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  • Schwebephase
    Member
    • 25.07.2016
    • 231
    • Thomas

    #541
    AW: Registrierungspflicht

    Auch auf der DMFV-Seite ist in den Zitaten nur von "sollte" die Rede, nicht von "muss".
    LG, Thomas

    Kommentar

    • Juky
      RC-Heli TEAM
      • 15.03.2007
      • 20987
      • Ingolf
      • Dortmund

      #542
      AW: Registrierungspflicht

      Zitat von Schwebephase Beitrag anzeigen
      Auch auf der DMFV-Seite ist in den Zitaten nur von "sollte" die Rede, nicht von "muss"
      Richtig, aber wenn ein Verband "sollte" schreibt, kommt beim Verein ggf. "muss" an

      Meine e-IDs kleben in den Hauben und ich möchte keine überflüssigen Diskussionen vor Ort führen müssen

      Kommentar

      • JMalberg
        RC-Heli TEAM
        • 05.06.2002
        • 22535
        • J
        • D: um Saarbrücken drum rum

        #543
        AW: Registrierungspflicht

        Zitat von Juky Beitrag anzeigen
        ...
        Ist es tatsächlich zulässig diese e-ID in der Haube anzubringen? Der DMFV 'interpretiert' das so,
        daß die Nummer von außen sichtbar sein muß (Ausnahme Scale Modelle) ...

        Quelle DMFV
        ...
        Nach der Meldung des DMFV "muss" die eID nur (ohne Sehhilfe) lesbar sein. Selbst wo die eID angebracht wird, scheint sehr frei zu sein; sie sollte nur zu finden sein.

        In meinen Trainern wird sie auf das Chassis geklebt; neben Adressschild mit Telefonnummer und einer Registrierungsnummer für Frankreich.
        In den Scalern ist sie dann im Rumpf angebracht.
        Wenn jetzt noch ein QR-Code dazukommt, wird es langsam eng mit dem Platz?
        Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
        Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

        Kommentar

        • heli56
          Senior Member
          • 05.04.2007
          • 3354
          • Toni
          • Hof / Pößneck

          #544
          AW: Registrierungspflicht

          Stand in der Verordnung nicht sogar das die Beschriftung bei Drohnen in den Akku Schacht kann?

          Mfg.Toni
          Logo 400/600 Diabolo 700 Specter 700 OMP M1/2/7 MC24Hott Lifepo 60Ah, Junsi 3010/4010duo

          Kommentar

          • luha
            Senior Member
            • 07.10.2013
            • 4844
            • Lutz
            • Lehrte bei Hannover

            #545
            AW: Registrierungspflicht

            Zitat von Juky Beitrag anzeigen
            Meine e-IDs kleben in den Hauben und ich möchte keine überflüssigen Diskussionen vor Ort führen müssen
            Zitat von heli56 Beitrag anzeigen
            Stand in der Verordnung nicht sogar das die Beschriftung bei Drohnen in den Akku Schacht kann?
            "Einfach auffindbar" lauten die Zauberworte und wenn mich nicht alles täuscht, sind nur LBA Mitarbeiter zur Kontrolle berechtigt.
            Gruss, Lutzceterum censeo librum facierum esse delendam

            Kommentar

            • VolkerZ
              Member
              • 05.08.2020
              • 826
              • Volker

              #546
              AW: Registrierungspflicht

              Man kann sich auch selbst Probleme schaffen.
              Wichtig ist das ich die UAS-BETREIBER-NUMMER (e-ID) ab dem 01.05.21 an meinem Modell habe. Ob nun QR-Code oder die Buchstaben/ Zahlenfolge es sollte halt lesbar/ findbar sein.
              Und mal ehrlich ob nun Außen oder Innen platziert ist nach diesem recht freien Verordnungstext egal. Zumal nach einem Crash die e-ID die Außen platziert war jetzt Innen sein kann oder umgekehrt.

              Gruß VolkerZ

              Kommentar

              • Gast
                Gast

                #547
                AW: Registrierungspflicht

                Das sagt das LBA in seinen FAQS dazu:

                "Gemäß den*EU-Drohnen-Regularien ist kein feuerfestes Schild mehr erforderlich. An geeigneter Stelle muss jedoch eine Registrierungsnummer (e-ID) angebracht werden. Zu den geeigneten Stellen zählt hierbei auch das Batteriefach, wenn es sich*z.B.*um ein Modell eines im Original existierenden Luftfahrzeuges handelt und das Anbringen der Registrierungsnummer das Gesamtbild des Modells stören würde. Die Feuerfestigkeit der Beschriftung ist nicht mehr erforderlich."

