@ strikemagic:
In Deinem Beitrag bringst Du einiges durcheinander...
1. Der Gewährleistungsanspruch richtet sich immer gegen den Vertragspartner, von dem man die mangelhafte Sache gekauft hat. Wo wurden die Teile gekauft, sind sie alle neu und wurden sie bei einem Vertragsabschluß erworben ?
2. Gewährleistung und Garantie sind nicht das gleiche. Das erste ist ein gesetzlicher Anspruch, das zweite eine freiwillige Leistung.
3. Gewährleistungsansprüche sind genau geregelt. Sie betrifft nur Mängel, die zum Zeitpunkt der ßbergabe der Ware bestanden haben.
4. Der Umfang der Garantieleistungen erschließt sich ausschließlich aus den Garantiebedingungen. Kontronik schreibt dazu in der Anleitung des Jazz: Wir gewähren 24 Monate Gewährleistung auf dieses Produkt. Alle weitergehenden Ansprüche sind ausgeschlossen...
Fazit:
Im Normalfall, sprich das Produkt wurde nicht direkt bei Kontronik erworben, kann der Kunde keinerlei Ansprüche an Kontronik stellen. Sollte er das Produkt dort direkt erworben haben, dann muß der Kunde nachweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der ßbergabe der Ware bestanden hat.
Nicht nur aus diesem Blickwinkel sind meine persönlichen Erfahrungen mit Kontronik durchaus positiv, gleichwohl kann ich mir vorstellen, dass man trotzdem schnell Probleme bekommen kann. Das liegt einfach daran, dass sich Firmen dieser Größe den Aufwand eines professionellen Kundenservice nicht leisten können.
Ich möchte den aktuellen Vorgang nicht bewerten, jedenfalls tut Ralf gut daran seinen Fall an Hand der gesetzlichen Bestimmungen abzuklopfen.
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