Registrierungspflicht

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Aviatoer69
    Senior Member
    • 07.01.2017
    • 1027
    • Claus-Martin
    • Seligenstadt

    #586
    AW: Registrierungspflicht

    Lasst die Kirche doch einfach mal im Dorf.
    Die besten Regeln nützen nichts wenn man nicht das Gehirn einschaltet.
    Auch wenn manche Sachen erlaubt sind müssen sie nicht immer sinnvoll und ungefährlich sein und umgekehrt.
    Wenn ich Vorfahrt habe und der andere pennt gerade, halte ich auch nicht drauf nur weil ich im Recht bin.
    Also Hirn einschalten und zu 99% sollte sich damit alles lösen lassen.

    Kommentar

    • Benny77
      Senior Member
      • 04.04.2012
      • 1543
      • Benjamin
      • Althengstett

      #587
      AW: Registrierungspflicht

      Zitat von Derfnam Beitrag anzeigen
      Kleiner Tipp am Rande: Gucken, ob jemand kommt, falls ja-landen; falls nein-Weiterfliegen. Es gibt auch die Möglichkeit einfach weiter weg fliegen, damit niemand gefährdet wird!
      Einfach selbstständig verantwortungsbewußt das Fluggerät betreiben, dann passiert in der Regel auch nichts.
      Nicht anders mache ich das bisher. Ich habe halt überlegt, ob meine, nach gesundem Menschenverstand getroffenen Entscheidungen bezüglich Abständen zu Menschen, nun noch ausreichend sind, da solche neuen Vorschriften gerne mehrere "doppelte Böden" drauf satteln.
      Mich nervt es, dass man mit diesen neuen Vorschriften eben wie kleine Kinder behandelt wird.
      [FONT="Verdana"]Gruß Benny[/FONT]

      LOGO 550SE V2, T-REX 470LM + Spirit + Graupner MZ24; XK K110

      Kommentar

      • Heli87
        Senior Member
        • 11.10.2016
        • 8416
        • Torsten

        #588
        AW: Registrierungspflicht

        Zitat von Blue Thunder Beitrag anzeigen
        Ich bin mal gespannt, durch den DMO gelten für mich ja die Verbandsregeln des DAeC, bin aber in einem Verein, welcher dem DMFV angehört....

        Fragen über Fragen ...
        ... ein Teufelskreis ...
        Auf einem Vereinsgelände gelten natürlich die Auflagen, welche dem Verein auferlegt wurden und welche der Vorstand zusätzlich beschlossen hat!
        Wem das nicht passt, muss Wildfliegen und sich dann an die Vorgaben dafür halten.

        Kommentar

        • TeRRoR-MuFFiN
          Member
          • 28.02.2009
          • 721
          • Armin
          • Lauf a.d Pegnitz

          #589
          AW: Registrierungspflicht

          Nochmals ganz in Ruhe. Als Wildflieger benötige ich also folgendes:

          Registrierungspflicht - LBA
          Versicherung - z.B. über den DMFV
          Kenntnisnachweis - z.B. über DMFV

          Spielt es eine Rolle ob ich nun einen 2 kg oder 5,5 kg Heli habe??

          Kommentar

          • VolkerZ
            Member
            • 05.08.2020
            • 826
            • Volker

            #590
            AW: Registrierungspflicht

            Zitat von TeRRoR-MuFFiN Beitrag anzeigen
            Nochmals ganz in Ruhe. Als Wildflieger benötige ich also folgendes:

            Registrierungspflicht - LBA
            Versicherung - z.B. über den DMFV
            Kenntnisnachweis - z.B. über DMFV

            Spielt es eine Rolle ob ich nun einen 2 kg oder 5,5 kg Heli habe??
            Na sicher.
            5,5 Kilogramm kann man (noch) nicht im Rahmen eines Verbandes auf der grünen Wiese fliegen. Es sei denn du besitzt eine Personenbezogene Aufstiegserlaubnis.
            Das wäre dann die offene Klasse inklusive EU-Kompetenznachweis A1/ A3.

