Wo und unter welchen Bedingungen darf ich 800er Grö�e fliegen

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  • Andrè Bochmann
    Senior Member
    • 23.11.2003
    • 2079
    • André

    #46
    AW: Wo und unter welchen Bedingungen darf ich 800er Größe fliegen

    Siehe hier vielleicht https://www.drohnen.de/12114/aufstie...rden/#Saarland
    LG André

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    • FUN
      FUN
      Member
      • 13.10.2017
      • 148
      • Vitali

      #47
      AW: Wo und unter welchen Bedingungen darf ich 800er Größe fliegen

      Ja soweit war ich schon ... aber auf der Saarland-Seite gibt es nichts dazu
      Interessiert wohl keinen
      T-Rex 800E Trekker, Blade 270 CFX, Blade 250 CFX, Blade 230S
      Spektrum DX9 Black

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      • hho2cv6
        Member
        • 23.01.2009
        • 684
        • Holger
        • Frankreich

        #48
        AW: Wo und unter welchen Bedingungen darf ich 800er Größe fliegen

        Zitat von FUN Beitrag anzeigen
        hört sich gut an wie es bei dir abgelaufen ist. Ich komme nicht mal an die Formulare ran (Saarland)...
        Welcher Teil vom Saarland?
        Gruss Holger
        flotte Flotte
        flotte Videos

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        • TurboTom
          Member
          • 23.05.2015
          • 975
          • Thomas
          • VohenstrauÃ?

          #49
          AW: Wo und unter welchen Bedingungen darf ich 800er Größe fliegen

          Zitat von Klaus Ortner Beitrag anzeigen
          Das ist interessant und auch neu für mich, da ich davon noch nie gehört habe.
          Ist Deine Aufstiegsgenehmigung (bis 25kg) personenbezogen oder ortsbezogen?
          Das macht nämlich einen sehr großen Unterschied aus.

          Die Aufstiegsgenehmigungen vom Luftamt Süd in München waren immer personenbezogen.
          Ist personenbezogen
          Specter 700 V1/V2, RAW700, Nimbus 550, VBCT

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          • royal.t.s
            Member
            • 30.01.2014
            • 380
            • Michael
            • Münsterland

            #50
            AW: Wo und unter welchen Bedingungen darf ich 800er Größe fliegen

            Zitat von TurboTom Beitrag anzeigen
            Hi zusammen,

            ich habe mich letztes Jahr per Mail ans Luftamt Norbayern, Regierung von Mittelfranken gewandt und mein Anliegen erklärt. Wildfliegen mit Heli über 5kg. Hier die Anwort:

            wenn Sie sich als Nutzer der durch Allgemeinverfügung erteilten Erlaubnis zum Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen registrieren lassen, können Sie Flugmodelle über 5 kg bis 25 kg in Bayern betreiben. Hierzu benötigen wir von Ihnen das vollständig ausgefüllte Erklärungsformular, das Sie uns per Post, per Telefax oder eingescannt als E-Mail-Anhang an die in dem Erklärungsformular angegebene E-Mail-Adresse übermitteln können.

            Das Erklärungsformular habe ich dann ausgefüllt und unterschrieben, dann per Mail zurückgeschickt. Nach ein paar Tagen bekam ich dann wieder eine eMail, dass mir nun eine Registriernummer zugeteilt worden ist und ich meine Erlaubnis immer mitführen muss. Zeitraum ist jedoch auf 2 Jahre beschränkt und der Spaß hat 50€ gekostet.

            Gruß
            Tom
            Wildfliegen über 5kg für 2 Jahre für 50€. Perfekt !!
            Hat sowas schon jemand in NRW beantragt ? Dann würde mein nächster Heli doch eine Nr. Größer ausfallen

            Kommentar

            • pidder
              Member
              • 02.01.2013
              • 276
              • Peter

              #51
              AW: Wo und unter welchen Bedingungen darf ich 800er Größe fliegen

              Gibt es für NRW auch !

              Hier!!

              Bezirksregierung Düsseldorf: Unbemannte Luftfahrtsysteme - Drohnen


              Kostet aber schlappe 300,- EURONEN für 2 Jahre
              Logo 550 SX - Diabolo 700 - Goblin 700 Sport

              Kommentar

              • mo
                mo
                Member
                • 05.08.2017
                • 208
                • Daniel
                • Colbitz-Letzlinger Heide

                #52
                AW: Wo und unter welchen Bedingungen darf ich 800er Größe fliegen

                Zitat von extreme011 Beitrag anzeigen
                Das ist so ziemlich der dümmste Rat den man geben kann...


                Torsten
                Was wäre eigtl die rechtliche Konsequenz bei Nichteinhaltung? Also natürlich ohne Unfall/Tote/Flurschaden etc.
                Sprich Polizei fährt mit Waage vor und ich hab weder die Erlaubnis des Grundbesitzers noch Kennzeichnung oder Kenntnisnachweis.

