Auch auf der DMFV-Seite ist in den Zitaten nur von "sollte" die Rede, nicht von "muss".
Einklappen
X
-
AW: Registrierungspflicht
Auch auf der DMFV-Seite ist in den Zitaten nur von "sollte" die Rede, nicht von "muss".LG, Thomas
- Top
-
AW: Registrierungspflicht
Zitat von Schwebephase Beitrag anzeigenAuch auf der DMFV-Seite ist in den Zitaten nur von "sollte" die Rede, nicht von "muss"
Meine e-IDs kleben in den Hauben und ich möchte keine überflüssigen Diskussionen vor Ort führen müssen
- Top
Kommentar
-
AW: Registrierungspflicht
Zitat von Juky Beitrag anzeigen...
Ist es tatsächlich zulässig diese e-ID in der Haube anzubringen? Der DMFV 'interpretiert' das so,
daß die Nummer von außen sichtbar sein muß (Ausnahme Scale Modelle) ...
Quelle DMFV
...
In meinen Trainern wird sie auf das Chassis geklebt; neben Adressschild mit Telefonnummer und einer Registrierungsnummer für Frankreich.
In den Scalern ist sie dann im Rumpf angebracht.
Wenn jetzt noch ein QR-Code dazukommt, wird es langsam eng mit dem Platz?Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!
- Top
Kommentar
-
AW: Registrierungspflicht
Zitat von Juky Beitrag anzeigenMeine e-IDs kleben in den Hauben und ich möchte keine überflüssigen Diskussionen vor Ort führen müssenZitat von heli56 Beitrag anzeigenStand in der Verordnung nicht sogar das die Beschriftung bei Drohnen in den Akku Schacht kann?Gruss, Lutzceterum censeo librum facierum esse delendam
- Top
Kommentar
-
AW: Registrierungspflicht
Man kann sich auch selbst Probleme schaffen.
Wichtig ist das ich die UAS-BETREIBER-NUMMER (e-ID) ab dem 01.05.21 an meinem Modell habe. Ob nun QR-Code oder die Buchstaben/ Zahlenfolge es sollte halt lesbar/ findbar sein.
Und mal ehrlich ob nun Außen oder Innen platziert ist nach diesem recht freien Verordnungstext egal. Zumal nach einem Crash die e-ID die Außen platziert war jetzt Innen sein kann oder umgekehrt.
Gruß VolkerZ
- Top
Kommentar
-
Gast
AW: Registrierungspflicht
Das sagt das LBA in seinen FAQS dazu:
"Gemäß den*EU-Drohnen-Regularien ist kein feuerfestes Schild mehr erforderlich. An geeigneter Stelle muss jedoch eine Registrierungsnummer (e-ID) angebracht werden. Zu den geeigneten Stellen zählt hierbei auch das Batteriefach, wenn es sich*z.B.*um ein Modell eines im Original existierenden Luftfahrzeuges handelt und das Anbringen der Registrierungsnummer das Gesamtbild des Modells stören würde. Die Feuerfestigkeit der Beschriftung ist nicht mehr erforderlich."
Darauf würde ich mich im Zweifelsfall berufen und nicht auf irgendwelche Interpretation von wem auch immer.
Wir verweisen in unserem Verein bei ßnderungen in den allermeisten Fällen auf offizielle Quellen und nicht auf irgendwelche im Internet gefundene Interpretation. Da könnte ich mir ja gleich eine eigene Homepage anlegen und alles so beschreiben, wie es mir gerade in den Kram passt.
- Top
Kommentar
-
AW: Registrierungspflicht
Zitat von Catnova Beitrag anzeigenDas sagt das LBA in seinen FAQS dazu:
"Gemäß den*EU-Drohnen-Regularien ist kein feuerfestes Schild mehr erforderlich. An geeigneter Stelle muss jedoch eine Registrierungsnummer (e-ID) angebracht werden. Zu den geeigneten Stellen zählt hierbei auch das Batteriefach, wenn es sich*z.B.*um ein Modell eines im Original existierenden Luftfahrzeuges handelt und das Anbringen der Registrierungsnummer das Gesamtbild des Modells stören würde. Die Feuerfestigkeit der Beschriftung ist nicht mehr erforderlich."
Darauf würde ich mich im Zweifelsfall berufen und nicht auf irgendwelche Interpretation von wem auch immer.
Wir verweisen in unserem Verein bei ßnderungen in den allermeisten Fällen auf offizielle Quellen und nicht auf irgendwelche im Internet gefundene Interpretation. Da könnte ich mir ja gleich eine eigene Homepage anlegen und alles so beschreiben, wie es mir gerade in den Kram passt.
Wird aber von manchen sehr eigenwillig interpretiert.
Und zum Thema "Sehhilfe" damit ist eine Lupe gemeint. Ja mache Modellflieger sind sehr einfallsreich.
Gruß VolkerZZuletzt geändert von VolkerZ; 09.05.2021, 13:29.
- Top
Kommentar
-
AW: Registrierungspflicht
Als ßsi versetzt mich diese Diskussion hier schon in ein gewisses Staunen
"An geeigneter Stelle" - sollte doch eigentlich reichen..
Also lesbar und leicht zu finden - das sollte doch jeder interpretieren können, ohne das alles bis auf den letzten Buchstaben vorgegeben ist..
Daher wohl keine "Mikro-Schrift" - oder nicht an einer Stelle, an die man erst durch stundenlanges zerlegen mit Werkzeug kommt - aber von "außen" steht da auch nichts mWn..