            Gruß VolkerZ

            Kommentar

            • merhex
              Member
              • 20.04.2020
              • 420
              • david
              • Kramsach/Tirol

              #591
              AW: Registrierungspflicht

              Zitat von TeRRoR-MuFFiN Beitrag anzeigen
              Nochmals ganz in Ruhe. Als Wildflieger benötige ich also folgendes:

              Registrierungspflicht - LBA
              Versicherung - z.B. über den DMFV
              Kenntnisnachweis - z.B. über DMFV

              Spielt es eine Rolle ob ich nun einen 2 kg oder 5,5 kg Heli habe??
              Als reiner Wildflieger hast Du am allerbesten:

              -Registrierung
              -Kompetenznachweis
              -Versicherung privat

              dann kannst Deinen 23kg Turbinenheli sogar in BRD über die grüne Wiese scheuchen
              LG David

              Kommentar

              • Breiti
                Helischule
                • 16.08.2014
                • 1510
                • Christian
                • Amberg-Sulzbach

                #592
                AW: Registrierungspflicht

                Aktuell ist Wildflug für uns Heliflieger die Lösung mit Flug nach DVO open A1/A3 mit folgenden Voraussetzungen die praktikabelste:
                -eID am UAS (generell Pflicht, egal unter welchen Bedingungen geflogen werden)
                -gültige Modellhalterhaftpflichtversicherung (ebenfalls generell Pflicht)
                -Kompetenznachweis A1/A3 und deren wichtigsten Beschränkungen (Aufzählung unvollständig):
                +MTOM 25kg
                +maximale Flughöhe 120m AGL (mit Nachweispflicht, z.B. Datalogging Variodaten)
                +Abstand zu Wohn-, Freizeit- und Industriegebiete, ...
                +Abstand >150m zu Menschenansammlungen / unbeteiligte Personen
                + ...

                Noch ein zwei Anmerkungen:
                Nach UAS.OPEN.60 Punkt 4 dürfen sogenannte Luftraumbeobachter eingesetzt werden. Ihr könnt also zusammen mit euren Fliegerkumpels auf der Wiese stehen, da diese nicht unbeteiligt sind und als Luftraumbeobachter eingesetzt werden.

                Geozonen können nach Art. 15 der DVO ausgewiesen werden, müssen aber auch von der zuständigen Behörde digital mit deren zeitlichen Beschränkung bekannt gegeben werden (Punkt 3). Dies ist m.M. zum jetzigen Zeitpunkt in DE über NOTAM und entsprechenden ED-R gegeben. Das sind aktuell in DE nur ca. eine Hand voll Gebiete.
                Ansonsten gelten die allgemein gültigen Luftraumklassen und deren Einschränkungen. Wenn ihr euch zu den Geozonen nicht sicher seid, fragt bei eurem zuständigem LA nach. Meistens sind diese auf deren Onlineportal auch angezeigt.
                Betrifft ja schließlich auch die Segler, Gleitschirmflieger, Sportflieger, ...

                Gruß
                Breiti
                Zuletzt geändert von Breiti; 20.05.2021, 05:01.
                Breiti's Helischule

                Kommentar

                • Pexy
                  Member
                  • 21.09.2014
                  • 329
                  • Peter

                  #593
                  AW: Registrierungspflicht

                  Zitat von Breiti Beitrag anzeigen
                  +MTOM 25kg
                  +maximale Flughöhe 120m AGL (mit Nachweispflicht, z.B. Datalogging Variodaten)
                  +Abstand zu Wohn-, Freizeit- und Industriegebiete, ...
                  +Abstand >150m zu Menschenansammlungen / unbeteiligte Personen
                  + ...
                  Die Aufzaehlung ist m. M. n. leider nicht ganz richtig:
                  * Fuer private erstellte UAS bzw. UAS der technischen Klasse C4 braucht man kein Datalogging
                  * die 150m Abstand beziehen sich auf Industrie-, Wohn- oder Freizeitgebiete. Fuer den Abstand zu unbeteiligten Menschen gilt der Hoechstwert:
                  ** mindestens 30m oder
                  ** ein Meter pro Hoehenmeter oder
                  ** mindestens die Distanz, die das UAS in 2 Sekunden zuruecklegt

                  (Quelle: UAS-99-1-ALW-Shortcut-20-4.pdf, Seite 5, 8)

                  Gruss,
                  Peter
                  Zuletzt geändert von Pexy; 20.05.2021, 05:59.

