Ich geb dir mal ein wenig Unterricht. Offensichtlich brauchst du das ja.
Es dürfen seit 2006 Laut Richtlinie nur Produkte hier zu Lande und dort wo diese Richtline auch Anwenung findet verkauft werden.
Ich nenne das der Einfacheit halber jetzt nur bleifrei, da das auch nicht ganz der korrekte Ausdruck ist.
Das bedeuted nicht, dass keine verbleiten Produkte hergestellt werden dürfen. Sie dürfen dann nur dort verkauft werden wo es diese Richtlinie nicht gibt.
Außerdem darf auch weiterhin bleihaltiges Lot zu Reparaturzwecken verwendet werden. Da bleifrei wesentlich schwerer zu verarbeiten ist und auch den Servicekräften die erhöhten Anforderungen nicht zugemutet werden können. Wird schwierig das nicht zu vermischen.
Tu dir selber einen Gefallen und such mal lieber die offiziellen Quellen.
Gruß
Thorsten

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