Ach Kurt (und alle anderen Mitleser),
es geht eigentlich nur darum, dass das, was in den NfL (=Nachrichten für Luftfahrer) steht, nicht Gesetze und Verordnungen des Bundes (LuftVG, LuftVO) in Kraft oder außer Kraft setzen kann. Dort wird nur mitgeteilt, ob etwas in Kraft oder außer Kraft getreten ist. Sozusagen eine Sammlung der für Luftfahrer wichtigen und geltenden Vorschriften.
Was die Frage eines möglicherweise bestehenden Nachtflugverbotes für Flugmodelle(!) angeht, sollten wir die Antworten der mittlerweile kontaktierten Luftämter/zuständigen Behörden abwarten.
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