Würde mir im Leben nicht einfallen.
Registrierungspflicht für Modellflieger b dem 01.01.2021
Einklappen
X
-
AW: Registrierungspflicht für Modellflieger b dem 01.01.2021
Oh Ja! Das Menschen so was tun.....Genau so absurd und unvorstellbar, wie in jedem Restaurant, Schwimmbad seinen Namen, Anschrift und Telefonnummer zu hinterlassen und den halben Tag vermummt herumzulaufen.
Würde mir im Leben nicht einfallen.
- Top
-
AW: Registrierungspflicht für Modellflieger b dem 01.01.2021
Da wird es wohl kein besonderes Risiko geben.Zitat von Catnova Beitrag anzeigen
ich verstehe das Problem nicht so ganz, welches persönliche Risiko diese Registrierung für mich denn jetzt darstellen soll?
Ich versuche herauszufinden worin der Sinn in der Nummer auf dem Modell liegt.
Da es keine fälschungssichere Plakette gibt und sowieso jeder mit jedem Modell fliegen kann und diese nicht registriert sind, ist das doch alles völlig Sinnfrei.
Vielleicht ist gerade das Wetter auch nur zu schlecht zum fliegen und ich sollte mich mit etwas Sonnvollerem beschäftigen
Mindestens haltbar bis: 17.04.2020
- Top
Kommentar
-
AW: Registrierungspflicht für Modellflieger b dem 01.01.2021
Das dein Flugmodell egal welcher Art ab 250 Gramm mit einem feuerfesten Schild auszurüsten ist. Und auf diesem muss als Privatperson deine Adresse stehen ist dir schon klar?!Zitat von Ulli600 Beitrag anzeigenDa wird es wohl kein besonderes Risiko geben.
Ich versuche herauszufinden worin der Sinn in der Nummer auf dem Modell liegt.
Da es keine fälschungssichere Plakette gibt und sowieso jeder mit jedem Modell fliegen kann und diese nicht registriert sind, ist das doch alles völlig Sinnfrei.
Vielleicht ist gerade das Wetter auch nur zu schlecht zum fliegen und ich sollte mich mit etwas Sonnvollerem beschäftigen
Wo bitteschön liegt der Unterschied ob die Adresse sichtbar am Modell angebracht ist oder vielleicht nachher "nur" noch eine ID Nummer?
Gruß VolkerZ
- Top
Kommentar
-
AW: Registrierungspflicht für Modellflieger b dem 01.01.2021
Immer wieder was neues
Bin gespannt ab wann man auch als Wildflieger dann ein Flugbuch führen muss mit Flugzeit und Modell. Dann Registrieren wir uns halt mal, was soll schon passieren. Wie immer nichts.
ßbrigens beim fliegen darf man keine Maske tragen. Der Pilot muss erkennbar sein beim fliegen, falls er geblitzt wird. Kommt dann 2022 .Zuletzt geändert von Uwe Z.; 25.09.2020, 11:58.
- Top
Kommentar
-
AW: Registrierungspflicht für Modellflieger b dem 01.01.2021
Da sehe ich auch keinen Unterschied. Außer dass das Namenschild Datenschutzrechtlich nicht zulässig ist. Sollte irgend eine Behörde das fordern, käme man mit jedem Widerspruch durch. Die wissen schon, warum sie das wieder abschaffen.Zitat von VolkerZ Beitrag anzeigenDas dein Flugmodell egal welcher Art ab 250 Gramm mit einem feuerfesten Schild auszurüsten ist. Und auf diesem muss als Privatperson deine Adresse stehen ist dir schon klar?!
Wo bitteschön liegt der Unterschied ob die Adresse sichtbar am Modell angebracht ist oder vielleicht nachher "nur" noch eine ID Nummer?
Gruß VolkerZMindestens haltbar bis: 17.04.2020
- Top
Kommentar
-
AW: Registrierungspflicht für Modellflieger b dem 01.01.2021
Ich glaube du kennst überhaupt nicht das Regelwerk nach dem hier in Deutschland Modellflug betrieben werden darf. Egal ob auf einem Modellflugplatz mit AE oder auf der grünen Wiese.Zitat von Ulli600 Beitrag anzeigenDa sehe ich auch keinen Unterschied. Außer dass das Namenschild Datenschutzrechtlich nicht zulässig ist. Sollte irgend eine Behörde das fordern, käme man mit jedem Widerspruch durch. Die wissen schon, warum sie das wieder abschaffen.
Gruß VolkerZ
- Top
Kommentar
-
AW: Registrierungspflicht für Modellflieger b dem 01.01.2021
Warum sollte das so sein? Die EUDSGVO ist i. d. R. zu öffnen, wenn eine andere Norm die Preisgabe von persönlichen Daten verlangt. Man könnte noch darüber diskutieren, ob die Datensparsamkeit eingehalten wird. Mehr aber nicht.Zitat von Ulli600 Beitrag anzeigenAußer dass das Namenschild Datenschutzrechtlich nicht zulässig ist.