                Darauf würde ich mich im Zweifelsfall berufen und nicht auf irgendwelche Interpretation von wem auch immer.
                Wir verweisen in unserem Verein bei ßnderungen in den allermeisten Fällen auf offizielle Quellen und nicht auf irgendwelche im Internet gefundene Interpretation. Da könnte ich mir ja gleich eine eigene Homepage anlegen und alles so beschreiben, wie es mir gerade in den Kram passt.

                Kommentar

                • VolkerZ
                  Member
                  • 05.08.2020
                  • 826
                  • Volker

                  #548
                  AW: Registrierungspflicht

                  Zitat von Catnova Beitrag anzeigen
                  Das sagt das LBA in seinen FAQS dazu:

                  "Gemäß den*EU-Drohnen-Regularien ist kein feuerfestes Schild mehr erforderlich. An geeigneter Stelle muss jedoch eine Registrierungsnummer (e-ID) angebracht werden. Zu den geeigneten Stellen zählt hierbei auch das Batteriefach, wenn es sich*z.B.*um ein Modell eines im Original existierenden Luftfahrzeuges handelt und das Anbringen der Registrierungsnummer das Gesamtbild des Modells stören würde. Die Feuerfestigkeit der Beschriftung ist nicht mehr erforderlich."

                  Darauf würde ich mich im Zweifelsfall berufen und nicht auf irgendwelche Interpretation von wem auch immer.
                  Wir verweisen in unserem Verein bei ßnderungen in den allermeisten Fällen auf offizielle Quellen und nicht auf irgendwelche im Internet gefundene Interpretation. Da könnte ich mir ja gleich eine eigene Homepage anlegen und alles so beschreiben, wie es mir gerade in den Kram passt.
                  Nichts anderes ist auch in diesem Fall beim DMFV zu finden.
                  Wird aber von manchen sehr eigenwillig interpretiert.

                  Und zum Thema "Sehhilfe" damit ist eine Lupe gemeint. Ja mache Modellflieger sind sehr einfallsreich.

                  Gruß VolkerZ
                  Zuletzt geändert von VolkerZ; 09.05.2021, 13:29.

                  Kommentar

                  • thomas1130
                    RC-Heli TEAM
                    Admin
                    • 26.11.2007
                    • 25599
                    • Thomas
                    • Österreich

                    #549
                    AW: Registrierungspflicht

                    Als ßsi versetzt mich diese Diskussion hier schon in ein gewisses Staunen

                    "An geeigneter Stelle" - sollte doch eigentlich reichen..

                    Also lesbar und leicht zu finden - das sollte doch jeder interpretieren können, ohne das alles bis auf den letzten Buchstaben vorgegeben ist..
                    Daher wohl keine "Mikro-Schrift" - oder nicht an einer Stelle, an die man erst durch stundenlanges zerlegen mit Werkzeug kommt - aber von "außen" steht da auch nichts mWn..

                    Man kann aber auch natürlich aus allem eine Wissenschaft machen
                    Stay hungry. Stay foolish.

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                    • Pexy
                      Member
                      • 21.09.2014
                      • 329
                      • Peter

                      #550
                      AW: Registrierungspflicht

                      Hallo,

                      ich haette mal eine Frage bzgl. des Mindestalters. Ich habe die neue Fernpilotenpruefung gemacht und bestanden. In einer der Trainingseinheit wird ja auf das Mindestalter eingegangen, welches auf 16 Jahre festgelegt ist (zumindest in Deutschland).

                      Bisher bin ich auch ab und zu mit meinem Sohn (14) Fliegen gewesen. Die Regelung besagt ja, das es kein Mindestalter gibt unter den folgenden Voraussetzungen:
                      * C0 UAS mit Betrieb in Unterkategorie A1
                      * Spielzeug gemäß 2009/48/EC
                      * Beaufsichtigung durch qualifizierte/n Fernpilot*in

                      Muss man das nun als "Oder-Verknuepfung" interpretieren - also mindestens ein Kriterium trifft zu, oder als "Und-Verknuepfung" - also alles muss zutreffen, aber dann macht doch Punkt 1 und 2 keinen Sinn, oder?

                      Danke und Gruss,
                      Peter

                      Kommentar

                      • Pexy
                        Member
                        • 21.09.2014
                        • 329
                        • Peter

                        #551
                        AW: Registrierungspflicht

                        Zitat von Pexy Beitrag anzeigen
                        Ich haette mal eine Frage bzgl. des Mindestalters. Ich habe die neue Fernpilotenpruefung gemacht und bestanden. In einer der Trainingseinheit wird ja auf das Mindestalter eingegangen, welches auf 16 Jahre festgelegt ist (zumindest in Deutschland).