                  Kommentar

                  • VolkerZ
                    Member
                    • 05.08.2020
                    • 826
                    • Volker

                    #594
                    AW: Registrierungspflicht

                    Zitat von Pexy Beitrag anzeigen
                    Die Aufzaehlung ist m. M. n. leider nicht ganz richtig:
                    * Fuer private erstellte UAS bzw. UAS der technischen Klasse C4 braucht man kein Datalogging
                    * die 150m Abstand beziehen sich auf Industrie-, Wohn- oder Freizeitgebiete. Fuer den Abstand zu unbeteiligten Menschen gilt der Hoechstwert:
                    ** mindestens 30m oder
                    ** ein Meter pro Hoehenmeter oder
                    ** mindestens die Distanz, die das UAS in 2 Sekunden zuruecklegt

                    (Quelle: UAS-99-1-ALW-Shortcut-20-4.pdf, Seite 5, 8)

                    Gruss,
                    Peter
                    Sorry.
                    Aber auch das ist nicht ganz richtig wiedergegeben. Es gibt kein "oder".
                    Siehe Fotos.
                    Und ein Hubschrauber der z.B. 100 km/h schnell fliegt legt 56 Meter in 2 Sekunden zurück.
                    Angehängte Dateien

                    Kommentar

                    • chris-de
                      Member
                      • 06.07.2011
                      • 766
                      • Christoph
                      • Bielefeld

                      #595
                      AW: Registrierungspflicht

                      Was ich mich frage ist: Wie stellt man sich mit unseren großenteils selbstgebauten "Kisten" hierzu auf. Das bedeutet ja indirekt ein Flugverbot für alle Eigenbauten & Bausätze.

                      Zitat
                      Generell gilt: Achten Sie immer darauf, ein UAS zu kaufen, welches ein CE-Kennzeichen und ein Klassen-Identifizierungskennzeichen trägt. Nur solche Produkte dürfen im europäischen Luftraum auch geflogen werden.

                      Demnach dürfte man ja nur noch RTF Maschinen fliegen. gefühlt merkt man hier sehr stark das das ganze Regelwerk fast ausschließlich nur mit Sicht auf Drohnen und nicht für allgemein UAS aller Art geschrieben wurde.
                      Zuletzt geändert von chris-de; 20.05.2021, 07:37.

                      Compass 6HV, EC 135 Roban 800 modifiziert, Airwolf 600, Graupner MZ-24

                      Kommentar

                      • Jan_Privat
                        Member
                        • 05.06.2020
                        • 288
                        • Jan
                        • Hamburg / Nordfriesland

                        #596
                        AW: Registrierungspflicht

                        Ich kenne die Quelle von deinem Zitat nicht, aber Ich glaube damit ist nur der Verkauf gemeint. Du darfst nur noch UAS mit CE-Kennzeichen verkaufen. Für Bausätze oder Komponenten die dann selbst aufgebaut werden gilt das nicht.

                        Kommentar

                        • Pexy
                          Member
                          • 21.09.2014
                          • 329
                          • Peter

                          #597
                          AW: Registrierungspflicht

                          Zitat von VolkerZ Beitrag anzeigen
                          Aber auch das ist nicht ganz richtig wiedergegeben. Es gibt kein "oder".
                          Wieso ist das kein "oder"? Es gilt immer nur eins (A oder B oder C) und zwar immer der groesste Wert wie ich oben geschrieben habe.

