Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete

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  • DirkS
    3Digi
    • 13.07.2006
    • 1028
    • Dirk
    • Unna/Fröndenberg

    #46
    AW: Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete

    Zitat von Daobenfliegter Beitrag anzeigen
    Das nicht, aber eine pauschale Freigabe öffnet Tür und Tor. Wenn man den Modellflug jetzt ausnimmt, kommt als nächstes der Hundebesitzer, dann der Camper, dann der ....
    Es geht ja nicht um eine pauschale Freigabe, sondern um das zusätzliche Verbot in den Verordnungen. Wo und wie man fliegen darf ist ja im Luftverkehrsgesetz schon festgelegt.

    Von daher muss man sich kümmern und im Einzelfall zusehen, eine Erlaubnis zu bekommen.
    Genau das haben wir versucht (Ausnahmegenehmigung), um unsere seit 25 Jahren bestehende Wildfliegerwiese zu erhalten.
    Die Erlaubnis wurde uns verweigert, weil wir "die landschaftsbezogene Erholung" stören.
    Unser Platz ist übrigens 150m von einer Autobahn entfernt, auf der täglich 60.000 PKW und 10.000 LKWs vorbeifahren .
    3Digi Flybarless

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    • garth
      Senior Member
      • 17.11.2009
      • 2631
      • Helmut
      • Bayern Regensburg / Kelheim / Freifeldflieger

      #47
      AW: Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete

      Zitat von DirkS Beitrag anzeigen
      Genau das haben wir versucht (Ausnahmegenehmigung), um unsere seit 25 Jahren bestehende Wildfliegerwiese zu erhalten.
      Ihr hattet vermutlich keinen Pachtvertrag etc, und somit nichts womit man "Bestandsschutz" hätte begründen können.

      Für solche Fälle kann eine lockere "Wildfliegervereinigung" mit Pachtvertrag helfen. Das muß nicht viel kosten, ein Verein ist nicht nötig, und die Pacht einer Wiese kostet meist nicht viel, vor allem wenn der Bauer dann die Förderung für Brachland ( wie auch immer das im EU Deutsch heißt) bekommt.
      Schweigen bedeutet nicht Zustimmung. Es ist das Desinteresse, mit Idioten zu diskutieren

      Kommentar

      • DirkS
        3Digi
        • 13.07.2006
        • 1028
        • Dirk
        • Unna/Fröndenberg

        #48
        AW: Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete

        Bei "Wildfliegervereinigung" und "Pachtvertrag" ist man ja fast wieder im Vereinsbereich und hat ja mit dem eigentlichen Wildfliegen nicht mehr viel zu tun.

        Mit Bestandsschutz hatte ich auch argumentiert. Aber alles außer einer offiziellen Platzzulassung wird da wohl nicht helfen.
        3Digi Flybarless

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        • tasse
          Senior Member
          • 12.09.2011
          • 6061
          • Tassilo

          #49
          AW: Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete

          Ich wurde gestern auch von meiner Stammwiese vertrieben. Grund: Brutzeit seltener Vögel bis in den Herbst hinein. Die Aussage des Typen war die, dass der Pächter hier keine Erlaubnis erteilen kann, weil eben Vogelschutz und so.

          Ich habe Einsichtig simuliert und zusammengepackt - mein Kennzeichen hat er trotzdem mal fotografiert....

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          • Daobenfliegter
            Senior Member
            • 01.06.2011
            • 1130
            • Rene
            • Ja

            #50
            AW: Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete

            Wir hatten das glaub ich schonmal an anderer Stelle: Beim Wildfliegen gehts nicht nur ums fliegen, sondern auch ums zur Flustelle kommen... zB mit dem Auto. Wenn man das Fliegen noch "genehmigt" bekäme, besteht bei Genehmigern die Befürchtung, etliche Fahrzeuge im LSG zu haben.

            Bei uns in der Nähe gibts eine nette Wildflugstelle. Fliegen stört eigentlich keinen. Mit fällt nur auf, dass geflogen wird, wenn da 4-5 Autos am Wegerand stehen.

