Habe heute die Antwort vom DMFV erhalten.
Sinngemäß deckt sie sich mit dem, was auch schon ThomasC verlinkt hat.
Gegen die Benutzung von Alternativsoftware ist nichts einzuwenden, solange geltendes Recht eingehalten wird. Als Beispiel wird die Sendeleistung angeführt.
Sprich, man darf nicht über den jeweiligen maximalen Sendeleistungen der einzelnen Protokolle liegen.
Für mich heißt das im Grunde, es gibt auch aus versicherungstechnischer Sicht nichts gegen die DeviationTX Software einzuwenden, solange man eben darauf achtet die Sendeleistung nicht bis zum technischen Maximum auszureizen.


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