Reglerausfall, Heliabsturz... Garantiefall?

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  • Tilly09
    Senior Member
    • 06.07.2012
    • 1555
    • Tilo
    • Wild & Flugmodellclub-Marxzell

    #31
    AW: Reglerausfall, Heliabsturz... Garantiefall?

    Zitat von ArguZ Beitrag anzeigen
    ich versuche nur realistisch zu sein...
    nicht der Vergleich hinkt, der Verbraucher tuts.
    Jetzt mal ehrlich, auch wenn Freakware oder jeder andere haendler sich bemueht, und die meisten bei denen ich bisher gekauft habe haben sich bemueht, kann doch keiner von denen vorhersehen was man mit der Mischkalkulation anstellt ?
    ich kann auch nix dafuer das meine DX8 ploetzlich den Heldentod stirbt, oder mein Scorpion nach 25 lockeren Fluegen ploeztlich einfach aufgibt.
    Wenn ich meine Extra zu hart lande weiss ich dass das der Grund ist warum das Gestell verbogen ist, aber warum bei 36Grad Temperatur die Servoarme ploetzlich nachgeben die bei 20 Grad voellig ok waren, ist nicht meine Schuld...
    Trotzdem...das ist ein 4Eu Artikel...
    Dumm wenn der ein ganzes Model in den Tod reisst aber ich haette ja auch Alu kaufen koennen wenn es mir so wichtig war.
    Im anderen Thread konnte man einen durchgebrannten 700 Euro Regler sehen..
    Das war sicher so nicht geplant...
    Ich meine ja nur...es ist eine komplexe Armada an Variablen...
    Ein Wunder dass das alles ueberhaupt so lange fliegt
    Das hat alles mit der Rechtslage nichts zu tun. Mangel bei ßbergabe -> Gewährleistung. Kein Mangel keine Gewährleistung.

    So einfach zunächst. Nach Absturz stellt sich allerdings die Frage was war zuerst. Mangel dann Absturz oder Absturz dann Mangel. Das ist die Chance der Verkäufer. Der nächste mit Absturz und Rechtsschutz kann sich gerne melden. Das kann problemlos durchprozessiert werden. Wir würden dann berichten.

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    • Tilly09
      Senior Member
      • 06.07.2012
      • 1555
      • Tilo
      • Wild & Flugmodellclub-Marxzell

      #32
      AW: Reglerausfall, Heliabsturz... Garantiefall?

      Zitat von Crusoe86 Beitrag anzeigen
      Das ist ein heikles Thema mit den Videobeweisen...
      Ne, eigentlich auch nicht.

      Kommentar

      • Crusoe86
        Crusoe86

        #33
        AW: Reglerausfall, Heliabsturz... Garantiefall?

        Deswegen auch die Erklärung unter der Fortsetzung meines Beitrages zum Thema Videomaterial

        Kommentar

        • LudwigX
          Senior Member
          • 12.06.2012
          • 4635
          • Thomas
          • Siegen

          #34
          AW: Reglerausfall, Heliabsturz... Garantiefall?

          Ich würde es mal so sehen:
          Du hast nicht, wie bei anderen Helis, Einzelteile gekauft und dir daraus einen Heli zusammen gebaut hast, sondern du eine super Combo gekauft hast. Der wichtige Unterschied ist, dass du rechtlich gesehen irgendwelche Ansprüche auf die gesamte Combo hast.

          Wenn ich mir einen fertig PC kaufe und an dem PC das Netzteil kaputt geht und mir daraufhin den Rest des PC's zerstört, schicke ich einfach den ganzen PC ein und bekomme einen neuen.
          Baue ich mir den Computer aus selbst ausgesuchten Komponenten zusammen, bekomme ich nur das Netzteil ersetzt. Bei den restlichen Sachen habe ich pech gehabt.

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          • Tilly09
            Senior Member
            • 06.07.2012
            • 1555
            • Tilo
            • Wild & Flugmodellclub-Marxzell

            #35
            AW: Reglerausfall, Heliabsturz... Garantiefall?

