So einfach zunächst. Nach Absturz stellt sich allerdings die Frage was war zuerst. Mangel dann Absturz oder Absturz dann Mangel. Das ist die Chance der Verkäufer. Der nächste mit Absturz und Rechtsschutz kann sich gerne melden. Das kann problemlos durchprozessiert werden. Wir würden dann berichten.
Reglerausfall, Heliabsturz... Garantiefall?
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AW: Reglerausfall, Heliabsturz... Garantiefall?
Das hat alles mit der Rechtslage nichts zu tun. Mangel bei ßbergabe -> Gewährleistung. Kein Mangel keine Gewährleistung.Zitat von ArguZ Beitrag anzeigen
So einfach zunächst. Nach Absturz stellt sich allerdings die Frage was war zuerst. Mangel dann Absturz oder Absturz dann Mangel. Das ist die Chance der Verkäufer. Der nächste mit Absturz und Rechtsschutz kann sich gerne melden. Das kann problemlos durchprozessiert werden. Wir würden dann berichten.
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AW: Reglerausfall, Heliabsturz... Garantiefall?
Ne, eigentlich auch nicht.Zitat von Crusoe86 Beitrag anzeigenDas ist ein heikles Thema mit den Videobeweisen...
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Crusoe86
AW: Reglerausfall, Heliabsturz... Garantiefall?
Deswegen auch die Erklärung unter der Fortsetzung meines Beitrages zum Thema Videomaterial
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AW: Reglerausfall, Heliabsturz... Garantiefall?
Ich würde es mal so sehen:
Du hast nicht, wie bei anderen Helis, Einzelteile gekauft und dir daraus einen Heli zusammen gebaut hast, sondern du eine super Combo gekauft hast. Der wichtige Unterschied ist, dass du rechtlich gesehen irgendwelche Ansprüche auf die gesamte Combo hast.
Wenn ich mir einen fertig PC kaufe und an dem PC das Netzteil kaputt geht und mir daraufhin den Rest des PC's zerstört, schicke ich einfach den ganzen PC ein und bekomme einen neuen.
Baue ich mir den Computer aus selbst ausgesuchten Komponenten zusammen, bekomme ich nur das Netzteil ersetzt. Bei den restlichen Sachen habe ich pech gehabt.
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AW: Reglerausfall, Heliabsturz... Garantiefall?
Sorry, die Fortsetzung hat's nicht besser gemacht. Ich weiß nicht woher Du das hast (TV?). Hat mit der Realität nichts zu tun. Neulich ist bei uns im Ort eine Motorradfahrerin mit ihrem Motorrad in einer Tankstelle vor einer Zapfsäule beim Anhalten umgefallen. Sie hat Schadensersatzansprüche gegen den Betreiber der Tankstelle geltend gemacht (wegen Dieselfleck). Vom Betreiber bekam ich eine Kopie des Videoüberwachungsbands auf USB-Stick. Das war vom Tankstellendach aus gefilmt und echt schlechte Qualität. Aber man konnte das Umfallen usw. sehen. Ich habe dann später für die Versicherung, einen Gutachter und das Gericht Kopien gefertigt. USB Sticks gekauft und kopiert. Da hat sich niemand Gedanken gemacht. Und der Film war ein ganz normales Beweismittel.Zitat von Crusoe86 Beitrag anzeigenDeswegen auch die Erklärung unter der Fortsetzung meines Beitrages zum Thema Videomaterial
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Crusoe86
AW: Reglerausfall, Heliabsturz... Garantiefall?
+1Zitat von LudwigX Beitrag anzeigenIch würde es mal so sehen:
Du hast nicht, wie bei anderen Helis, Einzelteile gekauft und dir daraus einen Heli zusammen gebaut hast, sondern du eine super Combo gekauft hast. Der wichtige Unterschied ist, dass du rechtlich gesehen irgendwelche Ansprüche auf die gesamte Combo hast.
