Grüß euch,
wie ist das mit der Registrierungspflicht wenn ausschließlich auf eigenem Privatgelände geflogen wird?
Am Boden darf ich mit Fahrzeugen fahren die keine Zulassung haben und nirgends registriert sind.
Auch der Luftraum über meinem Grund und Boden "gehört" mir, warum sollte ich hier also nicht fliegen dürfen?
Der Luftraum über einem Grundstück gehört grundsätzlich zu meinem Verfügungsbereich. Theoretisch unendlich in die Höhe und in die Tiefe bis zum Erdmittelpunkt. §297 ßsterreich
Dass hier wer drüber fliegen darf, kann ich nur nicht verbieten weil das so im Luftfahrtsgesetz verankert ist.
Interessante Frage - dennoch bin ich überzeugt, dass der Luftraum nicht zu deinem Verfügungsbereich gehört - eine sehr minimale Höhe whrs ausgeschlossen..
Ich verstehe was du meinst, aber mit Theorie und Praxis ist es ja immer so eine Sache.
Wenn du innerhalb deiner Grundstücksgrenze bleibst kann ich mir nicht vorstellen, dass dich jemand kontrolliert oder gar bestraft.
Wie weit deine Grundstücksgrenze in die Höhe reicht, bleibt aber vermutlich ein Thema für lange Diskussionen....
Bell 412 Canada, Bell 222 Airwolf, Arrows Husky, Jeti DS12
Also der Luftraum gehört zu meinem Verfügungsbereich, sowohl in D, A,... siehe hierzu die Gesetzbücher.
Lt. Auszug FAQ, siehe Post Philipp, ist das aber woll alles egal und auch dann sind die Geräte zu registrieren.
Auch wenn ich das nach wie vor nicht glauben kann/will.
Falls noch jemand auf der Suche nach Möglichkeiten zur Beschriftung ist,
sind Namenssticker recht empfehlenswert mit jenen normalerweise Schulsachen für Kinder beschriftet werden können, sind ca. 45x6mm groß, Farbe variabel und auch wasser- und spülmaschinenfest, gibt's bei einer Tiroler Firma 60 Stk. für € 8,50 inkl. Versand.
Lt. Auszug FAQ, siehe Post Philipp, ist das aber woll alles egal und auch dann sind die Geräte zu registrieren.
Auch wenn ich das nach wie vor nicht glauben kann/will.
wenn Du bei Deinem Wikipedia link mit dem Luftraum bis Erdkern und Weltall weiterlesen würdest steht das hier:
Andererseits ist beim gefesselten Auflassen eines Ballons oder Drachens über in der Regel 100 m (sofern nicht schon in geringerer Höhe in räumliche Sicherheitszonen um Flugplätze eingedrungen wird) eine luftrechtliche Bewilligung bei der Behörde einzuholen und Einvernehmen mit der Flugsicherung herzustellen.
....und nichts anderes ist die Registrierung Deiner Geräte, ein Einvernehmen mit Austrocontrol.
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