            Zitat von Crusoe86 Beitrag anzeigen
            Deswegen auch die Erklärung unter der Fortsetzung meines Beitrages zum Thema Videomaterial
            Sorry, die Fortsetzung hat's nicht besser gemacht. Ich weiß nicht woher Du das hast (TV?). Hat mit der Realität nichts zu tun. Neulich ist bei uns im Ort eine Motorradfahrerin mit ihrem Motorrad in einer Tankstelle vor einer Zapfsäule beim Anhalten umgefallen. Sie hat Schadensersatzansprüche gegen den Betreiber der Tankstelle geltend gemacht (wegen Dieselfleck). Vom Betreiber bekam ich eine Kopie des Videoüberwachungsbands auf USB-Stick. Das war vom Tankstellendach aus gefilmt und echt schlechte Qualität. Aber man konnte das Umfallen usw. sehen. Ich habe dann später für die Versicherung, einen Gutachter und das Gericht Kopien gefertigt. USB Sticks gekauft und kopiert. Da hat sich niemand Gedanken gemacht. Und der Film war ein ganz normales Beweismittel.

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            • Crusoe86
              Crusoe86

              #36
              AW: Reglerausfall, Heliabsturz... Garantiefall?

              Zitat von LudwigX Beitrag anzeigen
              Ich würde es mal so sehen:
              Du hast nicht, wie bei anderen Helis, Einzelteile gekauft und dir daraus einen Heli zusammen gebaut hast, sondern du eine super Combo gekauft hast. Der wichtige Unterschied ist, dass du rechtlich gesehen irgendwelche Ansprüche auf die gesamte Combo hast.
              +1

              @Tilly09:

              Na selbstverständlich habe ich das aus dem TV
              Ich habe mich beim Kamerateam von "Frauentausch" und "Betrugsfälle" vorher hinreichend informiert

              Ich finde es löblich, dass du weißt wie man ein Video von einem USB Stick auf einen Anderen kopiert... Hast du dir mal Gedanken über den Aufbau des Videos gemacht, vielleicht war dies schon gerichtsverwertbar? Ich habe es ja nicht gesehen...

              Etwas grundsätzliches vor Gericht:
              Es gibt hier in Deutschland sowas wie eine "Freie Beweiswürdigung", das habe ich weder erfunden noch aus dem TV. Das kannst du für das Zivilrecht (wie es vermutlich für die Mopetfrau in deinem Fall zutrifft) im § 286 ZPO (Zivilprozessordnung) nachlesen.
              Im Strafprozessrecht kann man sich das aus § 261 StPO (Strafprozessordnung) herbeizaubern.
              Aus dem kurzen Satz kann man entnehmen, dass es quasi darauf ankommt, was das Gericht für richtig erachtet. Damit das aber nicht in Willkür ausartet und deine Videoaufnahme trotzdem ihre Daseinsberechtigung hat, wird dies dahingehend eingeschränkt, dass der Urteilsfindungsprozess für andere Richter nachvollziehbar sein soll und das eine hohe objektive Wahrscheinlichkeit des Sachverhalts (so wie er sich zugetragen haben kann) mit dem was das Gericht für richtig erachtet, einhergehen soll. (Das habe ich auch nicht von den Wollnies (oder wie die sich nennen), sondern das hat ein kluger Mann namens Roxin (so oder ähnlich für richtig erklärt, eine schillernde Ikone des Strafrechts und überhaupt )
              Es gibt da noch ein paar andere Kritierien wie naturwissenschaftliche Erkenntnisse oder gesetzliche Vorgaben usw.
              Im Prinzip können die vor Gericht das aber halten wie ein Dachdecker (nur nicht so hoch) ;-)

              So... Jetzt weisst du wie es dazu kam, dass das Gericht deinen heldenhaften Einsatz durch das Kopieren des Videomaterials zu schätzen wusste.

              Es geht gerade bei Videoaufnahmen (je schwerer der Sachverhalt und um so höher das verletzte Rechtsgut) darum, sie so zu gestalten, dass dir ein Anwalt vor Gericht das Teil nicht kaputt macht. Und die können das...
              Und damit du weißt, wie du das beim nächsten Mal anstellst, hier ein wenig Literatur:

              Dies, das und entfernt auch jenes

              Selbstverständlich muss dies nicht zwingend vor Gericht zum Erfolg führen, aber es erhöht die Chancen deutlich

              Da wir uns vermutlich nicht persönlich kennen, möchte ich dich darauf hinweisen, dass mein Schreibstil und meine Kommentare zu deiner Arbeit in dem Mopetfall, keineswegs eine Geringschätzung deiner Person darstellen. Ich schätze deine Meinung und deine Person genauso (selbstverständlch im positiven Sinne) wie die aller Anderen hier, welche versuchen mir mit Tipps und Hinweisen bei meiner Fragestellung zu helfen. Dies ist wirklich ernst gemeint und keine übliche Ironie und kein Sarkasmus meinerseits.

