Hilfestellung zum Einzelfall der "Wildfliegervertreibung"

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  • goemichel
    Senior Member
    • 11.01.2012
    • 4180
    • Michael
    • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

    #31
    AW: Hilfestellung zum Einzelfall der "Wildfliegervertreibung"

    Zitat von Galileo Beitrag anzeigen
    Das ist auch nichts anderes als wenn man einen Papierdrachen steigen läßt oder Frisby spielt, und da käme auch keiner auf die Idee mit Sondernutzung.
    ..aber auf die Idee mit "Sport und Spiel"?

    Wie gesagt - diese Diskussion geht hier zu weit. Lassen wir es dabei:
    - solange sich niemand gestört fühlt, flieg.
    - Solange sich niemand die ßbertretung von gesetzlichen Grenzen beruft, flieg.
    - sobald das jemand tut - frag nach, wieso, weshalb, warum. Bekommst du eine überzeugende Antwort, such dir einen neuen Platz. Bekommst du nur "Allgemeinplätze" serviert, hak nach. Denn auch ein "Wildflieger" [ich hasse diesen Ausdruck] hat Rechte...

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    • Ulli600
      Senior Member
      • 02.07.2012
      • 4223
      • Ulrich
      • Hamburg

      #32
      AW: Hilfestellung zum Einzelfall der "Wildfliegervertreibung"

      ... oder mal die Seiten wechseln? Jedes Wochenende trampeln diese Typen auf meinem Grund und Boden rum, treten mein Gras platt, verscheuchen das Wild meines Jagtpächters und lassen ihren Plastikmüll liegen. Wenn ich die schon dulde, könnten die mich wenigsten mal fragen ob ich Bier- oder Weintrinker bin...
      Mindestens haltbar bis: 17.04.2020

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      • freakystylez
        Senior Member
        • 09.08.2011
        • 9332
        • Stefan
        • Mal hier,... mal da... :)

        #33
        AW: Hilfestellung zum Einzelfall der "Wildfliegervertreibung"

        Zitat von rc2013 Beitrag anzeigen
        Je länger Du Dich mit dem Thema beschäftigst, je mehr Gesetze gibt es, die es Dir verbieten könnten. Umgekehrt ist es aber wahrscheinlich genauso.
        Jap, so siehts leider aus...

        Zitat von rc2013 Beitrag anzeigen
        Mein Rat, rede mit dem Bauern der da abgewunken hat. Erstens sprichst Du dann schon mal mit einem Eigentümer bzw. Pächter und nicht mit irgendeinem Möchtegern und 2. kennt der / hat der vielleicht auch noch eine andere Stelle für Dich.
        Nebenbei erfährst Du wahrscheinlich auch, was für ein Typ der Jäger ist. Nicht alle Hunde die bellen, beißen auch. Oder seine Pacht läuft eh bald aus, oder oder. Fast immer ist man nach so einem Gespräch klüger als vorher.
        Jap, ich werde mal an den Hof gehen und dort fragen.
        Mein Opa hatte dort in der Gegend früher auch ein Feld gepachtet um Heu für die Pferde zu machen. Vielleicht kannten die sich ja... Vitamin B hilft bei solchen sachen sicher auch

        Zitat von DerMitDenZweiLinkenHänden Beitrag anzeigen
        Ich würde der Einfachheit halber mal damit anfangen, den Typ, der mir das Fliegen verbieten will, nach seiner Legitimation hierfür zu fragen und auch, KONKRET nach welcher gesetzlichen Vorschrift es mir verboten sein soll.
        Das kann man auch freundlich fragen.
        Wenn ich ihn das nächste mal sehe, falls ich demnächst mal wieder hingehen sollte...
        Freundlich war ich zu ihm jedes mal, im Gegensatz zu seiner Art mir gegenüber...

