Gute Tipps für tolle Aufnahmen
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AW: Gute Tipps für tolle Aufnahmen
Die blaue Stunde meine ich eigentlich nicht. Der rötliche, weiche Farbton entsteht durch die tief stehende Sonne.
Da kommt dann ungefähr sowas bei raus:
IMG_9010 | Flickr - Photo Sharing!
IMG_8941 | Flickr - Photo Sharing![FONT="Verdana"]Life is too short to not have a few toys.[/FONT]
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digi-foto
AW: Gute Tipps für tolle Aufnahmen
Genau..
die "blaue Stunde" setzt nach Sonnenuntergang ein wenn kein direktes Sonnenlicht mehr einfällt.
Das satte warme Abendlicht was für Photos so gut rüber kommt setzt bei sehr tief stehender Abendonne ein.
Durch den langen Weg des Lichtes durch die flache Einstrahlung in die Atmosphäre werden die blauanteile des Lichtes gefiltert und es bleibt dieses goldene warme Licht über..
lg Kurt
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Sauter
AW: Gute Tipps für tolle Aufnahmen
Vielen Dank für die tollen Erklärungen. Kann das nur bestätigen. Habe vorgestern bei "Kaiserwetter" Aufnahmen gemacht. Sehr blass und eher gräulich als farbintensiv, also ganz unschön.
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AW: Gute Tipps für tolle Aufnahmen
Wenn man einigermaßen Windstilles Wetter hat kann man auch
schon ohne Gimbal (und Gopro 1) ganz Ordentliche Aufnahmen machen.
Hier mal eins meiner ersten Versuche als ich den Phantom gerade neu hatte.
DJI Phantom V1_1_1 (Zons am Rhein) - YouTube
Aber mit Gimbal ist man nicht so Windabhängig und bekommt natürlich viel ruhigere
Aufnahmen hin! Mein Phantom wird auch gerade mit Gimbal ausgestattet und Hero 3+ Be.
Grüße ChristophZuletzt geändert von Helipilot77; 10.09.2014, 12:38.Helichrissi/ EC145 600(MB);Rex600 EFL Pro(MB);Rex500(MB);E325 V2(MB);Logo600se; Bell 212TJ
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Sauter
AW: Gute Tipps für tolle Aufnahmen
Ehrlich gesagt...sehr mutig.
Mit einem neuen Fluggerät direkt über Wasser zu fliegen. Das traue ich mich auch nach mehreren Flugstunden noch nicht.
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Weil es hierher passt, möchte ich berichten, womit ich mich diesen Vormittag beschäftigt habe. Dabei erhebt der folgende Beitrag nicht den Anspruch auf Vollständigkeit oder auf eine vollkommen korrekte juristische Einschätzung, denn ich bin kein Jurist.
Ich habe verschiedenen Behörden kontaktiert um für ein paar Gebiete in meiner Nähe anzufragen, ob Genehmigungen erforderlich sind oder nicht.
Um mal die Fakten zu nennen und zwar für mein Modell:
Es bedarf weder einer behördlichen Genehmigung, noch einer Aufstiegsgenehmigung, wenn von eigenem Grund und Boden oder vom Grund und Boden mit Genehmigung des jeweiligen Eigentümers gestartet und gelandet wird. Ein ßberflug bedarf keiner Genehmigung.
Dieser Grundsatz gilt nur, solange gemäß der Definition in NFL1-2841/13 ein Flugmodell genutzt wird.
Ich empfehle hier eindringlich den Thread von JustusL, der angibt Jurist zu sein.
Allerdings geht es in seinem Thread bisher einzig allein um das Modellfliegen, nicht um Modellfiegen mit Kamera.
Rechtliches rund um den Heli - Ausführungen von RA JustusL - RC-Heli Community
Um mit der in diesem Thread geschaffenen Grundlage weiter zu gehen und um das auf die Quads mit Kamera zu übertragen, empfehle ich die Lektüre "NFL 1-281/13", zu finden als Dateianhang in diesem Beitrag.
Hier wird klar definiert, dass es sich u.a. bei Flugmodellen mit Kamera um ein sogenanntes "unbemanntes Luftfahrtsystem" handelt. Diese Luftfahrtsysteme unterliegen der behördlichen allgemeinen Aufstiegsgenehmigung.
Stark davon abzugrenzen sind die Bildaufnahmen, die mit der Kamera gemacht werden. Das hat nichts mit dem LuftVO oder sonstigen Dingen zu tun. Es handelt sich hierbei um Datenschutzbestimmungen, auf die ich nicht näher eingehen werde.
Ich möchte anhand der folgenden zwei Beispiele meine Erfahrungen und Vorhaben erläutern.
