Kenntnisnachweis auf Modellflugplätzen erforderlich.

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • NitroRex
    Senior Member
    • 12.06.2015
    • 2103
    • Gery
    • Aargau - CH

    #61
    AW: Kenntnisnachweis auf Modellflugplätzen erforderlich.

    Zitat von extreme011 Beitrag anzeigen
    3. Das ist das Schlimmste überhaupt. Der KN wird erst ab 2kg nötig. Für Drohnen zählen die 100m nicht da die eh nicht höher dürfen. Da eigentlich alle Drohnen die so im Konsumerbereich verkauft werden unter 2kg liegen werden die für die es mal gedacht waren gar nicht getroffen.

    Nachdem ich letztens bei Conrad war und da ein Werbeschild gesehen habe, dass man die Drohnen auch ohne Kenntnisnachweis fliegen darf war damit der Sinn für mich dahin. Der KN taugt nur noch als Werbemittel für die Industrie das man den für die Produkte eben nicht braucht.

    Damit ist eine gute Grundidee zum bürokratischen Unsinn geworden.
    Genau dass ist der Witz vom ganzen neuen Gesetz wegen den Drohnenpiloten wurde ja der Aufstand erst gemacht, und wer jetzt leiden muss, ist der gute Modellbauer der schon immer fast so geflogen ist wie man darf. Umsichtig, weitsichtig und mit Tolleranz zu anderen Menschen die vorbei laufen oder zu sehen

    Kommentar

    • DerMitDenZweiLinkenHänden
      RC-Heli TEAM
      • 09.12.2004
      • 12087
      • Kurt
      • Hinterbrühl/Wien

      #62
      AW: Kenntnisnachweis auf Modellflugplätzen erforderlich.

      Bleiben wir bitte am Modellflugplatz = Topic
      Danke!
      Kurt
      Bauberichte und viele Fotos auf meiner Homepage - siehe dazu im Profil

      Kommentar

      • CE.TOM
        Member
        • 07.07.2004
        • 509
        • Thomas

        #63
        AW: Kenntnisnachweis auf Modellflugplätzen erforderlich.

        Zitat von DieterB Beitrag anzeigen
        Die haben wir uns nicht auferlegt sondern Bezirksregierung Düsseldorf. Wir haben einen unbefristete Aufstiegserlaubniss und da werden wir bestimmt nichts ändern.


        Och whatsupp Gruppe dann treffen sich 3-4 leute ab 17 uhr bis zum Dunkel werden.
        in der AE steht schwarz auf weiß einer aleine darf nicht ?

        Also dann ist es in Bayern definitiv besser zu leben, wenn gleich bei uns gibt es auch Vereine mit solchen Einschränkungen, ausgegoren allerdings immer von eigenen Vereinspolizisten, die zur Rechtfertigung Hororszenarien und eventuelle Unfälle anführen.

        In der AE vom Luftfahrtbundesamst steht so etwas allerdings nicht, und selbst bei den großen darf ich den Flieger selbst und alleine aus den Hangar schieben und anschließend tanken.
        Man könnte sich auch mit den Tankschlauch erhängen oder noch schlimmer beim anschließenden
        Flug verunglücken. Aleinflug wäre auch dort nicht möglich.

        Modellflug ist auch Flugsport und so kann ich mir das nicht vorstellen das eine Luftfahrtbehörde
        so etwas ausspricht. Sehr wohl aber das sich das ein paar Vereinsmeier ausgedacht haben.,
        und in die Vereinssatzung integrieren!

        Normal ist das aber nicht!
        Zuletzt geändert von CE.TOM; 17.05.2018, 20:42.
        Vielflieger

        Kommentar

        • extreme011
          helishop-nrw.de
          Flugschule / Onlineshop
          • 17.08.2009
          • 5791
          • Torsten
          • Bochum

          #64
          AW: Kenntnisnachweis auf Modellflugplätzen erforderlich.

          Das LA Düsseldorf war mal sehr streng wir mussten sogar unseren Vorbereitungsraum mit einem Zaun als Dach versehen. Seit wir zu Münster gehören ist alles viel einfacher.


          Torsten
          Vollkasko für Flugmodelle
          http://Helishop-nrw.de

          Kommentar

          • Harald 365
            Senior Member
            • 17.08.2011
            • 3667
            • Harald
            • MFC Neu-Ulm

            #65
            AW: Kenntnisnachweis auf Modellflugplätzen erforderlich.