        Zitat von Galileo Beitrag anzeigen
        Hier haben wir theoretisch eher ein Problem mit der StVO, denn straßenverkehrsrechlich dürfte Modellflug unter Sport und Spiel fallen:
        Dann würde ich aber auch die Radfahrer, genauer Rennradfahrer und Inlinerfahrer unter Sport und Spiel sehen. Ist denk ich auch ein zweischneidiges Schwert.
        Zitat von Galileo Beitrag anzeigen
        Ein guter Platz braucht für mich:
        - einen Platz wo man das Auto abstellen kann, so dass es weder Pflanzen beschädigt noch im Weg steht
        - einen Start- / Landeplatz, in der Regel der Feldweg
        - ein trockenes Stück Wiese neben dem Weg das gemäht oder noch nicht hoch gewachsen ist
        An der Ecke sieht man, dass es da nicht grün ist. Dort stelle ich mein Auto ab.
        Hab mir überlegt dort auch mein Stuhl hinzustellen und wenn ich gerade fliegen möchte, den Weg nach rechts laufen und von dort dann starten

        Zitat von Galileo Beitrag anzeigen
        Ich würde mich da erstmal auf den Standpunkt stellen, dass der Betrieb eines kleinen Flugmodells (5kg) unter die allgemeine Erlaubnis fällt, sich in freier Natur zu erholen, und die ist ja explizit gegeben, siehe oben.

        Das ist auch nichts anderes als wenn man einen Papierdrachen steigen läßt oder Frisby spielt, und da käme auch keiner auf die Idee mit Sondernutzung.

        Auch eine Widmung einer Straße oder eines Weges spricht mE dem nicht entgegen. Das allgemeine Erholungsrecht bleibt ja davon unberührt.
        Joa, finde ich eigentlich auch...

        Zitat von goemichel Beitrag anzeigen
        - solange sich niemand gestört fühlt, flieg.
        Es fühlt sich ja jemand gestört, das ist ja das Problem...

        Zitat von goemichel Beitrag anzeigen
        - Solange sich niemand die ßbertretung von gesetzlichen Grenzen beruft, flieg.
        - sobald das jemand tut - frag nach, wieso, weshalb, warum. Bekommst du eine überzeugende Antwort, such dir einen neuen Platz.
        Ich finde eben die Antwort nicht überzeugend. Wenn ich am Waldrand fliegen würde, würde ich es ja einsehen und mir woanders was suchen. Als er mich das erste mal verjagte, habe ich ja auch nachgegeben. Ich hatte es hier auch nicht ganz verstanden, aber mir wurde ja ein Ausweichplatz angeboten und damit habe ich mich abgefunden.
        Ich habe damit generell kein Problem, aber dass er mich jetzt von diesem Ausweichplatz auch wieder verjagt... Wie auch schon hier von anderen geschrieben, geht es auch um die Art und Weise und die Menschlichkeit...

        Zitat von Ulli600 Beitrag anzeigen
        ... oder mal die Seiten wechseln? Jedes Wochenende trampeln diese Typen auf meinem Grund und Boden rum, treten mein Gras platt, verscheuchen das Wild meines Jagtpächters und lassen ihren Plastikmüll liegen. Wenn ich die schon dulde, könnten die mich wenigsten mal fragen ob ich Bier- oder Weintrinker bin...
        Dass ich mich da nicht mehr hin setze brauche ich ja nicht mehr wiederholen
        Wild verscheuchen,... naja,... 400m entfernter Waldrand mit einer Baumreihe, die auch nochmal den Schall etwas dämmt. Ich bezweifle sogar, dass man den 450er mehr als 200m hört...
        Und meinen Müll nehme ich jedes mal wieder mit (falls denn überhaupt Müll anfällt).

        Ich versetze mich schon in die Sicht von anderer. Daher sehe ich das mit dem auf der Wiese sitzen z.B. auch ein. Ich möchte auch nicht mein Eigentum kaputt gemacht bekommen. Ich habe das eben nur als Gras gesehen und halt nicht so eng (vielleicht auch falsch von mir).
        Angehängte Dateien
        Banshee 850 #05 / Voodoo 700 / KDS Chase 380 / DX18 / IISI

        Kommentar

        • Galileo
          Galileo

          #34
          AW: Hilfestellung zum Einzelfall der "Wildfliegervertreibung"

          Zitat von goemichel Beitrag anzeigen
          ..aber auf die Idee mit "Sport und Spiel"?
          Klar, Drachen steigen lassen und Frisby ist auch Sport und Spiel und - meiner Meinung nach - daher auf einem Feldweg von der StVO her auch verboten. In der Praxis wird man uns aber in den wenigsten Fällen mit der StVO kommen, weil das auf einem einsamen Feldweg dem gesunden Menschenverstand eher widerspricht.