1. Ich wohne zwischen verschiedenen Kulturgütern und auch Industrieanlagen die nicht mehr
in Betrieb sind. Hiervon erhoffe ich mir schöne Aufnahmen, die ich privat nutzen und weder online publizieren, noch gewerbsmässig vermarkten möchte.
2. Als Gefallen für eine befreundete Familie eine Luftaufnahme Ihres fertig gestellten Eigenheims innerhalb einer Kontrollzone eines Flughafens (1,5 KM) erstellen.
Zu 1:
Zunächst muss geklärt werden, von welchem Grundstück gestartet und gelandet werden soll, dabei ist es unerheblich auf welchem Grund das zu fotografierende Kulturgut steht. In meinem Fall ist es städtischer Grund und daher habe ich mich zunächst an das Ordnungsamt gewandt, weil das mein erster Gedanke war.
Interessanterweise war das Ordnungsamt nicht zuständig, war aber so nett mich an das Tiefbauamt der Stadt zu verweisen.
Auch hier war der Mitarbeiter sehr nett (Ich halte mich stets an den Grundsatz: "So wie man in den Wald ruft, so schallt es heraus) und versuche im Vorhinein viele Informationen zu meinem Vorhaben vorzustellen, sodass nicht der Eindruck entsteht, dass Klöppgen-Dösig beim Amt anruft und irgendeine obstruse Forderung stellt.
Die "Sondernutzung" bezieht sich allerdings nur auf den Start- und Landepunkt, da dieser auf städtischem Gebiet liegt und ersetzt sozusagen die Erlaubnis eines privaten Eigentümers.
"Hömma Kalle, ich will von Deinem Acker aus starten, ob dat wohl klar geht?!"
"Ja sicha geht dat klar. Kopp in'nen Nacken!"
Das "Ja sicha" kostet aber anders als bei Kalle Geld und zwar mehr als 10 EUR. Die Ausstellung erfolgt für einen konkreten Tag, der Herr sagte mir aber, es sei angesichts des Wetters auch vollkommen okay, wenn dieser Antrag vorbereitet und dann mit einem Anruf in seiner Stube "Ich fliege jetzt" final eingetragen wird.
Allerdings sei die Erteilung der Sondernutzung erst möglich, wenn von der Unteren Luftaufsichtsbehörde eine allgemeine Aufstiegsgenehmigung erteilt worden ist. Das heisst als im Klartext, dass niemals eine Gemeinde eine Erlaubnis für derartige Fliegereien erteilen kann. Sie kann wohl die allgemeine Aufstiegserlaubnis der unteren Luftfahrtsbehörde einschränken, zum Beispiel wenn am geplanten Aufnahmetag dort eine Veranstaltung stattfindet und hier Sicherheitsbedenken begründet werden. (Faktisch ist das ja immer möglich bei Menschenansammlungen)
Untere Luftaufsichtsbehörde
Zunächst im Gespräch reserviert, aber zunehmend deutlich entspannter. Hat von vorneherein zugegeben, dass es kompliziert ist und der entsprechende Mitarbeiter nicht im Haus ist, der das sonst bearbeitet. Im Gespräch dann zunächst die enttäuschenden Nachrichten:
Privat - Keine Aufstiegsgenehmigung
Gewerblich - Nach Antrag möglich, kostet 250EUR, gilt für 2 Jahre
Wenn dieser Antrag dann vorliegt, gilt er für den gesamten Bereich des jeweiligen Bundeslandes. Eine Anerkennung in anderen Bundesländern ist möglich und wird meist positiv entschieden, wenn Eure ßberweisung von 50 EUR den Eingang auf das Konto der Behörde gefunden haben.
Warum für Privatleute keine Genehmigung ausgestellt wird, sieht die Behörde so:
Zum einen soll damit die "Drohnen-Fliegerei" stark eingeschränkt werden. Diese Fliegerei bietet ziemlich viel Konfliktpotential, nicht zuletzt deswegen, weil der mündige Bürger immer öfter weiss, was man nicht darf, als zu wissen, was man darf. Ebenso gibt es Hobbypiloten die mit Ihrer Drohne einfach unvernünftig umgehen. Als Beispiele dafür gelten:
- Fliegen über Menschenansammlungen
- Anfliegen von Personen und Tieren
- Nutzung der Drohne mit FPV zur Spannerei
Ich muss der Behörde hier Beipflichten. Hier sind es wieder die Idioten, die in jedem Hobby zu finden sind, die durch Unwissenheit aber auch durch Unsozialität nicht wissen, was sich ziemt und was nicht.
Im Gespräch argumentierte ich dann, dass wirtschaftliche Interessen ja anscheinend stärker gefördert würden, als der Freizeitspass vieler Piloten. Das wurde unkommentiert gelassen - ich hätte es auch so getan.
Anmerkung: Auf der Internetseite der Behörde ist m.E. der Text nicht korrekt.