            Abgesehen davon: Unser offizieller, genehmigter und gesegneter Vereins-Platz ist auch ständig gefährdet...
            [FONT="Arial"]Nicht geschimpft, ist Lob genug.[/FONT]

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            • tasse
              Senior Member
              • 12.09.2011
              • 6061
              • Tassilo

              #51
              AW: Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete

              Gut - in meinem Fall ist es eine öffentliche Strasse. Anfahren und Parken ist erlaubt, nur fliegen nicht.

              Kommentar

              • leodragonfly
                Airfotoservice.de
                Foto- & Videoaufnahmen
                • 24.06.2007
                • 1586
                • Thomas
                • bei Gardelegen/Wietzendorf (Soltau)

                #52
                AW: Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete

                Hier noch ein Tip von mir:

                VFR-Bulletin by DFS Deutsche Flugsicherung GmbH

                auf der Karte oben rechts auf ICAO-Karte klicken und dann zoomen in den Bereich den ihr braucht.

                Auf dieser Karte ist wirklich alles eingetragen! Flugplätze, militärische Zonen, Naturschutzgebiete usw.. Für mich ein MUSS (!) da ich ständig unterwegs bin und Luftaufnahmen mache.

                Kommentar

                • tasse
                  Senior Member
                  • 12.09.2011
                  • 6061
                  • Tassilo

                  #53
                  AW: Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete

                  Woran erkennt man die Naturschutzgebiete auf der Karte? Weil laut der Karte ist hier nichts bei uns.

                  Kommentar

                  • rc2013
                    Member
                    • 14.01.2013
                    • 869
                    • Thomas
                    • outdoor

                    #54
                    AW: Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete

                    Was kostet der Spaß eigentlich wenn ich in einem LSG erwischt werde? Ist das wie die Blitzer beim Autofahren die man unter Unterhaltskosten abbuchen muß oder sprechen wir über nennenswerte Beträge?
                    Hat schon mal einer gelöhnt, also echte Erfahrungswerte? Ich habe mich ehrlich gesagt bisher nicht drum gekümmert, es sei denn da hat nun wirklich ein ganz dickes Schild gestanden, aber ansonsten ....

                    Mir ist auch immer noch dieser Beitrag hier im Hinterkopf:
                    RC-Heli Community - Einzelnen Beitrag anzeigen - Rechtliches rund um den Heli - Ausführungen von RA JustusL

                    Gruß
                    Thomas

                    Kommentar

                    • JMalberg
                      RC-Heli TEAM
                      • 05.06.2002
                      • 22578
                      • J
                      • D: um Saarbrücken drum rum

                      #55
                      AW: Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete

                      Es ist eine Ordnungswidrigkeit, wie falsches Parken. Um das Bußgeld aus dem Bußgeldkatalog herauszubekommen, musst du erst mal wissen welchen Frevel du veranstaltet hast... Fliegen an sich kann es aber schon mal nicht sein.
                      Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                      Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

                      Kommentar

                      • sound3122
                        sound3122

                        #56
                        AW: Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete

                        Zitat von JMalberg Beitrag anzeigen
                        Fliegen an sich kann es aber schon mal nicht sein.
                        Jürgen wie meinst Du das?

                        Ich bin beim Thema fliegen im LSG auch ziemlich verunsichert mache es aber trotzdem weil mir der Beitrag von JustusL ebenfalls nicht aus dem Kopf geht.

                        Nur hätte ich mal gerne eine grobe Abschätzung (vlt. musste hier im Forum ja jemand schonmal zahlen) was es "kostet"....Kosten-/Nutzenrechnung :-) Nein Spass beiseite - hier ist wirklich jeder Zentimeter Boden LSG aber ich sehe nun nicht wirklich einen schweren Eingriff wenn ich im Monat mal einige Akkus fliege.

                        Die Bauern haben nix dagegen aber ich warte ständig darauf das von irgendwo der erhoben Zeigefinger kommt.

                        An andere Stelle hier im Umkreis (kein LSG) habe ich schon "nett" mit der Jägerin diskutiert...Sie trat sehr forsch auf aber leider mit Halbwahrheiten die ich Ihr dann nett und höflich widerlegt habe - trotzdem habe ich nicht fortwährend Lust aus Diskussionen mit Ihr und weiche ins oben besagte LSG aus..

                        Langsam werden mir die Plätze aber knapp...