            Zitat von extreme011 Beitrag anzeigen
            Wäre ja auch mal interessant zu wissen welche "Strafen" denn verhängt werden wenn ich allein auf einem AE Platz fliege.
            Torsten
            Nichts!...wenn Du nicht erwischt wirst ...denke aber als Ersttäter verm.
            im Ordnungswidrigkeits Bereich ??

            Ich sehe den KN auch mit zwei Augen!

            Da unser Platz UNS gehört...( nicht gepachtet )...ist es Privatgelände, wenn da einer kommt und was sehen will, braucht er erstmal die Erlaubnis den Platz zu betreten

            Kommentar

            • Florian S.
              Member
              • 17.01.2014
              • 672
              • Florian

              #66
              AW: Kenntnisnachweis auf Modellflugplätzen erforderlich.

              Die braucht er sicherlich nicht.
              Wenn er kommt um die Einhaltung eines Gesetzes zu kontrollieren benötigt er keine Erlaubnis zum Betreten des Grundstücks.

              Wäre es eine Wohnung würde das schon anders aussehen aber bei einem Grundstück zieht das nicht.

              Gruß

              Florian

              Kommentar

              • trailblazer
                Senior Member
                • 06.10.2008
                • 1712
                • Andre
                • Hamburg

                #67
                AW: Kenntnisnachweis auf Modellflugplätzen erforderlich.

                Wer dürfte mich denn überhaupt vor Ort nach dem KN fragen? Wem müsste ich ihn direkt vorzeigen? Und mit welcher Begründung?
                RAW Nitro, Goblin RAW
                VBar Touch

                Kommentar

                • DieterB
                  Member
                  • 17.01.2016
                  • 792
                  • Dieter
                  • Kamp-Lintfort

                  #68
                  AW: Kenntnisnachweis auf Modellflugplätzen erforderlich.

                  Zitat von CE.TOM Beitrag anzeigen
                  Modellflug ist auch Flugsport und so kann ich mir das nicht vorstellen das eine Luftfahrtbehörde
                  so etwas ausspricht. Sehr wohl aber das sich das ein paar Vereinsmeier ausgedacht haben.,
                  und in die Vereinssatzung integrieren!
                  Mag ja sein. Unseren Verein gibt es seit 60 jahren, da weiß ich bestimmt nicht wer das ausgeheckt hat. Es ist halt so. Und wir werden unser Erlaubnis bestimmt nicht neu machen lassen. Dann kommt Lärmpass und noch mehr auflagen. Keinen Bock drauf. Und ehrlich gesagt wem es nicht passt, muss ja nicht bei uns fliegen. Ich weiß auch nicht wie man sich darüber auslassen kann ob es 1 ,2 oder gar kein Flugleiter sein muss.

                  Zitat von Harald 365 Beitrag anzeigen
                  Da unser Platz UNS gehört...( nicht gepachtet )...ist es Privatgelände, wenn da einer kommt und was sehen will, braucht er erstmal die Erlaubnis den Platz zu betreten
                  Der ist gut. Dann stehen die Jungs draußen und werden bestimmt was finden um euch zu ärgern. Wir kommen sehr gut mit den Leuten klar. Schnakeln ein bischen, Trinken nen Kaffe und sind wieder weg. Wo ist das Problem?

                  Kommentar

                  • NitroRex
                    Senior Member
                    • 12.06.2015
                    • 2103
                    • Gery
                    • Aargau - CH

                    #69
                    AW: Kenntnisnachweis auf Modellflugplätzen erforderlich.

                    Zitat von Florian S. Beitrag anzeigen
                    aber bei einem Grundstück zieht das nicht
                    in der Schweiz wäre dies : unbefugtes betreten von Privatgrundstück, Hausfriedensbruch
                    und dies ist strafbar !
                    Oder lässt Du auch jeden in deinem Garten herumtramppeln ?

                    Kommentar

                    • Florian S.
                      Member
                      • 17.01.2014
                      • 672
                      • Florian

                      #70
                      AW: Kenntnisnachweis auf Modellflugplätzen erforderlich.

