heidihoo,
Ich wollte auch mal die Sache mit der Garantie/Gewährleistung ansprechen, da hier immer wieder etwas von zwei Jahren geschrieben wird/wurde.
Zwei Jahre sind zwar korrekt, nur leider dreht sich hierbei schon nach einem halben Jahrt die Beweislast um. Das bedeutet nur innerhalb des ersten halben Jahres liegt die Beweislast beim Hersteller/Händler. Nach diesem halben Jahr muß der Kunde die Beweislast führen, was wohl bei technischen Produkten meist keinem ohne großem finanziellem Aufwand gelingen drüfte.
Insofern ist die Situation für den Kunden seit Anderung des Gesetzt bezügl. der Gewährleistung eigentlich viel schlechter als früher geworden. Früher lag die Beweislast wenigstens 1 Jahr beim Hersteller.
Viele Grüße,
Walter

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