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                • b-bird
                  Member
                  • 26.01.2016
                  • 607
                  • Andi
                  • FFB

                  #53
                  AW: Wo und unter welchen Bedingungen darf ich 800er Größe fliegen

                  Also wenn nur die "grünen" kommen dann ist das max eine Ordnungswidrigkeit (die auch mit einem Bußgeld belegt werden kann)... wahrscheinlich werden sie Dir einen Platzverweis erteilen und das war´s.
                  Problem ist halt nur WENN doch was passiert, das kann dann u.U. ganz böse werden

                  Kommentar

                  • mo
                    mo
                    Member
                    • 05.08.2017
                    • 208
                    • Daniel
                    • Colbitz-Letzlinger Heide

                    #54
                    AW: Wo und unter welchen Bedingungen darf ich 800er Größe fliegen

                    Selbstverständlich sollte nichts 'passieren'. Aber ich achte schon deshalb auf Einsamkeit beim fliegen, weil ichs noch gar nicht kann
                    Ich brauche da keine Zuschauer. Von einem >5kg Gerät bin ich sowieso noch Jahre entfernt...

                    Kommentar

                    • Ello Propello
                      Gelöscht
                      • 16.11.2013
                      • 3172
                      • Norbert
                      • MFF Klostermoor

                      #55
                      AW: Wo und unter welchen Bedingungen darf ich 800er Größe fliegen

                      Zitat von mo Beitrag anzeigen
                      Was wäre eigtl die rechtliche Konsequenz bei Nichteinhaltung?
                      Hallo Daniel,

                      hier gab es mal jemanden, der von einem "entflogenen" T Rex 500 berichtet hat.
                      (Failsave) nicht eingestellt.

                      Ich glaube das waren 400 Euro Bußgeld, ein Jahr Flugverbot in seinem Bundesland,
                      und der Sender wurde beschlagnahmt.

                      das war aber noch zu Zeiten, ohne Kennzeichnungspflicht, und Kenntnisnachweis.

                      Gruß Norbert

                      Kommentar

                      • skybluenova
                        Member
                        • 14.04.2017
                        • 173
                        • Dennis
                        • Potsdam / Brandenburger MFV

                        #56
                        AW: Wo und unter welchen Bedingungen darf ich 800er Größe fliegen

                        Zitat von mo Beitrag anzeigen
                        Was wäre eigtl die rechtliche Konsequenz bei Nichteinhaltung?
                        Mit sowas wäre ich extrem vorsichtig. Du bist Teilnehmer am Luftverkehr, und somit kann Dir auch ein Verstoß gegen das LuftVG angehängt werden. Und das kann unangenehm enden. Für mich als Inhaber einer PPL natürlich doppelt brenzlig, daher lasse ich solche Scherze sowieso besser bleiben.
                        Keep going!
                        Dennis

                        Kommentar

                        • Ello Propello
                          Gelöscht
                          • 16.11.2013
                          • 3172
                          • Norbert
                          • MFF Klostermoor

                          #57
                          AW: Wo und unter welchen Bedingungen darf ich 800er Größe fliegen

                          Hier ist der Thread:

                          Wiedereinstieg nach Horrorflug vor 5 Jahren - Seite 2 - RC-Heli Community

                          Post#14

                          ...es waren nur 120 Euro Bußgeld, aber 2 Jahre Flugverbot...sorry.

                          Kommentar

                          • b-bird
                            Member
                            • 26.01.2016
                            • 607
                            • Andi
                            • FFB

                            #58
                            AW: Wo und unter welchen Bedingungen darf ich 800er Größe fliegen

                            ...die Frage war ja "was passiert wenn nichts passiert" -> nichts (bzw. schlimmstenfalls Ordnungswirdrigkeit)...

                            Das Risko für den Fall das doch etwas passiert, und das kann ganz schnell gehen, sollte es einem nicht Wert sein.

                            Kommentar

                            • Ello Propello
                              Gelöscht
                              • 16.11.2013
                              • 3172
                              • Norbert
                              • MFF Klostermoor

                              #59
                              AW: Wo und unter welchen Bedingungen darf ich 800er Größe fliegen

                              Zitat von b-bird Beitrag anzeigen
                              nichts (bzw. schlimmstenfalls Ordnungswirdrigkeit)...
                              Bist Du dir da sicher ?

                              Auto fahren ohne Führerschein ist auch eine Straftat, meine ich.

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                              • FUN
                                FUN
                                Member
                                • 13.10.2017
                                • 148
                                • Vitali

                                #60
                                AW: Wo und unter welchen Bedingungen darf ich 800er Größe fliegen

                                Hab die Seite mit den Formularen gefunden.
                                Auenstarts und -landungen, Luftraumsondernutzung | Saarland.de
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