Sind Änderungen / Umbauten im Sender zulässig in Deutschland?
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Das ist ein wichtiges Thema.
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Kaspar Erhardt
AW: Sind ßnderungen / Umbauten im Sender zulässig in Deutschland?
Die FrSky Module kann ich doch in Deutschland kaufen genauso wie die Jeti Module oder gibts da einen Unterschied?? Hab ich mich falsch verhalten wenn ich bei MHM-Modellbau mir dieses Modul erworben habe und es sogar eingebaut wurde in meine MX-16**Zitat von MaJa Beitrag anzeigen
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Christian Damm
Wenn du im Sender löten mußt, wird es schon grenzwertig. Im Falle eines Personenschadens ( Zuschauer mit Notarzt/ Polizei) wird dein Equipment zur Ermittlung des Unfallhergangs konfisziert. Ein Sachverständiger untersucht das Ganze. Hier fallen dann solche nachträglichen Umbauten auf. Jetzt liegt es an der wirklichen Sachkenntniss des Sachverständigen wie die Manipulation deutet. Hier reichen für viele ( z.B. Bei Prüfung durch den Hersteller) Eingriffe die Garantieverlust bedeuten als unsachgemäß und man sitzt tief in der Scheiße auch wenn der Umbau nicht die Absturzursache ist.
Bei Sachschäden die ohne Polizei über die Versicherung geklärt werden Besteht im normalfall kaum ein Intresse an der genauen Ursache.
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AW: Sind ßnderungen / Umbauten im Sender zulässig in Deutschland?
Sorry, aber das sehe ich nicht so.Zitat von Christian Damm Beitrag anzeigenWenn du im Sender löten mußt, wird es schon grenzwertig. Im Falle eines Personenschadens ( Zuschauer mit Notarzt/ Polizei) wird dein Equipment zur Ermittlung des Unfallhergangs konfisziert. Ein Sachverständiger untersucht das Ganze. Hier fallen dann solche nachträglichen Umbauten auf. Jetzt liegt es an der wirklichen Sachkenntniss des Sachverständigen wie die Manipulation deutet. Hier reichen für viele ( z.B. Bei Prüfung durch den Hersteller) Eingriffe die Garantieverlust bedeuten als unsachgemäß und man sitzt tief in der Scheiße auch wenn der Umbau nicht die Absturzursache ist.
Bei Sachschäden die ohne Polizei über die Versicherung geklärt werden Besteht im normalfall kaum ein Intresse an der genauen Ursache.
Du darfst dir genaugenommen deine Fernsteuerung selber bauen, da gibt es kein Gesetz dagegen, Ich kenn auch keine Versicherung die das verbietet.
Zulassungspflichtig ist nur des Sendemodul - Das darfst du nicht verändern.
Meine erste Anlage, eine microprop Variomodul wurde, kaum daß ich sie ein paar Wochen hatte, von der (damaligen) Bundespost "geprüft" ( ca. 1979)
Grund : Ich wohnte Luftlinie nur wenige 100m von einer Ihrer Messtellen weg. Immer wenn ich meine Anlage eingeschalten hab, liefen deren Messgeräte auf Anschlag.
Die kamen mit nem Funkpeilwagen als ich in der Schule war, haben meine Mutter aufgefordert ihnen den Sender auszuhändigen, und Ihn bei uns vorm Haus "geprüft" Zu dem Zeitpunkt war der schon massiv umgebaut, mit damals inovativen Neuigkeiten wie Servowegumkehr, Servowegbegrenzung, Throttle off, Leistungsreduzierung zum Reichweitentest, etc.
Dazu waren im Gehäuse der Funke 18 zusätzliche Schalter plus 10Potis nachgerüstet, der Umbau also mehr als auffällig.
Das Sendermodul aber war original verschweißt und unverändert. Die Anlage hat meine Mutter nach 30Min. zurückerhalten.
Der Sachverständige hat nur Manipulationen am "Sender" , und das ist im Rechtlichen Sinne das Sendemodul zu untersuchen.
Er kann dann zwar feststellen daß Umbauten an der Steuerrung zu dem Unfall geführt haben, aber das ist dann nicht verboten, keine grobe Fahrlässigkeit und damit nicht Strafbar.Schweigen bedeutet nicht Zustimmung. Es ist das Desinteresse, mit Idioten zu diskutieren
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Bandit1973
AW: Sind ßnderungen / Umbauten im Sender zulässig in Deutschland?
hmmmmm..... DAS wäre Juristisch reizvoll..... wenn ich ein HF Modul einbaue, und dazu löten muss, aber infolge mangelnder sachkenntnis schlampige (kalte) lötstellen mache, habe ich immer noch nicht das HF Modul verändert, bin also nicht strafbar.Zitat von garth Beitrag anzeigenDer Sachverständige hat nur Manipulationen am "Sender" , und das ist im Rechtlichen Sinne das Sendemodul zu untersuchen.
Er kann dann zwar feststellen daß Umbauten an der Steuerrung zu dem Unfall geführt haben, aber das ist dann nicht verboten, keine grobe Fahrlässigkeit und damit nicht Strafbar.
wenn diese lötstellen beim fliegen dann aufgeben, und der sender daraufhin versagt, bin ich also nicht belangbar wenn dadurch ein 500er oder 600er Heli ein paar zuschauer schwerst verletzt***??
