viele ändern selbst etwas an ihren Sendern oder bauen sie um; dies ist ein anderer/zusätzlicher Schalter, eine andere Antenne oder ein anderes Sendemodul usw.
Laut dem Fachreferat Funk, Dieter Perkuhn vom DMFV ist eine Änderungen an der Fernsteueranlage zulässig, nur hat der Betreiber für etwaige Mängel die Konsequenzen zu tragen.
Kurz gesagt: Kein Umbauverbot mehr, aber Haftung bei Mängel!
(Aber haften tun wir so oder so.)
(Danke obbl für den Hinweis)
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