@Tilly09:
Na selbstverständlich habe ich das aus dem TV
Ich habe mich beim Kamerateam von "Frauentausch" und "Betrugsfälle" vorher hinreichend informiert
Ich finde es löblich, dass du weißt wie man ein Video von einem USB Stick auf einen Anderen kopiert... Hast du dir mal Gedanken über den Aufbau des Videos gemacht, vielleicht war dies schon gerichtsverwertbar? Ich habe es ja nicht gesehen...
Etwas grundsätzliches vor Gericht:
Es gibt hier in Deutschland sowas wie eine "Freie Beweiswürdigung", das habe ich weder erfunden noch aus dem TV. Das kannst du für das Zivilrecht (wie es vermutlich für die Mopetfrau in deinem Fall zutrifft) im § 286 ZPO (Zivilprozessordnung) nachlesen.
Im Strafprozessrecht kann man sich das aus § 261 StPO (Strafprozessordnung) herbeizaubern.
Aus dem kurzen Satz kann man entnehmen, dass es quasi darauf ankommt, was das Gericht für richtig erachtet. Damit das aber nicht in Willkür ausartet und deine Videoaufnahme trotzdem ihre Daseinsberechtigung hat, wird dies dahingehend eingeschränkt, dass der Urteilsfindungsprozess für andere Richter nachvollziehbar sein soll und das eine hohe objektive Wahrscheinlichkeit des Sachverhalts (so wie er sich zugetragen haben kann) mit dem was das Gericht für richtig erachtet, einhergehen soll. (Das habe ich auch nicht von den Wollnies (oder wie die sich nennen), sondern das hat ein kluger Mann namens Roxin (so oder ähnlich für richtig erklärt, eine schillernde Ikone des Strafrechts und überhaupt
)
Es gibt da noch ein paar andere Kritierien wie naturwissenschaftliche Erkenntnisse oder gesetzliche Vorgaben usw.
Im Prinzip können die vor Gericht das aber halten wie ein Dachdecker (nur nicht so hoch) ;-)
So... Jetzt weisst du wie es dazu kam, dass das Gericht deinen heldenhaften Einsatz durch das Kopieren des Videomaterials zu schätzen wusste.
Es geht gerade bei Videoaufnahmen (je schwerer der Sachverhalt und um so höher das verletzte Rechtsgut) darum, sie so zu gestalten, dass dir ein Anwalt vor Gericht das Teil nicht kaputt macht. Und die können das...
Und damit du weißt, wie du das beim nächsten Mal anstellst, hier ein wenig Literatur:
Dies, das und entfernt auch jenes
Selbstverständlich muss dies nicht zwingend vor Gericht zum Erfolg führen, aber es erhöht die Chancen deutlich
Da wir uns vermutlich nicht persönlich kennen, möchte ich dich darauf hinweisen, dass mein Schreibstil und meine Kommentare zu deiner Arbeit in dem Mopetfall, keineswegs eine Geringschätzung deiner Person darstellen. Ich schätze deine Meinung und deine Person genauso (selbstverständlch im positiven Sinne) wie die aller Anderen hier, welche versuchen mir mit Tipps und Hinweisen bei meiner Fragestellung zu helfen. Dies ist wirklich ernst gemeint und keine übliche Ironie und kein Sarkasmus meinerseits.
So... Und nun
aber im Prinzip ist alles gesagt. Ich pilgere Mitte / Ende nächster Woche, wenn ich wieder zuhause bin, zu Freakware und berichte dann hier von meinen Erfolgen / Niederlagen 
Auf das sie für alle hier ein leuchtendes Beispiel / Mahnmal (je nach dem wie es ausgeht
) darstellen, denen einfach so der Heli aus der Luft fällt 
Jetzt müsst ihr euch ein leichtes Echo im letzten Satz und die Musik von "Gladiator" denken: Für die, die Musik nicht kennen
In seiner rechten Hand die Funke und in der Linken den Heli
Zuletzt geändert von Gast; 02.08.2013, 08:29.