          Zitat von goemichel Beitrag anzeigen
          Wie gesagt - diese Diskussion geht hier zu weit.
          Warum denn?

          Der TE will wissen ob man ihm dort das Fliegen verbieten kann. Also lass uns doch die möglichen Gründe diskutieren. Ein Verweis auf vorhandene ellenlange Threads ist da mMn nur bedingt hilfreich, zumal da auch nicht alles drin steht. Insbesondere habe ich z.B. noch in keinem dieser Threads (in diversen Foren) gelesen, dass das Recht eine Wiese zu betreten landesrechtlich geregelt ist und insoweit keiner weiteren Genehmigung des Eigentümers bedarf.
          Zuletzt geändert von Gast; 15.04.2014, 10:54.

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          • freakystylez
            Senior Member
            • 09.08.2011
            • 9332
            • Stefan
            • Mal hier,... mal da... :)

            #35
            AW: Hilfestellung zum Einzelfall der "Wildfliegervertreibung"

            Zitat von Nico Beitrag anzeigen
            warum einen neuen Platz suchen
            Wollte ich eigentlich auch nicht. Wäre echt schade...

            Zitat von goemichel Beitrag anzeigen
            Nicht wirklich - ist wie mit Gesetzen
            Ich sehe das wie Verkehrsschilder. Entweder man benutzt sie, oder eben nicht, aber man kann doch nicht an manchen Naturschutzgebieten Schilder hinstellen und an manchen nicht... o.O

            Zitat von goemichel Beitrag anzeigen
            Ich sehe gerade - der Wald, den du erwähnst, ist ein Landschaftsschutzgebiet
            Wo siehst du das?
            Der Wald, aber die Felder in zweiter Reihe umdrum auch?!

            Zitat von goemichel Beitrag anzeigen
            Und außerdem ist ein (Segel-)Fluggelände in deiner Nähe
            Dort ist auch ein Modellflugplatz. Ist aber mehr als 1,5km entfernt. Somit bin ich was das geht aus der Schusslinie. Das ist ja dann auch der Punkt, ob ich, wenn ich alleine unter der Woche dort wäre eben auch fliegen dürfte, weil ich ja dann direkt neben dem (Segel-)Flugplatz wäre...
            Banshee 850 #05 / Voodoo 700 / KDS Chase 380 / DX18 / IISI

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            • .daniel
              Senior Member
              • 23.08.2011
              • 1241
              • Daniel
              • Oberursel, FFM

              #36
              AW: Hilfestellung zum Einzelfall der "Wildfliegervertreibung"

              Wir haben bei uns ähnliches erlebt.

              Wir fliegen im Feld und haben die Erlaubnis des Bauern der "ßcker".

              Da kam eines Tages auch ein Förster oder Jäger vorbei und drohte uns und meinte, das was wir hier machen ist verboten und wir wüssten das genau. Auf die Nachfrage, weshalb genau gab er keine Antwort bzw. ging garnicht weiter drauf ein. Er behauptete nur immer wieder steif und fest das sei illegal. Und das alles in einem sehr agressiven Ton. Er hatte dann irgendwann keien Lust mehr und ist mit seinem Jeep wieder über die Wiese abgedüst und hatte uns noch gewarnt vor weiteren Schritten die er einleitet, falls er uns wieder sieht.

              Letztens war es dann wieder so weit.. Er kam mit seiner Frau und dem Hund dort entlang. Diesmal hat auch seine Frau mitgekeift. Naja.. er hat diesmal nicht viel gesagt. Er hat nur direkt die Polizei gerufen und ist dan wieder abgedampft. Achja.. die Kennzeichen unserer Autos hat er noch fotografiert.

