Grundsätzlich gilt, dass auch Privatverkäufer mängelfreie Ware liefern müssen und - wenn sie es nicht von vornherein ausdrücklich(!) ausschließen - nach den gesetzlichen Regeln und in den entsprechenden Fristen dafür haften. Und so wie es aussieht, hatte Florian wohl allen Grund, die mangelhaften Teile zu tauschen.
Allerdings die Geschichte mit den Akkus würde ich als Verkäufer jetzt auch nicht weiter verfolgen. Wenn der Typ die Dinger wegschmeißt, ist das sein Problem.


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