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AW: Reglerausfall, Heliabsturz... Garantiefall?
Ursprünglich ging es doch um die obige Aussage. Das ist einfach so nicht richtig.Zitat von Crusoe86 Beitrag anzeigenDas ist ein heikles Thema mit den Videobeweisen...
Wichtig ist z.B. das die Aufnahme vor Manipulation geschützt ist, dafür werden spezielle Anlagen mit einem Zertifikat ausgestattet. Die Videos werden verschlüsselt aufgenommen und das "Rohmaterial" von diesem Rekorder wird dann vor Gericht (vielleicht) zugelassen, wenn weitere Veraussetzungen erfüllt sind. Z.B. möglichst flache Installationswinkel wenn ein Gesicht zu erkennen sein soll, je steiler um so ungünstiger...
Wenn jetzt seitenweise herumgesülzt und Trivialliteratur wie Sicherheit.Info, Deutscher Detektiv Verband und CIO bemüht wird, wird's nicht richtiger. Und wenn dann noch ein Herr Roxin zitiert wird, vermute ich maximal einen Studenten dahinter. Schön mal zu Ende studieren. Die Gerichtspraxis sieht meist anders aus.
Viel Erfolg beim Reklamieren.
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AW: Reglerausfall, Heliabsturz... Garantiefall?
Ne, Mangelfolgeschäden sind Schäden, die aus der mit einem Mangel behafteten Sache an anderen Rechtsgütern des Käufers entstanden sind. Hast Du keine Combo gekauft, beschädigt der mangelhafte Regler Deinen anderweitig gekauften Heli. Der Schaden am Heli stellt einen Mangelfolgeschaden dar.Zitat von LudwigX Beitrag anzeigenIch würde es mal so sehen:
Du hast nicht, wie bei anderen Helis, Einzelteile gekauft und dir daraus einen Heli zusammen gebaut hast, sondern du eine super Combo gekauft hast. Der wichtige Unterschied ist, dass du rechtlich gesehen irgendwelche Ansprüche auf die gesamte Combo hast.
Wenn ich mir einen fertig PC kaufe und an dem PC das Netzteil kaputt geht und mir daraufhin den Rest des PC's zerstört, schicke ich einfach den ganzen PC ein und bekomme einen neuen.
Baue ich mir den Computer aus selbst ausgesuchten Komponenten zusammen, bekomme ich nur das Netzteil ersetzt. Bei den restlichen Sachen habe ich pech gehabt.
Ebenso wenn Du ein mangelhaftes Netzteil in einen bereits vorhandenen Computer einbaust. Geht alles in Flammen auf: Nacherfüllungsanspruch bzgl. Netzteil und Schadensersatzanspruch wegen Mangelfolgeschaden an restlichem Computer.
Das Problem ist nach wie vor die Beweislast. Der Computer wird Dir in aller Regel nicht runterfallen und dadurch beschädigt werden.
Beim Heli ist es doch anders und dann stellt sich die Frage was war zuerst. Mangel und deswegen Absturz oder Absturz und deswegen Schaden (und kein Mangel).
Unser Hobbyjurist (Robinson) sieht das anders aber er liegt daneben.
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AW: Reglerausfall, Heliabsturz... Garantiefall?
Nur mal so kurtz zur Grundlagenklärung, kippt ein 3gx beim Start nach einer Seite ist das keine Sicherheitsfunktion sondern liegt an mörder Vibrationen die die Sensoren stören oder man hat ein defektes 3gx. Zweitens gibt es dann im Normalfall keine Sicherheitsfunktion "Motorabschaltung", ziehst du nicht den Hold Schalter wird der Motor weiter drehen oder wenn abgewürgt wird der Regler überhitzen, Folge kann unter anderem eine Beschädigung der Elektronik sein oder es kann sich eine Lötverbindung verabschieden also eine kalte Lötstelle entstehen.
