nicht gemacht werden kann - ausgenommen ist mWn der Betrieb auf Modellflugplätzen.

    Das würde allerdings bedeuten, dass ab morgen Wildfliegen in A eigentlich "Illegal" ist - und daher kein Versicherungsschutz mehr besteht!?

    So zumindest lese ich die aktuellen Bestimmungen und spärlichen Verlautbarungen der Verbände..
    Vielleicht hab ich das aber auch nicht vollständig verstanden!??

    Bitte gerne jede konkrete Information (ausschließlich) zur Lage in A hier in diesen Thread.

    Bitte KEINE allgemeine Diskussion über die Sinnhaftigkeit der Regelung - bzw Nettigkeiten Richtung Politik - das bringt uns nicht weiter - DANKE!

    Für mich persönlich kommt das jetzt recht "plötzlich" - ok die Registrierung mit ca 31€ lass ich mir ja noch einreden - aber dass es noch keine Möglichkeit gibt, den Kenntnisnachweis abzulegen, ist doch etwas... "doof"..
    Zuletzt geändert von thomas1130; 30.12.2020, 21:35.
    Stay hungry. Stay foolish.
  • D.M.
    Member
    • 18.07.2019
    • 145
    • Dietmar
    • St. Margarethen a.d. Sierning

    #2
    AW: Registrierungspflicht - ßsterreich

    Hi
    Bei dronespace.at kann man ab morgen die Prüfung und Registrierung machen. Im Prop 3/2020 gibt es dazu einen großen Beitrag.
    Lg

    Kommentar

    • thomas1130
      RC-Heli TEAM
      Admin
      • 26.11.2007
      • 25613
      • Thomas
      • Österreich

      #3
      AW: Registrierungspflicht - ßsterreich

      Ich habe eben gehört, nur die Registrierung ist ab morgen möglich - das Prozedere für den Kenntnisnachweis ist noch nicht ganz fix..

      Ich bin ja mal gespannt wie deren Server alleine die Registrierung morgen so "ßbersteht"
      Stay hungry. Stay foolish.

      Kommentar

      • Wolidash
        Member
        • 01.10.2006
        • 311
        • Walter
        • UMFC Vöcklamarkt

        #4
        AW: Registrierungspflicht - ßsterreich

        Laut Aero Club ist der Kenntnissnachweis hier zu machen.
        Dronespace Online-Kurs

        MfG Walter
        Es könnte alles so einfach sein.
        Ist es aber nicht.

        Kommentar

        • Gewue
          Member
          • 04.10.2020
          • 74
          • Georg
          • Wien

          #5
          AW: Registrierungspflicht - ßsterreich

          Ich dachte es gilt die Registrierungspflicht nur für Drohnen mit Kamera. ßber Rc Heli's bzw. Fluggeräte ohne Kamera habe ich nichts gefunden.
          Goblin 380, Kraken 580, RAW, RAW KSE

          Kommentar

          • Wolidash
            Member
            • 01.10.2006
            • 311
            • Walter
            • UMFC Vöcklamarkt

            #6
            AW: Registrierungspflicht - ßsterreich

            Soweit ich weiß wird da kein Unterschied mehr gemacht.
            Modellflug =Drohne
            Muß mich aber noch genauer einlesen.

            MfG Walter
            Es könnte alles so einfach sein.
            Ist es aber nicht.

            Kommentar

            • Gewue
              Member
              • 04.10.2020
              • 74
              • Georg
              • Wien

              #7
              AW: Registrierungspflicht - ßsterreich

              Ich hoffe ich darf diesen Link hier posten.
              Da geht es eindeutig nur um Drohnen und nicht um Rc Heli's.https://airandmore.at/drohnen-ce-ken...ung-klasse-eu/
              Goblin 380, Kraken 580, RAW, RAW KSE

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              • Wolidash
                Member
                • 01.10.2006
                • 311
                • Walter
                • UMFC Vöcklamarkt

                #8
                AW: Registrierungspflicht - ßsterreich

                Wenn man auf Dronespace.at (link vom Aeroclub) bei der Kategorie Open nachliest,
                gilt für denn Modellflug sowohl Registrierungspflicht als auch Kenntnissnachweis.

                MfG Walter
                Es könnte alles so einfach sein.
                Ist es aber nicht.

                Kommentar

                • Gewue
                  Member
                  • 04.10.2020
                  • 74
                  • Georg
                  • Wien

                  #9
                  AW: Registrierungspflicht - ßsterreich

                  So wie ich es verstehe würden die meisten Heli's unter die Kategorie C2 oder C3 fallen. Ich kenne aber keinen Rc Heli der diese Anforderungen erfüllen würde.
                  Goblin 380, Kraken 580, RAW, RAW KSE

                  Kommentar

                  • Carlo Scheerder
                    Member
                    • 08.12.2002
                    • 173
                    • Carlo
                    • Didam; Niederlande

                    #10
                    AW: Registrierungspflicht - ßsterreich

                    Hallo,

                    dies ist der Europaïsche Drone Nachweis, da wird kein Unterschied gemacht zwischen Dronen und Modellflugzeugen / -hubschrauber. in der Open categorie gehören die Modellhubschrauber in der Klasse A3 (gewicht zwischen 2 und 25 kg). Der Hubschrauber soll registriert werden; weiter muß man einen Basis Kurs machen (A1/A3) mit Prüfung (online)
                    Wenn man die Prüfung erfolgreich abgeschlossen hat kann man den Flugschein anfragen. Für den Dronen braucht man im allgemeinen auch noch die A2 Kurse. Ich mache beide da ich auch für meine Arbeit gelegentlich mit einer Drone fliege. Habe mich schon angemeldet, aber die Kursen fangen erst am nächsten Woche an, sowie auch die Möglichkeit der Registrierung.

