Rechtliche Lage bei Nachtflug

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  • goemichel
    Senior Member
    • 11.01.2012
    • 4180
    • Michael
    • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

    #31
    AW: Rechtliche Lage bei Nachtflug

    Moin,

    es geht um die Beleuchtung, geregelt in § 17 LuftVO.

    Kommentar

    • BOcnc
      Senior Member
      • 14.06.2010
      • 1139
      • Werner

      #32
      AW: Rechtliche Lage bei Nachtflug

      Würde bedeuten das wir das "Zusammenstoß-Warnlicht" auch tagsüber haben müssen.
      Ich habe nicht genug Geld um billig einzukaufen.

      Kommentar

      • realstarman
        Senior Member
        • 30.09.2012
        • 1388
        • Siegfried
        • Gröbenzell

        #33
        AW: Rechtliche Lage bei Nachtflug

        Ich finde es sehr sinnvoll, das Thema zu diskutieren. Geheimhaltung wäre eher kontraproduktiv.
        Durch so eine Diskussion wissen wir irgendwann worauf wir uns einlassen und mit welchen Konsequenzen wir rechnen müssen.
        Wenn uns wer beim Nachtflug an den Karren fahren will, wird er/sie dazu nicht wirklich diesen Thread benutzen. Die setzen einfach die Gesetzesmaschinerie in Gang und die braucht unseren Thread auch nicht.

        Wenn wir das Thema vertuschen, wird uns das in der ßffentlichkeit nicht gerade in ein besseres Licht rücken. Transparenz ist hier gefragt.

        Wir leben in einer Demokratie und einem Rechtsstaat. Da gehört sich für jede Gemeinschaft, sich aktiv mit der Gesetzeslage auseinander zu setzen auch wenn sie nicht immer vorteilhaft für die Gemeinschaft ist. Die Gesetze schützen uns ja auch vor anderen.


        Hat schonmal jemand beim DMFV nachgefragt? Wäre doch ganz gut, dort mal anzufragen, wie die die Rechtslage sehen.

        Grüße,
        Siegi
        Funke: Jeti DC-16
        Helis: mcpx, mcpx BL, Protos 500, TDR, Chronos, R70Li
        Männa...

        Kommentar

        • Klaus O.
          Senior Member
          • 03.12.2007
          • 22475
          • Klaus

          #34
          AW: Rechtliche Lage bei Nachtflug

          Zitat von realstarman Beitrag anzeigen
          Hat schonmal jemand beim DMFV nachgefragt? Wäre doch ganz gut, dort mal anzufragen, wie die die Rechtslage sehen.
          Sehr gute Idee, wer machts und berichtet dann hier?
          Gruß Klaus

          Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

          Kommentar

          • goemichel
            Senior Member
            • 11.01.2012
            • 4180
            • Michael
            • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

            #35
            AW: Rechtliche Lage bei Nachtflug

            Zitat von BOcnc Beitrag anzeigen
            Würde bedeuten das wir das "Zusammenstoß-Warnlicht" auch tagsüber haben müssen.
            Jo. Im Prinzip schon. Es sei denn, das LBA hätte insoweit eine Ausnahme zugelassen. Weiß ich aber nicht.

            Zitat von realstarman Beitrag anzeigen
            Hat schonmal jemand beim DMFV nachgefragt?
            Zumindest haben sie in der Richtung noch nichts veröfentlicht.

            Kommentar

            • Aerodeck
              Senior Member
              • 24.07.2010
              • 1030
              • Ralf
              • Kleinenbroich

              #36
              AW: Rechtliche Lage bei Nachtflug

              Das ist zwar etwas offtopic aber an meinem Sportboot durfte nur eine zugelassene Beleuchtung montiert werden wenn ich Nachts fahren wollte. Natürlich gab es auch günstige Alternativen , die waren aber alle illegal.
              Deswegen denke ich einmal das dieses bei der Luftfahrt nicht anders ist. Und ich glaube kaum das es eine von der Luftfahrtbehörde freigegebene Beleuchtung für Modelle gibt.