              So... Und nun aber im Prinzip ist alles gesagt. Ich pilgere Mitte / Ende nächster Woche, wenn ich wieder zuhause bin, zu Freakware und berichte dann hier von meinen Erfolgen / Niederlagen

              Auf das sie für alle hier ein leuchtendes Beispiel / Mahnmal (je nach dem wie es ausgeht ) darstellen, denen einfach so der Heli aus der Luft fällt

              Jetzt müsst ihr euch ein leichtes Echo im letzten Satz und die Musik von "Gladiator" denken: Für die, die Musik nicht kennen

              In seiner rechten Hand die Funke und in der Linken den Heli
              Zuletzt geändert von Gast; 02.08.2013, 08:29.

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              • Tilly09
                Senior Member
                • 06.07.2012
                • 1555
                • Tilo
                • Wild & Flugmodellclub-Marxzell

                #37
                AW: Reglerausfall, Heliabsturz... Garantiefall?

                Zitat von Crusoe86 Beitrag anzeigen
                Das ist ein heikles Thema mit den Videobeweisen...
                Wichtig ist z.B. das die Aufnahme vor Manipulation geschützt ist, dafür werden spezielle Anlagen mit einem Zertifikat ausgestattet. Die Videos werden verschlüsselt aufgenommen und das "Rohmaterial" von diesem Rekorder wird dann vor Gericht (vielleicht) zugelassen, wenn weitere Veraussetzungen erfüllt sind. Z.B. möglichst flache Installationswinkel wenn ein Gesicht zu erkennen sein soll, je steiler um so ungünstiger...
                Ursprünglich ging es doch um die obige Aussage. Das ist einfach so nicht richtig.

                Wenn jetzt seitenweise herumgesülzt und Trivialliteratur wie Sicherheit.Info, Deutscher Detektiv Verband und CIO bemüht wird, wird's nicht richtiger. Und wenn dann noch ein Herr Roxin zitiert wird, vermute ich maximal einen Studenten dahinter. Schön mal zu Ende studieren. Die Gerichtspraxis sieht meist anders aus.

                Viel Erfolg beim Reklamieren.

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                • Tilly09
                  Senior Member
                  • 06.07.2012
                  • 1555
                  • Tilo
                  • Wild & Flugmodellclub-Marxzell

                  #38
                  AW: Reglerausfall, Heliabsturz... Garantiefall?

                  Zitat von LudwigX Beitrag anzeigen
                  Ich würde es mal so sehen:
                  Du hast nicht, wie bei anderen Helis, Einzelteile gekauft und dir daraus einen Heli zusammen gebaut hast, sondern du eine super Combo gekauft hast. Der wichtige Unterschied ist, dass du rechtlich gesehen irgendwelche Ansprüche auf die gesamte Combo hast.

                  Wenn ich mir einen fertig PC kaufe und an dem PC das Netzteil kaputt geht und mir daraufhin den Rest des PC's zerstört, schicke ich einfach den ganzen PC ein und bekomme einen neuen.
                  Baue ich mir den Computer aus selbst ausgesuchten Komponenten zusammen, bekomme ich nur das Netzteil ersetzt. Bei den restlichen Sachen habe ich pech gehabt.
                  Ne, Mangelfolgeschäden sind Schäden, die aus der mit einem Mangel behafteten Sache an anderen Rechtsgütern des Käufers entstanden sind. Hast Du keine Combo gekauft, beschädigt der mangelhafte Regler Deinen anderweitig gekauften Heli. Der Schaden am Heli stellt einen Mangelfolgeschaden dar.

                  Ebenso wenn Du ein mangelhaftes Netzteil in einen bereits vorhandenen Computer einbaust. Geht alles in Flammen auf: Nacherfüllungsanspruch bzgl. Netzteil und Schadensersatzanspruch wegen Mangelfolgeschaden an restlichem Computer.

                  Das Problem ist nach wie vor die Beweislast. Der Computer wird Dir in aller Regel nicht runterfallen und dadurch beschädigt werden.

                  Beim Heli ist es doch anders und dann stellt sich die Frage was war zuerst. Mangel und deswegen Absturz oder Absturz und deswegen Schaden (und kein Mangel).

                  Unser Hobbyjurist (Robinson) sieht das anders aber er liegt daneben.

                  Kommentar

                  • Krassyn
                    Member
                    • 08.09.2012
                    • 380
                    • Klaus
                    • Oerlinghausen NRW

                    #39
                    AW: Reglerausfall, Heliabsturz... Garantiefall?