Zitat:
"Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen ist gem. § 16 Abs. 1 Nr. 7 der Luftverkehrsordnung (LuftVO) unabhängig vom Gewicht immer erlaubnispflichtig.
Im Unterschied dazu ist der Betrieb von Flugmodellen erst bei Vorliegen der Kriterien des § 16 Abs. 1 Nr. 1 der Luftverkehrsordnung (LuftVO) erlaubnispflichtig.
Die juristische Abgrenzung von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen erfolgt ausschließlich über den Nutzungszweck. Bei gewerblicher Nutzung handelt es sich um ein unbemanntes Luftfahrtsystem, bei Nutzung ausschließlich für Sport- und Freizeitzwecke, um ein Flugmodell."
Es kann also der Eindruck erweckt werden, dass auch ein privat genutzter mit Kamera bestückter Multicopter, mit welchem private Bildaufnahmen gemacht werden eine Erlaubnis bekommt und unter die Rubrik "Flugmodell" fällt.
Die NFL1-281/13 hingegen ist hier deutlich konkreter:
Zitat:
inem Gewicht gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 7 LuftVO erlaubnispflichtig ist. "
"...ist mit dem Einsatz hingegen ein sonstiger (...) Zweck verbunden, so handelt es sich um ein unbemanntes Luftfahrtsystem..."
Es ist nun wirklich schwierig als Rechtslaie zu sagen, wann denn der sonstige Zweck erfüllt ist.
Ich denke aber bei Coptern mit Kamera immer, denn mein Ziel ist es ja Aufnahmen von der Umgebung zu machen.
Niemand wird sich darauf berufen können er will das Fliegen selbst filmen, denn wer dies behauptet, der müsste eine Kamera die nicht am Copter hängt oder am Copter hängt und ausschließlich den Copter filmt betreiben.
Sei es drum. Ohne Aufstiegsgenehmigung keine Sondernutzungserlaubnis, heisst im Klartext: Das Kulturgutvorhaben ist damit gestorben, wenn man es rechtlich einwandfrei abhandeln will. Schade offensichtlich an dieser Stelle um Menschen wie mich, die ihr Hobby ehrlich und verantwortungsbewusst betreiben wollen.
Zu 2:
Diese Aufnahme stellt in Punkto Start- Landung und Film keine besondere Herausforderung. Alles privater Grund, insofern keine besonderen Einschränkungen.
Interessant ist nur der Punkt, dass sich das Wohngebiet innerhalb der Kontrollzone eines Flughafens befindet. Beim Anruf am Flughafen stellte man mich direkt in den Tower und nach einem freundlichen Gespräch wurde ich gebeten eine formlose Email zu senden. Inhalt sollte mein Vorhaben sein, möglichst ein Zeitraum, sowie Daten zum Fluggerät.
Gut 5 Tage später bekam ich eine Antwort, welche positiv zu bewerten ist. Ich möchte mich nur vor dem Start und nach der Landung unter der angegebenen Rufnummer melden, damit der Tower Bescheid weiss. Ebenfalls soll ich eine Rufnummer hinterlassen unter der ich während des Flugs erreichbar bin.
Mitgliedern von Vereinen, deren Flugfeld nahe an einem Flughafen liegt, sollte dieses Procedere bekannt vorkommen.
Ich habe fertig.Angehängte Dateien
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AW: Gute Tipps für tolle Aufnahmen
Heißt jetzt im Klarzext, das du dir immer und überall eine Erlaubnis holst?
Also das man das in einer Flugverbotszone machen sollte is klar!
Und das es sich immer um den Zweck des Sportes und der Freizeitgestaltung handeln muss damit es ein Flugmodell bleibt ist auch klar ( wobei ich denke wenn man Luftaufnahmen von einem Haus machen soll, das nicht mehr darunter fällt).
Den Grundstückseigentümer Fragen (z.B. Bauer ...) ok. Aber fragst du auch die Behörden wenn du z.B. an einem Strand (ohne Menschen) fliegst oder irgendwo wo du gerade bist?
GrüßeHelichrissi/ EC145 600(MB);Rex600 EFL Pro(MB);Rex500(MB);E325 V2(MB);Logo600se; Bell 212TJ
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AW: Gute Tipps für tolle Aufnahmen
Ich kenne mich natürlich da rechtlich auch nicht ganz aus ( wer tut das schon
)
Aber ich habe mal gelesen das wenn man Filmaufnahmen macht, man das veröffentlichen darf sofern man Sachen filmt die von der ßffentlichkeit aus ersichtlich sind.
Sprich eine Burg oder altes Gebäude dürfte ich filmen von der Seite aus wo jeder so hinkommt, aber darf es nicht veröffentlichen wenn diese Bauwerke von einer nicht öffentlich zugänglichen Seite gefilmt werden, wie z.b. der abgeschlossene Innenhof einer Burg!