                    Gruß,

                    Carlo.

                    Kommentar

                    • fly0070_1
                      Member
                      • 06.11.2005
                      • 367
                      • andreas

                      #11
                      AW: Registrierungspflicht - ßsterreich

                      Hallo,
                      bei uns in DE gibt es die Sache mit dem Kenntnisnachweis schon seit Mai. Da es auf EU Recht basiert, war es nur eine Frage der Zeit, bis andere EU Staaten nachziehen.
                      Den Kenntnisnachweis kann man beim jeweiligen Dachverband des Landes online machen und erhält dann nach Entrichten einer Gebühr eine Art Ausweiskarte.
                      Die Kennzeichnung aller Modelle ist ab 1.1.2021 Pflicht und ersetzt das übliche Adressschild.
                      Dieses muss bei der entsprechenden Luftfahrtbehörde des Landes beantragt werden. Dann bekommst du eine Registrierungsnummer ähnlich eines KfZ Kennzeichens, die dann nur für die Person gültig ist.
                      Hinter dieser Nummer sind, wie auch bei der persöhnlichen Identifikationsnummer, persönliche Daten, wie Name, Anschrift und EMail Adresse hinterlegt, welche zum Beispiel von Behörden, wie Justiz und Polizei abgefragt werden können.
                      Für jedes Land besteht jeweils eine ßbergangsfrist.
                      Da die Registrierung erst ab 1.1.2021 bei der Luftfahrtbehörde gemacht werden kann, werden die Server eh erst mal überlastet sein.
                      Grüße
                      Andreas

                      Kommentar

                      • VolkerZ
                        Member
                        • 05.08.2020
                        • 826
                        • Volker

                        #12
                        AW: Registrierungspflicht - ßsterreich

                        Hier steht alles (gut) geschrieben:



                        Ob auf einen Modellflugplatz oder einer grünen Wiese geflogen wird.
                        Und es ist gültig für Multicopter/ Drohne, Helikopter, Flugzeuge, Fallschirmspringer,.....

                        Gruß VolkerZ

                        Kommentar

                        • thomas1130
                          RC-Heli TEAM
                          Admin
                          • 26.11.2007
                          • 25613
                          • Thomas
                          • Österreich

                          #13
                          AW: Registrierungspflicht - ßsterreich

                          Zitat von Gewue Beitrag anzeigen
                          Ich dachte es gilt die Registrierungspflicht nur für Drohnen mit Kamera. ßber Rc Heli's bzw. Fluggeräte ohne Kamera habe ich nichts gefunden.
                          Tja - das Wort "dronespace.at " legt die Vermutung nahe - aber nein - das gilt auch für uns Modellflieger & Helipiloten

                          Ich habe das auch lange nicht "ernst" genommen - darum auch der Thread hier - denn nicht jeder liest prop - bzw kommt es für uns österr. helipiloten doch recht "ßberraschend" jetzt.. -

                          Wir werden offensichtlich zumindest verbal nur mehr als "Anhägsel" der "Drohnen" gesehen

                          Ab sofort auch die neue Höhenbeschränkung auf 120m - gut die juckt uns Helipiloten jetzt wenig(er) - aber zB die armen Segler..

                          Gut - ob, wer oder wie das alles kontrolliert wird, ist natürlich (speziell in A) wieder eine andere Sache - dennoch.... "unerfreulich"
                          Zuletzt geändert von thomas1130; 31.12.2020, 06:08.
                          Stay hungry. Stay foolish.

                          Kommentar

                          • Gast
                            Gast

                            #14
                            AW: Registrierungspflicht - ßsterreich

                            Zitat von Gewue Beitrag anzeigen
                            Ich dachte es gilt die Registrierungspflicht nur für Drohnen mit Kamera. ßber Rc Heli's bzw. Fluggeräte ohne Kamera habe ich nichts gefunden.
                            Hier mal der Wortlaut des deutschen Luftfahrtbundesamtes. Man hat einfach den Begriff "Drohne" in den Texten verwendet, eigentlich geht es ganz allgemein darum:

                            "UAS*ist die Abkürzung für*Unmanned Aircraft System*(unbemanntes Luftfahrzeugsystem) und besteht aus einem unbemannten Luftfahrzeug sowie der Ausrüstung für dessen Fernsteuerung.
                            Im allgemeinen Sprachgebrauch wird ein zivil genutztes*UAS*auch als Drohne bezeichnet, wobei der Begriff Drohne ursprünglich nur für militärisch genutzte*UAS*verwendet wurde und eigentlich auch nur für den fliegenden Teil des -Systems-. Zum unbemannten Luftfahrtsystem gehören weiter die Steuereinheit und die Signalübertragungsstrecke.".

                            Kommentar

                            • Breiti
                              Helischule
                              • 16.08.2014
                              • 1510
                              • Christian
                              • Amberg-Sulzbach

                              #15
                              AW: Registrierungspflicht - ßsterreich

                              Also in der Prop wurde aktuell bestätigt, daß es eine ßbergangsfrist für Betrieb auf dem Modellflugplatz bis Ende 2022 gibt. Somit kann man auf diesen unter deren bestehenden Bedingungen weiter fliegen, jedoch AGL bis max. 120m.
                              Plätze, wo schon eine AE über diese Grenze haben dürfen auch über AGL 120m.

                              Für die Wildflieger (Kategorie open A3, privat gebaut) in ßsterreich gilt ab dem 01.01.2021 die Registrierungspflicht mit Anbringung am Modell und Kompetenznachweis.


                              Gruß
                              Breiti
                              Breiti's Helischule

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