                    Nur mal so kurtz zur Grundlagenklärung, kippt ein 3gx beim Start nach einer Seite ist das keine Sicherheitsfunktion sondern liegt an mörder Vibrationen die die Sensoren stören oder man hat ein defektes 3gx. Zweitens gibt es dann im Normalfall keine Sicherheitsfunktion "Motorabschaltung", ziehst du nicht den Hold Schalter wird der Motor weiter drehen oder wenn abgewürgt wird der Regler überhitzen, Folge kann unter anderem eine Beschädigung der Elektronik sein oder es kann sich eine Lötverbindung verabschieden also eine kalte Lötstelle entstehen.

                    Wie auch immer, mit begrenztem Wissen zur Materie und der Einstellung das selbstredend der Absturtzschaden wegen des defekten Reglers zu tragen ist, wirst du hier nicht weit kommen. Also wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen, sei froh wenn der Händler den Regler ersetzt und glücklich wenn er so kulant ist die Ersatzteile dazu zu legen. Es gibt für jeden Händler den Punkt wo er auf einen bestimmten Kunden freiwillig verzichtet. So ein Absturtz ist ärgerlich aber gewöhne dich dran dass sowas immer wieder passiert, es gehört dazu! Wenn jedes mal so ein Kleinkindergeplärre gemacht wird ist es langsam müßig das permanent im Forum zu lesen. Zumindest wird ein Forum so nicht attraktiver. Klär das doch bitte einfach mit dienem Händler und mach da nicht so einen Film von.

                    Arguz zum Beispiel macht ja auch keinen Aufstand weil sein Quadcopter neulich aus unerfindlichen Gründen in den Acker geschlagen ist, der postet dann ein Crashfoto und gut!

                    Gruß Klaus

                    Kommentar

                    • Luckylouds
                      PSG-Dynamics
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                      • 14.02.2010
                      • 3023
                      • Dino
                      • Heilbronn und Umgebung

                      #40
                      AW: Reglerausfall, Heliabsturz... Garantiefall?

                      Zitat von Krassyn Beitrag anzeigen
                      Nur mal so kurtz zur Grundlagenklärung, kippt ein 3gx beim Start nach einer Seite ist das keine Sicherheitsfunktion sondern liegt an mörder Vibrationen die die Sensoren stören oder man hat ein defektes 3gx. Zweitens gibt es dann im Normalfall keine Sicherheitsfunktion "Motorabschaltung", ziehst du nicht den Hold Schalter wird der Motor weiter drehen oder wenn abgewürgt wird der Regler überhitzen
                      So sehe ich das auch....

                      Das was Crusoe als Abschalter gesehen hat war vermutlich auch einer, aber der kam ziemlich sicher erst nachdem die Blätter den Boden berührt hatten.

                      Das ist dann kein Abschalten zur Sicherheit, sondern wenn, dann wegen ßberlast.

                      Da Du Deine Ersatzteile wegen diesem Absturz/ Umkipper ( wer weis was es wirklich war) dann auch noch bei FW gekauft hast, werden die sich darauf berufen....

                      Wünsch Dir trotzdem viel Glück, ich denke FW wird das kulant regeln.

                      Grüße Dino
                      Zen...

                      Kommentar

                      • yammx
                        yammx

                        #41
                        AW: Reglerausfall, Heliabsturz... Garantiefall?

                        Ich finde schon, dass es hier um ein interessantes Thema handelt, schließlich passiert sowas ja nicht nur bei den 250ern sondern auch bei 700ern und da geht es dann gleich um ein paar hundert Euro.

                        Zum Thema Gewährleistung hält sich Freakware dezent zurück nd verweist nur auf das gültige Gesetz (wird schon seinen Grund haben).

                        Bei Mikado steht z.B. folgendes:

                        § 10 Gewährleistung

                        § 10.1 Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei allen während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Lieferung auftretenden Mängeln haben Sie das gesetzliche Recht auf Nacherfüllung (nach Ihrer Wahl: Mangelbeseitigung oder Neulieferung) und - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - die gesetzlichen Rechte auf Minderung oder Rücktritt sowie daneben auf Schadensersatz. Sie müssen uns insgesamt zwei Nachbesserungsversuche einräumen, wenn Sie uns nicht zuvor eine angemessene Nachfrist gesetzt haben, die ergebnislos abgelaufen ist. Ist die von Ihnen gewünschte Art der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich, beschränkt sich Ihr Anspruch auf die andere Art der Nacherfüllung.