                        Gruß
                        chris

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                        • rc2013
                          Member
                          • 14.01.2013
                          • 869
                          • Thomas
                          • outdoor

                          #57
                          AW: Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete

                          Ich habe vor längerem mal versucht das mit einem befreundeten Rechtsanwalt zu diskutieren. War nicht so einfach, bzw. er war schnell fertig. Bis 5kg ist Spielzeug und spielen darf ich überall.
                          Der Begriff Modellflug für irgendwas unter 5kg sei überhaupt nicht definiert.

                          Kommentar

                          • JMalberg
                            RC-Heli TEAM
                            • 05.06.2002
                            • 22578
                            • J
                            • D: um Saarbrücken drum rum

                            #58
                            AW: Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete

                            Zitat von JMalberg Beitrag anzeigen
                            Fliegen an sich kann es aber schon mal nicht sein.
                            Damit meine ich wie auch JustusL ausgeführt hat, dass ein Naturschutzrecht keinen Einfluss auf das Luftrecht hat. D.h. fliegen geht, aber wie du in das LSG hinkommst oder der Platz wo du stehst, kann das LSG einschränken.
                            Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                            Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

                            Kommentar

                            • danielgonzalez
                              Helischule & Handel
                              • 24.07.2008
                              • 3657
                              • Daniel
                              • München

                              #59
                              AW: Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete

                              Hey Leute. Stimmt das noch was Justus geschrieben hat?

                              § 29 aus seiner Argumentation ist inzwischen z.B. weggefallen!

                              Aus aktuellem Anlass frage ich, weil das Landratsamt mir mein Flugfeld, welches ich für Gruppenschulungen immer verwende, da ich Platz ohne Ende habe, niemanden störe ... ach Moment, die Vögel , wegnehmen möchte.

                              Polizei war da, hat alles aufgenommen und nun bin ich gespannt was kommt. Die Strafe, eine Ordnungswidrigkeit, ist mir völlig egal. Möchte eben nur nicht mein Flugfeld verlieren.

                              Bis vor wenigen Tagen war das Schild für das Landschaftsschutzgebiet noch nicht da. Habe aber auf der Karte nachgesehen und um wenige 100 Meter liegt das Feld tatsächlich in einem Landschaftsschutzgebiet.

                              LG,
                              Daniel

                              PS: jemand einen Tipp für eine Rechtsschutzversicherung, die ich auf die schnelle noch abschließen könnte? ^^ ernsthaft
                              [FONT="Arial Black"]Helischule Gonzalez[/FONT]

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                              • Hubschrau(bär)
                                Hubschrau(bär)

                                #60
                                AW: Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete

                                Zitat von danielgonzalez Beitrag anzeigen
                                Hey Leute. Stimmt das noch was Justus geschrieben hat?

                                § 29 aus seiner Argumentation ist inzwischen z.B. weggefallen!

                                Aus aktuellem Anlass frage ich, weil das Landratsamt mir mein Flugfeld, welches ich für Gruppenschulungen immer verwende, da ich Platz ohne Ende habe, niemanden störe ... ach Moment, die Vögel , wegnehmen möchte.

                                Polizei war da, hat alles aufgenommen und nun bin ich gespannt was kommt. Die Strafe, eine Ordnungswidrigkeit, ist mir völlig egal. Möchte eben nur nicht mein Flugfeld verlieren.

                                Bis vor wenigen Tagen war das Schild für das Landschaftsschutzgebiet noch nicht da. Habe aber auf der Karte nachgesehen und um wenige 100 Meter liegt das Feld tatsächlich in einem Landschaftsschutzgebiet.

                                LG,
                                Daniel

                                PS: jemand einen Tipp für eine Rechtsschutzversicherung, die ich auf die schnelle noch abschließen könnte? ^^ ernsthaft
                                Das kannst Du vergessen, die Rechtsschutzversicherung danach gibt es nicht.
                                Die hätte schon exestieren müssen, vor Aufstellung des Schildes.
                                Wäre aber vermutlich auch wurscht, Landschaftsschutz ist Allgemeinwohl,
                                steht vor den Interessen Einzelner.
                                Bin kein Anwalt, aber so oder so ähnlich wird es sein, sorry.

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