Am Rande: Hast Du Dein Namensschild an Deiner Klingel auch entfernt?
Torsten
Voodoo 600, Logo 600SX
Spektrum, Spirit, Heli X
- Top
Kommentar
-
AW: Registrierungspflicht für Modellflieger b dem 01.01.2021
Lesefutter:Zitat von Ulli600 Beitrag anzeigenDa sehe ich auch keinen Unterschied. Außer dass das Namenschild Datenschutzrechtlich nicht zulässig ist. Sollte irgend eine Behörde das fordern, käme man mit jedem Widerspruch durch. Die wissen schon, warum sie das wieder abschaffen.
BMVI - Klare Regeln für Betrieb von Drohnen
19 LuftVZO - Einzelnorm
Ist bislang auch noch gültig.
Und ja Hubschrauber und Flugmodelle gehören auch dazu.
Gruß VolkerZZuletzt geändert von VolkerZ; 25.09.2020, 17:31.
- Top
Kommentar
-
AW: Registrierungspflicht für Modellflieger b dem 01.01.2021
Es geht eher um die zur zeit gültige DSGVO, die um es noch nett auszudrücken, nicht das Papier wert ist worauf man sie ausdrucken kann... Ich gebe Ulli recht, das eine Kennzeichnung mit Namen, Anschrift etc. in meinen Augen auch nicht zulässig ist und vor jedem Gericht würde man wohl eine Zustimmung bekommen. Da ist ein Nummer, die von Behördlicher Seite zugeordnet werden kann, weitaus rechtssicherer...
Aber seit Corona ist der Datenschutz sowieso nicht mehr existent....
- Top
Kommentar
-
AW: Registrierungspflicht für Modellflieger b dem 01.01.2021
Eine Kennzeichnung ist aber Pflicht. (>250 Gramm)Zitat von Fetzi Beitrag anzeigenEs geht eher um die zur zeit gültige DSGVO, die um es noch nett auszudrücken, nicht das Papier wert ist worauf man sie ausdrucken kann... Ich gebe Ulli recht, das eine Kennzeichnung mit Namen, Anschrift etc. in meinen Augen auch nicht zulässig ist und vor jedem Gericht würde man wohl eine Zustimmung bekommen. Da ist ein Nummer, die von Behördlicher Seite zugeordnet werden kann, weitaus rechtssicherer...
Aber seit Corona ist der Datenschutz sowieso nicht mehr existent....
Wie sieht es denn mit der Haftpflichtversicherung, Kenntnisnachweis aus?
Gruß VolkerZ
- Top
Kommentar
-
AW: Registrierungspflicht für Modellflieger b dem 01.01.2021
Das ist klar, deswegen meine ich ja, dass eine Nummer, die man anbringen muss und nur von Behördlicher Seite aus zuzuordnen ist, rechtssicher wäre. Bin kein Jurist, ist nur meine bescheidene Meinung.Zitat von VolkerZ Beitrag anzeigenEine Kennzeichnung ist aber Pflicht.
- Top
Kommentar
-
AW: Registrierungspflicht für Modellflieger b dem 01.01.2021
Zitat von Fetzi Beitrag anzeigennicht das Papier wert ist worauf man sie ausdrucken kann...Zitat von Fetzi Beitrag anzeigendas eine Kennzeichnung mit Namen, Anschrift etc. in meinen Augen auch nicht zulässig ist und vor jedem Gericht würde man wohl eine Zustimmung bekommen.Zumindest beim letzten Punkt stimme ich dir zu, den Rest würde ich anzweifeln.Zitat von Fetzi Beitrag anzeigenBin kein Jurist
[FONT="Arial"]Gaui X3/X3L, Oxy 4 Max, Protos 380 EVO, XL Power 520, Logo 550 SE, Spektrum DX9[/FONT]
- Top
Kommentar
-
AW: Registrierungspflicht für Modellflieger b dem 01.01.2021
Du meinst die, die seit dem 28.05.2018 gilt? Und zwar in der ganzen EU.Zitat von Fetzi Beitrag anzeigenEs geht eher um die zur zeit gültige DSGVO, ...
Also das hier: Datenschutz-Grundverordnung: DSGVO als übersichtliche Seite
Zeig mir mal die Stelle, aus der man ableiten kann, dass andere Normen nicht vorschreiben dürfen, ein Namensschild an einen Heli zu kleben.Torsten
Voodoo 600, Logo 600SX
Spektrum, Spirit, Heli X
- Top
Kommentar

Kommentar