Rechtliche Lage bei Nachtflug

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  • Klaus O.
    Senior Member
    • 03.12.2007
    • 22475
    • Klaus

    #46
    AW: Rechtliche Lage bei Nachtflug

    Zitat von HP66 Beitrag anzeigen
    ßhm Michael,



    das bezieht sich auf die Nachprüfungen bzw. Eintragungen und Stückprüfungen von zulassungspflichtigen LFZ.

    Das musste wohl wegen der Problematik mit EASA mit der Instandhaltung und Neuzulassung so veröffentlicht werden. Wegen diesem Sch...d. muste da wohl ein Bundesgesetz geändert werden. Aber nichts desto trotz wird es erst wirksam wenn es in der NFL veröffentlicht wird. Alle anderen NFL die folgen sind auch Gesetzesänderungen im Luftrecht die sich auf den selben Krempel beziehen ( Nachprüfung und Instandhaltung ) nur werden die nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht weil sie kein Bundesgesetz betreffen.

    Wenn Du Dir die letzte NFL mal aufmerksam durchliest wirst Du erkennen wie maßgeblich die Dinger für die Luftfahrt sind.

    Aber schön das Du kritisch hinterfragst.

    Gruß Horst.

    Auch wenn diese Thematik für den ein oder anderen vielleicht interessant sein mag, aber wir entfernen uns immer weiter vom eigentlichen Topic.


    @Sequenz (Markus)
    Da ich demnächst wieder mit dem Luftamt Südbayern in Kontakt stehen werde, werde ich mich nach der rechtlichen Regelung "Nachtflug im Rahmen des erlaubnisfreien Modellflugs (<5Kg, elektrisch etc) erkundigen.
    Danke für Dein Engagement.
    Bitte berichte hier darüber.
    Zuletzt geändert von Klaus O.; 31.12.2013, 15:21.
    Gruß Klaus

    Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

    Kommentar

    • Klaus O.
      Senior Member
      • 03.12.2007
      • 22475
      • Klaus

      #47
      AW: Rechtliche Lage bei Nachtflug

      Den letzten Beitrag habe ich wegen OT gelöscht.
      Weitere die nichts mit dem Topic zu tun haben, werde ich ebenfalls löschen.
      Gruß Klaus

      Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

      Kommentar

      • HeliSal
        Member
        • 27.12.2012
        • 368
        • Salvatore
        • Harpolingen/Bad Säckingen

        #48
        AW: Rechtliche Lage bei Nachtflug

        Ich sage mal an alle die sich bisher beteiligt haben vielen Dank.

        So wie ich das verstehe, ist aktuell nicht klar, ob die aktuelle Regelungen nun für Modellflieger unter 25kg gelten oder nicht.

        Wenn ja, sollten alle Nachtflüge mit einer Sondergenehmigung durchgeführt werden.
        Und fliegende Weihnachtsbäume sind an sich nicht erlaubt
        Wenn nein

        Ich glaube ich habe die Fülle an Informationen hier korrekt (ganz grob) zusammengefasst.
        Wenn Nein bitte nicht
        Bekennender Mitglied der anonymen Schönwetter-Heliflieger
        #Keeprchelisalive #Helimakefun

        Kommentar

        • Fred-von-Jupiter
          Fred-von-Jupiter

          #49
          AW: Rechtliche Lage bei Nachtflug

          Ich hätte zu dem Thema noch eine Frage bis es geklärt ist inwieweit man Christbäume fliegen darf oder nicht.

          Heist das erstens das ein Slowflyer, also Fläche, wenn er die richtige Beleuchtung hat, durchaus Nachts starten darf.
          Und ebenso Scale Modelle wenn Sie wie im Orginal mit der richtigen Beleuchtung ausgestattet sind? Oder RC Modelle grundsätzlich vom Nachtflug ausgenommen sind.