                          Kommentar

                          • VolkerZ
                            Member
                            • 05.08.2020
                            • 826
                            • Volker

                            #598
                            AW: Registrierungspflicht

                            Zitat von Pexy Beitrag anzeigen
                            Wieso ist das kein "oder"? Es gilt immer nur eins (A oder B oder C) und zwar immer der groesste Wert wie ich oben geschrieben habe.
                            Ja es gilt den größten Abstand einzuhalten.
                            Für mich war/ ist das "oder" halt missverständlich.

                            Gruß VolkerZ

                            Kommentar

                            • snippy
                              Member
                              • 06.11.2019
                              • 114
                              • Finn
                              • Rems-Murr-Kreis

                              #599
                              AW: Registrierungspflicht

                              Zitat von chris-de Beitrag anzeigen
                              Was ich mich frage ist: Wie stellt man sich mit unseren großenteils selbstgebauten "Kisten" hierzu auf. Das bedeutet ja indirekt ein Flugverbot für alle Eigenbauten & Bausätze.
                              Das haben wir hier schon mehrfach durchgekauft, bitte mal etwas blättern. Müsste im Januar gewesen sein

                              Kurzer Spoiler: Nein, tut es nicht, da für Bausätze und Eigenbauten die "C-Klassen" nicht gelten.

                              Beste Grüße
                              Finn
                              Zuletzt geändert von snippy; 20.05.2021, 13:30.

                              Kommentar

                              • Breiti
                                Helischule
                                • 16.08.2014
                                • 1510
                                • Christian
                                • Amberg-Sulzbach

                                #600
                                AW: Registrierungspflicht

                                Zitat von Pexy Beitrag anzeigen
                                Die Aufzaehlung ist m. M. n. leider nicht ganz richtig:
                                * Fuer private erstellte UAS bzw. UAS der technischen Klasse C4 braucht man kein Datalogging
                                Das ist generell richtig und wurde von mir nur als Beispiel genannt.
                                Der Fernpilot ist aber trotzdem in der Nachweispflicht:
                                AUS UAS. OPEN.010 Punkt 2
                                "Die Messung des Abstands ist an die geografischen Merkmale des Geländes, wie Ebenen, Hügel oder Berge, anzupassen."
                                Somit muß ich eine Messung durchführen und entweder im Live-Betrieb überwachen oder z.B. mittels Data-Logging nachträglich nachweisen können.


                                Zitat von Pexy Beitrag anzeigen
                                ** mindestens 30m oder
                                ** ein Meter pro Hoehenmeter oder
                                ** mindestens die Distanz, die das UAS in 2 Sekunden zuruecklegt

                                (Quelle: UAS-99-1-ALW-Shortcut-20-4.pdf, Seite 5, 8)
                                Stimmt, war ein CCP-Fehler von meiner Seite. Mir sind die 30m auch geläufig.
                                Ich habe jetzt aber in der DVO noch mal nachgesehen und es gibt unter Betrieb A3 keinen festgelegten Mindestabstand zu beteiligten Personen.
                                Aus UAS.OPEN.040 Punkt 1:
                                "Der UAS-Betrieb muss in einem Gebiet durchgeführt werden, in dem der Fernpilot nach vernünftigem Ermessen davon ausgehen kann, dass innerhalb des Bereichs, in dem das unbemannte Luftfahrzeug während des gesamten UAS-Betriebs geflogen wird, keine unbeteiligte Person gefährdet wird."
                                Das heißt für mich, wenn ich meinen Heli über einem Getreidefeld 20m vor mir betreibe, bei dem nicht zu erwarten ist, daß sich darin unbeteiligte Personen aufhalten ( außer Jürgen Drews ), ist das möglich.
                                Korrigiert mich bitte, wenn es doch eine festgelegte Mindenstabstandregel unter Betrieb open A3 gibt (festgelegte Entfernung, 1:1 Regel, o.ä.)


                                Gruß
                                Breiti
                                Breiti's Helischule

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X