                        Bisher bin ich auch ab und zu mit meinem Sohn (14) Fliegen gewesen. Die Regelung besagt ja, das es kein Mindestalter gibt unter den folgenden Voraussetzungen:
                        * C0 UAS mit Betrieb in Unterkategorie A1
                        * Spielzeug gemäß 2009/48/EC
                        * Beaufsichtigung durch qualifizierte/n Fernpilot*in

                        Muss man das nun als "Oder-Verknuepfung" interpretieren - also mindestens ein Kriterium trifft zu, oder als "Und-Verknuepfung" - also alles muss zutreffen, aber dann macht doch Punkt 1 und 2 keinen Sinn, oder?
                        Das hat sich geklaert - ich habe direkt beim LBA angefragt und das ist die Antwort:
                        Zitat von LBA
                        die VO (EU) 2019/947 schreibt in Artikel 9 Absatz 2:

                        Kein Mindestalter gilt für Fernpiloten,
                        a) wenn sie ein UAS der Klasse C0 nach Teil 1 des Anhangs der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 in der Unterkategorie A1 nach Teil A des Anhangs betreiben, bei dem es sich um ein Spielzeug im Sinne der Richtlinie 2009/48/EG handelt,
                        b) wenn sie ein privat hergestelltes UAS mit einer höchstzulässigen Startmasse von weniger als 250 g betreiben,
                        c) wenn sie das UAS unter der direkten Aufsicht eines Fernpiloten betreiben, der den Anforderungen von Absatz 1 und Artikel 8 genügt.

                        Es handelt sich um eine Oder-Verknüpfung, also entweder es ist eine Spielzeugdrohne unter 250g (C0) oder es ist selbst hergestellt und unter 250 g oder unter direkter Aufsicht (tatsächlich im Rahmen der offenen Kategorie bis 25 Kg).

                        Mein Sohn darf auch, wenn ich an Bord bin, ein Sportboot steuern, egal wie groß das Sportboot ist, egal wie alt er ist. Da sehen sie, welche Bedeutung der direkten Aufsicht eines Fernpiloten zukommt. Die Verantwortung liegt zu 100 % beim Fernpiloten!
                        Gruss,
                        Peter
                        Zuletzt geändert von Pexy; 12.05.2021, 08:12.

                        Kommentar

                        • merhex
                          Member
                          • 20.04.2020
                          • 420
                          • david
                          • Kramsach/Tirol

                          #552
                          AW: Registrierungspflicht

                          Zitat von Pexy Beitrag anzeigen
                          Mein Sohn darf auch, wenn ich an Bord bin, ein Sportboot steuern, egal wie groß das Sportboot ist, egal wie alt er ist. Da sehen sie, welche Bedeutung der direkten Aufsicht eines Fernpiloten zukommt. Die Verantwortung liegt zu 100 % beim Fernpiloten!
                          aber auch nur wenn er über 16 ist. Blödes Beispiel. Gilt wohl nicht für UAS die Altersbeschränkung.
                          LG David

                          Kommentar

                          • TeRRoR-MuFFiN
                            Member
                            • 28.02.2009
                            • 721
                            • Armin
                            • Lauf a.d Pegnitz

                            #553
                            AW: Registrierungspflicht

                            Hallo zusammen,

                            was genau brauche ich nun alles um das Hobby als Wildflieger legal betreiben zu dürfen?? So langsam sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr...

                            Registrierungspflicht - wo?
                            Kenntnisnachweis - über DMFV möglich
                            Versicherung - über den DMFV
                            Schild am Heli mit Anschrift

                            sonstiges das ich übersehen habe?

                            Kommentar

                            • KommandoFENIX
                              Member
                              • 11.04.2014
                              • 450
                              • Rick

                              #554
                              AW: Registrierungspflicht

                              Registrierungspflicht - beim Luftfahrtbundesamt

                              Kenntnisnachweis - wenn noch nicht vorhanden ebenfalls beim LBA (EU-Kompetenznachweis)

                              Versicherung

                              Schild am Heli mit Anschrift - nicht mehr notwendig, dafür UAS Betreibernummer (e-ID) ebenfalls vom LBA (bekommt man mit der Registrierung
                              Logo 550 SE und G Buddy, Vbar Control

                              Kommentar

                              • TeRRoR-MuFFiN
                                Member
                                • 28.02.2009
                                • 721
                                • Armin
                                • Lauf a.d Pegnitz

                                #555
                                AW: Registrierungspflicht

                                Zitat von KommandoFENIX Beitrag anzeigen
                                Registrierungspflicht - beim Luftfahrtbundesamt

                                Kenntnisnachweis - wenn noch nicht vorhanden ebenfalls beim LBA (EU-Kompetenznachweis)

                                Versicherung

                                Schild am Heli mit Anschrift - nicht mehr notwendig, dafür UAS Betreibernummer (e-ID) ebenfalls vom LBA (bekommt man mit der Registrierung
                                Vielen Dank. Kompetenznachweis = Kenntnisnachweis ??
                                Wo genau kann ich offiziell finden, was ein Wildflieger braucht?

                                Kommentar

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