3. Das ist das Schlimmste überhaupt. Der KN wird erst ab 2kg nötig. Für Drohnen zählen die 100m nicht da die eh nicht höher dürfen. Da eigentlich alle Drohnen die so im Konsumerbereich verkauft werden unter 2kg liegen werden die für die es mal gedacht waren gar nicht getroffen.
Nachdem ich letztens bei Conrad war und da ein Werbeschild gesehen habe, dass man die Drohnen auch ohne Kenntnisnachweis fliegen darf war damit der Sinn für mich dahin. Der KN taugt nur noch als Werbemittel für die Industrie das man den für die Produkte eben nicht braucht.
Damit ist eine gute Grundidee zum bürokratischen Unsinn geworden.
Genau dass ist der Witz vom ganzen neuen Gesetz wegen den Drohnenpiloten wurde ja der Aufstand erst gemacht, und wer jetzt leiden muss, ist der gute Modellbauer der schon immer fast so geflogen ist wie man darf. Umsichtig, weitsichtig und mit Tolleranz zu anderen Menschen die vorbei laufen oder zu sehen
Die haben wir uns nicht auferlegt sondern Bezirksregierung Düsseldorf. Wir haben einen unbefristete Aufstiegserlaubniss und da werden wir bestimmt nichts ändern.
Och whatsupp Gruppe dann treffen sich 3-4 leute ab 17 uhr bis zum Dunkel werden.
in der AE steht schwarz auf weiß einer aleine darf nicht ?
Also dann ist es in Bayern definitiv besser zu leben, wenn gleich bei uns gibt es auch Vereine mit solchen Einschränkungen, ausgegoren allerdings immer von eigenen Vereinspolizisten, die zur Rechtfertigung Hororszenarien und eventuelle Unfälle anführen.
In der AE vom Luftfahrtbundesamst steht so etwas allerdings nicht, und selbst bei den großen darf ich den Flieger selbst und alleine aus den Hangar schieben und anschließend tanken.
Man könnte sich auch mit den Tankschlauch erhängen oder noch schlimmer beim anschließenden
Flug verunglücken. Aleinflug wäre auch dort nicht möglich.
Modellflug ist auch Flugsport und so kann ich mir das nicht vorstellen das eine Luftfahrtbehörde
so etwas ausspricht. Sehr wohl aber das sich das ein paar Vereinsmeier ausgedacht haben.,
und in die Vereinssatzung integrieren!
AW: Kenntnisnachweis auf Modellflugplätzen erforderlich.
Das LA Düsseldorf war mal sehr streng wir mussten sogar unseren Vorbereitungsraum mit einem Zaun als Dach versehen. Seit wir zu Münster gehören ist alles viel einfacher.
Wäre ja auch mal interessant zu wissen welche "Strafen" denn verhängt werden wenn ich allein auf einem AE Platz fliege.
Torsten
Nichts!...wenn Du nicht erwischt wirst ...denke aber als Ersttäter verm.
im Ordnungswidrigkeits Bereich ??
Ich sehe den KN auch mit zwei Augen!
Da unser Platz UNS gehört...( nicht gepachtet )...ist es Privatgelände, wenn da einer kommt und was sehen will, braucht er erstmal die Erlaubnis den Platz zu betreten
AW: Kenntnisnachweis auf Modellflugplätzen erforderlich.
Die braucht er sicherlich nicht.
Wenn er kommt um die Einhaltung eines Gesetzes zu kontrollieren benötigt er keine Erlaubnis zum Betreten des Grundstücks.
Wäre es eine Wohnung würde das schon anders aussehen aber bei einem Grundstück zieht das nicht.
Modellflug ist auch Flugsport und so kann ich mir das nicht vorstellen das eine Luftfahrtbehörde
so etwas ausspricht. Sehr wohl aber das sich das ein paar Vereinsmeier ausgedacht haben.,
und in die Vereinssatzung integrieren!