Wie auch immer, mit begrenztem Wissen zur Materie und der Einstellung das selbstredend der Absturtzschaden wegen des defekten Reglers zu tragen ist, wirst du hier nicht weit kommen. Also wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen, sei froh wenn der Händler den Regler ersetzt und glücklich wenn er so kulant ist die Ersatzteile dazu zu legen. Es gibt für jeden Händler den Punkt wo er auf einen bestimmten Kunden freiwillig verzichtet. So ein Absturtz ist ärgerlich aber gewöhne dich dran dass sowas immer wieder passiert, es gehört dazu! Wenn jedes mal so ein Kleinkindergeplärre gemacht wird ist es langsam müßig das permanent im Forum zu lesen. Zumindest wird ein Forum so nicht attraktiver. Klär das doch bitte einfach mit dienem Händler und mach da nicht so einen Film von.
Arguz zum Beispiel macht ja auch keinen Aufstand weil sein Quadcopter neulich aus unerfindlichen Gründen in den Acker geschlagen ist, der postet dann ein Crashfoto und gut!
Gruß Klaus
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AW: Reglerausfall, Heliabsturz... Garantiefall?
So sehe ich das auch....Zitat von Krassyn Beitrag anzeigenNur mal so kurtz zur Grundlagenklärung, kippt ein 3gx beim Start nach einer Seite ist das keine Sicherheitsfunktion sondern liegt an mörder Vibrationen die die Sensoren stören oder man hat ein defektes 3gx. Zweitens gibt es dann im Normalfall keine Sicherheitsfunktion "Motorabschaltung", ziehst du nicht den Hold Schalter wird der Motor weiter drehen oder wenn abgewürgt wird der Regler überhitzen
Das was Crusoe als Abschalter gesehen hat war vermutlich auch einer, aber der kam ziemlich sicher erst nachdem die Blätter den Boden berührt hatten.
Das ist dann kein Abschalten zur Sicherheit, sondern wenn, dann wegen ßberlast.
Da Du Deine Ersatzteile wegen diesem Absturz/ Umkipper ( wer weis was es wirklich war) dann auch noch bei FW gekauft hast, werden die sich darauf berufen....
Wünsch Dir trotzdem viel Glück, ich denke FW wird das kulant regeln.
Grüße DinoZen...
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yammx
AW: Reglerausfall, Heliabsturz... Garantiefall?
Ich finde schon, dass es hier um ein interessantes Thema handelt, schließlich passiert sowas ja nicht nur bei den 250ern sondern auch bei 700ern und da geht es dann gleich um ein paar hundert Euro.
Zum Thema Gewährleistung hält sich Freakware dezent zurück nd verweist nur auf das gültige Gesetz (wird schon seinen Grund haben).
Bei Mikado steht z.B. folgendes:
§ 10 Gewährleistung
§ 10.1 Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei allen während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Lieferung auftretenden Mängeln haben Sie das gesetzliche Recht auf Nacherfüllung (nach Ihrer Wahl: Mangelbeseitigung oder Neulieferung) und - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - die gesetzlichen Rechte auf Minderung oder Rücktritt sowie daneben auf Schadensersatz. Sie müssen uns insgesamt zwei Nachbesserungsversuche einräumen, wenn Sie uns nicht zuvor eine angemessene Nachfrist gesetzt haben, die ergebnislos abgelaufen ist. Ist die von Ihnen gewünschte Art der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich, beschränkt sich Ihr Anspruch auf die andere Art der Nacherfüllung.
§ 10.2 Keine Gewähr übernehmen wir für Schäden und Mängel, die aus unsachgemäßer Verwendung, Bedienung und Lagerung, nachlässiger oder fehlerhafter Pflege und Wartung, durch ßberbeanspruchung oder unsachgemäße Reparatur durch einen nicht autorisierten Servicepartner entstehen.