              Gruß Ralf
              ------------------
              Wiedergeburt meiner Bell 222 - 90

              Kommentar

              • HP66
                Member
                • 04.06.2012
                • 140
                • Horst

                #37
                AW: Rechtliche Lage bei Nachtflug

                OK, ich wollte euch vor nur Schaden bewahren der euch u.U. entstehen kann.

                Vieleicht lest ihr hier noch den Post 6 was da so passieren kann. Frage zu Gesetzten - Verbrennerflug - RCLine Modellbau Forum

                ßbrigens die normale Polizei hat mit der Luftfahrt nix zu tun und kennen sich da mal garnicht aus. Die leisten höchstens nur Amtshilfe sonst nix. Zuständig sind FSI ( Flugsicherheitsinspektoren ) vom RP und im Chrashfall die BFU ( da landet dann auch euer Modell im Fall eines Personenschadens der zur Anzeige gebracht wurde und wird eingehend untersucht ob das Ding Technische Mängel hatte und es wird geprüft ob alles Regelkonform gelaufen ist.)

                @ goemichel

                Hallo Michael,

                warum wusste ich nur dass das Ammenmärchen mit dem Unbemannten Luftfahrtsystem kommt. Das klassifiziert nämlich nicht die Private oder Gewerbliche Nutzung.
                Ein einfaches Beispiel für ein Luftfahrtsystem, das sogar zugelassen sein muss, ist die Sollbruchstelle an einem Windenseil. Wird ja nun auch privat genutzt. Weiteres Beispiel Flarm ( Kollisionswarnsystem ) auch ein Luftfahrtsystem das eigentlich nur Privat genutzt wird.
                ( selbsverständlich ist natürlich eine Gewerbliche Nutzung möglich )
                Und dann gibt es halt eben Unbemannte Luftfahrtsysteme die dann Flugmodell, Modellhubschrauber, Quadrocopter oder was weiß ich wie heißen.
                Außerdem wird in 15a LuftVO unter 3.2 das System wieder Gerät genannt. Da steht nämlich

                die Gesamtmasse des Geräts mehr als 25 Kilogramm beträgt.

                und das ist dann die Regelung das in Deutschland Modellflugzeuge für den zulassungsfreien Betrieb max. 25 Kg Startmasse haben dürfen.

                Ich hoffe jetzt einfach mal dass das keiner wieder bestreiten möchte.

                Vieleicht noch an die Forenleitung die Bitte das zumind. mal zu korrigieren das es sinngemäß richtig wird oder am Besten ganz zu löschen. Wird ja auch praktischerweise gleich mal noch dahinverlinkt.
                Unmand Arial Vehicle ( UAV ) sind übrigens Autonom fliegende Gerätschaften. Das liegt im Fall Modellflug nicht vor da wir die Dinger immer noch vom Boden aus auf Sicht steuern und damit noch als Bemannt gelten. ( UAV Betrieb ist in D außerdem, außer in Luftsperrgebieten, untersagt. Auch wenn uns DHL und Amazon was anderes weiß machen wollen)


                OT on:

                Mein Freund Inder Nett

                nimm Dir im Sommer mal irgendwann Zeit und fahr mal nach Langen - Sellbold auf den dortigen Segelflugplatz. ( Ist ja nicht so weit weg von Ursel ) Da stehen auch Motorsegler rum. Die erkennste, auch wenn Du erst mal keinen Propeller siehst, ganz einfach am Kennzeichen
                ( das steht hinten Seitlich rechts und links am Rumpf ) und wenn da D-K und drei weitere Buchstaben stehen haste einen gefunden. Wenn der dann ziemlich lange und schmale Flächen hat und in Farbe weiß gehalten ist gehste da bitte mal auf die Suche nach der Befeuerung.

                Ansonsten bitte ich Dich, was ich sonst eigentlich nicht tue, Dir den geflügelten Satz von Dieter Nuhr in den Sinn zu rufen und bitte zu beachten.

                Danke

                OT off:

                So soweit der Post. Im nächsten mach ich mal mit Fragenbeantwortung weiter.