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          • Squenz
            Senior Member
            • 21.02.2009
            • 1370
            • Markus
            • Erding b. München

            #50
            AW: Rechtliche Lage bei Nachtflug

            Fred die Anfrage an das Luftamt Süd ist bereits raus, ich erwarte aber keine Antwort bis Mitte nächster Woche.

            Der Vollständigkeithalber noch für Horst alias HP66 : siehe Nfl | 161/12

            Viele Grüße

            Markus

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            • BOcnc
              Senior Member
              • 14.06.2010
              • 1139
              • Werner

              #51
              AW: Rechtliche Lage bei Nachtflug

              Aber in allen Anträgen die ich so gefunden habe steht:

              nicht ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden.
              Ich habe nicht genug Geld um billig einzukaufen.

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              • Klaus O.
                Senior Member
                • 03.12.2007
                • 22475
                • Klaus

                #52
                AW: Rechtliche Lage bei Nachtflug

                Zitat von Squenz Beitrag anzeigen
                Fred die Anfrage an das Luftamt Süd ist bereits raus, ich erwarte aber keine Antwort bis Mitte nächster Woche.
                Hallo Markus,

                erstmal ein herzliches dankeschön für Dein Engagement.
                Hast Du in Deiner Anfrage auch nachgefragt, ob Du die Antwort hier posten/veröffentlichen darfst?
                Wäre wichtig.
                Gruß Klaus

                Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

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                • Squenz
                  Senior Member
                  • 21.02.2009
                  • 1370
                  • Markus
                  • Erding b. München

                  #53
                  AW: Rechtliche Lage bei Nachtflug

                  Hallo Klaus,

                  aus strategischen Gründen frage ich das erst nachdem ich die Info hab. Wenn man schon mit der Tür ins Haus fällt die Info dann veröffentlich zu wollen, bekommen die Herren oft Angst was falsches zu schreiben und später dafür belangt zu werden. Man erhält also entweder garkeine oder keine eindeutige Antwort. Ich werde mich aber sicher nicht selbst in Schwierigkeiten bringen, also wenn ich Info weiter gebe hab ich auch die Erlaubnis dafür

                  Viele Grüße

                  Markus

                  Kommentar

                  • Klaus O.
                    Senior Member
                    • 03.12.2007
                    • 22475
                    • Klaus

                    #54
                    AW: Rechtliche Lage bei Nachtflug

                    Zitat von Squenz Beitrag anzeigen
                    aus strategischen Gründen frage ich das erst nachdem ich die Info hab. Wenn man schon mit der Tür ins Haus fällt die Info dann veröffentlich zu wollen, bekommen die Herren oft Angst was falsches zu schreiben und später dafür belangt zu werden.
                    Supi
                    Gruß Klaus

                    Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

                    Kommentar

                    • goemichel
                      Senior Member
                      • 11.01.2012
                      • 4180
                      • Michael
                      • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

                      #55
                      AW: Rechtliche Lage bei Nachtflug

                      Vielen Dank für deine Mühen, Markus.

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                      • morningstreet
                        Member
                        • 23.03.2012
                        • 784
                        • Christian
                        • Greifswald und Umgebung

                        #56
                        AW: Rechtliche Lage bei Nachtflug

                        Da mich besagtes Zitat aus dem Eingangspost auch beschäftigt hat, hab ich heut Früh auch mal eine Anfrage ans LBA gestellt.

                        Falls eine sinnvolle Antwort zurückkommt, werde ich diese hier ebenfalls posten, so es mir denn erlaubt wird

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                        • HP66
                          Member
                          • 04.06.2012
                          • 140
                          • Horst

                          #57
                          AW: Rechtliche Lage bei Nachtflug

                          Zitat von Squenz Beitrag anzeigen
                          Fred die Anfrage an das Luftamt Süd ist bereits raus, ich erwarte aber keine Antwort bis Mitte nächster Woche.

                          Der Vollständigkeithalber noch für Horst alias HP66 : siehe Nfl | 161/12

                          Viele Grüße

                          Markus
                          OK, die kannte ich noch nicht. Danke.