              Die Polizei kam dann auch (wir sind nicht gegangen) und hat uns lediglich gefragt, ob Verbrenner, welches Gewicht (hatten sich vorab wohl informiert) und das wars. Haben sich noch für evtl auftretende Rückfragen Personalien von einem von uns geben lassen (nach Einverständnis) und haben gesagt schönes Hobby. Viel Spaß noch.

              Haben seitdem nichts mehr gehört aus diesem Vorfall.

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              • goemichel
                Senior Member
                • 11.01.2012
                • 4180
                • Michael
                • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

                #37
                AW: Hilfestellung zum Einzelfall der "Wildfliegervertreibung"

                Zitat von freakystylez Beitrag anzeigen
                Wo siehst du das?
                Der Wald, aber die Felder in zweiter Reihe umdrum auch?!
                Hab ich von hier: http://natureg.hessen.de/Main.html?role=default
                Zoom dich in den Bereich, wo du fliegst. Dann kannst du die Grenzen sehen.

                Zitat von Galileo Beitrag anzeigen
                Warum denn?

                Der TE will wissen ob man ihm dort das Fliegen verbieten kann.
                Die Frage ist doch bereits beantwortet. Und theoretisierende rechtliche Diskussionen, was alles sein könnte, bringen ihn auch nicht weiter.

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                • freakystylez
                  Senior Member
                  • 09.08.2011
                  • 9332
                  • Stefan
                  • Mal hier,... mal da... :)

                  #38
                  AW: Hilfestellung zum Einzelfall der "Wildfliegervertreibung"

                  Zitat von goemichel Beitrag anzeigen
                  Hab ich von hier: http://natureg.hessen.de/Main.html?role=default
                  Zoom dich in den Bereich, wo du fliegst. Dann kannst du die Grenzen sehen.
                  Ich bin gerade darauf gestoßen: Kartendienst Schutzgebiete in Deutschland - Bundesamt fr Naturschutz

                  Ich weiss nicht ob ihr mit dem Link genau da hin kommt, versucht es einfach mal.

                  Rechts in der Liste kann man sämtliche Gebiete anklicken.

                  Der von dir gezeigte Landschaftschutzgebiet ist aber nicht an meinen Flugfeldern. Die Grenze liegt an der Waldgrenze. In dem angehängten Bild sieht man das besser (hier als Naturschutzgebiet genannt - Grüne Fläche).

                  Wenn ich allerdings den Haken bei "Naturparke" anklicke liegen beide Flugfelder in diesem Gebiet. Was ist solch ein Gebiet? Ich glaube, das wäre das einzigste Hindernis... (Rote Fläche im zweiten Bild)

                  Zitat von goemichel Beitrag anzeigen
                  Die Frage ist doch bereits beantwortet. Und theoretisierende rechtliche Diskussionen, was alles sein könnte, bringen ihn auch nicht weiter
                  So wirklich eigentlich nicht...
                  Angehängte Dateien
                  Banshee 850 #05 / Voodoo 700 / KDS Chase 380 / DX18 / IISI

                  Kommentar

                  • T2a
                    T2a
                    Member
                    • 16.07.2012
                    • 333
                    • Markus
                    • Meist hinterm Haus, manchmal beim Aero-Club Coburg

                    #39
                    AW: Hilfestellung zum Einzelfall der "Wildfliegervertreibung"

                    Für alle die es interessiert, hier kann man für ganz Deutschland überprüfen, ob man sich in einem besonders geschützten Gebiet bewegt.
                    Als Geocacher brauche ich das auch öfters mal

                    Kartendienst Schutzgebiete in Deutschland - Bundesamt fr Naturschutz

                    Gruß,
                    Markus

                    Kommentar

                    • T2a
                      T2a
                      Member
                      • 16.07.2012
                      • 333
                      • Markus
                      • Meist hinterm Haus, manchmal beim Aero-Club Coburg

                      #40
                      AW: Hilfestellung zum Einzelfall der "Wildfliegervertreibung"