                Bis gleich

                Horst

                Kommentar

                • Klaus O.
                  Senior Member
                  • 03.12.2007
                  • 22475
                  • Klaus

                  #38
                  AW: Rechtliche Lage bei Nachtflug

                  Zitat von HP66 Beitrag anzeigen
                  Vieleicht noch an die Forenleitung die Bitte das zumind. mal zu korrigieren das es sinngemäß richtig wird
                  Es ist nicht unsere Aufgabe Beiträge auf Richtigkeit zu prüfen.
                  Jeder User/Poster ist für die Inhalte selbst verantwortlich.
                  Gruß Klaus

                  Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

                  Kommentar

                  • Squenz
                    Senior Member
                    • 21.02.2009
                    • 1370
                    • Markus
                    • Erding b. München

                    #39
                    AW: Rechtliche Lage bei Nachtflug

                    Zitat von HP66 Beitrag anzeigen
                    warum wusste ich nur dass das Ammenmärchen mit dem Unbemannten Luftfahrtsystem kommt. Das klassifiziert nämlich nicht die Private oder Gewerbliche Nutzung.
                    Hallo Horst,

                    eine Informationsbroschüre des Bundesinnenministeriums zum Thema "Nutzung unbemannter Luftfahrtsysteme" widerspricht Deiner Aussage, hier nachzulesen: BMVBS - Publikationen-Kurzinformation über die Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen


                    Viele Grüße

                    Markus

                    Kommentar

                    • HP66
                      Member
                      • 04.06.2012
                      • 140
                      • Horst

                      #40
                      AW: Rechtliche Lage bei Nachtflug

                      Und weiter gehts,

                      Zitat von BOcnc Beitrag anzeigen
                      Würde bedeuten das wir das "Zusammenstoß-Warnlicht" auch tagsüber haben müssen.
                      Werner, nein nicht erforderlich.

                      Hier LuftVOAnl 1 - Vorschriften ?ber die von Luftfahrzeugen zu f?hrenden Lichter (Anlage 1 zur Luftverkehrs-Ordnung (zu ?? 17 und 19 Abs. 7 LuftVO)) in § 6 Andere Luftfahrzeuge wird darauf verwiesen das sinngemäß zu verfahren ist wie in § 2+4. Auf Zusammenstoßwarnlichter ( ACL ) §3 wird nicht verwiesen. Praktisches Beispiel:
                      Segelflugzeuge und teilweise UL führen auch kein ACL. Sie können, müssen aber nicht.
                      ßbrigens arbeiten wir gerade an einer Lösung wie wir bei nem Segelflieger ein ACL, das dann in verbindung mit Flarm bei gefährlicher Annäherung ausgelöst wird, ohne ßnderung am Stück beantragen zu müssen ( so einfach ein Loch in den Rumpf bohren darf man net ) angebaut bekommen. Dann gäbe es sogar Segelflieger mit ACL aber halt nicht permanent in Betrieb.

                      Zu Deiner Frage nach zeitlicher Begrenzung.
                      Schlicht es gibt keine.
                      Wir bewegen Modelle nach Sichtflugregeln und die gelten rund um die Uhr.

                      Zitat von realstarman Beitrag anzeigen

                      Wenn wir das Thema vertuschen, wird uns das in der ßffentlichkeit nicht gerade in ein besseres Licht rücken. Transparenz ist hier gefragt.

                      Wir leben in einer Demokratie und einem Rechtsstaat. Da gehört sich für jede Gemeinschaft, sich aktiv mit der Gesetzeslage auseinander zu setzen auch wenn sie nicht immer vorteilhaft für die Gemeinschaft ist. Die Gesetze schützen uns ja auch vor anderen.


                      Hat schonmal jemand beim DMFV nachgefragt? Wäre doch ganz gut, dort mal anzufragen, wie die die Rechtslage sehen.

                      Grüße,
                      Siegi
                      Danke für den Post.
                      Ich will ja auch nix Böses, nur halt darauf hinweisen das da so einiges gemacht wird was u.U. sogar die Existenz gefährden kann. Die Gesetze gibt es schon länger, nur werden die leider halt oft aus halbwissen falsch interpretiert.

                      Nur bitte nicht beim DMFV nachfragen. Das ist nur ein Versicherungsbüro und die kennen sich gerade mal garnet aus. Die Publizieren zu dem Thema einfachste basics sogar falsch.

                      Besser hier z.B. Regierungspräsidium Darmstadt - Luftverkehr nachfragen. Da sitzten die zuständigen Leute die auch Ahnung von der Materie haben.