Man kann aber auch natürlich aus allem eine Wissenschaft machenStay hungry. Stay foolish.
- Top
Kommentar
-
AW: Registrierungspflicht
Hallo,
ich haette mal eine Frage bzgl. des Mindestalters. Ich habe die neue Fernpilotenpruefung gemacht und bestanden. In einer der Trainingseinheit wird ja auf das Mindestalter eingegangen, welches auf 16 Jahre festgelegt ist (zumindest in Deutschland).
Bisher bin ich auch ab und zu mit meinem Sohn (14) Fliegen gewesen. Die Regelung besagt ja, das es kein Mindestalter gibt unter den folgenden Voraussetzungen:
* C0 UAS mit Betrieb in Unterkategorie A1
* Spielzeug gemäß 2009/48/EC
* Beaufsichtigung durch qualifizierte/n Fernpilot*in
Muss man das nun als "Oder-Verknuepfung" interpretieren - also mindestens ein Kriterium trifft zu, oder als "Und-Verknuepfung" - also alles muss zutreffen, aber dann macht doch Punkt 1 und 2 keinen Sinn, oder?
Danke und Gruss,
Peter
- Top
Kommentar
-
AW: Registrierungspflicht
Zitat von Pexy Beitrag anzeigenIch haette mal eine Frage bzgl. des Mindestalters. Ich habe die neue Fernpilotenpruefung gemacht und bestanden. In einer der Trainingseinheit wird ja auf das Mindestalter eingegangen, welches auf 16 Jahre festgelegt ist (zumindest in Deutschland).
Bisher bin ich auch ab und zu mit meinem Sohn (14) Fliegen gewesen. Die Regelung besagt ja, das es kein Mindestalter gibt unter den folgenden Voraussetzungen:
* C0 UAS mit Betrieb in Unterkategorie A1
* Spielzeug gemäß 2009/48/EC
* Beaufsichtigung durch qualifizierte/n Fernpilot*in
Muss man das nun als "Oder-Verknuepfung" interpretieren - also mindestens ein Kriterium trifft zu, oder als "Und-Verknuepfung" - also alles muss zutreffen, aber dann macht doch Punkt 1 und 2 keinen Sinn, oder?
Zitat von LBAdie VO (EU) 2019/947 schreibt in Artikel 9 Absatz 2:
Kein Mindestalter gilt für Fernpiloten,
a) wenn sie ein UAS der Klasse C0 nach Teil 1 des Anhangs der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 in der Unterkategorie A1 nach Teil A des Anhangs betreiben, bei dem es sich um ein Spielzeug im Sinne der Richtlinie 2009/48/EG handelt,
b) wenn sie ein privat hergestelltes UAS mit einer höchstzulässigen Startmasse von weniger als 250 g betreiben,
c) wenn sie das UAS unter der direkten Aufsicht eines Fernpiloten betreiben, der den Anforderungen von Absatz 1 und Artikel 8 genügt.
Es handelt sich um eine Oder-Verknüpfung, also entweder es ist eine Spielzeugdrohne unter 250g (C0) oder es ist selbst hergestellt und unter 250 g oder unter direkter Aufsicht (tatsächlich im Rahmen der offenen Kategorie bis 25 Kg).
Mein Sohn darf auch, wenn ich an Bord bin, ein Sportboot steuern, egal wie groß das Sportboot ist, egal wie alt er ist. Da sehen sie, welche Bedeutung der direkten Aufsicht eines Fernpiloten zukommt. Die Verantwortung liegt zu 100 % beim Fernpiloten!
PeterZuletzt geändert von Pexy; 12.05.2021, 08:12.
- Top
Kommentar
-
AW: Registrierungspflicht
Zitat von Pexy Beitrag anzeigenMein Sohn darf auch, wenn ich an Bord bin, ein Sportboot steuern, egal wie groß das Sportboot ist, egal wie alt er ist. Da sehen sie, welche Bedeutung der direkten Aufsicht eines Fernpiloten zukommt. Die Verantwortung liegt zu 100 % beim Fernpiloten!LG David
- Top
Kommentar
-
AW: Registrierungspflicht
Hallo zusammen,
was genau brauche ich nun alles um das Hobby als Wildflieger legal betreiben zu dürfen?? So langsam sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr...
Registrierungspflicht - wo?
Kenntnisnachweis - über DMFV möglich
Versicherung - über den DMFV
Schild am Heli mit Anschrift
sonstiges das ich übersehen habe?
- Top
Kommentar
-
AW: Registrierungspflicht
Registrierungspflicht - beim Luftfahrtbundesamt
Kenntnisnachweis - wenn noch nicht vorhanden ebenfalls beim LBA (EU-Kompetenznachweis)
Versicherung
Schild am Heli mit Anschrift - nicht mehr notwendig, dafür UAS Betreibernummer (e-ID) ebenfalls vom LBA (bekommt man mit der RegistrierungLogo 550 SE und G Buddy, Vbar Control
- Top
Kommentar
-
AW: Registrierungspflicht
Zitat von KommandoFENIX Beitrag anzeigenRegistrierungspflicht - beim Luftfahrtbundesamt
Kenntnisnachweis - wenn noch nicht vorhanden ebenfalls beim LBA (EU-Kompetenznachweis)
Versicherung
Schild am Heli mit Anschrift - nicht mehr notwendig, dafür UAS Betreibernummer (e-ID) ebenfalls vom LBA (bekommt man mit der Registrierung
Wo genau kann ich offiziell finden, was ein Wildflieger braucht?
- Top
Kommentar
Kommentar