                          damit ist dann § 15a Absatz 3 vollkommen hinfällig.

                          D.H. ihr dürft selbstverständlich Nachts Modellfliegen.

                          Ich entschuldige mich für den sinnlosen Bohei und nehm selbstverständlich alles zurück und bitte um Nachsicht für meine Unwissenheit.

                          Allerdings müssen wir der Frau Dipl. Geogr. Seiler für diese NFL danken.
                          Weil im Privaten Modellflug seit dieser NFL möglich:

                          - FPV auch wieder alleine ohne zweiten Luftraumbeobachter

                          -Autonom fliegende Modelle darf man jetzt betreiben auch, unter Beachtung der Lufträume selbstv. , außerhalb Sichtweite so man dies priv. macht. ( z.B. Hamburg, Buxtehude und zurück unter Beachtung der Lufträume möglich )

                          - Für Gelände mit Aufstiegserlaubnis, so dort kein Gewichtslimit in der Platzzulassung eingetragen ist ( bei unserem Segelflugplatz z.B. der Fall ) ist es möglich Modelle über 25 Kg zu betreiben und das ohne " Schein " und Abnahme des Modells durch das LBA und vor allem ohne jegliches Gewichtslimit solange man dies nicht Gewerblich macht.

                          Wow, dass das Alles mal so einfach außer Kraft gesetzt wird hätte ich mal nie gedacht.
                          Das mein ich jetzt nicht zynisch oder so, das ist ernst da der 15a LuftVO für Modellflug im Privatbereich seit dem 03.12.2013 im Prinzip keine Bedeutung mehr hat.

                          Ich möchte mich nochmal entschuldigen für meine Unwissenheit, aber ich hätte auch ehrlicherweise nie erwartet das die 25 Kg Grenze für den privaten Modellflug mal aufgehoben wird. ( find ich aber Super, kann ich noch ein paar optische Sächelchen an meiner Piper machen die wegen der 25 Kg nicht mehr gingen )

                          Abschließendes Fazit:

                          Modellflug Nachts, wie auch immer beleuchtet, eindeutig erlaubt wenn man das Privat macht und auf einem Gelände steht auf dem das durch die Zulassung nicht untersagt ist.
                          ( Allerdings vermute ich mal das der Spaß sich nach der LBA Anfrage Ruckzuck wieder ändern wird, leider, weil was die Frau Seiler da gemacht hat war wohl so nicht beabsichtigt. P.S. Ich hab die Anfrage nicht gestellt oder motiviert. Hätte von mir aus gerne so bleiben können )

                          Viele Grüße

                          Horst

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                          • goemichel
                            Senior Member
                            • 11.01.2012
                            • 4180
                            • Michael
                            • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

                            #58
                            AW: Rechtliche Lage bei Nachtflug

                            Oh Mann - Horst. Ich glaub, du willst nicht verstehen...

                            Kommentar

                            • binolein
                              smartshapes
                              Hersteller
                              • 07.04.2007
                              • 1845
                              • Thorsten
                              • Dortmund

                              #59
                              AW: Rechtliche Lage bei Nachtflug

                              Ganz entspannt habe ich mir diesen Thread mal reingezogen und weiß jetzt noch weniger als vorher.
                              Meist bildet lesen ja, hier ists mal umgekehrt

                              Gruß
                              Thorsten
                              smartshapes

                              Kommentar

                              • DerMitDenZweiLinkenHänden
                                RC-Heli TEAM
                                • 09.12.2004
                                • 12083
                                • Kurt
                                • Hinterbrühl/Wien

                                #60
                                AW: Rechtliche Lage bei Nachtflug

                                Zitat von goemichel Beitrag anzeigen
                                Oh Mann - Horst. Ich glaub, du willst nicht verstehen...
                                Die Mitleser hängen dürstend an deinen Lippen

                                Kurt
                                Bauberichte und viele Fotos auf meiner Homepage - siehe dazu im Profil

                                Kommentar

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