Dazu bedarf es dann die Erlaubnis des Eigentümers!
Angaben aber ohne Gewähr
Grüße ChristophHelichrissi/ EC145 600(MB);Rex600 EFL Pro(MB);Rex500(MB);E325 V2(MB);Logo600se; Bell 212TJ
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Sauter
AW: Gute Tipps für tolle Aufnahmen
Hallo Christoph.
ich beschrieb, dass:
"Stark davon abzugrenzen sind die Bildaufnahmen, die mit der Kamera gemacht werden. Das hat nichts mit dem LuftVO oder sonstigen Dingen zu tun. Es handelt sich hierbei um Datenschutzbestimmungen, auf die ich nicht näher eingehen werde."
Zu Deiner Frage:
Ja und Nein.
Wenn ich "Wildfliege" und zwar ohne Kamera, dann bedarf es weder einer Aufstiegsgenehmigung noch einer Erlaubnis, ausser der des Eigentümers, wenn es sich um Privatbesitz handelt.
Ich würde allerdings behaupten, dass wenn der Eigentümer sein Grundstück nicht eingezäunt hat, auch schwer abzugrenzen ist wo öffentliche Fläche aufhört und wo Privatbesitz anfängt.
Auf öffentlichen Flächen ist eine Genehmigung nicht nötig und ein Strand fällt meistens darunter. (Strand ist aber gar nicht gut zum Fliegen - Sand, Dreck, Salz, Wasser, Wind)
Wenn Fotoaufnahmen gemacht werden, unterliegt das den ausgeführten Bestimmungen. Ich hab mir das nicht ausgedacht und finde das genauso störend wie Du - zumindest entnehme ich das Deinem Text. ßndern kann man das nicht.Zuletzt geändert von Gast; 11.09.2014, 20:22.
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AW: Gute Tipps für tolle Aufnahmen
Du scheinst dich ja schon viel mit dem Thema beschäftigt zu habe, wie
siehts denn z.b. mit fpv aus? Laut Definition darf man ja Modelle nur auf Sicht fliegen und das wäre bei fpv ja streng genommen nicht der Fall.
Ist fpv somit offiziell verboten oder zumindest Genehmigungspflichtig?
GrüsseHelichrissi/ EC145 600(MB);Rex600 EFL Pro(MB);Rex500(MB);E325 V2(MB);Logo600se; Bell 212TJ
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Schneipe
AW: Gute Tipps für tolle Aufnahmen
Warum ist es kein FPV, wenn man in Sichtweite fliegt? FPV heißt ja auf Deutsch..Aus Pilotensicht. Das kannst du auch bei 100m machen.
Der eine sieht eben weiter als der andere. Eine spezielle Gnehmigung für FPV gibts nicht.
Mit Brille nur mit Spotter (der das Modell auch sehen muss)
ßber Monitor nur auf Sichtweite....
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Sauter
AW: Gute Tipps für tolle Aufnahmen
Schneipe stellt es korrekt dar, auch wenn ich es erst nach dreimal Lesen verstanden habe. (Liegt wohl an der Uhrzeit und schlechtem Schlaf)
Es heisst, dass Flugmodelle grundsätzlich auf Sicht geflogen werden muss und das "auf Sicht" ist ganz klar in der LuftVO §15a, Abs. 3 definiert.
Der Sichtflug enthält zudem die Maxime "See and avoid" und das ist beim Tragen der FPV-Brille nicht mehr gegeben. Mit einem Begleiter (Spotter) daneben sollte das nicht zwingend ein Problem werden. Dieser übernimmt die Sichtung des Modells und des übrigen Luftraums und muss eingreifen, wenn Gefahr besteht.
Eine RTH-Funktion ersetzt nicht den Spotter!
Allerdings führt das jetzt zu weit vom eigentlichen Thread weg.Zuletzt geändert von Gast; 12.09.2014, 09:26.
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AW: Gute Tipps für tolle Aufnahmen
OK,
ich hatte das eher so verstanden als wenn der Pilot selber auf Sicht fliegen muss und
nicht eine Person die daneben steht!
Aber wenn das so ist wäre das ja gut.
Grüße ChristophHelichrissi/ EC145 600(MB);Rex600 EFL Pro(MB);Rex500(MB);E325 V2(MB);Logo600se; Bell 212TJ
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AW: Gute Tipps für tolle Aufnahmen
Du hast Recht, aber die Infos haben geholfen :-)Zitat von Sauter Beitrag anzeigenAllerdings führt das jetzt zu weit vom eigentlichen Thread weg.
Danke
Gruß ChristophHelichrissi/ EC145 600(MB);Rex600 EFL Pro(MB);Rex500(MB);E325 V2(MB);Logo600se; Bell 212TJ
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