                      Da habe ich wohl ein paar Minuten zu lage gebraucht um den Link zu finden

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                      • Galileo
                        Galileo

                        #41
                        AW: Hilfestellung zum Einzelfall der "Wildfliegervertreibung"

                        Zitat von freakystylez Beitrag anzeigen
                        Wenn ich allerdings den Haken bei "Naturparke" anklicke liegen beide Flugfelder in diesem Gebiet. Was ist solch ein Gebiet? Ich glaube, das wäre das einzigste Hindernis... (Rote Fläche im zweiten Bild)
                        Naturparke sind definiert im hessischen Naturschutzgesetz.

                        Ich kann darin keine Regelung finden die Modellflug in einem Naturpark allgemein verbietet.

                        Relevant für Modellflug ist allgemein der §7:

                        Betreten der Flur, Reiten und Kutschfahren in der Flur


                        (1) Jeder darf im Außenbereich (§ 35 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004 [BGBl. S. 2415], zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juni 2005 [BGBl. I S. 1818]) die Flur und die Gewässerufer auf Straßen und Wegen sowie ungenutzte Grundflächen zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr betreten. Entsprechendes gilt für das Reiten und Kutschfahren auf Straßen und Wegen. Vorschriften des öffentlichen Rechts, die das Betreten der Flur in weiterem Umfang gestatten oder die die Betretungsbefugnis einschränken, bleiben unberührt. Zusätzliche Sorgfaltspflichten der Eigentümer oder Nutzungsberechtigten der Grundstücke werden durch die Betretungsbefugnis nicht begründet.


                        (2) Von der Betretungsbefugnis sind baulich oder gewerblich genutzte Grundstücke einschließlich der eingefriedeten, nicht bebauten Teile ausgenommen.


                        (3) Die Städte und Gemeinden können, unbeschadet des Abs. 1, das Verhalten in der Flur durch Satzung regeln. Es können insbesondere Bestimmungen getroffen werden über

                        1. das Betreten von Flächen,

                        2. das Befahren von Flächen und Wegen mit Fahrzeugen mit und ohne Motorkraft,

                        3. das Anleinen von Hunden,

                        4. die Benutzung von Sportgeräten,

                        5. das Starten und Landen von Modellflugzeugen,

                        soweit hierfür ein öffentliches Interesse besteht oder schutzwürdige Interessen der Grundeigentümer oder Pächter gewahrt werden müssen.
                        Wie also schon gesagt wurde, solltest du fliegen dürfen, sofern die Gemeinde nichts anderes geregelt hat, und soweit ich das lese gilt das auch im Naturpark.

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                        • goemichel
                          Senior Member
                          • 11.01.2012
                          • 4180
                          • Michael
                          • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

                          #42
                          AW: Hilfestellung zum Einzelfall der "Wildfliegervertreibung"

                          Zitat von Galileo Beitrag anzeigen
                          Wie also schon gesagt wurde, solltest du fliegen dürfen, sofern die Gemeinde nichts anderes geregelt hat, und soweit ich das lese gilt das auch im Naturpark.
                          Jepp.

                          Kommentar

                          • rc2013
                            Member
                            • 14.01.2013
                            • 869
                            • Thomas
                            • outdoor

                            #43
                            AW: Hilfestellung zum Einzelfall der "Wildfliegervertreibung"

                            Zitat von Galileo Beitrag anzeigen
                            Insbesondere habe ich z.B. noch in keinem dieser Threads (in diversen Foren) gelesen, dass das Recht eine Wiese zu betreten landesrechtlich geregelt ist und insoweit keiner weiteren Genehmigung des Eigentümers bedarf.
                            Das bezieht sich wohl auf Par. 51 Naturschutzgesetz ->? 51 NatSchG Betreten der freien Landschaft - dejure.org,
                            oder für die Landwirte hier erklärt: Infodienst - Landwirtschaft Neckar-Odenwald-Kreis - Betreten von landwirtschaftlich genutzten Flächen
                            Gruß
                            Thomas

                            Kommentar

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