                        § 10.2 Keine Gewähr übernehmen wir für Schäden und Mängel, die aus unsachgemäßer Verwendung, Bedienung und Lagerung, nachlässiger oder fehlerhafter Pflege und Wartung, durch ßberbeanspruchung oder unsachgemäße Reparatur durch einen nicht autorisierten Servicepartner entstehen.

                        § 10.3 Wenn Sie eine Reparatur oder einen Austausch eines fehlerhaften Produktes wünschen, senden Sie bitte das Produkt kostenfrei zurück. Hierzu fordern Sie bitte unter +49 331 23749-0 oder unter den entsprechenden Retourenschein mit der Rücksendeadresse und Rücksendenummer an. Verwenden Sie bitte diesen Retourenschein, um eine schnelle und reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.
                        § 11 Haftung

                        Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine Lieferpflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

                        In jedem Fall ist - soweit gesetzlich zulässig - die Haftung begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Bestellers, z. B. an anderen Sachen, sind jedoch ganz ausgeschlossen. (Folgeschäden)

                        Für Nachfolgeschäden, die beim Betrieb von und mit unseren Erzeugnissen auftreten, können wir nicht aufkommen, da ein ordnungsgemä&szllig;er Betrieb oder Einsatz nicht von uns überwacht werden kann.
                        § 12 Schlussbestimmungen

                        § 12.1 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im ßbrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

                        § 12.2 Es gilt deutsches Recht.

                        Kommentar

                        • garth
                          Senior Member
                          • 17.11.2009
                          • 2631
                          • Helmut
                          • Bayern Regensburg / Kelheim / Freifeldflieger

                          #42
                          AW: Reglerausfall, Heliabsturz... Garantiefall?

                          Wenn der Regler einen Defekt hatte, der zum Absturz geführt hat, so ist das prinzipiell ein Fall für die Produkthaftung, allerdings.....:

                          1.Muß du das nachweisen daß es so war ! Zeugen !
                          2. Gilt gemäß § 11 ProdHaftG eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500,00 €.

                          d.h. nur das drüber ist einklagbar, mit entsprechendem Prozessrisiko. Das Wissen die Hersteller und zahlen meist nix. Hinzu kommen evtl. Klauseln in den AGB : "....nur für Spielzeug etc...."

                          Quellle z.B. :Produkthaftungsgesetz - Wikipedia
                          Schweigen bedeutet nicht Zustimmung. Es ist das Desinteresse, mit Idioten zu diskutieren

                          Kommentar

                          • Crusoe86
                            Crusoe86

                            #43
                            AW: Reglerausfall, Heliabsturz... Garantiefall?

                            Zitat von Tilly09 Beitrag anzeigen
                            Beim Heli ist es doch anders und dann stellt sich die Frage was war zuerst. Mangel und deswegen Absturz oder Absturz und deswegen Schaden (und kein Mangel).

                            Unser Hobbyjurist (Robinson) sieht das anders aber er liegt daneben.
                            Wenn das immer so wäre, dann könnte es sich ja der Händler (oder der Kunde) drehen wie er es braucht... Nun stell dir vor hättest ein Auto (sofern du eine Fahrerlaubnis hast), fährst damit und beim abbremsen stellst du fest, dass die Bremsem versagen und rollst (beim einparken oder so) gegen eine Wand / Ecke (was auch immer).
                            Dann könnte ja nach deiner Theorie der Händler behaupten: Nee... Sie sind gegen die Wand gefahren und daraufhin sind die Bremsen kaputt gegangen...

                            So wird es bestimmt gewesen sein

                            ßbrigens bin ich kein Hobbyjurist, allerdings finde ich, dass der werte Herr Roxin interessante Bücher schreibt :-)
                            Und ich finde es sehr gewagt zu behaupten, dass Roxin nur etwas für Studenten sei


                            Zitat von Krassyn Beitrag anzeigen
                            Nur mal so kurtz zur Grundlagenklärung, kippt ein 3gx beim Start nach einer Seite ist das keine Sicherheitsfunktion sondern liegt an mörder Vibrationen die die Sensoren stören oder man hat ein defektes 3gx.
                            Zitat von Luckylouds Beitrag anzeigen
                            Das was Crusoe als Abschalter gesehen hat war vermutlich auch einer, aber der kam ziemlich sicher erst nachdem die Blätter den Boden berührt hatten.
                            Nun... Ich habe vor dem nächsten Start natürlich geschaut, dass es nicht wieder passiert, wenn ich den Heli in der Hand starten ließ, passierte das Gleiche. Der Heli lief hoch und dann kippte die TS nach rechts, der Motor ging sofort aus (ohne, außer der Luft, irgendetwas zu berühren). Und da kippte der Heli nicht durch die Vibration sondern durch die von mir ungewollte Rollbewegung der TS. Oder reden wir gerade aneinander vorbei?