                      Ich bin so einer der in fremden Gärten rumtrampeln MUSS, aus Spaß und Freude an der Sache macht das keiner.



                      Gruß

                      Florian

                      Kommentar

                      • Florian S.
                        Member
                        • 17.01.2014
                        • 672
                        • Florian

                        #71
                        AW: Kenntnisnachweis auf Modellflugplätzen erforderlich.

                        Echt, die Polizei macht sich bei euch strafbar wenn die ein Grundstück betritt?
                        Zitat von NitroRex Beitrag anzeigen
                        in der Schweiz wäre dies : unbefugtes betreten von Privatgrundstück, Hausfriedensbruch
                        und dies ist strafbar !
                        Oder lässt Du auch jeden in deinem Garten herumtramppeln ?

                        Kommentar

                        • papads
                          Senior Member
                          • 07.01.2012
                          • 5575
                          • Werner
                          • Koblenz

                          #72
                          AW: Kenntnisnachweis auf Modellflugplätzen erforderlich.

                          Zitat von Harald 365 Beitrag anzeigen
                          Da unser Platz UNS gehört...( nicht gepachtet )...ist es Privatgelände, wenn da einer kommt und was sehen will, braucht er erstmal die Erlaubnis den Platz zu betreten
                          Ich denke es geht nicht darum ob man kontrolliert wird und evtl eine Ordnungswidrigkeit begeht. Das wäre das allerkleinste ßbel.

                          Die Frage ist eher ob im Falle eines Unfalles ohne diesen benötigten KN ein Strick draus gedreht werden kann und man dann ohne gültige Versicherung geflogen ist.

                          Kommentar

                          • Florian S.
                            Member
                            • 17.01.2014
                            • 672
                            • Florian

                            #73
                            AW: Kenntnisnachweis auf Modellflugplätzen erforderlich.

                            Da könnte man ja mal dem Herrn Sonnenschein vom DMFV eine Mail mit der Fragestellung zukommen lassen.

                            Kommentar

                            • DieterB
                              Member
                              • 17.01.2016
                              • 792
                              • Dieter
                              • Kamp-Lintfort

                              #74
                              AW: Kenntnisnachweis auf Modellflugplätzen erforderlich.

                              Zitat von Harald 365 Beitrag anzeigen
                              Da unser Platz UNS gehört...( nicht gepachtet )...ist es Privatgelände, wenn da einer kommt und was sehen will, braucht er erstmal die Erlaubnis den Platz zu betreten
                              Da wir ja auch unters Luftverkehrsgesetz fallen, Schau dir § 29 an Ob das nun ein echtes Fluzeug ist oder ein Modell. Außer das sie ein Modell nicht betreten können.
                              " Der Flugplatzbetreiber ist verpflichtet, das Betreten des Flugplatzes durch Vertreter der zuständigen Stellen zum Zwecke der Durchführung von Untersuchungen zu dulden"

                              Kommentar

                              • Harald 365
                                Senior Member
                                • 17.08.2011
                                • 3667
                                • Harald
                                • MFC Neu-Ulm

                                #75
                                AW: Kenntnisnachweis auf Modellflugplätzen erforderlich.

                                Zitat von NitroRex Beitrag anzeigen
                                in der Schweiz wäre dies : unbefugtes betreten von Privatgrundstück, Hausfriedensbruch
                                und dies ist strafbar !
                                Bei uns im Bayern auch ...aber der Hausfriedensbruch muss angezeigt werden!

                                Dann zur Polizei, glaubt Ihr echt die haben nichts besseres zu tun!?

                                Wir sind mindestens immer zu zweit am Platz!...da passt das dann!

                                OK ...bin neulich auch kurz alleine geflogen. Ich werde mir das mal anschauen,
                                wie oft ich alleine fliege...( 700er ) ...der kleine ...( 250er ) ...fällt sowieso unter
                                Welpenschutz

                                Es geht nicht um die 26,-€ sondern um das, was schon geschrieben wurde.
                                Wir die regelmäßig fliegen wissen...( in der Regel )...wie der Hase läuft.

                                Die wo mit Ihrer Drohen in der Fussgängerzone rumfliegen, kommen davon

                                ps. das mit der Fussgängerzone war kein Witz!!!
                                Zuletzt geändert von Harald 365; 17.05.2018, 21:31.

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X