DAS kann ich so nicht glauben
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AW: Sind ßnderungen / Umbauten im Sender zulässig in Deutschland?
Richtig ! Denn wo ist der Unterschied zwischen schlampiger Arbeit am Modell und innerhalb der Fernsteuerung ?Zitat von Bandit1973 Beitrag anzeigenwenn ich ein HF Modul einbaue, und dazu löten muss, aber infolge mangelnder sachkenntnis schlampige (kalte) lötstellen mache, habe ich immer noch nicht das HF Modul verändert, bin also nicht strafbar.
Bei Personenschäden wird evtl. danach geforscht ob du grob fahrläßig gehandelt hast, also geflogen bist obwohl du wußtest daß die Rotorblätter angebrochen sind, oder ein Kabel in der Funke lose war. Im Zweifel mußt du damit rechenen daß ein Sachverständiger im Nachhinein beurteilt ob du den Mangel und die daraus resultierende Gefahr hättest erkennen können.
Aber nur weil etwas versagt das du selbst gebaut hast, ist das noch nicht grob fahrlässig, Sonst wäre unser Hobby SOFORT am Ende.
Soweit es keine grobe Fahrlässigkeit ist, geht es nur darum ob du irgendwelche Vorschriften verletzt hast - siehe oben. Wenn nein, dann passiert nichts.
Praktisch ALLE Abstürze sind irgendwie auf den Besitzer/Erbauer der Modelle zurück zu führen, Konstruktionsmängel, Wartungsmängel, Fehlbedienung.
Der Gesetzgeber gesteht uns hier gewisse Fehler zu - Strafbar ist nur die Grobe Fahrlässigkeit. die man übrigends recht schnell erreichen kann, z.B. durch gezieltes ßberfliegen ( geiler tiefer ßberflug) unbeteiligter Personen.Zuletzt geändert von garth; 27.10.2011, 20:55.Schweigen bedeutet nicht Zustimmung. Es ist das Desinteresse, mit Idioten zu diskutieren
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nix3D
AW: Sind ßnderungen / Umbauten im Sender zulässig in Deutschland?
Umbauten waren früher nicht zulässig. HF Module gibt es nun sehr verbreitet. Die Anlagen ohne HF Module durften offiziell aber noch nicht einmal mit einem anderen Schalter oder Poti betrieben werden, da hätte sich ja die abgestrahlte Sendeleistung verändern können.
Jetzt eine interessante Frage: Warum steht in der Anleitung der MC-20 von Graupner, dass die Schalter nicht verlegt oder verändert werden dürfen, weil sonst die Garantie (logisch) und die Zulassung erlischt?
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damario
AW: Sind ßnderungen / Umbauten im Sender zulässig in Deutschland?
Wenn ich mich hier als *wieder* Neuling einmal einklinken darf: Falsch! Strafbar ist bereits leichte Fahrlässigkeit. Hier müssen wir zwischen "die Versicherung zahlt" = Zivilrecht und "strafbar" = Strafrecht differenzieren.Zitat von garth Beitrag anzeigenDer Gesetzgeber gesteht uns hier gewisse Fehler zu - Strafbar ist nur die Grobe Fahrlässigkeit. die man übrigends recht schnell erreichen kann, z.B. durch gezieltes ßberfliegen ( geiler tiefer ßberflug) unbeteiligter Personen.
Wenn Du einen Unfall mit Personenschaden verursachst wird man Dir in den meisten Fällen mindestens fahrlässige Körperverletzung vorwerfen. Das hat aber noch nichts damit zu tun, ob die Versicherung zahlt oder nicht.
Bleibt zu hoffen, das Eingriffe, ob erlaubt oder nicht, nur von Personen vorgenommen werden die wissen was sie tun. Und das Ganze mit der nötigen Sorgfalt.
Christian
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Da wir hier nicht alle eine Rotor haben - vielleicht könntest du ja den Artikel in ein paar Sätzen zusammenfassen?Zitat von xlpower Beitrag anzeigenInteressanter Bericht über dieses Thema speziell die Radiomaster Gimbals AG 01 für den Mikado Sender.
Bericht im Rotor 9/2024.
Stay hungry. Stay foolish.
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Ich glaub man braucht keine Rotor, wenn man weiss was auf der Rotor los war
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Also folgends:
Lt. dem Text eines DMFV-Mitarbeiters ist ein Austausch der Gimbals als Ersatteil , welches die Grundsätzliche Funktion des Sender nicht ändert, als zulssigen 1:1 Austausch anzusehen. dies als Kurzfassung.
Selbst ein Austausch der Gimbals als gefühlte "Qualitäts-Verbesserung" ist als solch wie oben beschrieben zu betrachten.
Als beispiel sei mal die Bremsbeläge bei den Fahrzeugen genannt. Ob man nun die "Originalen" vom Fahrzeughersteller einsetzt oder von einem anderen Anbieter ist egal , die Funktion der Bremse als solchens bleib ja erhalten, nur die "Qualitative Bremsleistung " wird sich in irgend eine Richtung ändern.Zuletzt geändert von Helischober; 29.08.2024, 07:44.Kraken 580,Goblin 380,Goblin 570 Sport 3Blatt,T-Rex 600 ESP in Bell222B (D-HNIC), DC-16-II
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Oh, danke für die Info! Wurde also endlich mal offiziell klar gestellt, was vorher eigentlich auch schon relativ klar war.
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