                      Zitat von Aerodeck Beitrag anzeigen
                      Das ist zwar etwas offtopic aber an meinem Sportboot durfte nur eine zugelassene Beleuchtung montiert werden wenn ich Nachts fahren wollte. Natürlich gab es auch günstige Alternativen , die waren aber alle illegal.
                      Deswegen denke ich einmal das dieses bei der Luftfahrt nicht anders ist. Und ich glaube kaum das es eine von der Luftfahrtbehörde freigegebene Beleuchtung für Modelle gibt.


                      Gruß Ralf
                      Nö so OT ist das nicht. Die Nächtliche Befeuerung der Luftfahrt ist nämlich von der Christlichen Seefahrt abgeleitet.

                      Bei den Mantragenden Fliegern ist es auch so das nur Bauartgenehmigte Teile verbaut werden dürfen. Bei Modellen ohne Zulassung währe das allerdings nicht erforderlich wenn diese Befeuerung die gesetzlichen Richtlinien erfüllt. Soweit die Theorie weil Praktisch reicht eben diese Befeuerung nicht zur eindeutigen Lageerkennung aus.

                      Soweit erst mal.


                      Wenn noch Frage sind und ein Interesse besteht versuch ich die, soweit es mir möglich ist, zu beantworten. ( Auch gerne zu Themen wo darf ich, z.B. in Ballungsgebieten ein heikles Thema )



                      Mir bleibt jetzt noch euch Allen ein Wunderschönes, Erfolgreiches und vor allem, hier ganz besonders dem Klaus Ortner ( schon bewundernswert wie Du das wegsteckst, ich weiß nicht ob ich die Kraft so hätte ), Gesundes Jahr 2014 zu wünschen.

                      Viele Grüße

                      Horst

                      P.S.
                      Modellflug macht Spaß. Lasst es euch den auch nicht verderben.
                      Ich versuch hier nur die Spielregeln, die nicht von mir gemacht wurden, ein wenig klarzustellen damit Ihr bei eurer liebsten Freizeitbeschäftigung nicht unwissentlich irgendwelchen ßrger bekommt den man nun wirklich nicht gebrauchen kann.

                      Kommentar

                      • HP66
                        Member
                        • 04.06.2012
                        • 140
                        • Horst

                        #41
                        AW: Rechtliche Lage bei Nachtflug

                        Zitat von Squenz Beitrag anzeigen
                        Hallo Horst,

                        eine Informationsbroschüre des Bundesinnenministeriums zum Thema "Nutzung unbemannter Luftfahrtsysteme" widerspricht Deiner Aussage, hier nachzulesen: BMVBS - Publikationen-Kurzinformation über die Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen


                        Viele Grüße

                        Markus
                        Hi Markus,

                        gibt es dazu schon eine entsprechende NFL? ( eben nachgekuckt und nix gefunden )

                        Wieder so ein Luftrechtproblem. Alle Gesetze im Luftrecht werden erst gültig wenn sie in den Nachrichten für Luftfahrer, kurz NFL, veröffentlicht werden.

                        Das was wir hier sehen ist nix weiter als ne Publikation von irgendeinem in Berlin der sich das ausgekaspert hat. Letztendlich entscheiden tut aber das LBA ( Luftfahrtbundesamt ) bzw. die EASA ob sowas überhaupt gültig wird bzw. ob ggf. noch ßnderungen an der Publikation oder ggf. bestehenden Gesetzen vorgenommen werden müssen.

                        Da wird sicher was kommen, aber im Moment ist das nur ne Vorlage und ohne Veröffentlichung in den NFL noch nicht gültig.

                        Falls es interessiert findet ihr die neuesten Veröffentlichungen hier Luftfahrt Bundesamt - NfL

                        Ich weis, das ist irre komplex das Thema und auch noch Stoftrocken und einer der sich nicht durch Manntragende Fliegerei mit dem Thema beschäftigt hat / beschäftigen musste steigt da auch kaum durch.

                        @ Klaus: OK, hatten wir ja schon mal das Thema. Dann stehts halt falsch da.