§ 10.3 Wenn Sie eine Reparatur oder einen Austausch eines fehlerhaften Produktes wünschen, senden Sie bitte das Produkt kostenfrei zurück. Hierzu fordern Sie bitte unter +49 331 23749-0 oder unter den entsprechenden Retourenschein mit der Rücksendeadresse und Rücksendenummer an. Verwenden Sie bitte diesen Retourenschein, um eine schnelle und reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.
§ 11 Haftung
Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine Lieferpflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
In jedem Fall ist - soweit gesetzlich zulässig - die Haftung begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Bestellers, z. B. an anderen Sachen, sind jedoch ganz ausgeschlossen. (Folgeschäden)
Für Nachfolgeschäden, die beim Betrieb von und mit unseren Erzeugnissen auftreten, können wir nicht aufkommen, da ein ordnungsgemä&szllig;er Betrieb oder Einsatz nicht von uns überwacht werden kann.
§ 12 Schlussbestimmungen
§ 12.1 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im ßbrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
§ 12.2 Es gilt deutsches Recht.
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AW: Reglerausfall, Heliabsturz... Garantiefall?
Wenn der Regler einen Defekt hatte, der zum Absturz geführt hat, so ist das prinzipiell ein Fall für die Produkthaftung, allerdings.....:
1.Muß du das nachweisen daß es so war ! Zeugen !
2. Gilt gemäß § 11 ProdHaftG eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500,00 €.
d.h. nur das drüber ist einklagbar, mit entsprechendem Prozessrisiko. Das Wissen die Hersteller und zahlen meist nix. Hinzu kommen evtl. Klauseln in den AGB : "....nur für Spielzeug etc...."
Quellle z.B. :Produkthaftungsgesetz - WikipediaSchweigen bedeutet nicht Zustimmung. Es ist das Desinteresse, mit Idioten zu diskutieren
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Crusoe86
AW: Reglerausfall, Heliabsturz... Garantiefall?
Wenn das immer so wäre, dann könnte es sich ja der Händler (oder der Kunde) drehen wie er es braucht... Nun stell dir vor hättest ein Auto (sofern du eine Fahrerlaubnis hast), fährst damit und beim abbremsen stellst du fest, dass die Bremsem versagen und rollst (beim einparken oder so) gegen eine Wand / Ecke (was auch immer).Zitat von Tilly09 Beitrag anzeigenBeim Heli ist es doch anders und dann stellt sich die Frage was war zuerst. Mangel und deswegen Absturz oder Absturz und deswegen Schaden (und kein Mangel).
Unser Hobbyjurist (Robinson) sieht das anders aber er liegt daneben.
Dann könnte ja nach deiner Theorie der Händler behaupten: Nee... Sie sind gegen die Wand gefahren und daraufhin sind die Bremsen kaputt gegangen...
So wird es bestimmt gewesen sein
ßbrigens bin ich kein Hobbyjurist, allerdings finde ich, dass der werte Herr Roxin interessante Bücher schreibt :-)
Und ich finde es sehr gewagt zu behaupten, dass Roxin nur etwas für Studenten sei
Zitat von Krassyn Beitrag anzeigenNur mal so kurtz zur Grundlagenklärung, kippt ein 3gx beim Start nach einer Seite ist das keine Sicherheitsfunktion sondern liegt an mörder Vibrationen die die Sensoren stören oder man hat ein defektes 3gx.Nun... Ich habe vor dem nächsten Start natürlich geschaut, dass es nicht wieder passiert, wenn ich den Heli in der Hand starten ließ, passierte das Gleiche. Der Heli lief hoch und dann kippte die TS nach rechts, der Motor ging sofort aus (ohne, außer der Luft, irgendetwas zu berühren). Und da kippte der Heli nicht durch die Vibration sondern durch die von mir ungewollte Rollbewegung der TS. Oder reden wir gerade aneinander vorbei?Zitat von Luckylouds Beitrag anzeigenDas was Crusoe als Abschalter gesehen hat war vermutlich auch einer, aber der kam ziemlich sicher erst nachdem die Blätter den Boden berührt hatten.