                            Aus dieser Beobachtung schloss ich, dass es wohl jedes Mal so abläuft wenn dieser Fehler auftritt. Es kann natürlich sein, dass die Steuerung anders reagiert wenn der Heli auf dem Boden steht, dass will ich nicht bestreiten.
                            Irgendwann kam jemand auf die Idee, dass das Pad wo das 3GX drauf saß zu hart ist und ich habe es gegen ein weiches getauscht, seither war Ruhe...

                            Zitat von garth Beitrag anzeigen
                            1.Muß du das nachweisen daß es so war ! Zeugen !
                            2. Gilt gemäß § 11 ProdHaftG eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500,00 €.
                            Dies würde ja bedeuten, dass alle Händler mit "Schäden" unter 500€ aus purer Gutmütigkeit (in unserem Sinne) handeln würden. Oder übersehe ich da etwas?

                            So und jetzt schauen wir mal was Freakware dazu sagt, dann sehen wir weiter.
                            Wenn die mir sagen... Nee... Der Regler könnte beim ersten "Unfall" schon Schaden genommen haben, naja dann ist das eben so.
                            Von den paar Euros werde ich nicht sterben.
                            Hauptsache Tilly09 steht nicht gerade an der Kasse und kopiert Videos wenn ich da bin und bringt die Leute von Freakware auf komische Ideen
                            Zuletzt geändert von Gast; 02.08.2013, 14:10.

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                            • Luckylouds
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                              #44
                              AW: Reglerausfall, Heliabsturz... Garantiefall?

                              Zitat von Crusoe86 Beitrag anzeigen
                              Nun... Ich habe vor dem nächsten Start natürlich geschaut, dass es nicht wieder passiert, wenn ich den Heli in der Hand starten ließ, passierte das Gleiche. Der Heli lief hoch und dann kippte die TS nach rechts, der Motor ging sofort aus (ohne, außer der Luft, irgendetwas zu berühren).
                              O.K., dann muss ich das mal bei Gelegenheit bei Robbe nachhaken, ob das 3GX tatsächlich so eine "Sicherheitsfunktion" hat.
                              Das ganze würde in meinen Augen auch Sinn machen, wenn das kippen der Taumelscheibe nicht dazu gehören würde.

                              Der Heli ist dann ja auf jeden Fall Knülle, und das hat nichts mit Sicherheit zu tun.

                              Wie betreibst Du den Heli ?? Vermutlich mit Satellit, oder S-Bus, richtig ?? Da ja der Regler sonst eigentlich nicht am 3GX angeschlossen wird.

                              Grüße Dino
                              Zen...

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                              • Tilly09
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                                • 06.07.2012
                                • 1555
                                • Tilo
                                • Wild & Flugmodellclub-Marxzell

                                #45
                                AW: Reglerausfall, Heliabsturz... Garantiefall?

                                Zitat von garth Beitrag anzeigen
                                Wenn der Regler einen Defekt hatte
                                § 3 des Produkthaftungsgesetzes lautet:

                                (1) Ein Produkt hat einen Fehler, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere

                                a) seiner Darbietung,
                                b) des Gebrauchs, mit dem billigerweise gerechnet werden kann,
                                c) des Zeitpunkts, in dem es in den Verkehr gebracht wurde,
                                berechtigterweise erwartet werden kann.

                                (2) Ein Produkt hat nicht allein deshalb einen Fehler, weil später ein verbessertes Produkt in den Verkehr gebracht wurde.

                                Hier hilft doch nicht weiter, dass ein Regler mangelhaft war. Der Fehler i.S.d. Produkthaftungsgesetzes muss die ganze Produktlinie betreffen. Das ist doch was ganz anderes.

                                Zudem wäre der Hersteller in Anspruch zu nehmen, nicht der Verkäufer (in D).

                                Liebe Hobbyjuristen, lasst es gut sein und bitte nicht immer nur irgendeinen § oder Gesetz zitieren. Andere mussten dafür wirklich lange studieren.

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