Mag ja sein. Unseren Verein gibt es seit 60 jahren, da weiß ich bestimmt nicht wer das ausgeheckt hat. Es ist halt so. Und wir werden unser Erlaubnis bestimmt nicht neu machen lassen. Dann kommt Lärmpass und noch mehr auflagen. Keinen Bock drauf. Und ehrlich gesagt wem es nicht passt, muss ja nicht bei uns fliegen. Ich weiß auch nicht wie man sich darüber auslassen kann ob es 1 ,2 oder gar kein Flugleiter sein muss.
Da unser Platz UNS gehört...( nicht gepachtet )...ist es Privatgelände, wenn da einer kommt und was sehen will, braucht er erstmal die Erlaubnis den Platz zu betreten
Der ist gut. Dann stehen die Jungs draußen und werden bestimmt was finden um euch zu ärgern. Wir kommen sehr gut mit den Leuten klar. Schnakeln ein bischen, Trinken nen Kaffe und sind wieder weg. Wo ist das Problem?
in der Schweiz wäre dies : unbefugtes betreten von Privatgrundstück, Hausfriedensbruch
und dies ist strafbar !
Oder lässt Du auch jeden in deinem Garten herumtramppeln ?
in der Schweiz wäre dies : unbefugtes betreten von Privatgrundstück, Hausfriedensbruch
und dies ist strafbar !
Oder lässt Du auch jeden in deinem Garten herumtramppeln ?
Da unser Platz UNS gehört...( nicht gepachtet )...ist es Privatgelände, wenn da einer kommt und was sehen will, braucht er erstmal die Erlaubnis den Platz zu betreten
Ich denke es geht nicht darum ob man kontrolliert wird und evtl eine Ordnungswidrigkeit begeht. Das wäre das allerkleinste ßbel.
Die Frage ist eher ob im Falle eines Unfalles ohne diesen benötigten KN ein Strick draus gedreht werden kann und man dann ohne gültige Versicherung geflogen ist.
Da unser Platz UNS gehört...( nicht gepachtet )...ist es Privatgelände, wenn da einer kommt und was sehen will, braucht er erstmal die Erlaubnis den Platz zu betreten
Da wir ja auch unters Luftverkehrsgesetz fallen, Schau dir § 29 an Ob das nun ein echtes Fluzeug ist oder ein Modell. Außer das sie ein Modell nicht betreten können.
" Der Flugplatzbetreiber ist verpflichtet, das Betreten des Flugplatzes durch Vertreter der zuständigen Stellen zum Zwecke der Durchführung von Untersuchungen zu dulden"
in der Schweiz wäre dies : unbefugtes betreten von Privatgrundstück, Hausfriedensbruch
und dies ist strafbar !
Bei uns im Bayern auch ...aber der Hausfriedensbruch muss angezeigt werden!
Dann zur Polizei, glaubt Ihr echt die haben nichts besseres zu tun!?
Wir sind mindestens immer zu zweit am Platz!...da passt das dann!
OK ...bin neulich auch kurz alleine geflogen. Ich werde mir das mal anschauen,
wie oft ich alleine fliege...( 700er ) ...der kleine ...( 250er ) ...fällt sowieso unter
Welpenschutz
Es geht nicht um die 26,-€ sondern um das, was schon geschrieben wurde.
Wir die regelmäßig fliegen wissen...( in der Regel )...wie der Hase läuft.
Die wo mit Ihrer Drohen in der Fussgängerzone rumfliegen, kommen davon
ps. das mit der Fussgängerzone war kein Witz!!!
Zuletzt geändert von Harald 365; 17.05.2018, 21:31.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten über Nutzer unserer Website mithilfe von Cookies und anderen Technologien, um unsere Dienste bereitzustellen, Werbung zu personalisieren und Websiteaktivitäten zu analysieren. Wir können bestimmte Informationen über unsere Nutzer mit unseren Werbe- und Analysepartnern teilen. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
Wenn Sie unten auf "Einverstanden" klicken, stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie und unseren Datenverarbeitungs- und Cookie-Praktiken wie dort beschrieben zu. Sie erkennen außerdem an, dass dieses Forum möglicherweise außerhalb Ihres Landes gehostet wird und Sie der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten in dem Land, in dem dieses Forum gehostet wird, zustimmen.
Kommentar