                        So jetzt aber

                        Guten Rutsch

                        Gruß Horst

                        Kommentar

                        • goemichel
                          Senior Member
                          • 11.01.2012
                          • 4180
                          • Michael
                          • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

                          #42
                          AW: Rechtliche Lage bei Nachtflug

                          Zitat von HP66 Beitrag anzeigen
                          Alle Gesetze im Luftrecht werden erst gültig wenn sie in den Nachrichten für Luftfahrer, kurz NFL, veröffentlicht werden.
                          Falsch. Gesetze werden nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt gültig. Verordnungen ebenso. Sieh dir mal die NfL II - 22/13 an. Da wird auch nur auf das gesetzlich vorgeschriebene Veröfentlichungsorgan hingewiesen.

                          Kommentar

                          • Ralf_Lindow
                            Member
                            • 07.01.2007
                            • 50
                            • Ralf

                            #43
                            AW: Rechtliche Lage bei Nachtflug

                            Hallo
                            So aus Erfahrung beim Nachtflug haben wir noch nie Beschwerden wegen schlechter oder unzulässiger Beleuchtung bekommen wohl aber wegen dem Lärm der dabei entstanden ist . Vieleicht auch die Geräuschkulisse mit bedenken die dabei entsteht und die in der Nacht doch recht weit zu hören ist

                            MfG

                            Kommentar

                            • Squenz
                              Senior Member
                              • 21.02.2009
                              • 1370
                              • Markus
                              • Erding b. München

                              #44
                              AW: Rechtliche Lage bei Nachtflug

                              Zitat von HP66 Beitrag anzeigen
                              Das was wir hier sehen ist nix weiter als ne Publikation von irgendeinem in Berlin der sich das ausgekaspert hat. Letztendlich entscheiden tut aber das LBA ( Luftfahrtbundesamt ) bzw. die EASA ob sowas überhaupt gültig wird bzw. ob ggf. noch ßnderungen an der Publikation oder ggf. bestehenden Gesetzen vorgenommen werden müssen.
                              Da ein im inhaltlichen Sinne der Kurzinformation des Bundesinnenministeriums entsprechender Antrag bereits z.B. auf den Seiten des Luftamts Südbayern downzuloaden ist (siehe Unbemannte Luftfahrtsysteme ) gehe ich nicht davon aus, dass es sich nur um eine "ausgekasperte Publikation" handelt.

                              Die Frage um die Abgrenzung Flugmodell / Unbemanntes Luftfahtsystem hat nur indirekt mit dem eigentlichen Topic zu tun, deshalb möchte ich es dabei auch bewenden lassen.

                              Da ich demnächst wieder mit dem Luftamt Südbayern in Kontakt stehen werde, werde ich mich nach der rechtlichen Regelung "Nachtflug im Rahmen des erlaubnisfreien Modellflugs (<5Kg, elektrisch etc) erkundigen.

                              Viele Grüße

                              Markus

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                              • HP66
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                                • 04.06.2012
                                • 140
                                • Horst

                                #45
                                AW: Rechtliche Lage bei Nachtflug

                                Zitat von goemichel Beitrag anzeigen
                                Falsch. Gesetze werden nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt gültig. Verordnungen ebenso. Sieh dir mal die NfL II - 22/13 an. Da wird auch nur auf das gesetzlich vorgeschriebene Veröfentlichungsorgan hingewiesen.
                                ßhm Michael,



                                das bezieht sich auf die Nachprüfungen bzw. Eintragungen und Stückprüfungen von zulassungspflichtigen LFZ.

                                Das musste wohl wegen der Problematik mit EASA mit der Instandhaltung und Neuzulassung so veröffentlicht werden. Wegen diesem Sch...d. muste da wohl ein Bundesgesetz geändert werden. Aber nichts desto trotz wird es erst wirksam wenn es in der NFL veröffentlicht wird. Alle anderen NFL die folgen sind auch Gesetzesänderungen im Luftrecht die sich auf den selben Krempel beziehen ( Nachprüfung und Instandhaltung ) nur werden die nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht weil sie kein Bundesgesetz betreffen.

                                Wenn Du Dir die letzte NFL mal aufmerksam durchliest wirst Du erkennen wie maßgeblich die Dinger für die Luftfahrt sind.

                                Aber schön das Du kritisch hinterfragst.

                                Gruß Horst.

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