Aus dieser Beobachtung schloss ich, dass es wohl jedes Mal so abläuft wenn dieser Fehler auftritt. Es kann natürlich sein, dass die Steuerung anders reagiert wenn der Heli auf dem Boden steht, dass will ich nicht bestreiten.
Irgendwann kam jemand auf die Idee, dass das Pad wo das 3GX drauf saß zu hart ist und ich habe es gegen ein weiches getauscht, seither war Ruhe...
Dies würde ja bedeuten, dass alle Händler mit "Schäden" unter 500€ aus purer Gutmütigkeit (in unserem Sinne) handeln würden. Oder übersehe ich da etwas?Zitat von garth Beitrag anzeigen1.Muß du das nachweisen daß es so war ! Zeugen !
2. Gilt gemäß § 11 ProdHaftG eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500,00 €.
So und jetzt schauen wir mal was Freakware dazu sagt, dann sehen wir weiter.
Wenn die mir sagen... Nee... Der Regler könnte beim ersten "Unfall" schon Schaden genommen haben, naja dann ist das eben so.
Von den paar Euros werde ich nicht sterben.
Hauptsache Tilly09 steht nicht gerade an der Kasse und kopiert Videos wenn ich da bin und bringt die Leute von Freakware auf komische Ideen
Zuletzt geändert von Gast; 02.08.2013, 14:10.
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AW: Reglerausfall, Heliabsturz... Garantiefall?
O.K., dann muss ich das mal bei Gelegenheit bei Robbe nachhaken, ob das 3GX tatsächlich so eine "Sicherheitsfunktion" hat.Zitat von Crusoe86 Beitrag anzeigenNun... Ich habe vor dem nächsten Start natürlich geschaut, dass es nicht wieder passiert, wenn ich den Heli in der Hand starten ließ, passierte das Gleiche. Der Heli lief hoch und dann kippte die TS nach rechts, der Motor ging sofort aus (ohne, außer der Luft, irgendetwas zu berühren).
Das ganze würde in meinen Augen auch Sinn machen, wenn das kippen der Taumelscheibe nicht dazu gehören würde.
Der Heli ist dann ja auf jeden Fall Knülle, und das hat nichts mit Sicherheit zu tun.
Wie betreibst Du den Heli ?? Vermutlich mit Satellit, oder S-Bus, richtig ?? Da ja der Regler sonst eigentlich nicht am 3GX angeschlossen wird.
Grüße DinoZen...
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AW: Reglerausfall, Heliabsturz... Garantiefall?
§ 3 des Produkthaftungsgesetzes lautet:Zitat von garth Beitrag anzeigenWenn der Regler einen Defekt hatte
(1) Ein Produkt hat einen Fehler, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere
a) seiner Darbietung,
b) des Gebrauchs, mit dem billigerweise gerechnet werden kann,
c) des Zeitpunkts, in dem es in den Verkehr gebracht wurde,
berechtigterweise erwartet werden kann.
(2) Ein Produkt hat nicht allein deshalb einen Fehler, weil später ein verbessertes Produkt in den Verkehr gebracht wurde.
Hier hilft doch nicht weiter, dass ein Regler mangelhaft war. Der Fehler i.S.d. Produkthaftungsgesetzes muss die ganze Produktlinie betreffen. Das ist doch was ganz anderes.
Zudem wäre der Hersteller in Anspruch zu nehmen, nicht der Verkäufer (in D).
Liebe Hobbyjuristen, lasst es gut sein und bitte nicht immer nur irgendeinen § oder Gesetz zitieren. Andere mussten dafür wirklich lange studieren.
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